relativ hat geschrieben: ↑Donnerstag 16. November 2023, 14:00
Als Fahrradfahrer und auf einspurigen ,je Fahrtrichtung, Strassen, ist das, bei keinen Fahrradweg, jedem Fahrradfahrer zu empfehlen. Sich da auf das können von Autofahrern zu verlassen, könnte schlimme Folgen haben, die zusätzliche Ausweichmöglichkeit für den Fahrradfahrer hat Kamikaze, auch wenn du es natürlich wieder mal überlesen hast, ja erklärt.
Genau dieses.
Es wurde auch schon in mehreren Urteilen klargestellt, dass der §2 Abs. 2 StVO lediglich den Gebrauch der rechten Fahrspur anweist, und auch das nur, wenn keine triftigen Gründe dagegen sprechen.
Dem entsprechend könnte man theoretisch auch mit einer Handkarre jede Straße (außer BAB und Schnellstraßen) benutzen und die komplette rechte Fahrspur in Anspruch nehmen.
Übrigens sollten sich PKW-Fahrer insbesondere den §1 Abs. 2 StVO genauestens zu Herzen nehmen - insbesondere beim Parken. Geh- und Radwege sind KEIN Parkplatz (auch nicht "nur mal schnell...").
Auch der Passus "mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt" wird erschreckend oft missachtet. (z.B. lauter Auspuff, sinnloses Gehupe, saublöde Parkerei, Drängeln und Nötigen anderer Verkehrsteilnehmer, (zu) enge Überholvorgänge, usw.)
(Übrigens habe ich nicht von "Radeln" geschrieben. Leseschwäche ist aber leider nicht nur hier im Forum verbreitet.)