Ich verweise auf den Hinweis des Moderators.Atue001 hat geschrieben:(23 Jun 2020, 17:06)
Wer sagt das denn?
BGE wird definiert als Bedingungsloses Grundeinkommen - und nicht als "Ich ersetze alles".
Selbstverständlich KANN man ein BGE so gestalten, dass man auf alle weiteren Sozialversicherungen verzichten kann - es macht nur keinen Sinn.
Denn die Kosten für außergewöhnliche Bedarf, beispielsweise für den Fall einer Behinderung, sind sehr individuell und bei genau solchen macht es eben keinen Sinn zu pauschalieren.
Sinn macht es deshalb, mit einem BGE weite Teile zu pauschalieren - das gelingt mit 650€ durchaus - es gibt aber Konstellationen, bei denen 650€ zu wenig wären, denn:
Wenn du das "Sozialsystem"umbauen möchtest, dann in einem eigenen Strang
Hier gaht es aber um ein BGE- damit ist alles abedeckt.
Nein, die 650 Euro ergeben sich aus dem volumen der heutigen "Umverteilung" inndie Existenzsicherungssysteme- mehr würde bedeuten den Leistungsträgern noch mehr durch Steuern und Abgaben wegzunehmen als heuteUnd nochmal: Nur weil du oder sonstwer meint, dass es genau 650€ sein müssten, ist doch diese Zahl nur eine Zahl. Sie kommt heraus, wenn man bestimmte Grundannahmen trifft und diese zur Prämisse erhebt. Doch solche Grundannahmen sind halt gerade keine Prämissen - sie sind durchaus änderbar. Der Rahmen dafür ist natürlich endlich - aber so zu tun, als wären die 650€ in Stein gemeiselt ist einfach nicht seriös.
Diesen raum nach mehr Umverteilung wie heute wird einer bleiben.Ganz egal ob man 400, 600, 650, 800 oder 1000 Euro für ein BGE kalkuliert, die Aufgabe ist jeweils, dies seriös gegen zu finanzieren. Und bis zu Größenordnungen von ca. 1500€ ist das durchaus so darstellbar, dass doch sehr viele Menschen sagen, dass die dabei entstehenden Reformen auch in ihrem Sinne sind. Und letzten Endes ist für die Einführung eines BGEs entscheidend, dass es dafür Mehrheiten gibt.
Die Diskussion hängt genau daran, das es keime linke Mehrheit in diesem Land gibt und es daher auch nicht mehr "Umverteilung" durch höhere Steuern für die bösen Besserverdiener, Unternehmen usw. geben wird.[Deine ablehnende Haltung zu einem BGE hast du bereits in vielen Statements dokumentiert. Das ist dein gutes Recht - bringt aber die Diskussion nicht wirklich weiter.