watisdatdenn? hat geschrieben:(24 Mar 2020, 00:07)
Ja das mag durchaus so sein (ich kenne ihn nicht gut genug um mir letztendlich darüber ein Urteil zu bilden. Sympathisch ist er mir jedenfalls nicht..), aber klar ist, dass das nicht von einem Gericht bestätigt oder festgestellt wurde.
Was Du hier schreibst, ist ein durchsichtiger Versuch, die Funktion des deutschen Rechtssystems zu verschleiern.
Wenn jemand angeklagt ist, ein Kinderschänder zu sein, dann kann derjenige aufgrund geltender Gesetze vom Gericht rechtssicher zum Kinderschänder erklärt werden.
Dieses "Schicksal" drohte dem Herrn Höcke natürlich nicht, weil er gar nicht angeklagt war. Er war der KLÄGER!
Es ist in diesem Land auch (leider!) gar nicht strafbar, ein Faschist zu sein. Strafbar ist nur, wenn ein Faschist aus faschistischen Gründen das Gesetz bricht. Das konnte dem Herrn Höcke in dem Verfahren aber nicht vorgeworfen werden, weil er gar nicht ANGEKLAGT war. Er war der KLÄGER!
In deutschen Gerichten werden aber grundsätzlich NIE die Kläger verurteilt.
Folglich konnte das Gericht überhaupt nicht urteilen, dass Herr Höcke ein Faschist ist. Höcke "darf" nach deutschem Recht ein Faschist sein. Er darf davon nur nicht tätig Gebrauch machen! Dessen war er aber gar nicht angeklagt. Er war der KLÄGER! Und Kläger werden in deutschen Gerichten grundsätzlich nicht verurteilt, weil ihnen ja gar nichts vorgeworfen worden ist.
Das "Schlimmste", was einem Kläger vor einem bundesdeutschen Gericht passieren kann, ist dass seine Klage abgewiesen wird. Und genau das ist Herrn Höcke passiert. Er wollte nicht, dass man ihn "Faschist" nennen darf. Und er hat verloren. Großartiger "Sieg" für Herrn Höcke...
