BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

In diesem Forum werden Themen rund um die sozialen Sicherungsysteme diskutiert.
Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosengeld 2 (HartzIV), Rentenversicherung, Sozialgesetzbuch.

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Troh.Klaus
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Troh.Klaus »

TheTank hat geschrieben:(25 Jan 2018, 06:43)

Dazu:
...
Eine Netto-Auszahlung des BGE würde also 3,75Mio Personen und die Anteiligen (als Faktorberechnung 1,25Millionen) 5 Millionen Menschen betreffen. Nicht berücksichtigt sind die 1,5 (?) Mio Flüchtlinge, die kein BGE erhalten, aber ja ähnlich aus Staatsmitteln finanziert werden.
Wenn man von einem BGE in Höhe des Grundfreibetrags ausgeht (9000€), müssen also alle oben erwähnten zusammen aus ihren Steuermitteln 45Milliarden Euro zu einer Finanzierung des BGEs aufbringen.
Die Steuereinnahmen dieses Jahr werden wohl 735Milliarden betragen.
Denke, das wäre machbar, gerade wenn man die paar Milliarden Einsparungen für die Bürokratie gegen rechnet.
Schön.
Hier haben wir:
Höhe des BGE: 750 Euro
Anspruchsberechtigt: Alle deutschen Staatsbürger (?), die in Deutschland wohnen (?), ab dem 15 Lebensjahr.
Methodik: Aufstockung. Wer weniger hat (pro Person im Haushalt) als die 750,-- Euro im Monat, erhält die Differenz als Zuschuss.
Auszahlung: Nicht ganz klar, aber das ganze sieht für mich nach dem Modell "negative Steuer" aus. Dazu müsste dann jeder eine EinkommensSteuer-Erklärung abgeben. Ohne gibt es Nix.
Andere Möglichkeit: Auszahlung über das Sozialamt. Hier wäre dann als Berechtigungsnachweis der Steuerbescheid oder ersatzweise eine Offenlegung der Einkommensverhältnisse zu fordern.
Geschätzter zusätzlicher Finanzbedarf für diese AufstockungsVariante: 45 Milliarden Euro, die durch Erhöhung der MehrwertSteuer und/oder eine passende Korrektur der EinkommensSteuer- und/oder UnternehmensTarife zu erwirtschaften wäre (steht nicht im Post, ich insinuiere das mal)
Der Hartz-4-Bezieher würde demnach 750 Euro im Monat erhalten, müsste aber nach wie vor seine EinkommensVerhältnisse offen legen, genauso wie jeder Steuerzahler auch.
Ungeklärt: Welche Auswirkungen hat das auf den Rest der Sozialgesetzgebung, also Wohngeld und andere Beihilfen, Krankenversicherung (übernimmt z.B. der Staat dann auch anteilig die GKV), Renten und Pensionen.

Insgesamt wäre das ein "BGE", bei dem unser Sozialstaat im Großen und Ganzen funktionieren würde wie bisher; es wäre also nur eine kleine Anpassung.
Seriös geht anders.
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Dampflok94
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Dampflok94 »

Troh.Klaus hat geschrieben:(26 Jan 2018, 14:36)

Schön.
Hier haben wir:
Höhe des BGE: 750 Euro
Anspruchsberechtigt: Alle deutschen Staatsbürger (?), die in Deutschland wohnen (?), ab dem 15 Lebensjahr.
Methodik: Aufstockung. Wer weniger hat (pro Person im Haushalt) als die 750,-- Euro im Monat, erhält die Differenz als Zuschuss.
Auszahlung: Nicht ganz klar, aber das ganze sieht für mich nach dem Modell "negative Steuer" aus. Dazu müsste dann jeder eine EinkommensSteuer-Erklärung abgeben. Ohne gibt es Nix.
Andere Möglichkeit: Auszahlung über das Sozialamt. Hier wäre dann als Berechtigungsnachweis der Steuerbescheid oder ersatzweise eine Offenlegung der Einkommensverhältnisse zu fordern.
Geschätzter zusätzlicher Finanzbedarf für diese AufstockungsVariante: 45 Milliarden Euro, die durch Erhöhung der MehrwertSteuer und/oder eine passende Korrektur der EinkommensSteuer- und/oder UnternehmensTarife zu erwirtschaften wäre (steht nicht im Post, ich insinuiere das mal)
Der Hartz-4-Bezieher würde demnach 750 Euro im Monat erhalten, müsste aber nach wie vor seine EinkommensVerhältnisse offen legen, genauso wie jeder Steuerzahler auch.
Ungeklärt: Welche Auswirkungen hat das auf den Rest der Sozialgesetzgebung, also Wohngeld und andere Beihilfen, Krankenversicherung (übernimmt z.B. der Staat dann auch anteilig die GKV), Renten und Pensionen.

Insgesamt wäre das ein "BGE", bei dem unser Sozialstaat im Großen und Ganzen funktionieren würde wie bisher; es wäre also nur eine kleine Anpassung.
:?:
Erst schreibst Du was von einem BGE und dann was von HArtzIV-Empfängern. Was denn nun? BGE bekommt jeder, nicht nur HartzIV-Empfänger, die es dann ja nicht mehr gäbe.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Teeernte »

Troh.Klaus hat geschrieben:(26 Jan 2018, 14:36)

Schön.

Insgesamt wäre das ein "BGE", bei dem unser Sozialstaat im Großen und Ganzen funktionieren würde wie bisher; es wäre also nur eine kleine Anpassung.
Noch mal von VORN !

BGE = Allllllllle ! Jeder BÜRGER...und Beamte...Rentner, Kinder ....ZDF Intendanten. Ausland , inland = BEDINGUNGS - LOS. (= ....Keine Bedingungen)

Höhe : Abdeckung des Lebensstandards - mindestens ALLE H4 Ausgaben. >> Inklusive Krankenversicherung , Wohnungsgeld, Elterngeld, Kindergeld, Eingliederungshilfe, Besondere Notlagen, Ergänzende Hilfe .......

ALL das wird GESTRICHEN - da es ja nun keiner mehr "Braucht" - weil es BGE gibt. Das Geld wird BGE. ...und die Bearbeiter die da nun rausfallen bekommen BGE.
Die Sozialämter, Sozialgerichte - ....gestrichen - da BGE .

Also Rechne mit 1.300 ....1.500 € BGE. (NETTO !!! ) JEDER.

Soweit die Argumentation der PRO.

Also Nochmaaaaaal.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Troh.Klaus »

Dampflok94 hat geschrieben:(26 Jan 2018, 19:16)

:?:
Erst schreibst Du was von einem BGE und dann was von HArtzIV-Empfängern. Was denn nun? BGE bekommt jeder, nicht nur HartzIV-Empfänger, die es dann ja nicht mehr gäbe.
Richtig, der heutige Hartz4-Empfänger wäre dann Empfänger des BGE in Höhe von 750,-- Euro. Der heutige Facharbeiter würde in TheTanks Szenario nur de jure an dem BGE teilnehmen, de facto würde er weiterhin zu etwa gleichen Bedingungen arbeiten und auch in etwa das gleiche verdienen. Die notwendigen zusätzlichen Mittel würden über Anpassung der Steuertarife eingenommen (wie gesagt, das sieht mir nach dem Modell 'negative Steuer' aus). Und ja, es würden in diesem Modell nicht zuerst 720 Milliarden an alle ausgezahlt und dann über absurde SteuerTarife (z.B. 50% MehrwertSteuer) wieder eingesammelt.

Immerhin, TheTank hat Daten und Zahlen geliefert. Und er hat implizit gesagt, wie er sich das ganze dann real vorstellt (zumindest habe ich ihn dahingehend interpretiert).
Darüber kann man diskutieren.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Dampflok94 »

Troh.Klaus hat geschrieben:(26 Jan 2018, 19:56)

Richtig, der heutige Hartz4-Empfänger wäre dann Empfänger des BGE in Höhe von 750,-- Euro. Der heutige Facharbeiter würde in TheTanks Szenario nur de jure an dem BGE teilnehmen, de facto würde er weiterhin zu etwa gleichen Bedingungen arbeiten und auch in etwa das gleiche verdienen. Die notwendigen zusätzlichen Mittel würden über Anpassung der Steuertarife eingenommen (wie gesagt, das sieht mir nach dem Modell 'negative Steuer' aus). Und ja, es würden in diesem Modell nicht zuerst 720 Milliarden an alle ausgezahlt und dann über absurde SteuerTarife (z.B. 50% MehrwertSteuer) wieder eingesammelt.

Immerhin, TheTank hat Daten und Zahlen geliefert. Und er hat implizit gesagt, wie er sich das ganze dann real vorstellt (zumindest habe ich ihn dahingehend interpretiert).
Darüber kann man diskutieren.
Es ist dann nur kein BGE mehr. Weil man wieder darauf abfährt, wer da welchen Bedarf hat. Das heißt es findet eine Bedürftigkeitsprüfung statt. Hier also über das Finanzamt.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Teeernte »

Troh.Klaus hat geschrieben:(26 Jan 2018, 20:08)

Du hast die russischen Oligarchen und die chinesischen Parteimilliardäre vergessen. Bei BEDINGUNGS-LOS erfüllen die auch alle Bedingungen.
1.500 Euro BGE sind allerdings arg knickrig. Da müsste ich ja weiter arbeiten.
Da sind die Vertreter des Sozialismus wieder arg National. Polen bekommen davon nichts. Die sollen selbst....und was dahinter wohnt - muss einen Schäferhund haben - einen DEUTSCHEN. Was ja keine Bedingung ist.

Wie Du schon mit bekommst kann ich als GEGNER leider noch nicht alle VORZÜGE des Systems BGE erkennen....
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Troh.Klaus »

Dampflok94 hat geschrieben:(26 Jan 2018, 20:10)

Es ist dann nur kein BGE mehr. Weil man wieder darauf abfährt, wer da welchen Bedarf hat. Das heißt es findet eine Bedürftigkeitsprüfung statt. Hier also über das Finanzamt.
Also Dein Modell:
Der Staat zahlt an JEDEN (wer ist denn bei Dir nun jeder, TheTank hat sich dazu geäußert) 750 (?) Euro im Monat. Macht ca. 720 Milliarden Euro im Jahr. Dieses Geld sammelt er dann wie wieder ein (denn er hat das Geld a priori nicht)? Z.B. durch eine Steuergesetzgebung, die dem Facharbeiter seine 750 Euro wieder wegnimmt? Wenn der denn eine Steuerklärung abgibt, immerhin scheint ja in Deinem Modell die Überprüfung der Einkommensverhältnisse nicht mehr statt zu finden.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Dampflok94 »

Troh.Klaus hat geschrieben:(26 Jan 2018, 20:35)

Also Dein Modell:
Der Staat zahlt an JEDEN (wer ist denn bei Dir nun jeder, TheTank hat sich dazu geäußert) 750 (?) Euro im Monat. Macht ca. 720 Milliarden Euro im Jahr. Dieses Geld sammelt er dann wie wieder ein (denn er hat das Geld a priori nicht)? Z.B. durch eine Steuergesetzgebung, die dem Facharbeiter seine 750 Euro wieder wegnimmt? Wenn der denn eine Steuerklärung abgibt, immerhin scheint ja in Deinem Modell die Überprüfung der Einkommensverhältnisse nicht mehr statt zu finden.
Die Idee des BGE besteht doch gerade darin, daß man sich den ganzen Klimbim mit der Bedürftigkeitsprüfung spart. Dafür steht das B. Das ist dann logischerweise gleich ein Teil der Finanzierung. Ob und wer am Ende mehr oder weniger hat, ist völlig unklar. Das hängt nämlich von der konkreten Finanzierung ab. Wahrscheinlich hat also der Facharbeiter am Ende keine 750 Euro mehr. Aber vielleicht sind es 100 oder 200. Sollte man das ganze über die Mehrwertsteuer finanzieren, wie Götz Werner z. B. es will, dann wäre das sowieso schwer zu sagen.
Zielgruppe des BGE sind nicht ausschließlich die Armen. Für die gibt es schon heute den Sozialstaat. Zielgruppe ist die Gesamtbevölkerung.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Skull »

Guten Abend,

und wieder.......Spam-Beiträge in die Ablage verschoben.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Troh.Klaus »

Schön, es gibt mit dem BGE keine Bedürftigkeitsprüfung mehr. Und jeder (wobei das 'jeder' noch etwas unscharf ist) bekommt das BGE in Höhe von (Betrag nur Personen mit GeheimhaltungsClearance der Stufe 'sehr hoch' bekannt).
Alles andere ist völlig unklar.

Eine wirklich überzeugende politische Vision.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Dampflok94 »

Troh.Klaus hat geschrieben:(26 Jan 2018, 21:18)

Schön, es gibt mit dem BGE keine Bedürftigkeitsprüfung mehr. Und jeder (wobei das 'jeder' noch etwas unscharf ist) bekommt das BGE in Höhe von (Betrag nur Personen mit GeheimhaltungsClearance der Stufe 'sehr hoch' bekannt).
Alles andere ist völlig unklar.

Eine wirklich überzeugende politische Vision.
Wer wird denn gleich so sarkastisch werden. :)

Beim BGE gibt es noch viele Probleme zu klären. Manche Probleme sind groß manche weniger. Nun kann man sich natürlich hinstellen, die Arme verschränken und sagen das ist ja alles so schwierig, also lassen wir es lieber. Davon halte ich wenig.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Troh.Klaus »

Sag das Deinen Mitstreitern, insbesondere das mit den Problemen.
Ich hatte in diesem Strang bisher eher den Eindruck, dass es nur ein Problem gäbe, nämlich die "unsozialen" Gegner dieses Projekts.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Troh.Klaus hat geschrieben:(26 Jan 2018, 19:56)

Richtig, der heutige Hartz4-Empfänger wäre dann Empfänger des BGE in Höhe von 750,-- Euro. Der heutige Facharbeiter würde in TheTanks Szenario nur de jure an dem BGE teilnehmen, de facto würde er weiterhin zu etwa gleichen Bedingungen arbeiten und auch in etwa das gleiche verdienen. Die notwendigen zusätzlichen Mittel würden über Anpassung der Steuertarife eingenommen (wie gesagt, das sieht mir nach dem Modell 'negative Steuer' aus). Und ja, es würden in diesem Modell nicht zuerst 720 Milliarden an alle ausgezahlt und dann über absurde SteuerTarife (z.B. 50% MehrwertSteuer) wieder eingesammelt.

Immerhin, TheTank hat Daten und Zahlen geliefert. Und er hat implizit gesagt, wie er sich das ganze dann real vorstellt (zumindest habe ich ihn dahingehend interpretiert).
Darüber kann man diskutieren.
Das Finanzierungsmodell ist in der Tat nahe an dem Modell einer negativen Steuer.
Allerdings beschränkt auf die erzielten Einkommen mit Gewinnerzielungsinteresse.
Und es würden auch nicht nur die Hartz4-Empfänger betroffen sein, sondern alle Personen mit einem niedrigem Einkommen. Sie würden durch ein solches Modell ein wesentlich höheres Einkommen haben, aber auch einen höheren Steuersatz auf ihre geleistete gewerbliche Arbeit zahlen.
Vom ersten € an.
Ein Manna-Konzept fürs BGE brauchen wir denke ich nicht diskutieren.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Teeernte hat geschrieben:(26 Jan 2018, 19:36)

Noch mal von VORN !

BGE = Allllllllle ! Jeder BÜRGER...und Beamte...Rentner, Kinder ....ZDF Intendanten. Ausland , inland = BEDINGUNGS - LOS. (= ....Keine Bedingungen)
Erfüllt mein Vorschlag
Höhe : Abdeckung des Lebensstandards - mindestens ALLE H4 Ausgaben. >> Inklusive Krankenversicherung , Wohnungsgeld, Elterngeld, Kindergeld, Eingliederungshilfe, Besondere Notlagen, Ergänzende Hilfe .......


ALL das wird GESTRICHEN - da es ja nun keiner mehr "Braucht" - weil es BGE gibt. Das Geld wird BGE. ...und die Bearbeiter die da nun rausfallen bekommen BGE.
Die Sozialämter, Sozialgerichte - ....gestrichen - da BGE .
Hat mit einem BGE nach meinem Verständnis nix zu tun, da ich das BGE am Grundfreibetrag orientiert sehe. Einzelfallbetrachtung nach BGE bleibt also erhalten. Da muss man sich dann aber selber kümmern, soweit man uneingeschränkt geschäftsfähig ist.
Also Rechne mit 1.300 ....1.500 € BGE. (NETTO !!! ) JEDER.

Soweit die Argumentation der PRO.

Also Nochmaaaaaal.
Bitte um Finanzierungsvorschläge für so ein Modell... :D
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Dampflok94 »

Troh.Klaus hat geschrieben:(26 Jan 2018, 21:59)

Sag das Deinen Mitstreitern, insbesondere das mit den Problemen.
Ich hatte in diesem Strang bisher eher den Eindruck, dass es nur ein Problem gäbe, nämlich die "unsozialen" Gegner dieses Projekts.
Dann täuscht dein Eindruck.

Ich sehe zwei Gruppen von "Gegnern". (Ein etwas unschöner Begriff.) Da ist erst mal die Gruppe derjenigen, die den ganzen Ansatz ablehnen. Meistens weil sie meinen da würden Menschen alimentiert, die gar nicht arbeiten wollen. Und dann gibt es andere, die die Probleme für unlösbar halten. Imsbesondere die Finanzierung.

Erstere Gruppe wird man nicht überzeugen können. Hier gibt es entweder völlig unterschiedliche Einschätzungen über die Anzahl der "faulen Säcke" oder eben eine völlig unterschiedliche Problemanalyse.
Richtig diskutieren kann man eigentlich nur mit der zweiten Gruppe. Dabei halte ich persönlich die Finanzierung an sich für unproblematisch. Sprich es ist natürlich finanzierbar, aber die konkrete Ausgestaltung ist das Problem. Denn hier bestimmt sich, wer die (finanziellen) Verlierer sein werden, zu mindest am Anfang.
Das größte Problem ist eigentlich die Frage der Anspruchsberechtigten. Kann man es rechtlich sauber ausschließen, daß insbesondere aus der EU viele Menschen nach D kommen, um in Genuß des BGE zu kommen. Da werden sich juristisch beschlagene Menschen noch viele Gedanken machen müssen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Dampflok94 hat geschrieben:(27 Jan 2018, 10:10)

Das größte Problem ist eigentlich die Frage der Anspruchsberechtigten. Kann man es rechtlich sauber ausschließen, daß insbesondere aus der EU viele Menschen nach D kommen, um in Genuß des BGE zu kommen. Da werden sich juristisch beschlagene Menschen noch viele Gedanken machen müssen.
Sehe ich genauso.
Wie kann man das konkret umsetzen?
Zurück zum Vorschlag einer Modellregion.
Nur als Möglichkeit zur Verdeutlichung einen Kreis wie Siegen-Wittgenstein.
Landschaftlich sehr schön, aber halt abgelegen.
Wie kann man rechtlich sauber verhindern, dass sich dort Menschen ansiedeln, die nur auf die Erhaltung dieses Grundeinkommens aus sind?
Anspruchsberechtigung und Abrechnung erst mit Abgabe der ersten Steuerklärung wäre hier mein Vorschlag.
Man müsste also ein Jahr einen festen Wohnsitz im Kreis haben bevor man das Geld bekommt.
Sozialhilfe oder Hartz4-Empfänger dürfen sich dort niederlassen nach einer gewissen Quote, wie bei einem Einwanderungsgesetz. Sollte rechtlich durchaus machbar sein.
Wer einen festen Arbeitsplatz und nachweisen kann und keine staatlichen Subventionen erhält, darf sich unbeschränkt niederlassen.
Wer bereit ist ein Unternehmen dort anzusiedeln, kann dies mit Einwilligung der Gewerbeaufsicht natürlich auch tun und sich dort ansiedeln.
Machbar?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Teeernte »

TheTank hat geschrieben:(27 Jan 2018, 10:38)

Sehe ich genauso.
Wie kann man das konkret umsetzen?
Zurück zum Vorschlag einer Modellregion.
Nur als Möglichkeit zur Verdeutlichung einen Kreis wie Siegen-Wittgenstein.
Landschaftlich sehr schön, aber halt abgelegen.
Wie kann man rechtlich sauber verhindern, dass sich dort Menschen ansiedeln, die nur auf die Erhaltung dieses Grundeinkommens aus sind?
Anspruchsberechtigung und Abrechnung erst mit Abgabe der ersten Steuerklärung wäre hier mein Vorschlag.
Man müsste also ein Jahr einen festen Wohnsitz im Kreis haben bevor man das Geld bekommt.
Sozialhilfe oder Hartz4-Empfänger dürfen sich dort niederlassen nach einer gewissen Quote, wie bei einem Einwanderungsgesetz. Sollte rechtlich durchaus machbar sein.
Wer einen festen Arbeitsplatz und nachweisen kann und keine staatlichen Subventionen erhält, darf sich unbeschränkt niederlassen.
Wer bereit ist ein Unternehmen dort anzusiedeln, kann dies mit Einwilligung der Gewerbeaufsicht natürlich auch tun und sich dort ansiedeln.
Machbar?
Machbar ist alles.

Man wird eine "Umlage" ins Leben rufen - jedes EU-Land finanziert "SEINE" Sozialhilfeempfänger/Sein "Flüchtlingskontingent" auch im Ausland.

Die Ungarn/Polen/..... müssen keine Flüchtlinge aufnehmen - aber ihr Kontingent - egal wo sich die Leute befinden - mit bezahlen....(Zu ortsüblichen Preisen)

-----------------------------------------------------------------------------------

Mit dem "Einheits"-BGE bei 700 Eu MÜSSEN sich die Empfänger aus teueren Gebieten herausziehen - und in "billigen" Gegenden ansiedeln.
Damit fällt die Finanzierung an den Bund. - Voraussetzung ist die Finanzierung durch eine (viel ) höhere Grundsteuer und der Wegfall aller weiteren Sozialumlagen/Hilfen. (Behinderte//Pflege/Sonderfälle mal ausgenommen)


Jeder (Gegner/Befürworter) wird von Seinem Standpunkt etwas "aufgeben" müssen - .
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Teeernte hat geschrieben:(27 Jan 2018, 11:09)

Machbar ist alles.

Man wird eine "Umlage" ins Leben rufen - jedes EU-Land finanziert "SEINE" Sozialhilfeempfänger/Sein "Flüchtlingskontingent" auch im Ausland.

Die Ungarn/Polen/..... müssen keine Flüchtlinge aufnehmen - aber ihr Kontingent - egal wo sich die Leute befinden - mit bezahlen....(Zu ortsüblichen Preisen)
Das Thema Flüchtlinge gehört denke ich nicht hierher, da sie nach dem Modell kein Anspruch auf ein BGE haben, aber natürlich auf Hilfe zum Lebensunterhalt.
Mit dem "Einheits"-BGE bei 700 Eu MÜSSEN sich die Empfänger aus teueren Gebieten herausziehen - und in "billigen" Gegenden ansiedeln.
Damit fällt die Finanzierung an den Bund. - Voraussetzung ist die Finanzierung durch eine (viel ) höhere Grundsteuer und der Wegfall aller weiteren Sozialumlagen/Hilfen. (Behinderte//Pflege/Sonderfälle mal ausgenommen)


Jeder (Gegner/Befürworter) wird von Seinem Standpunkt etwas "aufgeben" müssen - .
Aus Gründen der Machbarkeit bitte erstmal nur eine Diskussion für eine Modellregion.
Eine bundesweite Umsetzung halte ich - wie beschrieben - ohne Erfahrungswerte für unmöglich.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Dampflok94 hat geschrieben:(27 Jan 2018, 10:10)

Dann täuscht dein Eindruck.

Ich sehe zwei Gruppen von "Gegnern". (Ein etwas unschöner Begriff.) Da ist erst mal die Gruppe derjenigen, die den ganzen Ansatz ablehnen. Meistens weil sie meinen da würden Menschen alimentiert, die gar nicht arbeiten wollen. Und dann gibt es andere, die die Probleme für unlösbar halten. Imsbesondere die Finanzierung.

E .
du hast die wichtigste Gruppe vergessen..

diejenigen, die diese mittels BGE versuchte "Umverteilung" und Aushebelung der Marktwirtschaft bei den "Geringkompetenzlern" bzw. bei den "Geringwertschöfpungsjobs" ablehnt ( keiner "muss" dann mehr für den ML irgendwelche "Scheissjobs" machen....)
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Realist2014 hat geschrieben:(27 Jan 2018, 11:30)

du hast die wichtigste Gruppe vergessen..

diejenigen, die diese mittels BGE versuchte "Umverteilung" und Aushebelung der Marktwirtschaft bei den "Geringkompetenzlern" bzw. bei den "Geringwertschöfpungsjobs" ablehnt ( keiner "muss" dann mehr für den ML irgendwelche "Scheissjobs" machen....)
Ich sehe da keine Aushebelung der Marktwirtschaft.
Im Gegenteil, eher eine Angleichung der Wettbewerbsbedingungen.
Bisher ist ein Arbeitgeber, da keine „Zwangslage“ vorliegt, eindeutig besser gestellt.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

TheTank hat geschrieben:(27 Jan 2018, 11:41)

Ich sehe da keine Aushebelung der Marktwirtschaft.
Im Gegenteil, eher eine Angleichung der Wettbewerbsbedingungen.
Bisher ist ein Arbeitgeber, da keine „Zwangslage“ vorliegt, eindeutig besser gestellt.

wo ist der AG da "besser" gestellt?

erläutere das doch mal an zwei konkreten Beispielen:

a) Taxifahrer

b) Friseur
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Alpha Centauri »

Dampflok94 hat geschrieben:(26 Jan 2018, 20:47)

Die Idee des BGE besteht doch gerade darin, daß man sich den ganzen Klimbim mit der Bedürftigkeitsprüfung spart. Dafür steht das B. Das ist dann logischerweise gleich ein Teil der Finanzierung. Ob und wer am Ende mehr oder weniger hat, ist völlig unklar. Das hängt nämlich von der konkreten Finanzierung ab. Wahrscheinlich hat also der Facharbeiter am Ende keine 750 Euro mehr. Aber vielleicht sind es 100 oder 200. Sollte man das ganze über die Mehrwertsteuer finanzieren, wie Götz Werner z. B. es will, dann wäre das sowieso schwer zu sagen.
Zielgruppe des BGE sind nicht ausschließlich die Armen. Für die gibt es schon heute den Sozialstaat. Zielgruppe ist die Gesamtbevölkerung.
:thumbup: Fein erkannt.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Teeernte »

Realist2014 hat geschrieben:(27 Jan 2018, 12:09)

wo ist der AG da "besser" gestellt?

erläutere das doch mal an zwei konkreten Beispielen:

a) Taxifahrer

b) Friseur
Mit "Ausgabe" von BGE fällt der "Mindestlohn", da er ja bereits ausgezahlt ist.

Eine Art Wirtschaftshilfe - damit ähmmmm sagen wir mal...auch die kleinen Kerzen auf der Torte einen Job haben.
Da es nun "freie Entfaltung" gibt - kann jeder den Job machen - den er will - auch für 10 cent die Stunde...

Win-Win.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Realist2014 hat geschrieben:(27 Jan 2018, 12:09)

wo ist der AG da "besser" gestellt?

erläutere das doch mal an zwei konkreten Beispielen:

a) Taxifahrer

b) Friseur
Entweder ist der Taxifahrer ein Angestellter seines Unternehmens und somit ganz normal ein abhängig Beschäftigter.
Oder er arbeitet auf Lohnbasis Stundenweise für das Unternehmen.
In beiden Fällen tut er dieses um seinen Lebensunterhalt zu verdienen.
Der Taxiunternehmer verdient seinen Lebensunterhalt mit seinem Unternehmen. Er besitzt also in der Regel eine wesentlich größeren finanzielle Basis.

Beim Friseur gilt das entsprechend.

Oder meintest Du die Beziehung Kunde - Anbieter?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Teeernte hat geschrieben:(27 Jan 2018, 15:28)

Mit "Ausgabe" von BGE fällt der "Mindestlohn", da er ja bereits ausgezahlt ist.

Eine Art Wirtschaftshilfe - damit ähmmmm sagen wir mal...auch die kleinen Kerzen auf der Torte einen Job haben.
Da es nun "freie Entfaltung" gibt - kann jeder den Job machen - den er will - auch für 10 cent die Stunde...

Win-Win.
Bei einer Finanzierung eines BGE ist es entscheidend, dass es nicht umsonst ist.
Ein Mindestlohn ist deshalb zwingend erforderlich für gewerbliche Arbeit.
Ehrenamtliche Arbeit kann natürlich weiterhin für 10cent die Stunde geleistet werden.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Teeernte »

TheTank hat geschrieben:(27 Jan 2018, 17:03)

Bei einer Finanzierung eines BGE ist es entscheidend, dass es nicht umsonst ist.
Ein Mindestlohn ist deshalb zwingend erforderlich für gewerbliche Arbeit.
Ehrenamtliche Arbeit kann natürlich weiterhin für 10cent die Stunde geleistet werden.
...umsonst ? - also ...es steigert den IQ des Empfängers nicht. ....es ist Umsonst - ohne Bedingungen.

Heeee - mach DAS mit der Gewerkschaft aus. Staatliche Eingriffe in Tarifautonomie wird es nicht (mehr) geben - da man von dem Geld (Bedingungslos) leben kann.

Somit ist Tätigkeit egal - wo für... HAlber Kommunismus eben. Dafür musst Du aber auch den Kopf der Kröte schlucken . Staatlich kein Mindestlohn.

Freie Fahrt für freie Bürger....auch auf Arbeit. Du MUSST ja dann nicht... :D :D :D
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Teeernte hat geschrieben:(27 Jan 2018, 17:21)

...umsonst ? - also ...es steigert den IQ des Empfängers nicht. ....es ist Umsonst - ohne Bedingungen.

Heeee - mach DAS mit der Gewerkschaft aus. Staatliche Eingriffe in Tarifautonomie wird es nicht (mehr) geben - da man von dem Geld (Bedingungslos) leben kann.

Somit ist Tätigkeit egal - wo für... HAlber Kommunismus eben. Dafür musst Du aber auch den Kopf der Kröte schlucken . Staatlich kein Mindestlohn.

Freie Fahrt für freie Bürger....auch auf Arbeit. Du MUSST ja dann nicht... :D :D :D
Da es bedingungslos ist, muss es finanziert werden.
Der „Preis“ ist halt ein sehr hoher Steuersatz auf gewerbliche Einkommen.
Um dieses auch lohnenswert zu machen, muss der Staat eine Mindesthöhe festsetzen.
Den Gewerkschaften kann das egal sein. Sie kümmern sich dann nur noch um ihre Mitglieder.
Die gesamtgesellschaftliche Verantwortung entfällt.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Teeernte »

TheTank hat geschrieben:(27 Jan 2018, 17:00)

Entweder ist der Taxifahrer ein Angestellter seines Unternehmens und somit ganz normal ein abhängig Beschäftigter.
Oder er arbeitet auf Lohnbasis Stundenweise für das Unternehmen.
In beiden Fällen tut er dieses um seinen Lebensunterhalt zu verdienen.
Der Taxiunternehmer verdient seinen Lebensunterhalt mit seinem Unternehmen. Er besitzt also in der Regel eine wesentlich größeren finanzielle Basis.

Beim Friseur gilt das entsprechend.

Oder meintest Du die Beziehung Kunde - Anbieter?
Erzähl nicht....

Der Friseur und der Taxifahrer MIETEN sich ihre Produktionsanlagen und sind Unternehmer. Somit sind sie für die ZEIT Benutzer.

HAch ....freie Entfaltung ....jeder kann machen was er will .... und so oft er will...

Risiko und Ausbeutung ? KAuf Dir selbst eine Schere.... :D :D
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Teeernte hat geschrieben:(27 Jan 2018, 17:26)

Erzähl nicht....

Der Friseur und der Taxifahrer MIETEN sich ihre Produktionsanlagen und sind Unternehmer. Somit sind sie für die ZEIT Benutzer.

HAch ....freie Entfaltung ....jeder kann machen was er will .... und so oft er will...

Risiko und Ausbeutung ? KAuf Dir selbst eine Schere.... :D :D
Wenn sie Unternehmenmer sind, haben sie ein Gewerbe angemeldet.
Sie können dann natürlich ihre Angebote zu einem Preis machen, der Ihnen beliebt.
Solange sie die nötigen Steuern und Abgaben dafür entrichten.
Müssen tun sie es aber ja nicht mehr.
750€ BGE stehen Ihnen ja zu.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Skull »

Guten Tag,

Einsicht ... per direkter Kommunikation ist ja nett,
Einsicht ... per Postings wäre besser.

Bitte !
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

TheTank hat geschrieben:(27 Jan 2018, 17:29)


Solange sie die nötigen Steuern und Abgaben dafür entrichten.
Kalkulatorisch sollte der Staat in dem Falle bei den gefahrenen Taxometer-Stunden den Mindestlohn ansetzen und die Arbeitsleistung entsprechend versteuern.
Bei einem Mindestlohn von 10€ die Stunde wären es dann 4€ die Stunde, die an Abgaben nur für die Arbeitsleistung entrichtet werden müssten.
Alles andere wäre ja ein Nachteil zu Lasten des gewerblichen Unternehmers mit Beschäftigen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

TheTank hat geschrieben:(27 Jan 2018, 17:00)

Entweder ist der Taxifahrer ein Angestellter seines Unternehmens und somit ganz normal ein abhängig Beschäftigter.
Oder er arbeitet auf Lohnbasis Stundenweise für das Unternehmen.
In beiden Fällen tut er dieses um seinen Lebensunterhalt zu verdienen.
Der Taxiunternehmer verdient seinen Lebensunterhalt mit seinem Unternehmen. Er besitzt also in der Regel eine wesentlich größeren finanzielle Basis.

Beim Friseur gilt das entsprechend.

Oder meintest Du die Beziehung Kunde - Anbieter?

nein

AN- AG

der Taxiunternehmer hat SEIN Geld investiert

und lebt vom "Gewinn"...

warum sollte der generell eine "größere finanzielle Basis" haben?
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

TheTank hat geschrieben:(27 Jan 2018, 17:29)

Wenn sie Unternehmenmer sind, haben sie ein Gewerbe angemeldet.
Sie können dann natürlich ihre Angebote zu einem Preis machen, der Ihnen beliebt.
Solange sie die nötigen Steuern und Abgaben dafür entrichten.
Müssen tun sie es aber ja nicht mehr.
750€ BGE stehen Ihnen ja zu.
Taxiunternehmer nicht...
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von LordAphelios »

Realist2014 hat geschrieben:(27 Jan 2018, 20:25)

Taxiunternehmer nicht...
Der Taxiunternehmer kann den Preis nicht selbst festlegen, da dieser von Stadt zu Stadt unterschiedlich ist. Aber er kann doch andere Faktoren innerhalb seines Unternehmens optimieren um eine höhere Gewinnspanne zu erzielen, bspw andere Fahrzeugmodelle die günstiger im Unterhalt/in der Anschaffung sind oder?
"Liberal ist, wer die Zeichen der Zeit erkennt und danach handelt."
Gustav Stresemann (1878 - 1929), deutscher Politiker, Reichsaußenminister, und Friedensnobelpreisträger 1926
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Teeernte »

LordAphelios hat geschrieben:(27 Jan 2018, 20:46)

.. bspw andere Fahrzeugmodelle die günstiger im Unterhalt/in der Anschaffung sind oder?
Von Stadt zu Stadt unterschiedlich.. Natürlich kann er. ... nur die Kiste ist nicht der Hauptkostenfaktor.... Wartezeiten und Nutzung (Fahrten /Voll/leer) sind entscheidend.
(Abgabe an die Funkzentrale, Tachoeichung ....sind zusätzliche Festpreise..)

Also wird das einfach ausgegründet. Dem Fahrer - der das Taxi mietet...
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Troh.Klaus »

Vor allem muss er Fahrer finden, die trotz BGE weiterhin diesen Job machen wollen. Und er muss Kunden finden, die bereit sind, die höheren Preise zu zahlen, die der Taxiunternehmer zur Kostendeckung vereinnahmen muss, bei den höheren Steuern, die er zur Finanzierung des BGE beisteuern muss.
Seriös geht anders.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Troh.Klaus hat geschrieben:(27 Jan 2018, 21:12)

Vor allem muss er Fahrer finden, die trotz BGE weiterhin diesen Job machen wollen. Und er muss Kunden finden, die bereit sind, die höheren Preise zu zahlen, die der Taxiunternehmer zur Kostendeckung vereinnahmen muss, bei den höheren Steuern, die er zur Finanzierung des BGE beisteuern muss.
Der Taxiunternehmer zahlt nicht höhere Steuern.
Der Mindestlohn ist auch weiterhin derselbe.
Für den Unternehmer ändert sich nur, dass er einen weit größeren Anreiz hat sein Personal zu binden.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Realist2014 hat geschrieben:(27 Jan 2018, 20:25)

Taxiunternehmer nicht...
Warum nicht?
Maßgabe ist doch, dass jeder das BGE erhält.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Realist2014 hat geschrieben:(27 Jan 2018, 20:24)

nein

AN- AG

der Taxiunternehmer hat SEIN Geld investiert

und lebt vom "Gewinn"...

warum sollte der generell eine "größere finanzielle Basis" haben?
Entweder er hat sein Geld investiert und es ist somit real als Kapital vorhanden oder nicht.
Wenn ein Unternehmer keine Ahnung von dem Konzept der Rechnung Einnahmen - Ausgaben = Gewinn hat und dieses nicht vernünftig abschätzen kann, geht er in Konkurs.
Wenn er es rechtzeitig bemerkt, kann er sein Geschäft ja verkaufen.
Dieses ist bisher aber auch nicht anders geregelt.
Die Schutzwürdigkeit von Arbeitnehmern brauchen wir doch nicht ernsthaft diskutieren, oder?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Troh.Klaus »

TheTank hat geschrieben:(27 Jan 2018, 23:07)

Der Taxiunternehmer zahlt nicht höhere Steuern.
Der Mindestlohn ist auch weiterhin derselbe.
Für den Unternehmer ändert sich nur, dass er einen weit größeren Anreiz hat sein Personal zu binden.
Klar doch - niemand muss höhere Steuern zahlen (kommt mir irgendwie bekannt vor).
Und Taxiunternehmer zahlen von Haus nur den Mindestlohn.
Da der Unternehmer aber auch das BGE erhält, macht er seinen Laden vielleicht auch dicht.
Seriös geht anders.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Troh.Klaus hat geschrieben:(27 Jan 2018, 23:17)

Klar doch - niemand muss höhere Steuern zahlen (kommt mir irgendwie bekannt vor).
Und Taxiunternehmer zahlen von Haus nur den Mindestlohn.
Da der Unternehmer aber auch das BGE erhält, macht er seinen Laden vielleicht auch dicht.
Nochmal:
Höhere Steuern zahlen diejenigen die gewerblich beschäftigt sind und hohe Einkommen aus Kapital- oder Unternehmensgewinnen erzielen.
Bei einen Taxiunternehmer, der nicht Uber heißt gehe ich persönlich nicht von einem hohen Unternehmensgewinn aus, wie auch der User Realist.
Er wird also definitiv eher nicht höhere Steuern zahlen.
Da viel mehr Personen die Möglichkeit haben zumindest gelegentlich Taxi zu fahren, bin ich nicht einmal sicher, ob dieses Geschäft nicht sogar eher besser läuft.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Troh.Klaus »

Ein gewerblich Beschäftigter, der hohe Einkommen aus Kapital- oder Unternehmensgewinnen erzielt? Was ist das denn für ein Unikum? Ein Taxifahrer, der zum Mindestlohn arbeitet, aber zugleich Großaktionär bei Uber ist?

Je nach Modell des BGE ist der Finanzbedarf groß, immens, oder unbeschreiblich (Dein Modell wurde hier schon als Nicht-BGE-komform abgelehnt, und da waren es immerhin schon 45 Milliarden Euronen Mehrbedarf). Also erzähl mir nicht, der und der muss keine höheren Steuern zahlen (Mauern wollte angeblich auch keiner bauen).
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Teeernte »

TheTank hat geschrieben:(27 Jan 2018, 23:07)

Der Taxiunternehmer zahlt nicht höhere Steuern.
Der Mindestlohn ist auch weiterhin derselbe.
Für den Unternehmer ändert sich nur, dass er einen weit größeren Anreiz hat sein Personal zu binden.
Wunschdenken !!

Warum soll er Personal BINDEN ? ....der wird nur noch Leute rausfahren lassen - wenn es sich lohnt. (Umsatz im letzten Jahr /Zeiten)

....und im REST wird das Taxi an SUB vermietet.

Was passiert wenn es BGE gibt ? >> Wohnung wird der H4er sparen...(die Vermieter werden auf eine Maximalbelegung pochen)...da wird versucht die Küche als Schlafstelle unter zu vermieten.
Massen-Bettenvermietungen werden aus dem Boden spriessen...12h - 5 eu. Natürlich doppelt belegt... (wie 1912) - ... Öffentliche Logierhäuser nach englischer Art...
Das älteste private Schlafhaus Essens, die Krupp’sche Menage, wurde schon 1856 errichtet. Zunächst für 200 Personen ausgelegt, betrug die Bewohnerzahl 1900 über 1000. Die Unterkunft einschließlich Mittag- und Abendessen betrug 24 Mark.
https://de.wikipedia.org/wiki/Alfredushaus

Die "Heimarbeit" wird zunehmen -
Schlafstelle, eine Ruhestätte in der Wohnung eines andern für Personen (Schlafburschen, Schlafmädchen, Schlafleute, Schlafgänger), die keine eigne Wohnung besitzen. Das Schlafstellenwesen ist besonders in großen Städten sehr stark ausgebildet. In Berlin hatten 1880: 32,289 Haushaltungen (15,3 Proz. aller Haushaltungen) 59,087 Schlafleute, und 1900 beherbergten 72,445 Haushaltungen in Berlin und Vororten 84,235 Schlafburschen und 29,923 Schlafmädchen und Frauen. Schlafstellen liegen gewöhnlich in Räumen, in denen einander fremde Personen gleichzeitig Unterkunft finden. Meist nächtigen dieselben Personen längere Zeit hindurch an derselben Stelle, in der Familienwohnung kleiner Leute, während Personen, die nirgend Wohnung oder Unterkunft haben, Logierhäuser niedrigsten Ranges oder die Asyle für Obdachlose (s. d.) aufsuchen. Alle diese Einrichtungen, mit Ausnahme der letztern, sind oft bedenklichsten Charakters. Die Common lodging houses in London zeigen nichts als Schmutz und Elend, Roheit und Verkommenheit; sie sind förmliche Brutstätten des Verbrechens. Aber auch das Schlafen in den Familien leidet an großen Übelständen, die Zimmer sind überfüllt, die Familienmitglieder, Schlafburschen und Schlafmädchen nächtigen in Einem Zimmer. Dabei wird die Sittlichkeit, die Gesundheit bedroht, und unter dem Gesichtspunkt der Übertragung von Infektionskrankheiten ist die ganze Einwohnerschaft bedroht. Nach den preußischen Bestimmungen dürfen jetzt in dieselbe Schläferherberge Personen verschiedenen Geschlechts nicht aufgenommen werden. Die Trennung setzt aber auch besondere Hausflure. Treppen, Abtritte voraus. Auf jeden Schlafgast sollen mindestens 3–5 qm Bodenfläche und 10 cbm Luftraum entfallen. Jeder Schlafgast soll eine gesonderte Lagerstätte erhalten, die mindestens aus Strohsack, Strohkopfkissen, im ungeheizten Raum auch noch aus einer Wolldecke bestehen soll. Bettstellen dürfen nicht übereinander gestellt werden. Waschgerät, Wasch- und Trinkwasser muß vorhanden sein. Vor- und nachmittags sind die Räume zu lüften, Fußböden, Decken, Wände, Abtritte sind nach Vorschrift zu reinigen etc. Von dem Auftreten ansteckender Krankheiten ist der Sanitätspolizeibehörde sofort Anzeige zu erstatten. Die Zahl der Schlafgänger ist bei der Polizei anzumelden. Vgl. Cahn, Das Schlafstellenwesen in den deutschen Großstädten (Stuttg. 1898); Jäger, Die Wohnungsfrage, Bd. 1 (Berl. 1902); »Schriften der Zentralstelle für Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen«, Nr. 26 (das. 1904).
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Teeernte hat geschrieben:(27 Jan 2018, 23:45)

Wunschdenken !!

Warum soll er Personal BINDEN ? ....der wird nur noch Leute rausfahren lassen - wenn es sich lohnt. (Umsatz im letzten Jahr /Zeiten)

....und im REST wird das Taxi an SUB vermietet.
Das ist bisher auch nicht anders, dass ein Unternehmen nur Personal vorhält, wenn es sich lohnt.
Nur muss sich das Personal unwürdige Behandlung nicht mehr unbedingt Gefallen lassen.
Die Kündigung führt nicht zu einem Fall in Hartz4.

Was passiert wenn es BGE gibt ? >> Wohnung wird der H4er sparen...(die Vermieter werden auf eine Maximalbelegung pochen)...da wird versucht die Küche als Schlafstelle unter zu vermieten.
Massen-Bettenvermietungen werden aus dem Boden spriessen...12h - 5 eu. Natürlich doppelt belegt... (wie 1912) - ... Öffentliche Logierhäuser nach englischer Art...
https://de.wikipedia.org/wiki/Alfredushaus
Es gibt kein H4 mehr. Wer eine Wohnung sucht wird auch eine finden. Wer unbedingt in einer Großstadt wohnen will ohne ein entsprechendes Einkommen zu haben, muss sich natürlich einschränken.
Aber dieses ist ja auch bisher so.
Die "Heimarbeit" wird zunehmen -
Muss ich das verstehen?
Erwerbstätigkeit zu Hause wird auch entsprechend besteuert.
Es kann sich nicht Lohnen für ein paar Cent zu Hause arbeiten, wenn ich 4€ die Stunde dafür an Abgaben entrichten muss. Maschinell gefertigte Ware mit Normallöhnen ist da wesentlich effizienter.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

TheTank hat geschrieben:(27 Jan 2018, 23:23)

Nochmal:
Höhere Steuern zahlen diejenigen die gewerblich beschäftigt sind und hohe Einkommen aus Kapital- oder Unternehmensgewinnen erzielen.
.

mit einigen Begriffen scheinst du dein Probleme zu haben:

1) was verstehst du unter "gewerblich beschäftigt"?

Bei Arbeitnehmern (Einkünfte nichtselbständige Tätigkeit) spielt die "Art der Tätigkeit" keine Rolle

2) bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit unterscheidet man zwischen "gewerblich" und "freiberuflich" ( Unterschied : Gewerbesteuerpflicht)

3) Unternehmensgewinne sind entweder ( Personengesellschaften) Einkünfte aus 2) ( gewerblich) oder bei Kapitalgesellschaften Gewinne , welche der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer unterliegen

4) die Gesellschafter der Kapitalgesellschaften beziehen Ausschüttungen, welche heute der Abgeltungssteuer unterliegen



so, WELCHE der obigen Punkte möchtest du "höher" besteuern?
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

TheTank hat geschrieben:(27 Jan 2018, 23:13)

Entweder er hat sein Geld investiert und es ist somit real als Kapital vorhanden oder nicht.
?
diese Aussage ist falsch....

das "investierte Geld" steckt im Taxiunternehmen...

aber eben "investiert" in Sachanlagen , Autos usw...
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Teeernte »

TheTank hat geschrieben:(28 Jan 2018, 01:17)

Das ist bisher auch nicht anders, dass ein Unternehmen nur Personal vorhält, wenn es sich lohnt.
Nur muss sich das Personal unwürdige Behandlung nicht mehr unbedingt Gefallen lassen.
Die Kündigung führt nicht zu einem Fall in Hartz4.

Es gibt kein H4 mehr. Wer eine Wohnung sucht wird auch eine finden. Wer unbedingt in einer Großstadt wohnen will ohne ein entsprechendes Einkommen zu haben, muss sich natürlich einschränken.
Aber dieses ist ja auch bisher so.

Muss ich das verstehen?
Erwerbstätigkeit zu Hause wird auch entsprechend besteuert.
Es kann sich nicht Lohnen für ein paar Cent zu Hause arbeiten, wenn ich 4€ die Stunde dafür an Abgaben entrichten muss. Maschinell gefertigte Ware mit Normallöhnen ist da wesentlich effizienter.
Was willst Du mit 700 Eu bekleistern - Kündigung führt zum Verlust des Arbeitsplatzes. ...und wie bisher wird der AG schauen - das er einen "trainierten" AN hat.
(Keine Fehlzeiten.....Kündigungsgrund... - und dazu den alten AG anrufen) JEmand , der früh auch aus dem Bett kommt....und arbeiten will - ohne Diskussion.

Wenn die Wohnung über die Hälfte des Geldes kostet - wirst Du wissen an was gespart wird. Ich habs DIR gesagt - du willst es nicht wissen....ok.)

Heimarbeit >> Kinderarbeit Du musst gar nichts verstehen....
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von hallelujah »

TheTank hat geschrieben:(28 Jan 2018, 01:17)


Nur muss sich das Personal unwürdige Behandlung nicht mehr unbedingt Gefallen lassen.
Die Kündigung führt nicht zu einem Fall in Hartz4.

Gegen unwürdige Behandlung kann man sich auch heute schon wehren, auch ohne BGE.
Mit BGE wird jemand, dessen Fixkosten höher liegen als BGE genau die gleichen Existenzängste haben wie heute. Oder glaubst Du, mit den paar Kröten BGE könne man weiter die Raten für Haus, Auto usw. bezahlen?

Ausserdem fällt man bei Kündigung nicht sofort in H4. a) kann man auch hier den Rechtsweg bestreiten bei ungerechtfertigter Kündigung. b) gibt es noch ALG-I

Was soll der Käse, ständig zu suggerieren, bei Kündigung rutsche man sofort in H4???
Gäbe es einen Gott, hätte er keine Religionen erschaffen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Realist2014 hat geschrieben:(28 Jan 2018, 09:40)

mit einigen Begriffen scheinst du dein Probleme zu haben:

1) was verstehst du unter "gewerblich beschäftigt"?

Bei Arbeitnehmern (Einkünfte nichtselbständige Tätigkeit) spielt die "Art der Tätigkeit" keine Rolle
Es gibt bei Arbeitnehmern (nichtselbständig) prinzipiell nur 2 Einkunftsarten:
Gewerblich oder ehrenamtlich.
2) bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit unterscheidet man zwischen "gewerblich" und "freiberuflich" ( Unterschied : Gewerbesteuerpflicht)
Prinzipiell egal, da beide in dem Modell in der selben Höhe besteuert werden würden.

3) Unternehmensgewinne sind entweder ( Personengesellschaften) Einkünfte aus 2) ( gewerblich) oder bei Kapitalgesellschaften Gewinne , welche der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer unterliegen
Gewerblich gemeldete Einkommen unterliegen derselben Höhe wie gewerbliche Arbeit.
Einkünfte aus Kapital dem festgelegtem Steuersatz
4) die Gesellschafter der Kapitalgesellschaften beziehen Ausschüttungen, welche heute der Abgeltungssteuer unterliegen
Würden in dem Modell dem Steuersatz der Gewinne bei Kapitalgesellschaften unterliegen.
so, WELCHE der obigen Punkte möchtest du "höher" besteuern?
In Summe alle, bis auf 1) ehrenamtlich da ein BGE finanziert werden muss.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von TheTank »

Troh.Klaus hat geschrieben:(27 Jan 2018, 23:38)

Ein gewerblich Beschäftigter, der hohe Einkommen aus Kapital- oder Unternehmensgewinnen erzielt? Was ist das denn für ein Unikum? Ein Taxifahrer, der zum Mindestlohn arbeitet, aber zugleich Großaktionär bei Uber ist?

Je nach Modell des BGE ist der Finanzbedarf groß, immens, oder unbeschreiblich (Dein Modell wurde hier schon als Nicht-BGE-komform abgelehnt, und da waren es immerhin schon 45 Milliarden Euronen Mehrbedarf). Also erzähl mir nicht, der und der muss keine höheren Steuern zahlen (Mauern wollte angeblich auch keiner bauen).
Ähem. Nichts für ungut. Sinndeutung des Posts meinerseits leider nicht ganz gelungen.
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