Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

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Alexyessin
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alexyessin »

Liegestuhl hat geschrieben: Dienstag 20. Mai 2025, 12:19 Und es geht doch noch weiter: Warum hat ein Musik-Manager wie Michael Jürgens eine so große Macht auf die Sendungen? Warum kann er kontrollieren, welche Sänger auftreten und welche nicht und ist dieses Vorgehen vorteilhaft für unsere Gesellschaft? I doubt it. Wie kann es sein, dass sich da Leute die Taschen vollstopfen und das Programm bestimmen? Und es gibt offensichtlich keine Kontrollstruktur, die das verhindert.
Bin ich voll bei dir. ( Auch wenn ich mit dem Namen jetzt nichts anfangen kann )
Jedes größere Unternehmen hat eine Controlling Abteilung oder einen Verwaltungsrat, der für solche Fragen zumindest formal zuständig sind.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Ilikekebap
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Ilikekebap »

Irgendwer wird auch beim ÖRR für solche Entscheidungen formal zuständig sein.
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Alexyessin
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alexyessin »

Ilikekebap hat geschrieben: Dienstag 20. Mai 2025, 12:51 Irgendwer wird auch beim ÖRR für solche Entscheidungen formal zuständig sein.
Vermutung oder Gewissheit?
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relativ
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von relativ »

Alexyessin hat geschrieben: Dienstag 20. Mai 2025, 12:39 Bin ich voll bei dir. ( Auch wenn ich mit dem Namen jetzt nichts anfangen kann )
Jedes größere Unternehmen hat eine Controlling Abteilung oder einen Verwaltungsrat, der für solche Fragen zumindest formal zuständig sind.
Dafür sind die Rundfunkräte zuständig unregelmäßigkeiten zu kontrollieren , bzw. beschwerden diesbezüglich nachzugehen.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Alster
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

tarkomed hat geschrieben: Montag 19. Mai 2025, 17:33 https://www.juraforum.de/lexikon/rundfunkbeitrag

Schon mal was von Gesetzen gehört und wie sie in Demokratien zustande kommen?
darin Zitat: "Der Rundfunkbeitrag ist eine gesetzlich festgelegte Abgabe, die von privaten Haushalten, Unternehmen und Institutionen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland erhoben wird."
tarkomed hat geschrieben: Montag 19. Mai 2025, 19:31 Wie ich eben schrieb:
"Der Rundfunkbeitrag ist eine gesetzlich festgelegte Abgabe, die von privaten Haushalten, Unternehmen und Institutionen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland erhoben wird".
16 Landesparlamente haben diese gesetzliche Regelung beschlossen und dann auch der Bundestag. Du darfst es weiterhin als Zwang empfinden, wenn du Nichtwähler bist. Dann haben andere auch für dich abgestimmt. So läuft das in parlamentarischen Demokratien, wie wir sie auch haben.


Die geschwätzigen Ausführungen zusammenfassend also: nach tarkomed stünden die Kriterien
- gesetzlich festgelegt
- von demokratisch gewählten Volksvertretern beschlossen
der Annahme von Zwang entgegen.
Dies führt jedoch leider auf einen Widerspruch, denn genau obiges gilt auch für Steuern, von denen tarkomed selbst (ausnahmsweise sachlich richtig) schrieb:
tarkomed hat geschrieben: Mittwoch 26. März 2025, 18:58 ...Zwangsabgaben sind im Übrigen die Steuern. ...
Fazit: der Versuch Desinformation über Begriffsfälschung zu betreiben überfordert tarkomed zunehmend, es verwickelt sich in Widersprüche
dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung
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Alexyessin
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alexyessin »

relativ hat geschrieben: Dienstag 20. Mai 2025, 13:41 Dafür sind die Rundfunkräte zuständig unregelmäßigkeiten zu kontrollieren , bzw. beschwerden diesbezüglich nachzugehen.
Mit welcher exekutiven Gewalt?
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relativ
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von relativ »

Alexyessin hat geschrieben: Dienstag 20. Mai 2025, 14:21 Mit welcher exekutiven Gewalt?
Nunja er ist für die Überwachung der Einhaltung der gesetzlich normierten Programmgrundsätze zuständig, also sozusagen ein Aufsichtsrat, für die Intendanten ect.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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relativ
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von relativ »

Alster hat geschrieben: Dienstag 20. Mai 2025, 13:46 darin Zitat: "Der Rundfunkbeitrag ist eine gesetzlich festgelegte Abgabe, die von privaten Haushalten, Unternehmen und Institutionen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland erhoben wird."





Die geschwätzigen Ausführungen zusammenfassend also: nach tarkomed stünden die Kriterien
- gesetzlich festgelegt
- von demokratisch gewählten Volksvertretern beschlossen
der Annahme von Zwang entgegen.
Dies führt jedoch leider auf einen Widerspruch, denn genau obiges gilt auch für Steuern, von denen tarkomed selbst (ausnahmsweise sachlich richtig) schrieb:


Fazit: der Versuch Desinformation über Begriffsfälschung zu betreiben überfordert tarkomed zunehmend, es verwickelt sich in Widersprüche
Hast du zu gesetzlichen Steuern und Gebühren ein bessere Idee, einen Staat und seine Aufgaben zu erledigen? Dann immer her damit.
Wenn nicht solltest du mit dem Wort Zwang ein wenig sorgfältiger umgehen.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Alexyessin
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alexyessin »

relativ hat geschrieben: Dienstag 20. Mai 2025, 14:38 Nunja er ist für die Überwachung der Einhaltung der gesetzlich normierten Programmgrundsätze zuständig, also sozusagen ein Aufsichtsrat, für die Intendanten ect.
Anscheinend ist die exekutive Gewalt sehr beschränkt.
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Tom Bombadil
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Tom Bombadil »

Liegestuhl hat geschrieben: Dienstag 20. Mai 2025, 11:05Schlesinger, horrende Pensionsrückstellungen oder das Kasse machen bei den Klüngeleien bei den Silbereisen-Acts.
Millionen EUR fließen an die Produktionsfirmen von Moderatoren oder Produzenten, die damit zu Millionären werden. Öffentliche Ausschreibungen für solche Projekte? Fehlanzeige.
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Alster
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

relativ hat geschrieben: Dienstag 20. Mai 2025, 14:40 Hast du zu gesetzlichen Steuern und Gebühren ein bessere Idee, einen Staat und seine Aufgaben zu erledigen? Dann immer her damit.
...
Wir sind uns also einig und da stimmt uns sogar @tarkomed zu dass es sich bei Steuern ebenfalls um Zwangsabgaben handelt. Mit Steuern werden viele notwendige und nützliche Dinge finanziert die ich auch entschieden befürworte, ich nenne nur Bildung, Infrastruktur, Polizei, Bundeswehr etc.
Besonders befürworte ich auch, dass die Finanzierung unter Zwang erfolgt, denn nur so wird sichergestellt, dass alle sich gleichermaßen beteiligen. Erst so können meine bescheidenen eigenen Beiträge dazu ihre tatsächliche Wirksamkeit entfalten.

relativ hat geschrieben: Dienstag 20. Mai 2025, 14:40 ...
Wenn nicht solltest du mit dem Wort Zwang ein wenig sorgfältiger umgehen.
Ich gehe seeeeehr sorgfältig damit um, denn ich verwende es im Zusammenhang mit öffentlichen Abgaben nur dann, wenn gewisse objektive Kriterien für Zwang erfüllt sind, dazu gehören:
- wird bedingungslos von der Allgemeinheit eingezogen
- die Zahlungspflicht ist so ausgestaltet, dass die Zahlung unausweichlich ist.
Das trifft für Steuern und deutsche Rundfunkabgaben im Großen Ganzen zu. Bei der Steuer gibt es immerhin eine Befreiung niedriger Einkommen, die es bei der Rundfunkabgabe nicht gibt.
Fazit: der Zwangscharakter ist bei der Rundfunkabgabe in D stärker ausgeprägt als bei der Steuer.

Hast Du meine Ausführungen verstanden? Kannst Du sagen (und begründen!!!) ob die Abgabe zur BBC ebenfalls eine Zwangsabgabe ist?
dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung
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Alexyessin
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alexyessin »

Alster hat geschrieben: Mittwoch 21. Mai 2025, 10:56 Das trifft für Steuern und deutsche Rundfunkabgaben im Großen Ganzen zu. Bei der Steuer gibt es immerhin eine Befreiung niedriger Einkommen, die es bei der Rundfunkabgabe nicht gibt.
Warum erzählst du diesen Mist?
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergeri ... x_ger.html

Kann beides beantragt werden, Ermässigung wie eben Befreiung.
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tarkomed
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von tarkomed »

Alster hat geschrieben: Mittwoch 21. Mai 2025, 10:56 Wir sind uns also einig und da stimmt uns sogar @tarkomed zu dass es sich bei Steuern ebenfalls um Zwangsabgaben handelt.
Nein, tarkomed stimmt euch dabei keinesfalls zu, denn tarkomed hat den Unterschied zwischen Demokratien und Diktaturen hervorgehoben, den du auch nicht zu erkennen scheinst, aber in deinem Fall überrascht es mich wenigstens nicht.
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Deus81
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Deus81 »

Ein bisschen Derailing und mit Unterstellungen um sich werfen geht hier doch immer gut 🦄 - Nimm es nicht so ernst, tarkomed.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Liegestuhl »

Deus81 hat geschrieben: Mittwoch 21. Mai 2025, 11:27 Ein bisschen Derailing und mit Unterstellungen um sich werfen geht hier doch immer gut 🦄 - Nimm es nicht so ernst, tarkomed.
Wusstest du nicht, dass Steuern nur in einer Diktatur Zwang sind? In der Demokratie werden Steuern ohne Zwang gezahlt.
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
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tarkomed
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von tarkomed »

Liegestuhl hat geschrieben: Mittwoch 21. Mai 2025, 14:58 Wusstest du nicht, dass Steuern nur in einer Diktatur Zwang sind? In der Demokratie werden Steuern ohne Zwang gezahlt.
Diejenigen, die die Regierungsparteien gewählt haben und diese dann bestimmte Steuern beschlossen haben, diese Wähler empfinden diese Steuern nicht als Zwang. Im Gegenteil, sie erkennen ihre Sinnhaftigkeit und zahlen diese Steuern, ohne zu murren.
Viele andere nehmen das zum Anlass, um die Regierung zu kritisieren, die diese Steuern initiiert hat. Sie empfinden sie als Zwang und äußern sich entsprechend.
In Diktaturen braucht man sich keine Sorgen zu machen, dass die neuen Steuern als Zwang empfunden werden, denn keiner traut sich, öffentlich dagegen zu murren und schon gar nicht, sich entgegen zu stellen.
Habt ihr beide endlich den Unterschied erkannt?
Du darfst also den Rundfunkbeitrag weiterhin als Zwang empfinden, aber das hilft dir nichts, weil er gesetzlich und höchstrichterlich abgesichert ist:
https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... f-data.pdf
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Liegestuhl
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Liegestuhl »

tarkomed hat geschrieben: Mittwoch 21. Mai 2025, 18:32 Diejenigen, die die Regierungsparteien gewählt haben und diese dann bestimmte Steuern beschlossen haben, diese Wähler empfinden diese Steuern nicht als Zwang. Im Gegenteil, sie erkennen ihre Sinnhaftigkeit und zahlen diese Steuern, ohne zu murren.
Ich verstehe. Die Menschen, die Steuerbetrug begehen, haben alle undemokratische Parteien gewählt.
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
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tarkomed
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von tarkomed »

Liegestuhl hat geschrieben: Donnerstag 22. Mai 2025, 09:02 Ich verstehe. Die Menschen, die Steuerbetrug begehen, haben alle undemokratische Parteien gewählt.
Demokraten sind sie jedenfalls nicht. Überrascht es dich?
Gewählt haben sie vermutlich opportunistisch.
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Cobra9
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Cobra9 »

tarkomed hat geschrieben: Donnerstag 22. Mai 2025, 09:30 Demokraten sind sie jedenfalls nicht. Überrascht es dich?
Gewählt haben sie vermutlich opportunistisch.
:rofl:

Na klar und außer deiner Meinung hast Du da welche Beweise sowie Fakten ? !

Und was hat es mit dem Thema hier zu tun ? Wenn wäre es Innenpolitik. Selbst die dümmste Sendung hat einen Mehrwert im Vergleich zu deinen Behauptungen ohne Grundlage
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von firlefanz11 »

Liegestuhl hat geschrieben: Donnerstag 22. Mai 2025, 09:02 Ich verstehe. Die Menschen, die Steuerbetrug begehen, haben alle undemokratische Parteien gewählt.
Nicht gewusst? Ulli Hoeneß z. B. hat bestimmt AfD oder noch Schlimmeres gewählt... :D
Und Cum-Ex Olaf erst...!!!
Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
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Alster
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

tarkomed hat geschrieben: Mittwoch 21. Mai 2025, 11:24 Nein, tarkomed stimmt euch dabei keinesfalls zu, ...

Aha, das willst Du also nie geschrieben haben?
tarkomed hat geschrieben: Mittwoch 26. März 2025, 18:58 ...Zwangsabgaben sind im Übrigen die Steuern. ...
Definition: "Steuern":
öffentliche Abgaben, die ein Gemeinwesen kraft Zwangsgewalt in einseitig festgesetzter Höhe und (anders als bei Gebühren und Beiträgen) ohne Gewährung einer Gegenleistung von natürlichen und juristischen Personen seines Gebietsbereichs erhebt.
tarkomed hat geschrieben: Mittwoch 21. Mai 2025, 11:24 ... Unterschied zwischen Demokratien und Diktaturen hervorgehoben, den du auch nicht zu erkennen scheinst, aber in deinem Fall überrascht es mich wenigstens nicht.
Das Geschwafel über Demokratie und Diktatur ist es Dir allenfalls mal wert eine Falschbehauptung zum übertünchen. Jetzt wissen wir wenigstens wieviel Dir Deine Worthülsen selbst wert sind.
dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung
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Alster
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Alexyessin hat geschrieben: Mittwoch 21. Mai 2025, 11:09 Warum erzählst du diesen Mist?
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergeri ... x_ger.html

Kann beides beantragt werden, Ermässigung wie eben Befreiung.


Nein es gibt nur Befreiungsmöglichkeiten bei Bezug von Leistungen der Grundsicherung, Bürgergeld, BAFÖG etc.
Es bleibt also dabei: keine Befreiung vom sog. "Rundfunkbeitrag" wegen niedrigen Einkommens.
Steht alles in Deinem Link drin, musste nur selbst mal lesen.
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Cobra9
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Cobra9 »

firlefanz11 hat geschrieben: Donnerstag 22. Mai 2025, 11:39 Nicht gewusst? Ulli Hoeneß z. B. hat bestimmt AfD oder noch Schlimmeres gewählt... :D
Und Cum-Ex Olaf erst...!!!
Welche Gruppen mit welchen Straftaten wählen dann noch AFD. Eventuell die von der letzten Generation :p

Aber genug davon. Ich einfach wieder bullshit von Tarko nach meinem Verständnis. Die Frage wäre eher wie kriegt man mit den vorhandenen Mitteln ein gescheites Programm
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relativ
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von relativ »

Alster hat geschrieben: Donnerstag 22. Mai 2025, 11:51 Nein es gibt nur Befreiungsmöglichkeiten bei Bezug von Leistungen der Grundsicherung, Bürgergeld, BAFÖG etc.
Es bleibt also dabei: keine Befreiung vom sog. "Rundfunkbeitrag" wegen niedrigen Einkommens.
Steht alles in Deinem Link drin, musste nur selbst mal lesen.
Dann solltest du aber auch mal richtig lesen.
Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen gelle.
Einen Befreiungsantrag stellen können Empfänger:innen von

Sozialhilfe
Grundsicherung im Alter und Grundsicherung bei Erwerbsminderung,
Sozialgeld und Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II),
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
BaföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld, die nicht bei den Eltern leben,
Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel (§§ 61 bis 66) des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches - SGB XII),
Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG),
Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften (Landespflegegeldgesetz, nicht bei Pflegegeld nach § 37 SGB XI),
Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 Lastenausgleichsgesetz (LAG),
Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 c des LAG ein Freibetrag zuerkannt wird,
Volljährige, die in einer stationären Einrichtung leben (§ 45 Achtes Buch des Sozialgesetzbuches - SGB VIII) und
taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XII).

Die Bedürftigkeit müssen Sie mittels eines Bewilligungsbescheides einer Behörde nachweisen.

Sie bekommen keine der genannten Sozialleistungen, weil ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze überschreiten? Dann können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall beantragen. Voraussetzung ist, dass die Überschreitung geringer ausfällt als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags, also derzeit 18,36 Euro. Für die Befreiung müssen Sie einen ablehnenden Leistungsbescheid vorlegen, den Sie von der Sozialbehörde bekommen haben. Daraus muss hervorgehen, dass die Bedarfsgrenze um maximal 18,36 Euro überschritten wurde.
Die Definition eines niedrigen Einkommens ist derweil nicht da, wo du die Grenze setzen möchtest.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alexyessin »

Alster hat geschrieben: Donnerstag 22. Mai 2025, 11:51 Nein es gibt nur Befreiungsmöglichkeiten bei Bezug von Leistungen der Grundsicherung, Bürgergeld, BAFÖG etc.
Es bleibt also dabei: keine Befreiung vom sog. "Rundfunkbeitrag" wegen niedrigen Einkommens.
Steht alles in Deinem Link drin, musste nur selbst mal lesen.
Und wer mit niedrigen Einkommen Sozialleistungen beziehen muss bekommt auch eine Befreiung bzw. Vergünstigung. Erzähl keinen Mist.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Nightrain »

Ich halte die Befreiungsmöglichkeiten sowieso für falsch. Da ist nur Bestechung mit einem Gratisangebot, damit weniger Leute Reformen fordern. Und außerdem wieder nur irre Bürokratie.

Rechnet den Rundfunkbeitrag in die Sozialleistungen rein aber bucht das Geld von allen vom Konto ab.
"Man verhandelt nicht mit Terroristen. Man hört PEGIDA und AfD nicht zu. Man muss keine Rücksicht auf Impfskeptiker und Verschwörungstheoretiker nehmen." (Philipp Jessen)
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alexyessin »

Nightrain hat geschrieben: Donnerstag 22. Mai 2025, 13:11 Ich halte die Befreiungsmöglichkeiten sowieso für falsch. Da ist nur Bestechung mit einem Gratisangebot, damit weniger Leute Reformen fordern.
Das ist aber eine feine VT.....
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von tarkomed »

Alster hat geschrieben: Donnerstag 22. Mai 2025, 11:49 Aha, das willst Du also nie geschrieben haben?




Das Geschwafel über Demokratie und Diktatur ist es Dir allenfalls mal wert eine Falschbehauptung zum übertünchen. Jetzt wissen wir wenigstens wieviel Dir Deine Worthülsen selbst wert sind.
Ich brauche nichts zu übertünchen. Steuern sind Zwangsabgaben für alle, die ihre Sinnhaftigkeit nicht erkennen. Das hatte ich geschrieben.
Zwang ist eine subjektive Empfindung.
"Das Geschwafel" über Demokratie und Diktatur stinkt dir natürlich, weil es bei dir allergische Reaktionen auslöst. Der Rundfunkbeitrag ist nun mal gesetzlich vorgeschrieben, demokratisch beschlossen von 16 Landesparlamenten und vom Bundestag und vom Bundesverfassungsgericht obendrauf bestätigt worden. Genieße dein Zwangsempfinden. :D
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von tarkomed »

Nightrain hat geschrieben: Donnerstag 22. Mai 2025, 13:11 Ich halte die Befreiungsmöglichkeiten sowieso für falsch. Da ist nur Bestechung mit einem Gratisangebot, damit weniger Leute Reformen fordern. Und außerdem wieder nur irre Bürokratie.
Jetzt bräuchten wir eine Studie über den Anteil derer, die vom Rundfunkbeitrag befreit sind und trotzdem den ÖRR bekämpfen. Ich gehe von einem hohen Anteil aus. :D
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

relativ hat geschrieben: Donnerstag 22. Mai 2025, 12:10 Sie bekommen keine der genannten Sozialleistungen, weil ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze überschreiten? Dann können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall beantragen. Voraussetzung ist, dass die Überschreitung geringer ausfällt als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags, also derzeit 18,36 Euro. Für die Befreiung müssen Sie einen ablehnenden Leistungsbescheid vorlegen, den Sie von der Sozialbehörde bekommen haben. Daraus muss hervorgehen, dass die Bedarfsgrenze um maximal 18,36 Euro überschritten wurde.
Du brauchst also einen Leistungsbescheid aus dem hervorgeht, dass Du berechtigt WÄRST, wenn nur das EK um 18EUR niedriger wäre.
Um einen derartigen Bescheid zu ergattern ist aber erheblich mehr nötig als nur ein niedriges Einkommen.
Fazit: es bleibt dabei Befreiung aufgrund niedrigen Einkommens ist im RBStV NICHT vorgesehen.


relativ hat geschrieben: Donnerstag 22. Mai 2025, 12:10Die Definition eines niedrigen Einkommens ist derweil nicht da, wo du die Grenze setzen möchtest.
Der Gesetzgeber hat mit dem ESt Freibetrag seine Vorstellungen klar formuliert. Wo ich auch mitgehen kann.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Zitat mir Hervorhebung von mir:
tarkomed hat geschrieben: Donnerstag 22. Mai 2025, 16:57 … Steuern sind Zwangsabgaben für alle, die ihre Sinnhaftigkeit nicht erkennen. Das hatte ich geschrieben.
...
Eine Falschbehauptung wird durch Wiederholung nicht richtig. Hier jederzeit gerne nochmal das was Du TATSÄCHLICH geschrieben hast:
tarkomed hat geschrieben: Mittwoch 26. März 2025, 18:58 ...Zwangsabgaben sind im Übrigen die Steuern. Du solltest dir deine Kampfbegriffe sorgfältiger aussuchen.
Definition: "Steuern":
öffentliche Abgaben, die ein Gemeinwesen kraft Zwangsgewalt in einseitig festgesetzter Höhe und (anders als bei Gebühren und Beiträgen) ohne Gewährung einer Gegenleistung von natürlichen und juristischen Personen seines Gebietsbereichs erhebt.
im übrigen habe ich in meinem Beitrag vom 21.05.2025 ca. 10:55h an @relativ längst dargelegt, inwieweit der Zwangscharakter dem Sinn und Zweck einer Abgabe untersetzt, gerade auch für denjenigen, der davon bereits überzeugt ist.



tarkomed hat geschrieben: Donnerstag 22. Mai 2025, 16:57 … Zwang ist eine subjektive Empfindung....
… nur in bestimmten Teilbereichen der Psychiatrie, die hier nicht zur Debatte stehen.
Was Du hier betreibst, Umdefinition von Worten abseits von der tatsächlichen Bedeutung. Dergleichen Sprachregelungen etc. sind auch beliebtes Propagandawerkzeug von Diktaturen.
Der selbsternannte "Demokrat" entpuppt sich immer mehr als das, was er tatsächlich ist.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

Nightrain hat geschrieben: Donnerstag 22. Mai 2025, 13:11 ...
Rechnet den Rundfunkbeitrag in die Sozialleistungen rein aber bucht das Geld von allen vom Konto ab.
Klar, wird in CH auch so gemacht. Das ist ein Nullsummenspiel. Die dortige Regelung lohnt sich sowieso mal zum Reinschauen. Die Schweizer haben generell ein entspannteres Verhältnis zur Rechtsstaatlichkeit.
dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Nightrain »

Alster hat geschrieben: Freitag 23. Mai 2025, 11:02 Klar, wird in CH auch so gemacht. Das ist ein Nullsummenspiel. Die dortige Regelung lohnt sich sowieso mal zum Reinschauen. Die Schweizer haben generell ein entspannteres Verhältnis zur Rechtsstaatlichkeit.
Ich kann mir halt kaum was dämlicheres vorstellen eine Ausgabe, die verpflichtend für jeden Haushalt ist, dann für ausgewählte Gruppen als Antragsbefreiung umzusetzen. Das erscheint mir wirklich die blödeste Form von Bürokratie zu sein und stellt Menschen, die nur knapp über Bürgergeld verdienen auch noch schlechter. Im Bürgergeld ist bereits eine Kulturpauschale von 55€ enthalten. Es erschließt sich mir nicht, warum des größte Kulturangebot Deutschlands in Form des ÖR mit seinen 21 TV und 69 Rundfunksendern, mit gleich zwei riesigen Streamingportalen hier nicht drin ist. Als Bürgergeldempfänger bekommt man also eine Kulturvollversorgung geschenkt und dann jeden Monat zusätzlich noch 55€ oben drauf. Das sind Ausgaben in einer Höhe pro Monat, da reiben sich sicherlich Menschen mit einem Einkommen von 3000€ und höher noch die Augen.

Und weil mich die Sache gerade nicht losgelassen hat, habe ich in der letzten öffentlich verfügbare EVS (Einkommens- und Verbrauchsstichprobe) von 2018 nachgeschlagen:
"Freizeit, Unterhaltung und Kultur -> Gebühren für Rundfunk und Fernsehen ( bisher GEZ )"

Der Rundfunkbeitrag wird also komplett zur Berechnung des Regelsatzes herangezogen und ist daher im Bürgergeld bereits berücksichtigt. Warum also wird ein höheres Bürgergeld bezahlt, das den Rundfunkbeitrag enthält und dann hinten raus eine Befreiungsmöglichkeit geschaffen?
Zuletzt geändert von Nightrain am Freitag 23. Mai 2025, 11:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alexyessin »

Nightrain hat geschrieben: Freitag 23. Mai 2025, 11:19 Ich kann mir halt kaum was dämlicheres vorstellen eine Ausgabe, die verpflichtend für jeden Haushalt ist, dann für ausgewählte Gruppen als Antragsbefreiung umzusetzen. Das erscheint mir wirklich die blödeste Form von Bürokratie zu sein und stellt Menschen, die nur knapp über Bürgergeld verdienen auch noch schlechter. Im Bürgergeld ist bereits eine Kulturpauschale von 55€ enthalten. Es erschließt sich mir nicht, warum des größte Kulturangebot Deutschlands in Form des ÖR mit seinen 21 TV und 69 Rundfunksendern, mit gleich zwei riesigen Streamingportalen hier nicht drin ist. Als Bürgergeldempfänger bekommt man also eine Kulturvollversorgung geschenkt und dann jeden Monat zusätzlich noch 55€ oben drauf. Das sind Ausgaben in einer Höhe pro Monat, da reiben sich sicherlich Menschen mit einem Einkommen von 3000€ und höher noch die Augen.
Für 73 Euro soll ich mir die Augen reiben? Lächerlich.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Nightrain »

Alexyessin hat geschrieben: Freitag 23. Mai 2025, 11:56 Für 73 Euro soll ich mir die Augen reiben? Lächerlich.
Sind im Regelsatz eigentlich noch weitere Befreiungen nicht berücksichtig? Offenbar ist der Rundfunkbeitrag im Regelsatz enthalten, aber es wird befreit. Eventuell muss die neue Regierung sich hier mal genauer ansehen, ob bei der Berechnung noch an anderen Stellen Unsinn passiert. Ich denke dabei an den vielen Ermäßigungen exklusiv für Arbeitslose. Diese dürften bei den Ausgaben der 15% der Haushalte mit dem niedrigsten Ausgaben auch nicht drin sein, die dürfen nämlich alles voll bezahlen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alexyessin »

Nightrain hat geschrieben: Freitag 23. Mai 2025, 12:06 Sind im Regelsatz eigentlich noch weitere Befreiungen nicht berücksichtig? Offenbar ist der Rundfunkbeitrag im Regelsatz enthalten, aber es wird befreit. Eventuell muss die neue Regierung sich hier mal genauer ansehen, ob bei der Berechnung noch an anderen Stellen Unsinn passiert. Ich denke dabei an den vielen Ermäßigungen exklusiv für Arbeitslose. Diese dürften bei den Ausgaben der 15% der Haushalte mit dem niedrigsten Ausgaben auch nicht drin sein, die dürfen nämlich alles voll bezahlen.
Du kannst auch hier auf Befreiung gehen. Steht alles im Link.
Aber warum sollte ich mir wegen 73 Euro ärgern? Erklär doch mal.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Nightrain »

Alexyessin hat geschrieben: Freitag 23. Mai 2025, 12:16 Du kannst auch hier auf Befreiung gehen. Steht alles im Link.
Aber warum sollte ich mir wegen 73 Euro ärgern? Erklär doch mal.
Ok, soll ich also eine grobe Überschlagsberechung machen?
Grundlage für das Bürgergeld sind die Ausgaben der Haushalte mit 15% niedrigsten Nettoeinkommen.

Der Rundfunkbeitrag von 18,36€ scheint in die Ausgaben einzufließen, obwohl eine Befreiung stattfindet, d.h. die Kosten gar nicht anfallen.
Für den Kulturbereich ist die Anrechnung mit ~90% recht hoch. Das wären dann im Regelsatz 2025 Bürgergeld 16,52€ pro Monat für den Rundfunkbeitrag.

Hier käme noch hinzu, dass der Rundfunkbeitrag eine Haushaltspauschale ist. Ich sehe in der Berechnungsart für den Regelsatz aber nicht, wie das berüchtigt wird. Also gehe ich davon aus, dass der Partner ebenfalls 90% = 14,87€ Rundfunkbeitrag im Bürgergeld erhält, das 14-jährige Kind 80% = 13,22€ und der 6-jährige 9,91€.
Dann würde die 4-köpfige Familie pro Monat über das Bürgergeld eine Kostenerstattung für den ÖR in Höhe von 54,52€ erhalten, ist aber in Wirklichkeit davon befreit.

Wie hoch die Gesamterstattung für den gar nicht gezahlten Rundfunkbeitrag ist, kann man jetzt schwer berechnen. Das hängt ja von der Haushaltsgröße ab. Nehmen wir einfach mal 70% der 16,52€ = 11,56€ und das multiplizieren wir mit den 5.480.000.000 Empfängern. Ergibt ~63 Millionen Euro monatlich als Erstattung der Rundfunkgebühren für Bürgergeldempfänger bei 0€ tatsächlichen Kosten.

Ich hoffe mal sehr, dass die EVS und die öffentlichen Informationen zur Berechnung des Regelsatzes sowas einfach nicht richtig angeben und in Wirklichkeit der Bürgergeldsatz nicht mit fiktiven Kosten völlig aufgebläht wird.

Die Benachteiligung von Geringverdienern, die überall volle Kosten zahlen müssen, während für Bürgergeldempfänger viele Angebote entweder kostenlos oder ermäßigt erhalten, ist noch gar nicht berücksichtigt.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alexyessin »

Nightrain hat geschrieben: Freitag 23. Mai 2025, 12:49 Ok, soll ich also eine grobe Überschlagsberechung machen?
Grundlage für das Bürgergeld sind die Ausgaben der Haushalte mit 15% niedrigsten Nettoeinkommen.

Der Rundfunkbeitrag von 18,36€ scheint in die Ausgaben einzufließen, obwohl eine Befreiung stattfindet, d.h. die Kosten gar nicht anfallen.
Für den Kulturbereich ist die Anrechnung mit ~90% recht hoch. Das wären dann im Regelsatz 2025 Bürgergeld 16,52€ pro Monat für den Rundfunkbeitrag.

Hier käme noch hinzu, dass der Rundfunkbeitrag eine Haushaltspauschale ist. Ich sehe in der Berechnungsart für den Regelsatz aber nicht, wie das berüchtigt wird. Also gehe ich davon aus, dass der Partner ebenfalls 90% = 14,87€ Rundfunkbeitrag im Bürgergeld erhält, das 14-jährige Kind 80% = 13,22€ und der 6-jährige 9,91€.
Dann würde die 4-köpfige Familie pro Monat über das Bürgergeld eine Kostenerstattung für den ÖR in Höhe von 54,52€ erhalten, ist aber in Wirklichkeit davon befreit.

Wie hoch die Gesamterstattung für den gar nicht gezahlten Rundfunkbeitrag ist, kann man jetzt schwer berechnen. Das hängt ja von der Haushaltsgröße ab. Nehmen wir einfach mal 70% der 16,52€ = 11,56€ und das multiplizieren wir mit den 5.480.000.000 Empfängern. Ergibt ~63 Millionen Euro monatlich als Erstattung der Rundfunkgebühren für Bürgergeldempfänger bei 0€ tatsächlichen Kosten.

Ich hoffe mal sehr, dass die EVS und die öffentlichen Informationen zur Berechnung des Regelsatzes sowas einfach nicht richtig angeben und in Wirklichkeit der Bürgergeldsatz nicht mit fiktiven Kosten völlig aufgebläht wird.

Die Benachteiligung von Geringverdienern, die überall volle Kosten zahlen müssen, während für Bürgergeldempfänger viele Angebote entweder kostenlos oder ermäßigt erhalten, ist noch gar nicht berücksichtigt.
Wo ist jetzt die Antwort auf meine Frage, warum ich mich da heiß machen soll bei 73 €?
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Nightrain »

Alexyessin hat geschrieben: Freitag 23. Mai 2025, 12:52 Wo ist jetzt die Antwort auf meine Frage, warum ich mich da heiß machen soll bei 73 €?
Meine Antwort ist: deine verniedlichenden "was sind schon 73€" können überschlagen pro Jahr ein Schaden für den Steuerzahler von 63 Millionen Euro ausmachen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alexyessin »

Nightrain hat geschrieben: Freitag 23. Mai 2025, 13:01 Meine Antwort ist: deine verniedlichenden "was sind schon 73€" können überschlagen pro Jahr ein Schaden für den Steuerzahler von 63 Millionen Euro ausmachen.
Also es geht gar nicht um den jenigen, der 3000 € plus verdient. Okay. Dann war dein Beitrag für mich etwas missverständlich.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Nightrain »

Alexyessin hat geschrieben: Freitag 23. Mai 2025, 13:08 Also es geht gar nicht um den jenigen, der 3000 € plus verdient. Okay. Dann war dein Beitrag für mich etwas missverständlich.
Naja schlussendlich wäre das mal was für eine größere statistische Arbeit.
Wenn man die ganzen Befreiungen und Ermäßigungen auch rein rechnet und sowas wie gar nicht anfallende Kosten, dann wäre interessant bis zu welchem Haushaltseinkommen Bürgergeldempfänger tatsächlich mehr Geld zur Verfügung haben, als Familien, die ihre Ausgaben aus Arbeit finanzieren müssen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alexyessin »

Nightrain hat geschrieben: Freitag 23. Mai 2025, 13:11 Naja schlussendlich wäre das mal was für eine größere statistische Arbeit.
Wenn man die ganzen Befreiungen und Ermäßigungen auch rein rechnet und sowas wie gar nicht anfallende Kosten, dann wäre interessant bis zu welchem Haushaltseinkommen Bürgergeldempfänger tatsächlich mehr Geld zur Verfügung haben, als Familien, die ihre Ausgaben aus Arbeit finanzieren müssen.
Gar nicht, aber das gehört hier nicht hin. ( also die Debatte Bürgergeld )
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Xexes »

Nightrain hat geschrieben: Freitag 23. Mai 2025, 13:01 Meine Antwort ist: deine verniedlichenden "was sind schon 73€" können überschlagen pro Jahr ein Schaden für den Steuerzahler von 63 Millionen Euro ausmachen.
In deiner ersten Berechnung waren die 63 Millionen monatlich, wären also über 700Millionen im Jahr
elmore
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von elmore »

https://www.juedische-allgemeine.de/kul ... rstattung/
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Abseits von Gebührenfinanzierungsfragen gibt es hinsichtlich der ÖR-Medien auch noch andere, beachtliche Themen, denen man Aufmerksamkeit schenken sollte. Die zumindest von einer gewissen "Proplästina"-Blindheit oder auch leicht vernebelter, linksliberaler, Antiisraeloptik geprägt sein könnten. Und zwar nicht nur in den unteren Redaktionsrängen, sondern in den verantwortlichen und aufsichtspflichtigen Köpfen der Ressortschefs/-innen selbst. :dead:

Ich gehe jetzt mal davon aus, daß professionelle, politische ARD-Journalisten/-innen nicht so verblödet, unwissend oder schlecht ausgebildet sind, um den Unterschied zwischen dem Staat Israel, dessen israelischer Botschaft und israelischen UN-Vertretungen kennen und dem nicht existierenden Fake einer jüdischen Botschaft, wie das die Autorin des JA-Artikels zurecht monierte. "Es gibt keine diplomatische Vertretung= Botschaft des Judentums".

Ebenso kann keine Rede davon sein, daß der Rechtsstaat Israel gegen den "Staat Palästina" Krieg führt. Das ist nicht möglich. ein Staat Palästina existiert faktisch nicht. Und der seriösen und wahrheitsgemäßen Berichterstattung wegen sollte auch der kleine Unterschied in der ARD und den Redaktionsköpfen Niederschlag finden, daß der Staat Israel gegen die Terrororganisation HAMAS - aus sattsam bekannten und furchtbaren Gründen in einen Verteidigungskrieg gezwungen wurde. Israel führt keinen Krieg gegen die Palästinenser. Von wollen kann erst recht nicht die Rede sein.

Israel wollte und will eigentlich immer nur das eine: In Frieden leben und daß seine Menschen nicht umgebracht werden, weil sie Juden sind und in einem legitimen, völkerrechtlich unstrittig anerkanntem demokratischen Rechtsstaat leben wollen.

Klar gibt es genug linksdrehende Joghurt-Journalisten/-innen und Sympatisantentum m/w, denen diese journalistischen Unschärfen der ARD gerade recht sind. Das ist deren privates Bier. Sofern sie nicht offziell für und im Auftrag der ARD berichten, und entsprechend zu wahrheitgemäßer und nicht wahrheitsbeugender neutraler Berichterstattung verpflichtet sind, die sich an Fakten hält, statt "fake news" zu verbreiten.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Liegestuhl »

Constantin Schreiber wechselt von der Tagesschau zur Welt.

https://www.t-online.de/unterhaltung/st ... inger.html
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Ilikekebap »

Der Mann war als Journalist beim ÖRR schon immer falsch aufgehoben.
"Die Angst ist eine Zuchtrute aus Deutschland."
"Der Idealismus wächst mit der Entfernung von dem Problem."
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Schnitter »

Ein bisschen Qualität kann der "Welt" nicht schaden :thumbup:
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Liegestuhl »

Ich schaue seit 2 Stunden, zusammen mit meiner Mutter, das Programm der ARD und bin inzwischen maximal traumatisiert.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Billie Holiday »

Liegestuhl hat geschrieben: Donnerstag 29. Mai 2025, 14:02 Ich schaue seit 2 Stunden, zusammen mit meiner Mutter, das Programm der ARD und bin inzwischen maximal traumatisiert.
Du hast deine Mutter lieb. :)
„Wer mich beleidigt, bestimme ich.“ (Klaus Kinski)

„Just because you’re offended, doesn’t mean you’re right.“ (Ricky Gervais)
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Liegestuhl »

Billie Holiday hat geschrieben: Donnerstag 29. Mai 2025, 14:04 Du hast deine Mutter lieb. :)
Ein Wiedersehen mit Sascha Hehn.
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