Die objektiven Kriterien für Zwang bei Erhebung einer Abgabe sind:
- wird bedingungslos von der Allgemeinheit eingezogen
- ist so gestaltet, dass die Zahlung unausweichlich ist.
Ähnliches gilt z.B. auch für Steuern. Einen Unterschied gibt es allerdings zur Rundfunkabgabe: Bei der Steuer gibt es immerhin eine Befreiung niedriger Einkommen, die es bei der Rundfunkabgabe nicht gibt.
Fazit: der Zwangscharakter ist bei der Rundfunkabgabe stärker ausgeprägt als bei der Steuer.
In einem Punkt muss ich dem tarkomed allerdings sogar recht geben: das Attribut "...gebühr" ist bei der Rundfunkabgabe fehl am Platz den eine Gebühr setzt die tatsächliche Inanspruchnahme von Leistungen seitens eines Zahlers voraus. Beispiel: Die BBC kann sich es leisten, sich über eine "License fee" zu finanzieren, die eher Gebührencharakter hat.
Die VT, derzufolge jeder, der objektiven Zwang im Falle der RF Abgabe auch so nennt, an einer Verschwörung gegen die Demokratie teilnehme, darf in einem tarkomed-Beitrag natürlich nicht fehlen.
auch das argumentum ad hominem als ultimatives Kennzeichen schwächlicher argumentativer Resourcen darf natürlich in keinem tarkomed-Beitrag fehlen.