Selina hat geschrieben:(05 May 2020, 18:48)
Das Infektionsschutzgesetz wurde aber verändert/ergänzt/erweitert (siehe oben). Aber ich geb dir recht, so besonders transparent ist das Ganze nicht. Allerdings handelt es sich dabei ja um einen schweren Krisenfall (Pandemie), den wir so noch nie hatten, zumindest nicht seit Existenz der Bundesrepublik oder seit Kriegsende. Das letzte Mal gabs eine Pandemie zum Ende des Ersten Weltkrieges (Spanische Grippe). Da wird heute vieles auch einfach gemacht, weils zum jeweiligen Zeitpunkt schlicht nötig ist. Und anfangs gehörte ich auch zu denen (Hochrisiko-Gruppe, genau wie du), die sehr besorgt waren, was nun alles auf uns zukommen könnte. Und dann noch die Bilder aus Bergamo... Da fand ich es schon gut, wie sich die Bundesregierung und das RKI verhalten haben. Das gab wenigstens eine gewisse Sicherheit. Aber es stimmt natürlich auch: Irgendwann müssen wir aus dem Modus wieder rauskommen, und das ist auch kein Pappenstiel, da immer die genau richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge zu gehen. Das ist regional unterschiedlich. Und das ist dann auch der Zeitpunkt, wo die Bundesverantwortung wieder stärker an die Länder übergeht und das föderale Prinzip greift.
Die Änderungen im Infektionsschutzgesetz rechtfertigen bzw stützen KEINE Einschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte, wie dies mit den eingeleiteten Maßnahmen geschehen ist und die bis auf weiteres bestehen bleiben.
Und genau DARUM geht es - schwerste Krise seit dem WK2 hin oder her.
Es geht nicht darum, DASS in einer außergewöhlichen Situation (Krise) außergewöhnliche Maßnahmen ergriffen werden bzw worden sind, es geht um die rechtliche Grundlage für das Ergreifen der Maßnahmen (Enschränkung von Grund- und Freiheitsrechten).
Diese rechtliche Grundlage ist auch mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz NICHT gegeben!
Die eingeleiteten Maßnahmen werden nur durch ein einziges Gesetz gestützt und das steht in Art. 35 GG und nennt sich
Notstandverfassung.
Dazu hätte unsere Madam Kanzler jedoch den nationalen Notstand ausrufen und mit der Pandemie-/Seuchenbekämpfung begründen müssen. Auf dieser Grundlage wären durchaus noch weitreichendere Maßnahmen möglich gewesen. Sie und ihr "Corona-Kabinett" hätten dann nur noch der Kontrolle des Bundesrates unterstanden.
Hat sie jedoch nicht getan und damit hat sie (formaljuristisch) verfassungswidrig gehandelt und sich Kompetenzen angemaßt, die sie nicht hat.
Zeitgleich mit den verhängten Maßnahmen hätte(n) ein Plan bzw verschieden Pläne entwickelt werden müssen, wie bei veränderter Situation (Sinken der Fallzahlen) reagiert wird, welche Maßnahmen, ab welchem Zeitpunkt gelockert werden können, wie die Wirtschaft wieder hochgefahren wird etc pp.
Auch da ist nichts passiert, stattdessen sprach Madam Kanzler von "Öffnungsdiskussionsorgien" ...
Ich kritisiere nicht die Maßnahmen an sich, sondern das dilletantische Krisenmanagment und die fehlende rechtliche Grundlage, die zu immer weniger Akzeptanz der eingeleiteten Maßnahmen führt.
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.
Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen