Du hast - aller Voraussicht nach - mehr Abzüge, aber eben dafür das BGE on top.Billie Holiday hat geschrieben:(15 Apr 2020, 16:38)
Ich soll also weiterhin arbeiten wie bisher für deutlich weniger netto und bekomme aber ein BGE obendrauf.
Wenn die Differenz der Netto-Gehälter deutlich geringer ist als das BGE, überlege ich es mir vielleicht.
Oder verstehe ich etwas falsch? Mein BGE wäre dann ja geringer, weil ich weniger netto hab als vorher.![]()
Gehen wir mal von aktuell 3.500,- aus (Durschschnittsgehalt). Bleiben, wenn Du alleinstehend bist, rd. 2.200, dem AG kostet's 4.200,-. Davon werden derzeit ca. 47% an Abgaben und Steuern fällig. Mit BGE werden - sagen wir mal - 75% abgezogen. Sind 1.050 die Dir bleiben. Dazu eben das BGE i. H. v. 1200,- Macht 2.250,-. Für Dich macht das dann keinen oder kaum einen Unterschied, wenn wir mal davon ausgehen, dass durch ein BGE der Durschschnittsverdienst (netto) zumindest erhalten bleiben soll, Bei einem geringeren BGE wären die Abzüge auch kleiner - also vielleicht nur 60%. Da blieben Dir dann 1.680,- plus ein BGE von 650. Wärst Du auch wieder bei 2.230,- netto. Das sind natürlich nur Beispiele - wie das letztendlich genau auszusehen hätte, müsste anhand der relevanten Zahlen erst noch berechnet werden. Ist aber eine Schweinearbeit, die ich mir schenke, weil müßig. Erstens gibt es noch keinen Beschluss ein BGE einzuführen, zweitens wird in politikforum.eu ganz sicher kein verbindlicher Staatshaushalt aufgestellt werden.