Du hast aber schon mitbekommen, dass die
Junge Freiheit damals, also vor 13 Jahren, gegen das Land NRW gewonnen hat?
Das Land NRW, sprich: die damalige rot-grüne Landesregierung, argumentierte so, wie du es zitierst. Nun, natürlich gehen gerade von ihrer moralischen Überlegenheit überzeugte Linke gegen politische Gegner vor, auch, indem sie versuchen, die Pressefreiheit zu beschränken; das ist ja heute nicht anders. Das Bundesverfassungsgericht folgte der Einschätzung von SPD und Grünen jedoch nicht.
Aus dem oben verlinkten Urteil:
Obwohl die Behörde nur von tatsächlichen Anhaltspunkten für einen Verdacht ausgegangen ist, hat sie die Beschwerdeführerin unter den Überschriften "Rechtsextremismus", "Rechtsextremistische Publikationen, Verlage, Vertriebe, Medien" beziehungsweise "Rechtsextremistische Organisationen, Gruppierungen und Strömungen" ohne jede Differenzierung in der Gliederung oder in den Überschriften des Berichts auf die gleiche Stufe gestellt wie Gruppen, für die sie verfassungsfeindliche Bestrebungen festgestellt hat. Es könnte ein milderes Mittel sein, durch die Gestaltung des Berichts zu verdeutlichen, dass die verfassungsfeindlichen Bestrebungen keineswegs festgestellt sind. Zwar wird im Textteil des Berichts nicht behauptet, diese Bestrebungen stünden fest; vielmehr wird nur von tatsächlichen Anhaltspunkten für den Verdacht solcher Bestrebungen gesprochen. Der flüchtige Leser wird diese Differenzierung aber möglicherweise nicht wahrnehmen und könnte dazu durch die fehlende Differenzierung in der äußeren Aufmachung des Berichts verleitet werden. Auch ist zu berücksichtigen, dass die Medien bei ihrer Berichterstattung über verfassungsfeindliche Bestrebungen im Text enthaltene Nuancierungen üblicherweise nicht wiederzugeben pflegen, sondern alle im Verfassungsschutzbericht in der gleichen Rubrik aufgeführten Organisationen auf eine Stufe stellen. Es obliegt den weiteren Feststellungen durch die Fachgerichte, ob durch die äußere Aufmachung und die inhaltliche Darstellung im Bericht zweifelsfrei und leicht erkennbar verdeutlicht worden ist, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen nicht erwiesen sind.
Die
Junge Freiheit veröffentlicht Artikel ihrer eigenen Journalisten, aber auch Gastbeiträge. Dabei macht sie sich die in Gastbeiträgen vertretenen Meinungen nicht zu eigen. Die Gastbeiträge kommen aus einem großen Spektrum; neben explizit rechten Autoren haben beispielsweise auch Hans-Olaf Henkel und Peter Scholl-Latour oft für die
Junge Freiheit geschrieben.
Wir erinnern uns: Der Ausgangspunkt der Diskussion war nicht einmal die Frage, ob die
Junge Freiheit rechtsextrem ist, sondern ob jemand, der für die
Junge Freiheit schreibt, automatisch rechtsextrem ist. Was hier von der Gegenseite zu beweisen ist, ist also nicht nur, dass einzelne Artikel in der
Jungen Freiheit rechtsextrem seien, sondern dass alle Autoren, die dort veröffentlichen, automatisch rechtsextrem seien. Das ist natürlich hanebüchener Unsinn - aber nicht ganz untypisch für die antiliberale Argumentation von Leuten, die keine andere Meinung als ihre eigene ertragen.