Hieronymus hat geschrieben:(19 Jul 2017, 12:41)
„Menschenrecht“ ist „das allgemeine Gesetz“, und ein wesentlicher Teil davon ist „Menschlichkeit“ in ihren vielfältigen Ausprägungen, wozu u. a. das internationale Flüchtlingsrecht gehört. Internationales Völkerrecht geht dem positiven Recht in Deutschland vor, so will es unsere Verfassung, das Grundgesetz (Art. 25)!
Es gibt Gesetze, die schlecht, also untauglich sind. Schlechte Gesetze aus (ideologischem) Prinzip zu verabsolutieren, ist dumm. Wenn etwas Anarchie hervorruft und die Demokratie gefährdet, dann ist es Dummheit. Schlechte Gesetze dürfen nicht befolgt, sie müssen verbessert werden!
Was Art. 16 a Abs. 2 angeht: die dort geregelten Asylvoraussetzungen sind angesichts der umfassenden Problematik des gesamten europäischen Asylrechts nicht wortgetreu aufrechtzuerhalten. Es ist widersinnig und dumm, Länder wie Italien und Griechenland bei der Bewältigung der vielen Flüchtlinge und Asylsuchenden im Stich zu lassen. Apropos: der Art. 16 a GG regelt insbesondere die Asylgewährung. Was die Aufnahme und die Hilfen für Flüchtlinge angeht, so greift internationales Recht (vgl. Art. 16 a Abs. 5)! Diese Unterschiede werden in der propagandistischen Hektik gerne übersehen.
Wir reden doch hier von Humanität, also Menschlichkeit, und nicht Menschenrecht. Ein generelles Menschenrecht gibt es nicht, lediglich die jeweiligen Gesetze in den Ländern.
Ich finde auch einige Gesetze "dumm", "schlecht", "untauglich", dennoch gibt es Niemanden das Recht diese zu übergehen, weil man meint, die Weißheit mit dem Löffel gefressen zu haben und seine Ideologie durchsetzen zu wollen, das gilt für alle Seiten.
Ob ich das Asylrecht oder die Flüchtlingspolitik menschlich finde, ist auch ein subjektives Empfinden, dass den Menschen geholfen werden muss, die wirklich verfolgt und vor dem Krieg fliehen, das ist gemäß Genfer Konvention klar geregelt, nur gilt das eben VOR Eintreten in das jeweilige Land zu überprüfen, wie ich auch die Gesetzestexte entsprechend zitiert habe, wer erstmal in Deutschland drin ist, der hat natürlich den Anspruch auf das komplette Programm an Verfahren usw. . Daher muss der Staat auch vorher prüfen, und zwar die Bundespolizei an Grenzen selber, und keine Organisationen, ob die Menschen, wenn sie schon durch unzählige sichere Länder marschiert sind, die Grundvoraussetzungen haben, ins Land zu kommen, da haben wir den nächsten Rechtsbruch, steht auch in meinem zitierten Beitrag über DublinIII VOR der Grenze ist das zu prüfen oder in TRANSITBEREICHEN/ZONEN, wurde ja alles abgelehnt, selbst gegen die angeblich so weiche Dublinregelung wurde verstoßen.
Die Genfer Konvention sieht ganz klar vor, dass kein weiterer Flüchtlingsstatus gewährt werden muss, wenn man bereits in Lagern von Hilfsorganisationen untergebracht worden ist, und das trifft auf fast 95% der Leute zu, der Anspruch auf eine vorrübergehnde Bleibe, denn der Flüchtlingsstatus soll nur vorrübergehend sein, soll daher auch im erst sicheren Land in Anspruch genommen werden, reist man weiter, hat man keinen Anspruch mehr, sofern es freiwillig geschehen ist. Es gibt kein Anspruch auf wirtschaftliches Asyl, kann es auch nicht geben, da sonst 4 Milliarden Menschen das Recht hätten nach Europa zu kommen, mindestens, wenn man die finanziellen und wirtschaftlichen Gegebenheiten zugrunde legt.