relativ hat geschrieben:(06 Jan 2017, 09:50)
Das Grundgesetz heisst Grundgesetz, weil es die Grundrechte der Menschen festlegt, die wollen wir doch gar nicht neu verhandeln, oder?
Nein, es heißt Grundgesetz, weil man den Begriff der Verfassung vermeiden wollte, um die provisorische Situation im Jahre 1949 besser zu erfassen.
Persönlich halte ich allerdings das individuelle Grundrecht auf Asyl für überflüssig; das könnte man durchaus streichen. Die Grundgesetzväter hatten wohl auch eher gebildete, demokratisch orientierte politisch Verfolgte vor Augen, als sie das Gesetz formulierten, und nicht Ficki-Ficki-Männer, Nichtsnutze, Extremisten, Kriminelle und Leute, die das Asylrecht zur Einwanderung missbrauchen, um ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern.
Das Asylrecht sollte ein Gnadenrecht sein, das der Staat ausgewählten politisch Verfolgten gewähren kann, aber nicht muss, und gegen das der Rechtsweg ausgeschlossen ist. Staaten, die kein verfassungsrechtlich verankertes Asylrecht kennen, sind nicht weniger demokratisch oder rechtsstaatlich als Deutschland.
Im Grunde hat man das Asylrecht ja schon in den Neunzigerjahren weitgehend eingeschränkt; hätten sich die Behörden an dieses Recht gehalten, hätten wir nun keine Massenzuwanderung. Es steht ja ganz klar im Grundgesetz drin, dass sich nicht auf das Asylrecht berufen kann, wer aus sicheren Drittstaaten einreist.