3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 17:01)
Trotzdem setzt eine Ordnungswidrigkeit einen Verstoß gegen ein Gesetz voraus.
Aber gut, dass du es eingesehen hast, dass es keiner Verurteilung bedarf um gegen ein Gesetz zu verstoßen.
Du verstehst leider noch immer nicht.
Auch einem Bußgeld zb. Falschparken kannst du widersprechen, daher liegt dem Bescheid ein Anhörungsbogen bei.
Tust du das, wird dein Widerspruch geprüft (Verwaltungs -nicht Strafbehörde). Bleibt die Behörde bei ihrer Entscheidung, kannst du eine erneute Prüfung beantragen.
Dein Fall wird dann über die Staatsanwaltschaft dem Amtsgericht zur Entscheidung vorgelegt wird.
Stell dir vor du bekommst RECHT, dann kannst du natürlich trotzdem mit dem Füßchen trampeln und schreien "Ich habe aber gegen ein Gesetz verstoßen"
Jetzt frag mich bitte nicht was dann passiert.
