Und gegen das Gesetz.
Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
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Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Gegen welches?
Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
dann koennen Sie ja bestimmt ein Gerichtsurteil verlinken, das ihre Meinung bestaetigt

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Gegen welches Gesetz genau?
Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Ich frag noch mal nach: Gegen welches?
- Keoma
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Ich denke, Gesetze existieren ohne ein entsprechendes Gerichtsurteil trotzdem.pikant hat geschrieben:(21 Jul 2016, 12:35)
dann koennen Sie ja bestimmt ein Gerichtsurteil verlinken, das ihre Meinung bestaetigt
Der Gescheitere gibt nach!
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
ja,Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 13:42)
Ich denke, Gesetze existieren ohne ein entsprechendes Gerichtsurteil trotzdem.
und solange man nicht verurteilt wird, hat man dagegen nicht verstossen und ist unschuldig.
Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Korrekt. Die (bisher unbeantwortete) Frage ist jedoch, gegen welche(s) Gesetz(e) denn nun verstoßen worden sein soll.Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 13:42)
Ich denke, Gesetze existieren ohne ein entsprechendes Gerichtsurteil trotzdem.
- Keoma
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
So ein Blödsinn.pikant hat geschrieben:(21 Jul 2016, 13:44)
ja,
und solange man nicht verurteilt wird, hat man dagegen nicht verstossen und ist unschuldig.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Das ist ja mal eine schräge Interpretation.pikant hat geschrieben:(21 Jul 2016, 13:44)
ja,
und solange man nicht verurteilt wird, hat man dagegen nicht verstossen und ist unschuldig.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Der nächste Unsinn.PeterK hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:12)
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Zum dritten Mal die Frage: Gegen welches Gesetz soll verstoßen worden sein?
- Keoma
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Das ist mir egal, ich habe das nicht geschrieben.PeterK hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:15)
Zum dritten Mal die Frage: Gegen welches Gesetz soll verstoßen worden sein?
Aber die Rechtsauslegung, dass ich nur gegen ein Gesetz verstoßen habe, wenn ich verurteilt worden bin, ist hanebüchener Unsinn.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Nun, zwische schuldig/unschuldig, gibt es noch tatverdächtig/dringend tatverdächtig, unter Verdacht stehend.
Somit liegt pikant nicht falsch.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Der nächste Jurist.epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:19)
Nun, zwische schuldig/unschuldig, gibt es noch tatverdächtig/dringend tatverdächtig, unter Verdacht stehend.
Somit liegt pikant nicht falsch.
Es gibt einen Verstoß gegen ein Gesetz und keinen Verstoß gegen ein Gesetz.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Sorry, aber das stellen Gerichte fest.Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:23)
Der nächste Jurist.
Es gibt einen Verstoß gegen ein Gesetz und keinen Verstoß gegen ein Gesetz.
Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:18)
Das ist mir egal, ich habe das nicht geschrieben.
Aber die Rechtsauslegung, dass ich nur gegen ein Gesetz verstoßen habe, wenn ich verurteilt worden bin, ist hanebüchener Unsinn.
jeder der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist als unschuldig anzusehen, bis er rechtskraeftig verurteilt wird.
ist das so schwer zu verstehen?
hier behauptet man Merkel habe Rechtsbruch begangen und das ist einfach falsch, durch nichts bewiesen und kann sogar Rufschaedigung sein, wenn man es genau nimmt.
gegen welches Gesetz soll denn Frau Merkel verstossen haben und warum klagt man dann nicht gegen die Bundeskanzlerin?
Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
das koennen nur Richter feststellen und keine User mit ungenuegenden Rechtskenntnissen.Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:23)
Der nächste Jurist.
Es gibt einen Verstoß gegen ein Gesetz und keinen Verstoß gegen ein Gesetz.
Behauptungen sind noch lange keine Fakten.
Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Es gibt die Anklage gegen ein Gesetz verstoßen zu haben bzw. eine entsprechende Anzeige.Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:23)
Der nächste Jurist.
Es gibt einen Verstoß gegen ein Gesetz und keinen Verstoß gegen ein Gesetz.
Ob ein Verstoß vorliegt entscheiden Gerichte.
Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Versuchen wir es mit einem Beispiel:
Dein AG beschuldigt dich des Diebstahls (Gesetzesverstoß)
Bist du jetzt schuldig?
Nein, er muß dir den Diebstahl nachweisen und ein Gericht dich aufgrund der Beweislage schuldig sprechen.
Dein AG beschuldigt dich des Diebstahls (Gesetzesverstoß)
Bist du jetzt schuldig?
Nein, er muß dir den Diebstahl nachweisen und ein Gericht dich aufgrund der Beweislage schuldig sprechen.
Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
So ist es.
Ich bin weiterhin gespannt auf Antworten (von @William).pikant hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:26)
gegen welches Gesetz soll denn Frau Merkel verstossen haben
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Als ich bring jemanden um und solange ich gegen nicht verurteilt bin, habe ich gegen nichts verstoßen und bin somit unschuldig.
Dümmer geht's kaum mehr.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Wenn ich geklaut habe schon. Das weiß ich ja wohl. Auch ohne Gericht.epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:32)
Versuchen wir es mit einem Beispiel:
Dein AG beschuldigt dich des Diebstahls (Gesetzesverstoß)
Bist du jetzt schuldig?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Ggf. bist du tatverdächtig, evtl. dringend tatverdächtig, aber für schuldig können dich nur Gerichte erklären.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:33)
Als ich bring jemanden um und solange ich gegen nicht verurteilt bin, habe ich gegen nichts verstoßen und bin somit unschuldig.
Dümmer geht's kaum mehr.
Mag dumm in deinen Augen sein, macht aber Sinn

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:34)
Wenn ich geklaut habe schon. Das weiß ich ja wohl. Auch ohne Gericht.


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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Vergiss es.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:33)
Als ich bring jemanden um und solange ich gegen nicht verurteilt bin, habe ich gegen nichts verstoßen und bin somit unschuldig.
Dümmer geht's kaum mehr.
Die beiden Hobbyjuristen kennen keinen Unterschied zwischen Schuld und Gesetzesverstoß.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
ich kann mich nicht erinnern, dass Frau Merkel zugegeben hat, gegen ein Gesetz verstossen zu haben.
Wer hier behauptet Frau Merkel habe gegen ein Gesetz verstossen, der sollte doch mal das Gesetz nennen und den Verstoss.
kann doch nicht so schwer sein.
Wer hier behauptet Frau Merkel habe gegen ein Gesetz verstossen, der sollte doch mal das Gesetz nennen und den Verstoss.
kann doch nicht so schwer sein.
Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Solange Du nicht verurteilt bist, giltst Du im "juristischen" Sinne als unschuldig. Da beißt die Maus keinen Faden ab.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:33)
Als ich bring jemanden um und solange ich gegen nicht verurteilt bin, habe ich gegen nichts verstoßen und bin somit unschuldig.
Dümmer geht's kaum mehr.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Ob ich schuldig bin oder nicht. Weiß einzig und allein ich. An dieser Tatsache ändert auch ein Richterspruch nichts.epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:35)
Ggf. bist du tatverdächtig, evtl. dringend tatverdächtig, aber für schuldig können dich nur Gerichte erklären.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Und habe ich trotzdem gegen ein Gesetz verstoßen, maitre?PeterK hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:43)
Solange Du nicht verurteilt bist, giltst Du im juristischen Sinne als unschuldig. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Das steht doch auf einem ganz anderen Blatt.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:44)
Ob ich schuldig bin oder nicht. Weiß einzig und allein ich. An dieser Tatsache ändert auch ein Richterspruch nichts.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Nö, aber ich trotzdem gegen ein Gesetz verstoßen, oder etwa nicht?epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:36)
dann gehst du freiwillig in den Knast, ganz OHNE Gerichtsurteil?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
das ist die Rechtslage - man ist erst schuldig, wenn man rechtskraeftig verurteilt wurde und nicht wenn man fuer sich persoenlich die Schuld eingesteht.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:33)
Als ich bring jemanden um und solange ich gegen nicht verurteilt bin, habe ich gegen nichts verstoßen und bin somit unschuldig.
es gibt sogar Faelle in der Justiz, wo man ein Gestaendnis ablegt, sich zum Mord bekennt und als Unschuldiger aus dem Gerichtssaal geht, weil das Gericht zu einer anderen Ueberzeugung anhand von Beweisen und Indizien gekommen ist.
Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:46)
Nö, aber ich trotzdem gegen ein Gesetz verstoßen, oder etwa nicht?
Nochmal: Darüber entscheiden Gerichte.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Das geballte juristische Wissen in Form der hiesigen Schwarmintelligenz ist sagenhaft.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Illegale Masseneinwanderung unter schamloser Berufung aus das Asylgesetz, wohl wissend dass Hunderttausende überhaupt nicht asylberechtigt sind.PeterK hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:15)
Zum dritten Mal die Frage: Gegen welches Gesetz soll verstoßen worden sein?
Zudem hat sie vorsätzlich ihren Amtseid missachtet und gefährdet damit massiv die innere Sicherheit des Landes und der ganzen EU.
m.E.n gehört sie dafür vor ein internationales Schiedsgericht gestellt, da kein deutsches Gericht sie anklagen kann bzw. will.
Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Möglicherweise. "Schuldig" bist Du aber nur, wenn Dein Verstoß schuldhaft begangen wurde.Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:44)
Und habe ich trotzdem gegen ein Gesetz verstoßen, maitre?
Zuletzt geändert von PeterK am Donnerstag 21. Juli 2016, 14:52, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Ach komm, musst dich nicht so sehr ärgern daneben zu liegen.Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:47)
Das geballte juristische Wissen in Form der hiesigen Schwarmintelligenz ist sagenhaft.

Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Geht's konkret? Gegen welchen Paragraphen/welchen Artikel wurde verstoßen?William hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:49)
Illegale Masseneinwanderung unter schamloser Berufung aus das Asylgesetz, wohl wissend dass Hunderttausende überhaupt nicht asylberechtigt sind.
Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
das ist Ihre persoenliche Meinung, die von keinem Richterspruch gedeckt ist.William hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:49)
Illegale Masseneinwanderung unter schamloser Berufung aus das Asylgesetz, wohl wissend dass Hunderttausende überhaupt nicht asylberechtigt sind.
Zudem hat sie vorsätzlich ihren Amtseid missachtet und gefährdet damit massiv die innere Sicherheit des Landes und der ganzen EU.
m.E.n gehört sie dafür vor ein internationales Schiedsgericht gestellt, da kein deutsches Gericht sie anklagen kann bzw. will.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Das heißt ich kann gegen jedes Gesetz verstoßen und darf mich dabei nur nicht erwischen lassen, denn wenn ich mich nicht erwischen lasse habe ich gegen kein Gesetz verstoßen.
Es wird immer absurder.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Ich liege nicht daneben, sondern die Hausmeisterjuristerei.epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:50)
Ach komm, musst dich nicht so sehr ärgern daneben zu liegen.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Versuchen wir es nochmal langsam. Wenn ich dir morgen abend eins über den Schädel ziehe und dich beraube, habe ich dann gegen ein Gesetz verstoßen oder nicht?epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:50)
Ach komm, musst dich nicht so sehr ärgern daneben zu liegen.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Du darfst dich sogar erwischen lassen, musst nur darauf achten, dass man dir den Verstoß nicht nachweisen kann.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:52)
Das heißt ich kann gegen jedes Gesetz verstoßen und darf mich dabei nur nicht erwischen lassen, denn wenn ich mich nicht erwischen lasse habe ich gegen kein Gesetz verstoßen.
Es wird immer absurder.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Und wenn man es mir nicht nachweisen kann, habe ich gegen kein Gesetz verstoßen, alles klar.epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:55)
Du darfst dich sogar erwischen lassen, musst nur darauf achten, dass man dir den Verstoß nicht nachweisen kann.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Wenn man dir die Tat nicht nachweisen kann, erklärt dich niemand für schuldig.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:54)
Versuchen wir es nochmal langsam. Wenn ich dir morgen abend eins über den Schädel ziehe und dich beraube, habe ich dann gegen ein Gesetz verstoßen oder nicht?
Ein vorherige Ankündigung hier im Forum wäre natürlich recht doof.
Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Einsicht ist nicht dein Ding, gelle?Keoma hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:53)
Ich liege nicht daneben, sondern die Hausmeisterjuristerei.

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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Die Frage war, ob ich gegen ein Gesetz verstoßen hab und nicht ob mich das Gericht für schuldig oder unschuldig erklärt.epona hat geschrieben:(21 Jul 2016, 14:57)
Wenn man dir die Tat nicht nachweisen kann, erklärt dich niemand für schuldig.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Ok, ich sehe ein, dass ihr den Unterschied zwischen Schuld und Gesetzesverstoß nicht behirnen wollt.
Nächstes Mal werde ich dem Polizisten, der mir ein Strafmandat verpasst, mitteilen, dass ich nicht gewillt bin, es zu zahlen, den ohne Gerichtsurteil liegt kein Gesetzesverstoß vor.
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