pikant » Do 27. Nov 2014, 15:45 hat geschrieben:
Zur Hoehe hat sich das BvG in seinem Urteil gar nicht geauessert im Gegensatz was hier wahrheitswidrig User Realist 2014 behauptet.
das BvG hat nur festgestellt, dass das Berechnungsverfahren zur Ermittlung von Hartz4 verfassungsgemaess ist.
das sollte man schon wissen, wenn man ueber den 'oekonomischen Keller' sachgerecht diskutieren will und ich weiss leider bis heute immer noch nicht wie man 'den oekonomischen Keller definiert' und ab welcher Einkommenshoehe man sich im 'oekonomischen Keller' befindet.
Vorsicht mein Freund
das deutsche Verfassungsgericht hat bestätigt, das die HÖHE der Regelsätze NICHT evident zu niedrig sei
also etwas langsamer bei den Unterstellungen