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Geht doch, wenn man nur will!

P.S. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen bestätigte die Ausländerbehörde........
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Sollte man die Einbürgerung von Extremisten, die dem Verfassungsschutz bekannt sind, nachträglich prüfen?
Moderator: Moderatoren Forum 2
OK das macht Sinn wenn der Widerruf einer Einbürgerung rechtlich zulässig ist. Er ist doch bestimmt nicht der erste Fall der dadurch staatenlos wird oder?Der Kläger habe im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens ein gegen ihn eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz bewusst nicht angegeben, obwohl er dazu gegenüber der Einbürgerungsbehörde verpflichtet gewesen wäre. Durch dieses Verschweigen habe er die Einbürgerungsbehörde getäuscht und dadurch seine Einbürgerung erwirkt.
Vielleicht der erste, über den die bild berichtete. Also, hat es auch tommy erfahren.ralphon » So 24. Jul 2011, 22:54 hat geschrieben:
OK das macht Sinn wenn der Widerruf einer Einbürgerung rechtlich zulässig ist. Er ist doch bestimmt nicht der erste Fall der dadurch staatenlos wird oder?
Ein terrorist wird sich davon nicht abhalten lassen und einen ladendieb ausbürgern ist auch nicht feine art.Marcin » Mo 25. Jul 2011, 09:43 hat geschrieben:Ich wäre dafür die deutsche Staatsbürgerschaft auf Probe einzuführen, z.B. 10 Jahre. Während dieser Zeit wäre selbstverständlich dann eine doppelte Staatsbürgerschaft zulässig.
Ver spricht denn von Ladendieben?Tantris » Mo 25. Jul 2011, 12:23 hat geschrieben: Ein terrorist wird sich davon nicht abhalten lassen und einen ladendieb ausbürgern ist auch nicht feine art.
Wenn ausländischstämmigen Deutschen auch nach Jahren die Staatsbürgerschaft aberkannt werden kann, dann ist doch so eine Regelung wie "auf Probe" nicht mehr notwendig. Rein faktisch ist so einer so oder so ein Staatsbürger auf Probe, egal wie man das ganze deklariert.Marcin » Mo 25. Jul 2011, 09:43 hat geschrieben:Ich wäre dafür die deutsche Staatsbürgerschaft auf Probe einzuführen, z.B. 10 Jahre. Während dieser Zeit wäre selbstverständlich dann eine doppelte Staatsbürgerschaft zulässig.
Vielleicht will er, dass sie offiziell eine staatsbürgerschaft zweiter klasse haben. Vielleicht auch ein farbiges zeichen im pass.Jekyll » Mo 25. Jul 2011, 13:31 hat geschrieben: Wenn ausländischstämmigen Deutschen auch nach Jahren die Staatsbürgerschaft aberkannt werden kann, dann ist doch so eine Regelung wie "auf Probe" nicht mehr notwendig. Rein faktisch ist so einer so oder so ein Staatsbürger auf Probe, egal wie man das ganze deklariert.
Und wohin will man Staatenlose dann ausweisen?Jekyll » Mo 25. Jul 2011, 13:31 hat geschrieben: Wenn ausländischstämmigen Deutschen auch nach Jahren die Staatsbürgerschaft aberkannt werden kann, dann ist doch so eine Regelung wie "auf Probe" nicht mehr notwendig. Rein faktisch ist so einer so oder so ein Staatsbürger auf Probe, egal wie man das ganze deklariert.
Tantris » Mo 25. Jul 2011, 13:39 hat geschrieben:
Vielleicht will er, dass sie offiziell eine staatsbürgerschaft zweiter klasse haben. Vielleicht auch ein farbiges zeichen im pass.
Diese möglichkeit scheint ja schon zu bestehen. Was willste also noch? Farbige zeichen im pass?Marcin » Mo 25. Jul 2011, 13:48 hat geschrieben:
Wieso sollte ich das wollen? Die einzige Unterschied während dieser "Probezeit" wäre, dass man die betroffene Person unter bestimmten Voraussetzungen wieder ausbürgern kann.
Aber er ist jetzt staatenlos. Wohin will man den ausweisen? Die Türkei nimmt den mit Sicherheit nicht mehr zurück, da er eben staatenlos ist. Außerdem kann man eine Staatsbürgerschaft auf Probe ggf. auch schneller, einfacher und vorallem unbürokratischer entziehen.Tantris » Mo 25. Jul 2011, 14:03 hat geschrieben: Diese möglichkeit scheint ja schon zu bestehen. Was willste also noch? Farbige zeichen im pass?
Und?Übrigens, werden auch staatenlose eingebürgert.
Nö, ich wußte das schon viel früher, aber wenn ich 10 Quellen zur Verfügung habe, nehme ich extra Bild, damit Blitzbirnen eine Erleuchtung erfahren! Kannst du mir folgen?Tantris » Mo 25. Jul 2011, 03:22 hat geschrieben:
Vielleicht der erste, über den die bild berichtete. Also, hat es auch tommy erfahren.
Laut google berichten über 200 medien von der ausbürgerung. Jetzt ist die news sogar bis zu bild und damit tommy gekommen. Da soll noch einer sagen, die bild würde dumm machen!
In den anderen medien, stern, ntv, süddeutssche etc. wird übrigens auch erwähnt, dass der man noch in die berufung gehen könnte. So genau wills der bild-leser auch nicht, wissen, was tommy?
Und dass jemand nicht eingebürgert wird, weil er eine wichtige sache verschwiegen hat, wie beim "bomber" das ermittlungsverfahren, das kam mit sicherheit schon vor.
palulu » Mo 5. Sep 2011, 17:25 hat geschrieben:Ist er jetzt staatenlos?
Im Artikel steht's:
Das steht dort eben nicht. Und sollte dem tatsächlich so sein, frage ich mich auch wie das gehen soll. Daher auch meine Forderung nach eine Staatsbürgerschaft auf Probe inklusive pflicht zur doppelten Staatsbürgerschaft während dieser "Probezeit".palulu » Mo 5. Sep 2011, 17:29 hat geschrieben: Er soll in die Türkei abgeschoben werden.
Das ist auch so geplant! Denn wenn man ihm die Deutsche entzieht, wird automatisch die alte Staatsbürgerschaft wieder wirksam. Er ist ein geborener Türke und erhält nach Entzug des deutschen Passes automatisch seinen türkischen wieder zurück. Sonst wäre die ganze AKtion für den A.......Staatenlose kann man nicht ausweisen.palulu » Mo 5. Sep 2011, 17:37 hat geschrieben:Doch, doch, glaube mir, er wird in die Türkei abgeschoben werden und falls er dort negativ auffällt, tja, mit Islamisten wird dort nicht gerade zimperlich umgegangen. Jedem Türken wird nämlich nach seiner Geburt eine Id.-Nummer (Personenidentitätsnummer) verpasst. Auch nach der Ausbürgerung vergisst der Staat nicht, woher Du kommst und wer Du bist. Daher ist die Abschiebung in die TR wohl realistisch.
Hast Du hierfür irgendwelche Belege? Wie soll ich alte automatisch wieder wirksam werden?Tommyknocker » Di 6. Sep 2011, 10:56 hat geschrieben: Das ist auch so geplant! Denn wenn man ihm die Deutsche entzieht, wird automatisch die alte Staatsbürgerschaft wieder wirksam. Er ist ein geborener Türke und erhält nach Entzug des deutschen Passes automatisch seinen türkischen wieder zurück. Sonst wäre die ganze AKtion für den A.......Staatenlose kann man nicht ausweisen.
Ganz einfach.......Da die deutsche Staatsbürgerschaft erschlichen wurde, ist dieser Verwaltungsakt hinfällig und wird als rechtsunwirksam zurückgenommen, womit gleichzeitig der Status quo vor der Erschleichung wiederhergestellt ist. Deshalb kann er in die Türkei abgeschoben werden.Marcin » Di 6. Sep 2011, 12:25 hat geschrieben:
Hast Du hierfür irgendwelche Belege? Wie soll ich alte automatisch wieder wirksam werden?
Artikel 16(1) 2.........ToughDaddy » Di 6. Sep 2011, 13:30 hat geschrieben:Ein Automatismus ist gar nicht möglich, weil die andere Staatsbürgerschaft gar nicht mehr vorhanden ist und Deutschland nicht für andere Länder entscheiden kann.
Und nun? Was willst uns damit mitteilen?
Lies doch einfach mal, was unter Artikel 16(1)2 steht, das hatte ich nämlich nachträglich geändert.....ToughDaddy » Do 8. Sep 2011, 15:05 hat geschrieben:
Und nun? Was willst uns damit mitteilen?
Und staatenlos wird er nur dann nicht, wenn er zBsp eine doppelte Staatsbürgerschaft hat.Tommyknocker » Do 8. Sep 2011, 15:24 hat geschrieben:
Lies doch einfach mal, was unter Artikel 16(1)2 steht, das hatte ich nämlich nachträglich geändert.....