Das ist für das folgende unerheblich. Wenn der Fuchs im Hühnerstall ist, ist auch nicht mehr wichtig, wie er reinkam. Jedenfalls nicht für die Hühner.
Die Fraktionsbindung ist regelmäßige - wenn auch, weil gesetzwidrig, nur selten schriftlich fixierte - VORSCHRIFT; denn jeder, der sich nicht daran hält, wird bei der nächsten Wahl
Die nächste Wahl ist für die Abgeordnetentätigkeit unerheblich. Ob der Fuchs beim nächsten Mal noch in den Stall kommt, nützt den Hühnern heute gar nichts.
Es gibt keinen "Handlungsbedarf", sondern "Durchsetzungsbedarf". Die Schulden waren bereits vor über zwei Jahren fällig. Allerdings hätten sie die Partei zu diesem Zeitpunkt finanziell ruiniert. Deshalb hat man - regelwidrig(!) - die Begleichung ausgesetzt. Allerdings nicht "per Beschluss", sondern "per Duldung".
Ich verstehe ja deinen Hass auf die FDP, aber du musst schon mal sortieren, ob du der Meinung bist, dass es einen Haftungsdurchgriff von der Fraktion auf die Partei gibt oder nicht - in dem einen Fall ist sowieso nichts zu holen, in dem anderen ist es für beide besser, sich auf ein Zahlungsziel zu einigen als wenn die FDP pleite geht und ggf der Staat nur einen Teil seines Geldes einbringen kann sowie weitere Gläubiger doof da stehen.
Die FDP durfte also vor den Augen aller geltende Regeln brechen, um ihren Fortbestand zu sichern.
Die FDP hat in der Frage kein Recht gebrochen. Es wurde ihr eingeräumt, später zu zahlen im Interesse beider.
"Konsequenz des eigenen Handelns", und damit "Strafe".
Das ist ein sehr eigenwilliger Begriff von Strafe. "Du bist dem Tanzverein beigetreten - zur Strafe musst du Beitrag zahlen".
Ach was? Politik ist also nur "Sprungbrett in die Wirtschaft"?
Höchstens ausnahmsweise. Meistens ist man besser dran, so man qualifiziert ist, lieber keine Zeit für Politik zu verwenden und direkt im Beruf aufzusteigen.