Sole.survivor@web.de hat geschrieben:Das sagt Jorikke.
Das hast du fein beobachtet. Sole.survivor. Deshalb zitierte ich ihn auch.
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Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(13 Oct 2017, 08:41)Im Bundestag gibt es keine Parteien. Es gibt dort Abgeordnete, die in ihrem Gewissen frei sind. Sie bilden nach eigenem Ermessen Fraktionen, die ihnen ebenfalls keine Weisungen geben können. An Gesetzgebung und Regierung haben die Parteien und auch sonstige Außenstehende
keinen Durchgriff. Sie tragen lediglich zur Willensbildung des Volkes bei und können so den Abgeordneten Argumente geben, nach dieser oder jener Richtung abzustimmen. Die Entscheidung bleibt letztlich bei jedem Abgeordneten.
Bin ich im Comedy-Club gelandet? ... Deine theoretische Darstellung ist nett; hat jedoch mit der gelebten Praxis nur wenige Schnittstellen.
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So ist es. Im Bundestag gibt es nur Abgeordnete und organisatorisch/strukturell übergeordnet Fraktionen. Diese jedoch sind von den Parteien, ja sogar von der "eigenen Vorgänger-Fraktion", sofern diese wegen temporären Auszugs aus dem BT neu gegründet werden muss, unabhängig.
Mit genau diesem Trick schiebt die FDP gerade 6 Millionen Euro Altschulden ihrer ehemaligen BT-Fraktion auf die Schultern des Steuerzahlers. Sie, als Partei, aber auch als "Nachfolge-Fraktion", hält sich für die Schulden der früheren FDP-Fraktion nicht für zuständig. Also muss es der Steuerzahler übernehmen.
Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(13 Oct 2017, 08:41)Es gibt dort Abgeordnete, die in ihrem Gewissen frei sind.
Das sagt das G(rundg)esetz. Doch die Gewissensfreiheit endet am Interesse der Fraktion, sowie der dahinterstehenden (und 1:1 übertragbaren) Parteien. Erfüllt der Abgeordnete seine von ihm erwarteten Pflichten nicht ausreichend, drohen ihm empfindliche Strafen. Nicht angefangen beim Entzug lukrativer und einflussreicher Posten, deren Vergabe - Achtung(!) - die Fraktionen kontrollieren. Und nicht endend bei einer Zerstörung der politischen Karriere, wie es in der Vergangenheit wiederholt geschehen ist (Oder was ist gleich noch aus den hessischen Renegaten geworden, die Ypsilantis Wahlversprechens-Bruch "aus Gewissensgründen" nicht mittragen wollten?).
Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(13 Oct 2017, 08:41)An Gesetzgebung und Regierung haben die Parteien und auch sonstige Außenstehende
keinen Durchgriff.
Der Begriff, den du offensichtlich noch nicht gelernt hast, heißt "Lobbyismus". Allein auf jeden BT-Abgeordneten kommen knapp über 100 registrierte Lobbyisten, die - anders als der Pöbel - Direktzugang zu den Abgeordneten besitzen. Und sie schlagen nicht nur (Denk-)Richtungen und Gesetze vor; sie schreiben sie manchmal auch gleich selbst. Natürlich im Auftrag ihrer Auftraggeber; in üblichen Konstellationen also Konzerne oder andere ziemlich reiche Interessengruppen.
Der Vorteil hier: Auch du kannst dir einen Lobbyisten kaufen. Der Stundensatz liegt regelmäßig bei "ab 300 Euro" und für das Durchboxen eines Gesetzvorschlags brauchst du nur ein paar Dutzend Millionen Euro in die Hand nehmen, denn es kostet etwas Zeit, die Abgeordneten in relevanter Zahl zu "lobbyieren"; also vom enormen Vorteil deines Gesetzesvorschlags zu überzeugen. Etwas billiger wird es in Landtagen. Wenn du "persönliche Landesgesetze" haben willst, so hat Lobbycontrol ausgerechnet, brauchst du regelmäßig weniger als 10 Millionen Euro.