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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Samstag 8. Juli 2017, 15:33
von Misterfritz
lili 1 hat geschrieben:(08 Jul 2017, 14:59)

Das ist nicht wahr.
Du meinst als wirklich, dass Können und Engagement nicht wichtig sind bei Berufs-/Arbeitsplatzwahl?

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Samstag 8. Juli 2017, 15:38
von Realist2014
lili 1 hat geschrieben:(08 Jul 2017, 14:59)

Das ist nicht wahr.

erklär mal, wie dich das Jobcenter bei der Wahl eines Arbeitslatzes "einschränkt"

also tatsächlich "vorschreibt", du musst DEN nehmen und HINDERT dich daran eine ANDEREN zu nehmen, wo du ein KONKRETES Angebot eines Arbeitsplatzes hast..

da bin ich jetzt mal gespannt...

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Samstag 8. Juli 2017, 15:39
von Realist2014
lili 1 hat geschrieben:(08 Jul 2017, 14:57)

Genau und weil es alles so Rechtsmäßig läuft gibt es auch keine Klagen.
es gibt keine Klagen bezüglich des von mir beschrieben Sachverhaltes

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Samstag 8. Juli 2017, 15:40
von Realist2014
lili 1 hat geschrieben:(08 Jul 2017, 15:00)

Und was ist mit denen die Zuschüsse bekommen? und die dabei jahrelang einzahlen.

welche "Zuschüsse"?

und wo was "einzahlen"?

bitte etwas präziser formulieren und die exakten Punkte nennen- dann diskutiert es sich leichter

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 01:11
von lili 1
Realist2014 hat geschrieben:(08 Jul 2017, 15:40)

welche "Zuschüsse"?

und wo was "einzahlen"?

bitte etwas präziser formulieren und die exakten Punkte nennen- dann diskutiert es sich leichter
Es gibt auch Leute die bereits eine Vollzeitstelle haben und das Geld reicht trotzdem nicht. Die bekommen Zuschüsse vom Amt.

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 01:12
von lili 1
Realist2014 hat geschrieben:(08 Jul 2017, 15:39)

es gibt keine Klagen bezüglich des von mir beschrieben Sachverhaltes
Es gibt bzw. gab Klagen bezüglich Sanktionen die verhängt wurden.

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 01:13
von lili 1
Misterfritz hat geschrieben:(08 Jul 2017, 15:33)

Du meinst als wirklich, dass Können und Engagement nicht wichtig sind bei Berufs-/Arbeitsplatzwahl?
Es gibt sehr viele Leute die sich anstrengen und trotzdem keinen Job finden.

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 01:14
von lili 1
Gruwe hat geschrieben:(08 Jul 2017, 15:07)

Aha! Woher hast du diese Logik? Niemandem wird ein Job nur deshalb verweigert, weil er hochqulifiziert ist!
Äh doch da kenne ich einige Fälle.

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 02:02
von Gruwe
lili 1 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 01:14)

Äh doch da kenne ich einige Fälle.
Das nenn ich mal ne glasklare Antwort! Du kennst also Leute, die wegen ihrer zu guten Qualifikation abgelehnt wurden?

Tja, das wird diese "Überqualifiziert"-Fraktion sein. Das sind halt die, denen der Personaler gegenüber klar machen will, dass sie NICHT geeignet sind und die Leute sich noch toll dabei fühlen und überall erzählen, sie seien überqualifiziert....ist natürlich größter Blödsinn!

Du glaubst das tatsächlich?

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 11:36
von Ebiker
Realist2014 hat geschrieben:(08 Jul 2017, 15:38)

erklär mal, wie dich das Jobcenter bei der Wahl eines Arbeitslatzes "einschränkt"

also tatsächlich "vorschreibt", du musst DEN nehmen und HINDERT dich daran eine ANDEREN zu nehmen, wo du ein KONKRETES Angebot eines Arbeitsplatzes hast..

da bin ich jetzt mal gespannt...
Solange du genug verdienst kann es dich zu nix zwingen, solltest du auf ergänzende Leistungen angewiesen sein schon.

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 11:38
von Realist2014
Ebiker hat geschrieben:(09 Jul 2017, 11:36)

Solange du genug verdienst kann es dich zu nix zwingen, solltest du auf ergänzende Leistungen angewiesen sein schon.


zu was kann ein VOLLZEIT arbeitender , in einer Bedarfsgemeinschaft lebender AG II Bezieher ( = Aufstocker = ergänzende Leistungen) denn "gezwungen" werden?

erzähl mal...

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 11:39
von Realist2014
lili 1 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 01:13)

Es gibt sehr viele Leute die sich anstrengen und trotzdem keinen Job finden.
logisch

den gefordert sind ja KOMPETENZEN

weißt du was das aus Sicht der Unternehmen ist?

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 11:40
von 3x schwarzer Kater
Ebiker hat geschrieben:(09 Jul 2017, 11:36)

Solange du genug verdienst kann es dich zu nix zwingen, solltest du auf ergänzende Leistungen angewiesen sein schon.
Niemand wird gezwungen irgendwelche Leistungen anzunehmen.

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 11:41
von Realist2014
lili 1 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 01:11)

Es gibt auch Leute die bereits eine Vollzeitstelle haben und das Geld reicht trotzdem nicht. Die bekommen Zuschüsse vom Amt.

NUR wenn sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben

mit 1150 Euro NETTO ( = Vollzeit Mindestlohn) gibt es keine Aufstockung für einen Single mehr

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 12:16
von Pro&Contra
Realist2014 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 11:41)

NUR wenn sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben

mit 1150 Euro NETTO ( = Vollzeit Mindestlohn) gibt es keine Aufstockung für einen Single mehr
Schlimm genug.

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 12:32
von lili 1
Gruwe hat geschrieben:(09 Jul 2017, 02:02)

Das nenn ich mal ne glasklare Antwort! Du kennst also Leute, die wegen ihrer zu guten Qualifikation abgelehnt wurden?

Tja, das wird diese "Überqualifiziert"-Fraktion sein. Das sind halt die, denen der Personaler gegenüber klar machen will, dass sie NICHT geeignet sind und die Leute sich noch toll dabei fühlen und überall erzählen, sie seien überqualifiziert....ist natürlich größter Blödsinn!

Du glaubst das tatsächlich?
Ich habe es von vielen gehört, nach dem Motto was wollen sie bei uns. Sie haben doch eine tolle Qualifikation. Als ich nach meiner Ausbildung erstmal ein Hilfsjob machen wollte. Meinte die Dame was wollen sie bei uns? Sie haben eine tolle Qualifikation und in ihrem Lebenslauf wirke ich sehr empathisch uns sozial. Wollen sie wirklich bei uns arbeiten? Jetzt habe ich natürlich eine ganz andere Situation.

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 12:48
von Realist2014
lili 1 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 12:47)

Doch deswegen gab es ja auch Klagen. .

es gab Klagen , weil einer wegen den Sanktion nicht überlebt hat?

wie viel DUMMFUG willst du noch verkaufen?

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 12:49
von lili 1
Realist2014 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 12:46)

ARBEIT annehmen zu MÜSSEN in Bezug von ALG II ist KEINE "Schikane"

das ERWARTET diejenigen, die das BEZAHLEN

ALG II ist eben KEIN "Grundeinkommen" wo man sich dann lediglich bequem mit ein "paar Stunden Arbeit" was dazuverdient und dann genau so viel hat wie jemand , der VOLLZEIT arbeitet
Es geht gar nicht darum, sondern das die Mitarbeiter sich etwas ausdenken um diejenigen zu Sanktionieren. Es gibt ein Missbrauch beim Jobcenter.

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 12:52
von Gruwe
lili 1 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 12:32)

Ich habe es von vielen gehört, nach dem Motto was wollen sie bei uns. Sie haben doch eine tolle Qualifikation. Als ich nach meiner Ausbildung erstmal ein Hilfsjob machen wollte. Meinte die Dame was wollen sie bei uns? Sie haben eine tolle Qualifikation und in ihrem Lebenslauf wirke ich sehr empathisch uns sozial. Wollen sie wirklich bei uns arbeiten? Jetzt habe ich natürlich eine ganz andere Situation.
Jaja, das Thema ist ja bekannt, ist allerdings Bullshit!

Sie wollten Dir - und denen von denen du sowas gehört hast - durch die Blume mitteilen, dass sie dich nicht gebrauchen können...und du fühlst dich dann noch gut dabei. Das ist das alte Märchen der Überqualifikation!

Eine Ausnahme kann es durchaus geben: Wenn der Personaler befürchtet, dass man Dir für deine Qualifikation nicht genug zahlen kann und man damit rechnen kann, dass es für Dich nur ein Übergangsjob ist und du bei nächster Gelegenheit wieder abwanderst.

Ist heute aber sehr sehr selten, da jeder Hochqualifizierte heute in aller Regel direkt einen Job mit entsprechender Wertschöpfung bekommen kann.

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 12:53
von Realist2014
lili 1 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 12:49)

Es geht gar nicht darum, sondern das die Mitarbeiter sich etwas ausdenken um diejenigen zu Sanktionieren. Es gibt ein Missbrauch beim Jobcenter.
dann muss man diesen angeblichen "Missbrauch" abstellen

wobei deine Behauptung schon wieder eine Verleumdung der MA der Jobcenter ist...

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 12:55
von lili 1
hallelujah hat geschrieben:(09 Jul 2017, 12:46)

Dann komm doch endlich mal auf den Punkt. Allem Anschein nach geht es dir doch nur darum, Leistungsempfänger der Kontollmöglichkeit der Solidargemeinschaft zu entziehen. DU nennst es Freiheit, ich nenne es: der Solidargemeinschaft die einzige rechtl. Möglichkeit zu entziehen, Mindermotivierten in da Allerwertesten zu treten..
Und was ist wenn die Mitarbeiter des Jobcenters Missbrauch betreiben? Was schon sehr häufig vorgekommen ist?

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 12:56
von lili 1
Realist2014 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 12:54)

und ich mag nicht für die FAULHEIT von bestimmten Subjekten bezahlen
Es gibt auch fleißige Leute die in Not geraten sind.

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 12:56
von lili 1
Realist2014 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 12:53)

dann muss man diesen angeblichen "Missbrauch" abstellen

wobei deine Behauptung schon wieder eine Verleumdung der MA der Jobcenter ist...
Es gibt doch sehr viele Klagen.

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 12:58
von hallelujah
lili 1 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 12:55)

Und was ist wenn die Mitarbeiter des Jobcenters Missbrauch betreiben? Was schon sehr häufig vorgekommen ist?

Dann reiche Klage ein...

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 12:59
von lili 1
Gruwe hat geschrieben:(09 Jul 2017, 12:52)

Jaja, das Thema ist ja bekannt, ist allerdings Bullshit!

Sie wollten Dir - und denen von denen du sowas gehört hast - durch die Blume mitteilen, dass sie dich nicht gebrauchen können...und du fühlst dich dann noch gut dabei. Das ist das alte Märchen der Überqualifikation!

Eine Ausnahme kann es durchaus geben: Wenn der Personaler befürchtet, dass man Dir für deine Qualifikation nicht genug zahlen kann und man damit rechnen kann, dass es für Dich nur ein Übergangsjob ist und du bei nächster Gelegenheit wieder abwanderst.

Ist heute aber sehr sehr selten, da jeder Hochqualifizierte heute in aller Regel direkt einen Job mit entsprechender Wertschöpfung bekommen kann.
Mir ist es halt nur dieses eine Mal passiert und bei sehr vielen wurde zumindest dieses Argument benutzt für die Absagen.

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 12:59
von Pro&Contra
Realist2014 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 12:54)

und ich mag nicht für die FAULHEIT von bestimmten Subjekten bezahlen
Die Faulen arbeiten doch sowieso nicht. Völlig egal ob mit oder ohne Sanktionen. In Deutschland wird niemand verhungern.

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 13:01
von lili 1
hallelujah hat geschrieben:(09 Jul 2017, 12:58)

Dann reiche Klage ein...
Wieso? das hat ja nichts mit mir zutun. Bei den Leuten die aus falschen Gründen sanktioniert wurden haben eine Klage eingereicht und sie haben gewonnen.

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 13:02
von Realist2014
Pro&Contra hat geschrieben:(09 Jul 2017, 12:59)

Die Faulen arbeiten doch sowieso nicht. Völlig egal ob mit oder ohne Sanktionen. In Deutschland wird niemand verhungern.
sie bekommen aber dann weniger Geld...

ganz einfach

aber auch diejenigen, die meinen , sie könnten einen Job ablehnen , werden ja sanktioniert..

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 13:02
von Realist2014
lili 1 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 13:01)

Wieso? das hat ja nichts mit mir zutun. Bei den Leuten die aus falschen Gründen sanktioniert wurden haben eine Klage eingereicht und sie haben gewonnen.
und das betrifft nicht einmal 10% aller Sanktionen..

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 13:03
von Realist2014
lili 1 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 12:56)

Es gibt doch sehr viele Klagen.
gegen wie viel % der Sanktionen wird geklagt?

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 13:05
von Realist2014
lili 1 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 12:55)

Und was ist wenn die Mitarbeiter des Jobcenters Missbrauch betreiben? Was schon sehr häufig vorgekommen ist?

DU solltest diese UNTERSTELLUNG einfach mal BELEGEN

WAS ist überhaupt ein "Missbrauch" ?

Also welche "Vorgänge" sind "Missbrauch"?

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 13:28
von hallelujah
lili 1 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 12:59)

Mir ist es halt nur dieses eine Mal passiert und bei sehr vielen wurde zumindest dieses Argument benutzt für die Absagen.
Und keinem einzigen davon wurde ein job angeboten, der der angeblichen Qualifikation entspricht, richtig?
Bei so vielen Fällen und Fachkräftemangel sehr erstaunlich.
Nun begeben wir uns auf Fehlersuche.. (gruwe gibt bereits Hilfestellung)

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 16:17
von Realist2014
Pro&Contra hat geschrieben:(09 Jul 2017, 12:16)

Schlimm genug.

was ist "schlimm genug"?

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 16:42
von Misterfritz
lili 1 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 12:59)

Mir ist es halt nur dieses eine Mal passiert und bei sehr vielen wurde zumindest dieses Argument benutzt für die Absagen.
Sagen wir mal so,
wenn sich bei mir ein studierter Philosoph als Möbelpacker bewerben würde, würde ich ihm wahrscheinlich auch höflicherweise sagen, er wäre überqualifiziert statt völlig ungeeignet ;)

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 20:13
von lili 1
Misterfritz hat geschrieben:(09 Jul 2017, 16:42)

Sagen wir mal so,
wenn sich bei mir ein studierter Philosoph als Möbelpacker bewerben würde, würde ich ihm wahrscheinlich auch höflicherweise sagen, er wäre überqualifiziert statt völlig ungeeignet ;)
Ja Klar aber er hat im Nachhinein gemerkt das er als Philosoph kein Geld verdienen kann. Deswegen musste er sich anderweitig bewerben.

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 20:48
von Gruwe
lili 1 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 20:13)

Ja Klar aber er hat im Nachhinein gemerkt das er als Philosoph kein Geld verdienen kann. Deswegen musste er sich anderweitig bewerben.
Sowas kann man auch schon vorher wissen!

Was kann letzten Endes jemand Anderes dafür, wenn Jemand Kompetenzen, etc. erwirbt, die kein Mensch bezahlt?

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 20:58
von hallelujah
lili 1 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 20:13)

Ja Klar aber er hat im Nachhinein gemerkt das er als Philosoph kein Geld verdienen kann. Deswegen musste er sich anderweitig bewerben.
Dann ist er nicht überqualifiziert, sondern besitzt für den Job keine Qualifikation.
Wird dann behandelt wie ungelernt. Traut ihm der Arbeitgeber dann nicht zu, dass er anpacken kann, ist er raus. Die nette Art ist dann eben, er sei überqualifiziert...

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 22:57
von lili 1
Realist2014 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 12:48)

es gab Klagen , weil einer wegen den Sanktion nicht überlebt hat?

wie viel DUMMFUG willst du noch verkaufen?
Ja so könnte man es sagen. Ich rede nicht von 10% sondern von 100%.

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 23:03
von lili 1
Realist2014 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 13:05)

DU solltest diese UNTERSTELLUNG einfach mal BELEGEN

WAS ist überhaupt ein "Missbrauch" ?

Also welche "Vorgänge" sind "Missbrauch"?
Wenn du eine Internetseite möchtest: https://hartz4widerspruch.de/die-meiste ... htswidrig/

Mit Missbrauch meine ich dass willkürlich Sanktionen verhängt werden. Man denkt sich quasi ein Grund aus.

Man behauptet z.B. das bestimmte Unterlagen verschwunden sind oder man musste irgendetwas nachreichen obwohl man das schon längst getan hätte.

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 23:05
von lili 1
hallelujah hat geschrieben:(09 Jul 2017, 13:28)

Und keinem einzigen davon wurde ein job angeboten, der der angeblichen Qualifikation entspricht, richtig?
Bei so vielen Fällen und Fachkräftemangel sehr erstaunlich.
Nun begeben wir uns auf Fehlersuche.. (gruwe gibt bereits Hilfestellung)
Es gibt solche und solche Fälle. Es geht mir nicht darum das jeder sein Traumjob bekommt, sondern die Mitarbeiter vom Amt zu viel Macht haben. Es ist ja wie eine Diktatur.

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 23:05
von lili 1
Gruwe hat geschrieben:(09 Jul 2017, 20:48)

Sowas kann man auch schon vorher wissen!

Was kann letzten Endes jemand Anderes dafür, wenn Jemand Kompetenzen, etc. erwirbt, die kein Mensch bezahlt?
Normalerweise schon, es war ja nicht mein Beispiel. Ich habe nur darauf geantwortet.

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 23:07
von lili 1
hallelujah hat geschrieben:(09 Jul 2017, 20:58)

Dann ist er nicht überqualifiziert, sondern besitzt für den Job keine Qualifikation.
Wird dann behandelt wie ungelernt. Traut ihm der Arbeitgeber dann nicht zu, dass er anpacken kann, ist er raus. Die nette Art ist dann eben, er sei überqualifiziert...
Oder sie denken das er nicht in dem Job bleibt.

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 23:11
von lili 1
Auf dem Link den ich gerade geschickt habe steht Circa die Hälfte.

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 23:12
von Teeernte
lili 1 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 22:57)

Ja so könnte man es sagen. Ich rede nicht von 10% sondern von 100%.
„Die aktuellen Zahlen sagen nicht, dass immer mehr Hartz-IV-Empfänger betrügen. Vielmehr wird damit bestätigt, dass wir in den Jobcentern gut aufgestellt sind.“ Die Mitarbeiter seien sensibilisiert und gut qualifiziert. Auch das Verfahren zur Überprüfung der Hartz-IV-Empfänger werde ständig optimiert.

Ein wichtiger Grund ist der Datenabgleich der Bundesagentur u.a. mit den Steuerbehörden, der Rentenversicherung und der Bundesknappschaft.

Am häufigsten sind dies Schwarzarbeit und weitere nicht angemeldete Nebenverdienste wie Witwen- oder Waisenrenten und Sparguthaben. Und das Erschleichen von Mieten und Mietzuschüssen, wenn ein Paar gemeinsam in einer Wohnung lebt und sich als WG bei der Agentur anmeldet.
100% ...gibts nur bei der SPD... :D :D :D
...ein Freund von Hartz-IV-Empfänger Heiko H. (41) fuhr mit dessen 120.000-Euro-BMW am Potsdamer Platz einen Rentner tot. Anschließend ermittelte die Arbeitsagentur, da H. das Auto nicht angegeben hatte.

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 23:17
von Teeernte
lili 1 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 23:05)
..sondern die Mitarbeiter vom Amt zu viel Macht haben. Es ist ja wie eine Diktatur.
Jedes Amt arbeitet so....egal ob du dir den Wurstblinker eintragen lassen - 3 Bäume absägen, ...ne Garage bauen.. - oder ein Känguru im Vorgarten halten willst...

[youtube][/youtube]

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 23:34
von Teeernte
lili 1 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 23:09)

Und was ist mit den 39,9%? Es ist zwar weniger als die Hälfte, aber ich finde es schon erschreckend. Stell dir mal vor die wären nicht zum Anwalt gegangen. Vielleicht sollte man die Mitarbeiter auch stärker kontrollieren.
Über 60% klagen also auf Steuerzahlerkosten - und machen das Loch noch grösser...UNBEGRÜNDET.

Halten das Amt von der Arbeit ab..

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 23:42
von lili 1
Teeernte hat geschrieben:(09 Jul 2017, 23:34)

Über 60% klagen also auf Steuerzahlerkosten - und machen das Loch noch grösser...UNBEGRÜNDET.

Halten das Amt von der Arbeit ab..
Wieso unbegründet? Sollen sie verhungern? Will man ihre Rechte auch noch absprechen? Einige Klagen hatten doch Erfolg.

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 23:44
von lili 1
Teeernte hat geschrieben:(09 Jul 2017, 23:17)

Jedes Amt arbeitet so....egal ob du dir den Wurstblinker eintragen lassen - 3 Bäume absägen, ...ne Garage bauen.. - oder ein Känguru im Vorgarten halten willst...

[youtube][/youtube]
Ja aber wenn es um Existenzen geht finde ich das gefährlich.

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 23:50
von Teeernte
lili 1 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 23:42)

Wieso unbegründet? Sollen sie verhungern? Will man ihre Rechte auch noch absprechen? Einige Klagen hatten doch Erfolg.
Die Jobcenter in Mecklenburg-Vorpommern haben 2016 wesentlich mehr Ermittlungsverfahren gegen potentielle Hartz-IV-Betrüger eingeleitet: die Behörden ermittelten in 8739 Fällen gegen Empfänger von Arbeitslosengeld II wegen des Verdacht des Leistungsmissbrauchs.

Rund 1470 Verfahren wurden wegen des Verdacht von Schwarzarbeit an den Zoll abgegeben. Strafanzeige erstatteten die Jobcenter in 255 Fällen. Schwerwiegende Missbräuche kommen nach Einschätzung des BA-Sprechers in der Praxis zwar eher selten vor, untergraben aber dennoch das Vertrauen in den Sozialstaat und bringen alle Hilfebedürftigen generell in Verdacht. Die Interessen der Solidargemeinschaft und der Steuerzahler, die die Leistungen für Arbeitsuchende finanzieren, müssten geschützt werden, erklärte der Sprecher.

Apropos verhungern...
verurteilte das Berliner Landgericht einen 58-Jährigen zu neuneinhalb Jahren Haft. Er hatte 230.000 Euro Hartz IV, Erwerbsunfähigkeitsrente und Pflegegeld zu Unrecht kassiert. Lebensgefährtinnen mussten gegenüber Beamten bei Kontrollbesuchen simulieren, sie würden den Betrüger füttern müssen.

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Verfasst: Sonntag 9. Juli 2017, 23:55
von Teeernte
lili 1 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 23:44)

Ja aber wenn es um Existenzen geht finde ich das gefährlich.
Selbständige kennen das.

Bei Hartz4 gehts meistens um kleine Beträge - man streitet sich um den 3. neuen Fernseher ...oder die 3. Waschmaschine...innerhalb kurzer Frist.

Neue Wohnungseinrichtung - bei EINIGEN ist das - einmal UMZIEHEN und einen Antrag auf NEUe Einrichtung stellen.