Du meinst als wirklich, dass Können und Engagement nicht wichtig sind bei Berufs-/Arbeitsplatzwahl?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Das Salz in der Suppe des Lebens ist nicht Selbstdisziplin, sondern kontrollierte Unvernunft 

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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
erklär mal, wie dich das Jobcenter bei der Wahl eines Arbeitslatzes "einschränkt"
also tatsächlich "vorschreibt", du musst DEN nehmen und HINDERT dich daran eine ANDEREN zu nehmen, wo du ein KONKRETES Angebot eines Arbeitsplatzes hast..
da bin ich jetzt mal gespannt...
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
es gibt keine Klagen bezüglich des von mir beschrieben Sachverhalteslili 1 hat geschrieben:(08 Jul 2017, 14:57)
Genau und weil es alles so Rechtsmäßig läuft gibt es auch keine Klagen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
lili 1 hat geschrieben:(08 Jul 2017, 15:00)
Und was ist mit denen die Zuschüsse bekommen? und die dabei jahrelang einzahlen.
welche "Zuschüsse"?
und wo was "einzahlen"?
bitte etwas präziser formulieren und die exakten Punkte nennen- dann diskutiert es sich leichter
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Es gibt auch Leute die bereits eine Vollzeitstelle haben und das Geld reicht trotzdem nicht. Die bekommen Zuschüsse vom Amt.Realist2014 hat geschrieben:(08 Jul 2017, 15:40)
welche "Zuschüsse"?
und wo was "einzahlen"?
bitte etwas präziser formulieren und die exakten Punkte nennen- dann diskutiert es sich leichter
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Es gibt bzw. gab Klagen bezüglich Sanktionen die verhängt wurden.Realist2014 hat geschrieben:(08 Jul 2017, 15:39)
es gibt keine Klagen bezüglich des von mir beschrieben Sachverhaltes
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Es gibt sehr viele Leute die sich anstrengen und trotzdem keinen Job finden.Misterfritz hat geschrieben:(08 Jul 2017, 15:33)
Du meinst als wirklich, dass Können und Engagement nicht wichtig sind bei Berufs-/Arbeitsplatzwahl?
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Äh doch da kenne ich einige Fälle.Gruwe hat geschrieben:(08 Jul 2017, 15:07)
Aha! Woher hast du diese Logik? Niemandem wird ein Job nur deshalb verweigert, weil er hochqulifiziert ist!
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Das nenn ich mal ne glasklare Antwort! Du kennst also Leute, die wegen ihrer zu guten Qualifikation abgelehnt wurden?
Tja, das wird diese "Überqualifiziert"-Fraktion sein. Das sind halt die, denen der Personaler gegenüber klar machen will, dass sie NICHT geeignet sind und die Leute sich noch toll dabei fühlen und überall erzählen, sie seien überqualifiziert....ist natürlich größter Blödsinn!
Du glaubst das tatsächlich?
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Solange du genug verdienst kann es dich zu nix zwingen, solltest du auf ergänzende Leistungen angewiesen sein schon.Realist2014 hat geschrieben:(08 Jul 2017, 15:38)
erklär mal, wie dich das Jobcenter bei der Wahl eines Arbeitslatzes "einschränkt"
also tatsächlich "vorschreibt", du musst DEN nehmen und HINDERT dich daran eine ANDEREN zu nehmen, wo du ein KONKRETES Angebot eines Arbeitsplatzes hast..
da bin ich jetzt mal gespannt...
Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand behalten W.U.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Ebiker hat geschrieben:(09 Jul 2017, 11:36)
Solange du genug verdienst kann es dich zu nix zwingen, solltest du auf ergänzende Leistungen angewiesen sein schon.
zu was kann ein VOLLZEIT arbeitender , in einer Bedarfsgemeinschaft lebender AG II Bezieher ( = Aufstocker = ergänzende Leistungen) denn "gezwungen" werden?
erzähl mal...
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
logischlili 1 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 01:13)
Es gibt sehr viele Leute die sich anstrengen und trotzdem keinen Job finden.
den gefordert sind ja KOMPETENZEN
weißt du was das aus Sicht der Unternehmen ist?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Niemand wird gezwungen irgendwelche Leistungen anzunehmen.Ebiker hat geschrieben:(09 Jul 2017, 11:36)
Solange du genug verdienst kann es dich zu nix zwingen, solltest du auf ergänzende Leistungen angewiesen sein schon.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
lili 1 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 01:11)
Es gibt auch Leute die bereits eine Vollzeitstelle haben und das Geld reicht trotzdem nicht. Die bekommen Zuschüsse vom Amt.
NUR wenn sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben
mit 1150 Euro NETTO ( = Vollzeit Mindestlohn) gibt es keine Aufstockung für einen Single mehr
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Schlimm genug.Realist2014 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 11:41)
NUR wenn sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben
mit 1150 Euro NETTO ( = Vollzeit Mindestlohn) gibt es keine Aufstockung für einen Single mehr
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Ich habe es von vielen gehört, nach dem Motto was wollen sie bei uns. Sie haben doch eine tolle Qualifikation. Als ich nach meiner Ausbildung erstmal ein Hilfsjob machen wollte. Meinte die Dame was wollen sie bei uns? Sie haben eine tolle Qualifikation und in ihrem Lebenslauf wirke ich sehr empathisch uns sozial. Wollen sie wirklich bei uns arbeiten? Jetzt habe ich natürlich eine ganz andere Situation.Gruwe hat geschrieben:(09 Jul 2017, 02:02)
Das nenn ich mal ne glasklare Antwort! Du kennst also Leute, die wegen ihrer zu guten Qualifikation abgelehnt wurden?
Tja, das wird diese "Überqualifiziert"-Fraktion sein. Das sind halt die, denen der Personaler gegenüber klar machen will, dass sie NICHT geeignet sind und die Leute sich noch toll dabei fühlen und überall erzählen, sie seien überqualifiziert....ist natürlich größter Blödsinn!
Du glaubst das tatsächlich?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
es gab Klagen , weil einer wegen den Sanktion nicht überlebt hat?
wie viel DUMMFUG willst du noch verkaufen?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Es geht gar nicht darum, sondern das die Mitarbeiter sich etwas ausdenken um diejenigen zu Sanktionieren. Es gibt ein Missbrauch beim Jobcenter.Realist2014 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 12:46)
ARBEIT annehmen zu MÜSSEN in Bezug von ALG II ist KEINE "Schikane"
das ERWARTET diejenigen, die das BEZAHLEN
ALG II ist eben KEIN "Grundeinkommen" wo man sich dann lediglich bequem mit ein "paar Stunden Arbeit" was dazuverdient und dann genau so viel hat wie jemand , der VOLLZEIT arbeitet
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Jaja, das Thema ist ja bekannt, ist allerdings Bullshit!lili 1 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 12:32)
Ich habe es von vielen gehört, nach dem Motto was wollen sie bei uns. Sie haben doch eine tolle Qualifikation. Als ich nach meiner Ausbildung erstmal ein Hilfsjob machen wollte. Meinte die Dame was wollen sie bei uns? Sie haben eine tolle Qualifikation und in ihrem Lebenslauf wirke ich sehr empathisch uns sozial. Wollen sie wirklich bei uns arbeiten? Jetzt habe ich natürlich eine ganz andere Situation.
Sie wollten Dir - und denen von denen du sowas gehört hast - durch die Blume mitteilen, dass sie dich nicht gebrauchen können...und du fühlst dich dann noch gut dabei. Das ist das alte Märchen der Überqualifikation!
Eine Ausnahme kann es durchaus geben: Wenn der Personaler befürchtet, dass man Dir für deine Qualifikation nicht genug zahlen kann und man damit rechnen kann, dass es für Dich nur ein Übergangsjob ist und du bei nächster Gelegenheit wieder abwanderst.
Ist heute aber sehr sehr selten, da jeder Hochqualifizierte heute in aller Regel direkt einen Job mit entsprechender Wertschöpfung bekommen kann.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
dann muss man diesen angeblichen "Missbrauch" abstellenlili 1 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 12:49)
Es geht gar nicht darum, sondern das die Mitarbeiter sich etwas ausdenken um diejenigen zu Sanktionieren. Es gibt ein Missbrauch beim Jobcenter.
wobei deine Behauptung schon wieder eine Verleumdung der MA der Jobcenter ist...
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Und was ist wenn die Mitarbeiter des Jobcenters Missbrauch betreiben? Was schon sehr häufig vorgekommen ist?hallelujah hat geschrieben:(09 Jul 2017, 12:46)
Dann komm doch endlich mal auf den Punkt. Allem Anschein nach geht es dir doch nur darum, Leistungsempfänger der Kontollmöglichkeit der Solidargemeinschaft zu entziehen. DU nennst es Freiheit, ich nenne es: der Solidargemeinschaft die einzige rechtl. Möglichkeit zu entziehen, Mindermotivierten in da Allerwertesten zu treten..
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Es gibt auch fleißige Leute die in Not geraten sind.Realist2014 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 12:54)
und ich mag nicht für die FAULHEIT von bestimmten Subjekten bezahlen
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Es gibt doch sehr viele Klagen.Realist2014 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 12:53)
dann muss man diesen angeblichen "Missbrauch" abstellen
wobei deine Behauptung schon wieder eine Verleumdung der MA der Jobcenter ist...
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
lili 1 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 12:55)
Und was ist wenn die Mitarbeiter des Jobcenters Missbrauch betreiben? Was schon sehr häufig vorgekommen ist?
Dann reiche Klage ein...
Gäbe es einen Gott, hätte er keine Religionen erschaffen.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Mir ist es halt nur dieses eine Mal passiert und bei sehr vielen wurde zumindest dieses Argument benutzt für die Absagen.Gruwe hat geschrieben:(09 Jul 2017, 12:52)
Jaja, das Thema ist ja bekannt, ist allerdings Bullshit!
Sie wollten Dir - und denen von denen du sowas gehört hast - durch die Blume mitteilen, dass sie dich nicht gebrauchen können...und du fühlst dich dann noch gut dabei. Das ist das alte Märchen der Überqualifikation!
Eine Ausnahme kann es durchaus geben: Wenn der Personaler befürchtet, dass man Dir für deine Qualifikation nicht genug zahlen kann und man damit rechnen kann, dass es für Dich nur ein Übergangsjob ist und du bei nächster Gelegenheit wieder abwanderst.
Ist heute aber sehr sehr selten, da jeder Hochqualifizierte heute in aller Regel direkt einen Job mit entsprechender Wertschöpfung bekommen kann.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Die Faulen arbeiten doch sowieso nicht. Völlig egal ob mit oder ohne Sanktionen. In Deutschland wird niemand verhungern.Realist2014 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 12:54)
und ich mag nicht für die FAULHEIT von bestimmten Subjekten bezahlen
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Wieso? das hat ja nichts mit mir zutun. Bei den Leuten die aus falschen Gründen sanktioniert wurden haben eine Klage eingereicht und sie haben gewonnen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
sie bekommen aber dann weniger Geld...Pro&Contra hat geschrieben:(09 Jul 2017, 12:59)
Die Faulen arbeiten doch sowieso nicht. Völlig egal ob mit oder ohne Sanktionen. In Deutschland wird niemand verhungern.
ganz einfach
aber auch diejenigen, die meinen , sie könnten einen Job ablehnen , werden ja sanktioniert..
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
und das betrifft nicht einmal 10% aller Sanktionen..lili 1 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 13:01)
Wieso? das hat ja nichts mit mir zutun. Bei den Leuten die aus falschen Gründen sanktioniert wurden haben eine Klage eingereicht und sie haben gewonnen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
gegen wie viel % der Sanktionen wird geklagt?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
lili 1 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 12:55)
Und was ist wenn die Mitarbeiter des Jobcenters Missbrauch betreiben? Was schon sehr häufig vorgekommen ist?
DU solltest diese UNTERSTELLUNG einfach mal BELEGEN
WAS ist überhaupt ein "Missbrauch" ?
Also welche "Vorgänge" sind "Missbrauch"?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Und keinem einzigen davon wurde ein job angeboten, der der angeblichen Qualifikation entspricht, richtig?lili 1 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 12:59)
Mir ist es halt nur dieses eine Mal passiert und bei sehr vielen wurde zumindest dieses Argument benutzt für die Absagen.
Bei so vielen Fällen und Fachkräftemangel sehr erstaunlich.
Nun begeben wir uns auf Fehlersuche.. (gruwe gibt bereits Hilfestellung)
Gäbe es einen Gott, hätte er keine Religionen erschaffen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
was ist "schlimm genug"?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Sagen wir mal so,lili 1 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 12:59)
Mir ist es halt nur dieses eine Mal passiert und bei sehr vielen wurde zumindest dieses Argument benutzt für die Absagen.
wenn sich bei mir ein studierter Philosoph als Möbelpacker bewerben würde, würde ich ihm wahrscheinlich auch höflicherweise sagen, er wäre überqualifiziert statt völlig ungeeignet

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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Ja Klar aber er hat im Nachhinein gemerkt das er als Philosoph kein Geld verdienen kann. Deswegen musste er sich anderweitig bewerben.Misterfritz hat geschrieben:(09 Jul 2017, 16:42)
Sagen wir mal so,
wenn sich bei mir ein studierter Philosoph als Möbelpacker bewerben würde, würde ich ihm wahrscheinlich auch höflicherweise sagen, er wäre überqualifiziert statt völlig ungeeignet
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Sowas kann man auch schon vorher wissen!lili 1 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 20:13)
Ja Klar aber er hat im Nachhinein gemerkt das er als Philosoph kein Geld verdienen kann. Deswegen musste er sich anderweitig bewerben.
Was kann letzten Endes jemand Anderes dafür, wenn Jemand Kompetenzen, etc. erwirbt, die kein Mensch bezahlt?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Dann ist er nicht überqualifiziert, sondern besitzt für den Job keine Qualifikation.lili 1 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 20:13)
Ja Klar aber er hat im Nachhinein gemerkt das er als Philosoph kein Geld verdienen kann. Deswegen musste er sich anderweitig bewerben.
Wird dann behandelt wie ungelernt. Traut ihm der Arbeitgeber dann nicht zu, dass er anpacken kann, ist er raus. Die nette Art ist dann eben, er sei überqualifiziert...
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Ja so könnte man es sagen. Ich rede nicht von 10% sondern von 100%.Realist2014 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 12:48)
es gab Klagen , weil einer wegen den Sanktion nicht überlebt hat?
wie viel DUMMFUG willst du noch verkaufen?
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Wenn du eine Internetseite möchtest: https://hartz4widerspruch.de/die-meiste ... htswidrig/Realist2014 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 13:05)
DU solltest diese UNTERSTELLUNG einfach mal BELEGEN
WAS ist überhaupt ein "Missbrauch" ?
Also welche "Vorgänge" sind "Missbrauch"?
Mit Missbrauch meine ich dass willkürlich Sanktionen verhängt werden. Man denkt sich quasi ein Grund aus.
Man behauptet z.B. das bestimmte Unterlagen verschwunden sind oder man musste irgendetwas nachreichen obwohl man das schon längst getan hätte.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Es gibt solche und solche Fälle. Es geht mir nicht darum das jeder sein Traumjob bekommt, sondern die Mitarbeiter vom Amt zu viel Macht haben. Es ist ja wie eine Diktatur.hallelujah hat geschrieben:(09 Jul 2017, 13:28)
Und keinem einzigen davon wurde ein job angeboten, der der angeblichen Qualifikation entspricht, richtig?
Bei so vielen Fällen und Fachkräftemangel sehr erstaunlich.
Nun begeben wir uns auf Fehlersuche.. (gruwe gibt bereits Hilfestellung)
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Normalerweise schon, es war ja nicht mein Beispiel. Ich habe nur darauf geantwortet.Gruwe hat geschrieben:(09 Jul 2017, 20:48)
Sowas kann man auch schon vorher wissen!
Was kann letzten Endes jemand Anderes dafür, wenn Jemand Kompetenzen, etc. erwirbt, die kein Mensch bezahlt?
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Oder sie denken das er nicht in dem Job bleibt.hallelujah hat geschrieben:(09 Jul 2017, 20:58)
Dann ist er nicht überqualifiziert, sondern besitzt für den Job keine Qualifikation.
Wird dann behandelt wie ungelernt. Traut ihm der Arbeitgeber dann nicht zu, dass er anpacken kann, ist er raus. Die nette Art ist dann eben, er sei überqualifiziert...
Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?
Auf dem Link den ich gerade geschickt habe steht Circa die Hälfte.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
lili 1 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 22:57)
Ja so könnte man es sagen. Ich rede nicht von 10% sondern von 100%.
100% ...gibts nur bei der SPD...„Die aktuellen Zahlen sagen nicht, dass immer mehr Hartz-IV-Empfänger betrügen. Vielmehr wird damit bestätigt, dass wir in den Jobcentern gut aufgestellt sind.“ Die Mitarbeiter seien sensibilisiert und gut qualifiziert. Auch das Verfahren zur Überprüfung der Hartz-IV-Empfänger werde ständig optimiert.
Ein wichtiger Grund ist der Datenabgleich der Bundesagentur u.a. mit den Steuerbehörden, der Rentenversicherung und der Bundesknappschaft.
Am häufigsten sind dies Schwarzarbeit und weitere nicht angemeldete Nebenverdienste wie Witwen- oder Waisenrenten und Sparguthaben. Und das Erschleichen von Mieten und Mietzuschüssen, wenn ein Paar gemeinsam in einer Wohnung lebt und sich als WG bei der Agentur anmeldet.



...ein Freund von Hartz-IV-Empfänger Heiko H. (41) fuhr mit dessen 120.000-Euro-BMW am Potsdamer Platz einen Rentner tot. Anschließend ermittelte die Arbeitsagentur, da H. das Auto nicht angegeben hatte.
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. 

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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Jedes Amt arbeitet so....egal ob du dir den Wurstblinker eintragen lassen - 3 Bäume absägen, ...ne Garage bauen.. - oder ein Känguru im Vorgarten halten willst...lili 1 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 23:05)
..sondern die Mitarbeiter vom Amt zu viel Macht haben. Es ist ja wie eine Diktatur.
[youtube][/youtube]
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. 

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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Über 60% klagen also auf Steuerzahlerkosten - und machen das Loch noch grösser...UNBEGRÜNDET.lili 1 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 23:09)
Und was ist mit den 39,9%? Es ist zwar weniger als die Hälfte, aber ich finde es schon erschreckend. Stell dir mal vor die wären nicht zum Anwalt gegangen. Vielleicht sollte man die Mitarbeiter auch stärker kontrollieren.
Halten das Amt von der Arbeit ab..
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Wieso unbegründet? Sollen sie verhungern? Will man ihre Rechte auch noch absprechen? Einige Klagen hatten doch Erfolg.Teeernte hat geschrieben:(09 Jul 2017, 23:34)
Über 60% klagen also auf Steuerzahlerkosten - und machen das Loch noch grösser...UNBEGRÜNDET.
Halten das Amt von der Arbeit ab..
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Ja aber wenn es um Existenzen geht finde ich das gefährlich.Teeernte hat geschrieben:(09 Jul 2017, 23:17)
Jedes Amt arbeitet so....egal ob du dir den Wurstblinker eintragen lassen - 3 Bäume absägen, ...ne Garage bauen.. - oder ein Känguru im Vorgarten halten willst...
[youtube][/youtube]
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
lili 1 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 23:42)
Wieso unbegründet? Sollen sie verhungern? Will man ihre Rechte auch noch absprechen? Einige Klagen hatten doch Erfolg.
Die Jobcenter in Mecklenburg-Vorpommern haben 2016 wesentlich mehr Ermittlungsverfahren gegen potentielle Hartz-IV-Betrüger eingeleitet: die Behörden ermittelten in 8739 Fällen gegen Empfänger von Arbeitslosengeld II wegen des Verdacht des Leistungsmissbrauchs.
Rund 1470 Verfahren wurden wegen des Verdacht von Schwarzarbeit an den Zoll abgegeben. Strafanzeige erstatteten die Jobcenter in 255 Fällen. Schwerwiegende Missbräuche kommen nach Einschätzung des BA-Sprechers in der Praxis zwar eher selten vor, untergraben aber dennoch das Vertrauen in den Sozialstaat und bringen alle Hilfebedürftigen generell in Verdacht. Die Interessen der Solidargemeinschaft und der Steuerzahler, die die Leistungen für Arbeitsuchende finanzieren, müssten geschützt werden, erklärte der Sprecher.
Apropos verhungern...
verurteilte das Berliner Landgericht einen 58-Jährigen zu neuneinhalb Jahren Haft. Er hatte 230.000 Euro Hartz IV, Erwerbsunfähigkeitsrente und Pflegegeld zu Unrecht kassiert. Lebensgefährtinnen mussten gegenüber Beamten bei Kontrollbesuchen simulieren, sie würden den Betrüger füttern müssen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Selbständige kennen das.lili 1 hat geschrieben:(09 Jul 2017, 23:44)
Ja aber wenn es um Existenzen geht finde ich das gefährlich.
Bei Hartz4 gehts meistens um kleine Beträge - man streitet sich um den 3. neuen Fernseher ...oder die 3. Waschmaschine...innerhalb kurzer Frist.
Neue Wohnungseinrichtung - bei EINIGEN ist das - einmal UMZIEHEN und einen Antrag auf NEUe Einrichtung stellen.
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