Richtig. Da steht, Mehrwertsteuer. Weil das nun mal die bürgerliche Umgangssprache ist und jeder Bürger was mit dem Begriff anfangen kann. Fachsprache (Firma - Finanzamt) sagt, aber Umsatzsteuer und meint dasselbe. Die eingenomme Mehrwertsteuer als durchlaufenden Posten.Tom Bombadil hat geschrieben: ↑Mittwoch 23. April 2025, 10:15 Das stimmt nicht, guck das nächste Mal auf den Kassenbeleg, da wirst du MWST finden und nicht UST. Die MWST wird in voller Höhe von dir bezahlt, bei der UST kann der Unternehmer aber die Vorsteuer geltend machen, nur die Differenz fließt ans Finanzamt.
Mach einen Test. Es gibt beim Finanzamt eine Umsatzsteuer Erklärung. Aber es gibt keine Mehrwertsteuererklärung. Huch! Lässt sich das Finanzamt diesen allgegenwärtigen Brocken etwa entgehen? Doch wohl nicht.
Die Vorsteuer hast du richtig beschrieben. Sie ist betrieblich gesehen jene Umsatzsteuer, welche Betriebe im laufenden Geschäft nicht vermeiden konnten, also bezahlen mussten.
Handelt ein Unternehmen z. B. mit einem anderen Unternehmen, dass die Umsatzsteuer aus irgendwelchen Gründen nicht ausweisen muss oder kann, auch das gibt es, z. B. kleinere Zulieferer, so muss das große Unternehmen dem kleinen die Umsatzsteuer zahlen.
Nur wird das große Unternehmen die am kleinen Zulieferer gezahlte Umsatzsteuer in der eigenen Umsatzsteuer Erklärung ggü dem Finanzamt als bereits geleistete Vorsteuer in Abzug bringen.
Vorsteuer ist also nichts anderes als bereits geleistete Umsatzsteuer eines Unternehmens, welche bei der Steuererklärung ggü. dem Finanzamt zum Abzug gebracht wird.
Es bleibt dabei.
Umsatzsteuer = Mehrwertsteuer nur unterschiedliche Bezeichnungen.
Vorsteuer = Vorab geleistete Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer an Unternehmen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht von der Zahlung der Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer befreien können.
. Zum Verständnis ein kleines Beispiel.
Kauft ein Unternehmen ein Autoteile bei Matthies am Tresen, wird die Mehrwertsteuer ausgewiesen, muss aber vom Käufer bezahlt werden. Ist der Käufer in der Position, zahlt er die und macht diese Steuer als bereits gezahlte Vorsteuer bei seiner Abrechnung mit dem Finanzamt geltend.
Hilfreiches Gedankenspiel. Gäbe es nicht Situationen, in denen auch Unternehmen die Umsatzsteuer /Mehrwertsteuer zu zahlen haben, gäbe es die Vorsteuer samt Regelung nicht! Nachvollziehbar, würde ich meinen.