relativ hat geschrieben: ↑Donnerstag 13. Februar 2025, 13:50
Ja bei aktueller Gesetzeslage schon, nur ist Politik natürlich auch dazu da Gesetze auf die aktuellen Lage in Gesellschaft, Staat , Staatenbund und der Welt zu bringen und anzupassen wenn nötig.
Ich will nicht sagen man sollte, weil ich nicht sicher bin ob ich mit der möglichen Ausrichtung klar komme, aber ich sehe mom. dafür keine andere Lösung des Problems, es sei denn man nimmt diese "Kollateralschäden" als Preis der Freiheit und Menschlichkeit hin bzw. akzeptiert diese.
Das ist dem Bundesverfassungsgericht meist relativ egal. Das legt ja explizit dem normalen Gesetzgeber entzogene Verfassungsgrundsätze gerne sehr weit aus.
Wegen der Menschenwürde kann Deutschland zum Beispiel die Leistungen für abgelehnte Asylbewerber nicht auf den Standard anderer Länder absenken, selbst mit vergleichbaren EU-Ländern. Alles immer gegen die Menschenwürde. Sagt das BVerfG.
https://www.welt.de/politik/deutschland ... erber.html
Die von der Union und auch anderen Politikern erwünschten grundsätzlichen Kürzungen der Sozialleistungen auf ein EU-weit niedrigeres Niveau ist wegen der Anknüpfung der Richter an Artikel 1 und 20 fast ausgeschlossen, argumentiert Asylrechtler Thym: „Natürlich kann man das Grundgesetz ändern, und theoretisch könnte man auch hineinschreiben, dass Asylbewerber und Ausreisepflichtige viel weniger Sozialleistungen erhalten sollen, als Deutsche. Sie bekommen dann aber ein Problem mit Artikel 79, Absatz 3 des Grundgesetzes, nämlich der Ewigkeitsklausel“, sagt der Professor. Dort steht geschrieben: „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche (…) die in den Artikeln 1 (Menschenwürde) und 20 (Sozialstaatsprinzip) niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“
Das Bundesverfassungsgericht hänge seine gesamte Rechtsprechung zum Asylbewerberleistungsgesetz an den beiden Garantien auf. Thym überzeugen die Urteile nicht, aber es handele sich um eine verfestigte Rechtsprechung, weshalb Karlsruhe seine Meinung wahrscheinlich nicht ändern werde. „Deutschland geht diesbezüglich einen Sonderweg, andere europäische Sozialstaaten machen es ganz anders als die Bundesrepublik. Auch in den USA wäre es undenkbar, dass Illegale so hohe Sozialtransfers erhalten wie in Deutschland.“
Das BVerfG zwingt Deutschland teilweise zum Masochismus. Will man nicht gerne hören, ist aber so. 8 Richter legen den Menschenwürde-Paragraph so aus wie sie wollen mit massiven Folgen und die Politik kann nichts dagegen machen.