Ich vermische gar nichts!LeMoutonNoir hat geschrieben: ↑Samstag 7. Dezember 2024, 21:46 Du vermischst unsere Grundrechte mit Menschenrechte. Für Deutschland ist das GG maßgeblich. Wenn es sowohl das Menschenrecht als auch das Völkerrecht berücksicht, fein.
Lies dir einfach die AEMR durch und vergleiche sie mit den Grundrechtsartikeln des GG, vielleicht fällt dir ja was auf!
... oder du guckst einfach hier:
"Grundrechte sind grundlegende Rechte, die Menschen gegenüber dem Staat haben. In Deutschland sind sie im Grundgesetz in den Artikeln 1 bis 19 festgelegt.
Ein großer Teil der Grundrechte sind Menschenrechte, also Rechte, die allen Menschen zustehen, egal welche Staatsbürgerschaft sie haben. Zu den Menschenrechten zählen der Schutz der Menschenwürde, Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit."
Persönlichkeitsrechte (Art.2 GG), der Gleichheitsgrundsatz [Art.3(1) GG], die Versammlungsfreiheit (Art.8 GG), Schutz der Privatsphäre gehören ebenfalls zu den Menschenrechten.
Geht alles aus dem verlinkten Artikel hervor
Putin ist immer noch ein Mensch, er hat die gleichen Rechte wie andere Menschen, ob dir das nun gefällt oder nicht.LeMoutonNoir hat geschrieben: ↑Samstag 7. Dezember 2024, 21:46Hm, welcher Natur entsprang eigentlich Putin, der der UNO beiwohnt und im UN-Sicherheitsrat ein Veto-Recht hat?
Was Sitz und Stimme im UN-Sicherheitsrat angeht, solltest du mal etwas Nachhilfe in Geschichte nehmen.
Kleine Hilfestellung: Ergebnisse des WK2, Siegermächte, Potsdamer Abkommen. - Na dämmert's?
Das ist kein wirrwarr, das nennt sich politische Bildung, sollte man haben, aber eben nicht eindimensional ...LeMoutonNoir hat geschrieben: ↑Samstag 7. Dezember 2024, 21:46Meine Güte, was ein Wirrwarr ... ohne mich.