Nachgewiesenermaßen? Warst du dabei, dass du das so genau weißt?
War jemand von correctiv dabei, dass die das so genau wissen?
Doch ist es, denn gerade correctiv und Faktenfinder behaupten von sich, dass sie Medungen auf ihren Wahrheitsgehalt hinterfragen und informieren
Genau DAS hat correktiv in Bezug auf das Treffen (was nebenbei KEIN Geheimtreffen, sondern ein privates Treffen war) NICHT getan. Sie haben NICHT informiert, sondern Meinungen und Wertungen verbreitet und diese NICHT von Tatsachenbehauptungen getrennt.
Sowohl der Rechtsanwalt von Vosgerau, Dr. Carsten Brennecke (Höcker Rechtsanwälte), als auch Correctiv selbst, vertreten durch Thorsten Feldmann (JBB Rechtsanwält:innen) stuften diese Aussagen als nicht angreifbare Meinungen ein.Die Versicherungen dienten den Parteien vielmehr zum öffentlichen Meinungskampf um Deutungshoheit.
Also darum geht es - um Deutungshoheit und um genau diese Deutungshoheit geht es auch (ganz allgemein) Desinformationen betreffend, welche AUCH durch Art.5 GG gedeckt sind.
Merke: Täuschungen, Falschbehauptungen sind NICHT strafbar (sofern sie nicht vor Gericht unter Eid erfolgen)
Wenn also Habeck und Müller - über das DSA hinaus - nichtstrafbare Äußerungen (durch NGON) von Onlineplattformen entfernen lassen, verstoßen sie gegen das Grundgesetz!