Schuldenbremse

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Realist2014
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Re: Schuldenbremse

Beitrag von Realist2014 »

frems hat geschrieben: Freitag 24. November 2023, 15:21 Liegt aber auch dran, dass es bisher zu wenig war. Aber klar, die Löhne müssen hoch, insbesondere der Mindestlohn, aber auch die Ausweitung von Tarifverträgen.
Für Hamburg macht das Sinn- nur dort wird sicher wie auch in München eher schon 15 Euro bezahlt als ML...

Da muss die Politik in die Puschen kommen, aber mit einer FDP, die aus ideologischen Gründen alle wichtigen und mehrheitsfähigen Maßnahmen blockiert,
Die FDP hat genau was aus dem Koalitionsvertrag blockiert?

Deine Ideologie ist mit welchen Parteien "mehrheitsfähig"?
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Yoshihiro Togashi
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Re: Schuldenbremse

Beitrag von Yoshihiro Togashi »

relativ hat geschrieben: Freitag 24. November 2023, 14:08 Das weiss ich, aber warte mal ab ob nicht auch noch etwas mehr bei der Einnahmenseite passiert,
Ich denke da wird und muss auch was passieren, nur alles kürzen wird nicht reichen. Das dämmert wohl mittlerweile auch so einigen in der FDP, siehe Fricke.
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Re: Schuldenbremse

Beitrag von Realist2014 »

Yoshihiro Togashi hat geschrieben: Freitag 24. November 2023, 20:29 Ich denke da wird und muss auch was passieren, nur alles kürzen wird nicht reichen. Das dämmert wohl mittlerweile auch so einigen in der FDP, siehe Fricke.
na, dann MWst 20%

dann passt das.

Außerdem hat Fricke gesagt:

"Fricke wies darauf hin, dass Einnahmeverbesserungen nicht automatisch mit einer Steuererhöhung einhergehen müssten.
Sie könnten auch durch das Überprüfen von Subventionen oder einen höheren CO₂-Preis erreicht werden. Das hält Fricke nach eigenen Worten für besser als Steuererhöhungen mit anschließender Umverteilung."

Also richtig zuhören oder richtig lesen
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Re: Schuldenbremse

Beitrag von Wähler »

Realist2014 hat geschrieben: Freitag 24. November 2023, 12:39 Ja, das ist auch so.
Man könnte die Bezugsgröße ändern - dann wäre der Regelsatz niedriger
Man könnte die Höhe der übernommen Wohnkosten reduzieren
wäre alles verfassunsgkonform
Daraus kann man aber nicht schließen, dass das in der Verfassung garantierte Existenzminimum zahlenmäßig geringer sei, als das jetzt von einer Kommission festgelegte Bürgergeld. In der Verfassung steht ja keine Zahlenangabe.
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Re: Schuldenbremse

Beitrag von Kölner1302 »

Wenn jetzt wg der Haushaltssperre die Unterstützung der Ukraine nachlässt und die russische Armee durchbricht dann hat sich s aber gelohnt
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Re: Schuldenbremse

Beitrag von Wähler »

Kölner1302 hat geschrieben: Samstag 25. November 2023, 08:48 Wenn jetzt wg der Haushaltssperre die Unterstützung der Ukraine nachlässt und die russische Armee durchbricht dann hat sich s aber gelohnt
Die 100 Milliarden für die Bundeswehr sind als Sondervermögen in der Verfassung per Zweidrittelmehrheit im Bundestag fest verankert und somit auch für die Unterstützung der Ukraine abrufbar.
Es könnte nach dem gleichen Muster ein Transformationsfonds mit der Stimmen der Union ebenfalls verfassungssicher gemacht werden, ohne dass die Schuldenbremse modifiziert werden muss.
Dass sich Bundestag und Bundesrat auf eine flächendeckende Verringerung der Subventionen einigen werden, dürfte da geringere Erfolgschancen haben.
Es gibt aber keinen Grund, in den inzwischen so beliebten Dramatisierungs- oder Panikmodus zu verfallen. Andere Länder beneiden die Deutschen um deren lösbare Probleme.
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Re: Schuldenbremse

Beitrag von Maikel »

Wähler hat geschrieben: Samstag 25. November 2023, 09:00 Die 100 Milliarden für die Bundeswehr sind als Sondervermögen in der Verfassung per Zweidrittelmehrheit im Bundestag fest verankert und somit auch für die Unterstützung der Ukraine abrufbar.
Das ist ein schönes Argument. Danke dafür.
Die menschliche Sprache ist einzigartig, aber nicht eindeutig.
Jeder Versuch, sich mitzuteilen, kann nur mit dem Wohlwollen der anderen gelingen.
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Re: Schuldenbremse

Beitrag von Realist2014 »

Wähler hat geschrieben: Samstag 25. November 2023, 07:16 Daraus kann man aber nicht schließen, dass das in der Verfassung garantierte Existenzminimum zahlenmäßig geringer sei, als das jetzt von einer Kommission festgelegte Bürgergeld. In der Verfassung steht ja keine Zahlenangabe.
Doch, kann man

Denn die "Richtgrößen" von 15% bzw 20% bei der Ermittlung der Regelsätze könnten logischerweise auch auf 5% abgesenkt werden - und wäre immer noch verfassungskonform

Auch bei den Wohnungsgrößen könnte man reduzieren
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Re: Schuldenbremse

Beitrag von Yoshihiro Togashi »

Realist2014 hat geschrieben: Samstag 25. November 2023, 10:30

Denn die "Richtgrößen" von 15% bzw 20% bei der Ermittlung der Regelsätze könnten logischerweise auch auf 5% abgesenkt werden - und wäre immer noch verfassungskonform

Ja behauptest du natürlich wieder mal ohne konkrete Belege dafür zu liefern, das man das tatsächlich könnte ohne das verfassungsmäßig garantierte Existenzminimum zu missachten. Deine "Rechthaberitis" scheint mir chronischen zu sein. :x
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Re: Urteil Bundesverfassungsgericht- 2 BvF 1/22 - v. 15.11.2023_Streitgegenstand_Urteil_Konsequenzen

Beitrag von Seidenraupe »

Am Dienstag (heute) um 10 Uhr Regierungserklärung vom Kanzler
https://www.bundestag.de/tagesordnung?w ... erence=139
Wer Ironie findet, kann sie behalten. Wer nicht, sein/ihr Problem.

„Wenn man merkt, daß der Gegner überlegen ist und man Unrecht behalten wird, so werde man persönlich, beleidigend, grob.“
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Re: Schuldenbremse

Beitrag von Realist2014 »

Yoshihiro Togashi hat geschrieben: Sonntag 26. November 2023, 02:29 Ja behauptest du natürlich wieder mal ohne konkrete Belege dafür zu liefern, :x
Beleg 1:

"Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen E. aus der Menschenwürdein Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip entwickelt.
Dieses Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsbürgern, die sich in der Bundesrepublik aufhalten, gleichermaßen zu. Es sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen, die für seine physische Existenz zwingend benötigt werden. Dazu gehören Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Hygiene und Gesundheit. Bestandteil des geschützten E. sind auch diejenigen Leistungen, die für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Die Festlegung der Höhe des ggf. durch Sozialleistungen zu sichernden E. hat das BVerfG dem Aufgabenbereich des Gesetzgebers zugewiesen"
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/re ... nzminimum/

Beleg 2:

"Wie wird der Bürgergeld-Regelsatz berechnet?

Die Berechnung der Bürgergeld-Regelsätze erfolgt an Hand der statistisch erfassten Daten von rund 60.000 Haushalten zu Einnahmen und Ausgaben.
Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld und Sozialhilfe werden dabei nicht berücksichtigt.
Die Höhe des Regelsatzes orientiert sich an den unteren 20 Prozent der Haushalte. "
https://www.lpb-bw.de/regelsatz-buergergeld

Somit könnten diese "20%" auch durch "5%" ersetzt werden und wären immer noch verfassungskonform- denn die "unteren 5%" schaffen es auch, in Würde davon zu leben.
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Re: Schuldenbremse

Beitrag von roli »

Realist2014 hat geschrieben: Freitag 24. November 2023, 20:37 na, dann MWst 20%

dann passt das.

Außerdem hat Fricke gesagt:

"Fricke wies darauf hin, dass Einnahmeverbesserungen nicht automatisch mit einer Steuererhöhung einhergehen müssten.
Sie könnten auch durch das Überprüfen von Subventionen oder einen höheren CO₂-Preis erreicht werden. Das hält Fricke nach eigenen Worten für besser als Steuererhöhungen mit anschließender Umverteilung."

Also richtig zuhören oder richtig lesen
was hast Du denn als mit Deiner MWST?
Wollen wir nicht runterkommen von der hohen Inflation und den steigenden Zinsen.
All das ist Gift für die Wirtschaft und auch den Verbraucher.
Im Sozialsektor unsinnige Maßnahmen zurück nehmen, andere unnötige Subventionen streichen bzw. kürzen, Entwicklungshilfe nur noch in Länder die Diese auch verdienen (China z.B., Hamas oder Nord-Korea eher weniger) und eine Reichensteuer einführen.
Dann reicht die Kohle dicke ohne das Land runter zu fahren. Die Mittelschicht und der Mittelstand muss entlastet werden. Nicht umgekehrt.
Alles Andere stärkt die AFD.
Begreift aber wohl auch die FDP nicht.
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Re: Schuldenbremse

Beitrag von roli »

Kölner1302 hat geschrieben: Samstag 25. November 2023, 08:48 Wenn jetzt wg der Haushaltssperre die Unterstützung der Ukraine nachlässt und die russische Armee durchbricht dann hat sich s aber gelohnt
erst echt wenn Onkel Donald die Wahlen gewinnt.
Können wir das alleine stemmen?
Eher nicht, würde ich meinen.
So schlimm das auch ist.
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Re: Schuldenbremse

Beitrag von roli »

Wähler hat geschrieben: Samstag 25. November 2023, 09:00 Die 100 Milliarden für die Bundeswehr sind als Sondervermögen in der Verfassung per Zweidrittelmehrheit im Bundestag fest verankert und somit auch für die Unterstützung der Ukraine abrufbar.
Es könnte nach dem gleichen Muster ein Transformationsfonds mit der Stimmen der Union ebenfalls verfassungssicher gemacht werden, ohne dass die Schuldenbremse modifiziert werden muss.
Dass sich Bundestag und Bundesrat auf eine flächendeckende Verringerung der Subventionen einigen werden, dürfte da geringere Erfolgschancen haben.
Es gibt aber keinen Grund, in den inzwischen so beliebten Dramatisierungs- oder Panikmodus zu verfallen. Andere Länder beneiden die Deutschen um deren lösbare Probleme.
Das sieht unsere Wirtschaft sicherlich auch so. :D
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Re: Schuldenbremse

Beitrag von Realist2014 »

roli hat geschrieben: Dienstag 28. November 2023, 09:05 was hast Du denn als mit Deiner MWST?
Wollen wir nicht runterkommen von der hohen Inflation und den steigenden Zinsen.
Das wäre die einzige Steuer, deren Erhöhung die FDP wohl zustimmen würde.

Im Gegensatz zu Erhöhungen bei den Steuern auf Einkommen und Gewinn
m Sozialsektor unsinnige Maßnahmen zurück nehmen, andere unnötige Subventionen streichen bzw. kürzen, Entwicklungshilfe nur noch in Länder die Diese auch verdienen (China z.B., Hamas oder Nord-Korea eher weniger)
und eine Reichensteuer einführen.
Wir haben doch bereits eine "Reichensteuer" ab 277.000 Euro zu verst. EK....
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Re: Schuldenbremse

Beitrag von roli »

Realist2014 hat geschrieben: Dienstag 28. November 2023, 09:09 Das wäre die einzige Steuer, deren Erhöhung die FDP wohl zustimmen würde.

Im Gegensatz zu Erhöhungen bei den Steuern auf Einkommen und Gewinn
wäre aber der falsche Weg
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Re: Schuldenbremse

Beitrag von Realist2014 »

roli hat geschrieben: Dienstag 28. November 2023, 09:10 wäre aber der falsche Weg
du möchtest Unternehmen ( Personengesellschaften) höher besteuern?
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Re: Schuldenbremse

Beitrag von Yoshihiro Togashi »

roli hat geschrieben: Dienstag 28. November 2023, 09:05

Im Sozialsektor unsinnige Maßnahmen zurück nehmen, andere unnötige Subventionen streichen bzw. kürzen, Entwicklungshilfe nur noch in Länder die Diese auch verdienen (China z.B., Hamas oder Nord-Korea eher weniger) und eine Reichensteuer einführen.
Dann reicht die Kohle dicke ohne das Land runter zu fahren. Die Mittelschicht und der Mittelstand muss entlastet werden. Nicht umgekehrt.
Alles Andere stärkt die AFD.
Begreift aber wohl auch die FDP nicht.
So sieht es aus. :thumbup:
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Re: Schuldenbremse

Beitrag von roli »

Realist2014 hat geschrieben: Dienstag 28. November 2023, 09:11 du möchtest Unternehmen ( Personengesellschaften) höher besteuern?
hab ich so nicht geschrieben.
Ich würde so vorgehen:
Höher besteuern würde ich:
- Einkommen ab 200.000 p.a.
- Vermögen über ein Million

Man muss hier nicht 50 Prozent aufschlagen, aber selbst ein oder 2 Prozent würden schon die Kassen füllen.

Die generelle und auch juristische Regelung überlasse ich den gut bezahlten Fachkräften.
Möglich ist alles.
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Re: Schuldenbremse

Beitrag von Realist2014 »

roli hat geschrieben: Dienstag 28. November 2023, 09:37 hab ich so nicht geschrieben.
Ich würde so vorgehen:
Höher besteuern würde ich:
- Einkommen ab 200.000 p.a.
Das würde ja auch Unternehmen (Personengesellschaften etc.) treffen
- Vermögen über ein Million
Die Vermögensteuer ist seit 1997 ausgesetzt- diese wird die FDP sicher nicht wieder einsetzen...
Man muss hier nicht 50 Prozent aufschlagen, aber selbst ein oder 2 Prozent würden schon die Kassen füllen.

Wir haben heute eine Höchststeuersatz von ca 48% (inklusive Soli) ab 277.000 Euro
Du würdest also für ein Erhöhung hier auf 50% plädieren? ( also auch für Unternehmen)?
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Re: Urteil Bundesverfassungsgericht- 2 BvF 1/22 - v. 15.11.2023_Streitgegenstand_Urteil_Konsequenzen

Beitrag von Seidenraupe »

Nach der mageren Regierungserklärung steht zu befürchten, dass die Regierung Scholz noch immer keinen Plan hat, wie sie das Urteil des BVerfG umzusetzen gedenkt

Absturz eines Besserwissers - Wie Olaf Scholz das Land ins Finanzchaos führt
titelte der Spiegel bereits vor dieser beschämend dürftigen Regierungserklärung des Kanzlers.

Treffender hätte kaum jemand die heutigen Worte des Kanzlers und seine seit 2 Jahren zerstrittene Regierung nicht zusammenfassen können.
Wie hoch der Absturz ist, lässt sich messen, wenn man die Worte des Kanzlers vom vergangenen Jahr dem heutigen Desaster gegenüberstellt
„You'll never walk alone – das ist das Motto dieser Regierung“
https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... lt-2123562
Wer Ironie findet, kann sie behalten. Wer nicht, sein/ihr Problem.

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Re: Urteil Bundesverfassungsgericht- 2 BvF 1/22 - v. 15.11.2023_Streitgegenstand_Urteil_Konsequenzen

Beitrag von Rei »

Seidenraupe hat geschrieben: Dienstag 28. November 2023, 15:27 Nach der mageren Regierungserklärung steht zu befürchten, dass die Regierung Scholz noch immer keinen Plan hat, wie sie das Urteil des BVerfG umzusetzen gedenkt


titelte der Spiegel bereits vor dieser beschämend dürftigen Regierungserklärung des Kanzlers.

Treffender hätte kaum jemand die heutigen Worte des Kanzlers und seine seit 2 Jahren zerstrittene Regierung nicht zusammenfassen können.
Wie hoch der Absturz ist, lässt sich messen, wenn man die Worte des Kanzlers vom vergangenen Jahr dem heutigen Desaster gegenüberstellt
https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... lt-2123562
Politiker mit Rückgrat würden zurücktreten.
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Re: Urteil Bundesverfassungsgericht- 2 BvF 1/22 - v. 15.11.2023_Streitgegenstand_Urteil_Konsequenzen

Beitrag von Realist2014 »

Rei hat geschrieben: Dienstag 28. November 2023, 15:28 Politiker mit Rückgrat würden zurücktreten.
Er hätte sich Trapottoni als Vorbild nehmen sollen:

Ich habe fertig!
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Re: Urteil Bundesverfassungsgericht- 2 BvF 1/22 - v. 15.11.2023_Streitgegenstand_Urteil_Konsequenzen

Beitrag von Ebiker »

Seidenraupe hat geschrieben: Dienstag 28. November 2023, 15:27 Nach der mageren Regierungserklärung steht zu befürchten, dass die Regierung Scholz noch immer keinen Plan hat, wie sie das Urteil des BVerfG umzusetzen gedenkt


Dem Mann kann geholfen werden

https://www.merkur.de/politik/deutschl ... 113.html
Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand behalten W.U.
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Re: Urteil Bundesverfassungsgericht- 2 BvF 1/22 - v. 15.11.2023_Streitgegenstand_Urteil_Konsequenzen

Beitrag von Realist2014 »

Ebiker hat geschrieben: Dienstag 28. November 2023, 16:46 Dem Mann kann geholfen werden

https://www.merkur.de/politik/deutschl ... 113.html
GR: Staatsverschuldung ca. 166% des BIP
D: Staatsverschuldung ca. 66% des BIP

der macht halt Witze...
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Re: Urteil Bundesverfassungsgericht- 2 BvF 1/22 - v. 15.11.2023_Streitgegenstand_Urteil_Konsequenzen

Beitrag von Tom Bombadil »

Realist2014 hat geschrieben: Dienstag 28. November 2023, 16:54 der macht halt Witze...
Ein Witz ist eher, dass unser Staat (Bund, Länder und Gemeinden) mit 1.800 Milliarden Einnahmen (2022) nicht über die Runden kommt, sondern die Schuldenbremse aushebeln will, anstatt die von Scholz in Aussicht gestellte gute Politik zu machen.
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
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Re: Urteil Bundesverfassungsgericht- 2 BvF 1/22 - v. 15.11.2023_Streitgegenstand_Urteil_Konsequenzen

Beitrag von JJazzGold »

Ebiker hat geschrieben: Dienstag 28. November 2023, 16:46 Dem Mann kann geholfen werden

https://www.merkur.de/politik/deutschl ... 113.html
Gelungene Spott Reourkutsche :thumbup: , wobei ich nicht sicher bin, ob der Scholz das damals nicht ernst gemeint hat.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
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Re: Schuldenbremse

Beitrag von roli »

Realist2014 hat geschrieben: Dienstag 28. November 2023, 09:43 Das würde ja auch Unternehmen (Personengesellschaften etc.) treffen

Die Vermögensteuer ist seit 1997 ausgesetzt- diese wird die FDP sicher nicht wieder einsetzen...


Wir haben heute eine Höchststeuersatz von ca 48% (inklusive Soli) ab 277.000 Euro
Du würdest also für ein Erhöhung hier auf 50% plädieren? ( also auch für Unternehmen)?
2 % auf 277.000. Ich bitte Dich.
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Re: Urteil Bundesverfassungsgericht- 2 BvF 1/22 - v. 15.11.2023_Streitgegenstand_Urteil_Konsequenzen

Beitrag von roli »

Rei hat geschrieben: Dienstag 28. November 2023, 15:28 Politiker mit Rückgrat würden zurücktreten.
wo gibts Die heute noch.
Dann wären ja alle weg.
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Re: Schuldenbremse

Beitrag von Realist2014 »

roli hat geschrieben: Mittwoch 29. November 2023, 14:44 2 % auf 277.000. Ich bitte Dich.
Wie schon geschrieben- wäre auch einen Erhöhung der Unternehmenssteuer
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Re: Urteil Bundesverfassungsgericht- 2 BvF 1/22 - v. 15.11.2023_Streitgegenstand_Urteil_Konsequenzen

Beitrag von roli »

Tom Bombadil hat geschrieben: Dienstag 28. November 2023, 17:28 Ein Witz ist eher, dass unser Staat (Bund, Länder und Gemeinden) mit 1.800 Milliarden Einnahmen (2022) nicht über die Runden kommt, sondern die Schuldenbremse aushebeln will, anstatt die von Scholz in Aussicht gestellte gute Politik zu machen.
Das ist durchaus richtig.
Verschwendung wohin man schaut.
Der letzte Satz ist natürlich fragwürdig.
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Re: Schuldenbremse

Beitrag von roli »

Realist2014 hat geschrieben: Mittwoch 29. November 2023, 14:47 Wie schon geschrieben- wäre auch einen Erhöhung der Unternehmenssteuer
Nun, da gibts so einige z.B. Amerikanische Global Player, Welche man durchaus ein wenig mehr zur Kasse bitten könnte. Die machen hier einen riesen Umsatz. Gut, natürlich nur solange noch so etwas wie Kaufkraft und Konsum existiert.
ich hatte ja geschrieben, daß muss man von Fall zu Fall überprüfen.
Bin kein Freund der Gießkanne.
Höchstens im Garten.
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Re: Urteil Bundesverfassungsgericht- 2 BvF 1/22 - v. 15.11.2023_Streitgegenstand_Urteil_Konsequenzen

Beitrag von roli »

JJazzGold hat geschrieben: Dienstag 28. November 2023, 18:10 Gelungene Spott Reourkutsche :thumbup: , wobei ich nicht sicher bin, ob der Scholz das damals nicht ernst gemeint hat.
das weiß er sicherlich nicht mehr.
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Re: Schuldenbremse

Beitrag von Realist2014 »

roli hat geschrieben: Mittwoch 29. November 2023, 14:50 Nun, da gibts so einige z.B. Amerikanische Global Player, Welche man durchaus ein wenig mehr zur Kasse bitten könnte.
Nein, könnte man nicht- das läuft ja bereits:

https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... erung.html
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roli
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Re: Schuldenbremse

Beitrag von roli »

Realist2014 hat geschrieben: Mittwoch 29. November 2023, 14:52 Nein, könnte man nicht- das läuft ja bereits:

https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... erung.html
ist das schon gängige Praxis?
Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken!
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Realist2014
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Re: Schuldenbremse

Beitrag von Realist2014 »

roli hat geschrieben: Mittwoch 29. November 2023, 15:17 ist das schon gängige Praxis?
" Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung in Deutschland?

Das Bundeskabinett hat am 16. August 2023 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen beschlossen.

Um frühestmöglich der interessierten Fachöffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen, hatte das Bundesministerium der Finanzen bereits am 20. März 2023 einen ersten Diskussionsentwurf veröffentlicht.

Nach der Einarbeitung der umfangreichen Stellungnahmen hatte das Bundesministerium der Finanzen am 10. Juli 2023 einen Referentenentwurf vorgelegt. Dieser bildete die Basis für den nachfolgenden Regierungsentwurf, mit dem das ordentliche Gesetzgebungsverfahren initiiert wird."
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peterkneter
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Re: Urteil Bundesverfassungsgericht- 2 BvF 1/22 - v. 15.11.2023_Streitgegenstand_Urteil_Konsequenzen

Beitrag von peterkneter »

Tom Bombadil hat geschrieben: Dienstag 28. November 2023, 17:28 Ein Witz ist eher, dass unser Staat (Bund, Länder und Gemeinden) mit 1.800 Milliarden Einnahmen (2022) nicht über die Runden kommt, sondern die Schuldenbremse aushebeln will, anstatt die von Scholz in Aussicht gestellte gute Politik zu machen.
Es wird halt alles Teurer, Wenn ich an die Bahn und ihre Streiks denke, dan die GEW mit Streiks alle wollen 10% + / wenn alle immer zufrieden wären und nicht mehr verlangen würden kommt man natürlich nicht
in eine Lohn/Preis Spirale. Aber das ist ja eine Utopie und wir wollen eben im Moment eher an einer Dystopie arbeiten. Das kennen wir ja aus einschlägigen Streaming-Serien. Ob es Zombies oder Außerirdische
oder ein Virus ist Dystopien verkaufen sich immer. Ich will nicht unken und sagen, dass wir uns unsere Dystopie herbeireden aber der Markt wird sehr stark von Emotionen geprägt und wenn ich immer wieder
von Krise und Notlagen höre, dann glaube ich irgendwann selber dran und das verstärkt das Gefühl noch und reißt den Markt noch stärker nach unten.

Ich sag mal: Energie-Mäßig hat sich alles soweit eingepegelt, dass man wieder recht gute Konditionen bekommen kann. Strompreisbremse brauchen wir also nicht wirklich.
Inflation ist auch runter auf 3% - also auch nicht mehr so schlimm. Das Wetter hat sich auch abgekühlt (vorsicht: Sarkasmus), also bitte: Nur dir Ruhe.

@Schuldenbremse: Ich sehe das zwigespalten: Einerseits hat der regierende Bürgermeister von Berlin recht, wenn er sagt, dass die Schuldenbremse auch eine Investitionsbremse ist und dass marodegesparte
Infrastruktur dringend Investitionen brauchen und sie nicht weiter aufgeschoben werden dürfen. Auf der anderen Seite kann ich auch verstehen, das man mit den recht üppigen Einnahmen auch andere Prioritäten setzen könnte. Allerdings bleibt ja bei allem Gebelle von Merz auch die Union Ideen schuldig, an welcher Stell sie den sparen würde. Das ist ja das Geschickte am Oppositionsdasein. Nur meckern reicht erstmal um Stimmung zu machen...
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Re: Urteil Bundesverfassungsgericht- 2 BvF 1/22 - v. 15.11.2023_Streitgegenstand_Urteil_Konsequenzen

Beitrag von Maikel »

peterkneter hat geschrieben: Mittwoch 29. November 2023, 18:11 @Schuldenbremse: Ich sehe das zwigespalten: Einerseits hat der regierende Bürgermeister von Berlin recht, wenn er sagt, dass die Schuldenbremse auch eine Investitionsbremse ist und dass marodegesparte
Infrastruktur dringend Investitionen brauchen und sie nicht weiter aufgeschoben werden dürfen. Auf der anderen Seite kann ich auch verstehen, das man mit den recht üppigen Einnahmen auch andere Prioritäten setzen könnte. Allerdings bleibt ja bei allem Gebelle von Merz auch die Union Ideen schuldig, an welcher Stell sie den sparen würde. Das ist ja das Geschickte am Oppositionsdasein. Nur meckern reicht erstmal um Stimmung zu machen...
Man kann auch die Sozialausgaben als Investitionsbremse bezeichnen. Und dann die Schuldenbremse als Bremse für die Sozialausgaben.

"Zufälligerweise" (oder, aus Sicht von SPD und Grünen, geschickterweise?) hat die Ampel die Schulden mit den Investitionstöpfen verknüpft.
Die menschliche Sprache ist einzigartig, aber nicht eindeutig.
Jeder Versuch, sich mitzuteilen, kann nur mit dem Wohlwollen der anderen gelingen.
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Seidenraupe
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Re: Urteil Bundesverfassungsgericht- 2 BvF 1/22 - v. 15.11.2023_Streitgegenstand_Urteil_Konsequenzen

Beitrag von Seidenraupe »

peterkneter hat geschrieben: Mittwoch 29. November 2023, 18:11 : Einerseits hat der regierende Bürgermeister von Berlin recht, wenn er sagt, dass die Schuldenbremse auch eine Investitionsbremse ist und dass marodegesparte
Infrastruktur dringend Investitionen brauchen und sie nicht weiter aufgeschoben werden dürfen. Auf der anderen Seite kann ich auch verstehen, das man mit den recht üppigen Einnahmen auch andere Prioritäten setzen könnte. Allerdings bleibt ja bei allem Gebelle von Merz auch die Union Ideen schuldig, an welcher Stell sie den sparen würde. Das ist ja das Geschickte am Oppositionsdasein. Nur meckern reicht erstmal um Stimmung zu machen...
nein. Er hat nicht recht.
Statt in Infrastruktur, funktionierende Verwaltung und zukunftsfähige Bereiche zun investieren hat man das reichlich vorhandene Steuergeld für andere Zwecke ausgegeben.
An der Priorisierung ""sozialer Wohltaten" würde eine Freigabe der Schuldenbremse für Investitionsausgaben nichts ändern.
Dann käme zB das ""Grunderbe"" weil plötzlich genug Geld im Topf bliebe, dann käme die nächste ""Sozialsausgabe" um die Armut zu bekämpfen (was da an schwachsinnsargumenten aufgefahren wird, geht auf keine Kuhhaut; Armut bekämpft jeder am Besten durch eigner Hände Arbeit, Fortbildung und Fleiß; nicht durch Wundliegen in der sozialen Hängematte)

sprich: die Schuldenbremse ist in Deutschland zwingend nötig (im Vergleich zu Ländern mit weniger starken links-grünen Elementen) um die sozialistischen Träumerein einer x-starken LInks-Grünen ""Mafia"" einzuhegen , um sie auf das Maß "soziale Marktwirtschaft " zu begrenzen statt sozialistische Mangelverwaltung und Gleichmacherei anzustreben
Wer Ironie findet, kann sie behalten. Wer nicht, sein/ihr Problem.

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Re: Urteil Bundesverfassungsgericht- 2 BvF 1/22 - v. 15.11.2023_Streitgegenstand_Urteil_Konsequenzen

Beitrag von elmore »

Seidenraupe hat geschrieben: Donnerstag 30. November 2023, 12:17 ...nicht durch Wundliegen in der sozialen Hängematte)...
...
Manchmal haben gut beschreibende Worte ihren speziellen, satirischen, Reiz des Besonderen, den man nicht still übergehen sollte. :D :D
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Mendoza
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Re: Urteil Bundesverfassungsgericht- 2 BvF 1/22 - v. 15.11.2023_Streitgegenstand_Urteil_Konsequenzen

Beitrag von Mendoza »

peterkneter hat geschrieben: Mittwoch 29. November 2023, 18:11 Es wird halt alles Teurer...
Nur hatten wir seit 2019 eine Teuerung insgesamt um 17%, der Bundeshaushalt ist im gleichen Zeitraum (nur Vergleich 2023 zu 2019) aber um 38% gestiegen. Und Corona ist so gut wie vorbei. reden wir doch mal Klartext: Die Roten und die Grünen sind nur talentiert darin Geld zum Fenster rauszuschmeißen. Um die Wirtschaft und die Bevölkerung zu befähigen Geld zu erwirtschaften sind sie einfach zu dämlich!

Die Schweiz hat übrigens auch eine Schuldenbremse. Die ist sogar noch härter! Kein Politiker kriegt deswegen das Heulen, niemand beschwert sich darüber und den Leuten gehts trotzdem gut!
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Re: Urteil Bundesverfassungsgericht- 2 BvF 1/22 - v. 15.11.2023_Streitgegenstand_Urteil_Konsequenzen

Beitrag von Yoshihiro Togashi »

Maikel hat geschrieben: Donnerstag 30. November 2023, 08:11 Man kann auch die Sozialausgaben als Investitionsbremse bezeichnen. Und dann die Schuldenbremse als Bremse für die Sozialausgaben.

"Zufälligerweise" (oder, aus Sicht von SPD und Grünen, geschickterweise?) hat die Ampel die Schulden mit den Investitionstöpfen verknüpft.
Na gut also plädiert du hier für radikale Einschnitte bei den Sozialausgaben, also amerikanische Verhältnisse mit dann ansteigender Kriminalität und ausufernden Drogenkonsum? Wer hier so will der sollte auch so ehrlich sein und die Konsequenzen daraus benennen.
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Re: Urteil Bundesverfassungsgericht- 2 BvF 1/22 - v. 15.11.2023_Streitgegenstand_Urteil_Konsequenzen

Beitrag von Dieter Winter »

Yoshihiro Togashi hat geschrieben: Donnerstag 30. November 2023, 17:55 dann ansteigender Kriminalität und ausufernden Drogenkonsum?
Das haben wir auch mit den ausufernden Sozialleistungen.
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Mendoza
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Re: Urteil Bundesverfassungsgericht- 2 BvF 1/22 - v. 15.11.2023_Streitgegenstand_Urteil_Konsequenzen

Beitrag von Mendoza »

Maikel hat geschrieben: Donnerstag 30. November 2023, 08:11 Man kann auch die Sozialausgaben als Investitionsbremse bezeichnen. Und dann die Schuldenbremse als Bremse für die Sozialausgaben.

"Zufälligerweise" (oder, aus Sicht von SPD und Grünen, geschickterweise?) hat die Ampel die Schulden mit den Investitionstöpfen verknüpft.
Wenn ich das ganze Jahr Party mache und Luxusurlaub und immer meine Kumpels frei halte, dann muß ich mich nicht wundern, dass das Geld nicht mehr für die dringend notwendige Autoreparatur und für die Rate fürs Eigenheim reicht. Da ist dann nicht der zu kleine Kredit der Bank schuld und auch nicht unbedingt die böse, teure Werkstatt..

P.S.
Geldprobleme? Welche Geldprobleme? Deutschland zahlt gönnerhaft 100 Mio., die USA 17 Mio. Da fäßt man sich an den Kopf :mad2:

https://www.tagesschau.de/ausland/asien ... n-100.html
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Re: Urteil Bundesverfassungsgericht- 2 BvF 1/22 - v. 15.11.2023_Streitgegenstand_Urteil_Konsequenzen

Beitrag von Yoshihiro Togashi »

Dieter Winter hat geschrieben: Donnerstag 30. November 2023, 18:12 Das haben wir auch mit den ausufernden Sozialleistungen.

Das würde sich beim zusammenkürzen der Sozialleistungen ja alles noch verschärfen. Aber wenn ihr amerikanische Verhältnisse haben wollt, warum macht ihr euch nicht ehrlich und bekennt euch dazu.
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Re: Schuldenbremse

Beitrag von Atue001 »

Wähler hat geschrieben: Dienstag 21. November 2023, 06:53 Es wird nur nachhaltig funktionieren, wenn die SPD ihren sozialen Markenkern auf die wirklich Bedürftigen konzentriert, die Grünen erkennen, dass höhere Energiepreise nicht für alle abgefedert werden können und die FDP die Verringerung von Subventionen nicht als Steuererhöhungen bewertet. Für das Jahr 2023 wird man aber wohl noch einmal den Finanznotstand ausrufen.
Ja, das klingt insgesamt sinnvoll.
Man kann durchaus auch noch ergänzen:
Wenn man die deutsche Wirtschaft mittels Bürokratieabbau massiv entlastet, kann man ihr sogar moderate Steuererhöhungen zumuten - weil es sich trotzdem rechnet. Und mehr noch: Bürokratieabbau geht auch einher damit, dass der Staat für das Betreiben der Bürokratie weniger Aufwand hat. Das rechnet sich doppelt.

Und auch bei der Besteuerung kann man sich mal gemeinsam zusammensetzen und über sinnvollere und weniger sinnvolle Steuern reden.
Eine Zuckersteuer beispielsweise hat sich in anderen Ländern durchaus schon als Instrument der Gesundheitspolitik bewährt. Ein so erzieltes Steuereinkommen könnte man nutzen, um an anderer Stelle sinnvoll Steuern zu senken - beispielsweise beim Einkommen.

Sofern das Aufkommensneutral passiert, dürfte das sogar noch mit der FDP-Forderung vereinbar sein. Und dennoch würde es die Finanzpolitik insgesamt entlasten - in diesem Fall aus den Erfahrungen anderer Länder dadurch, dass mittelfristig die Gesundheitskosten sich günstiger entwickeln.

Ich denke, solcherlei Beispiele mittels geschickter Steuer- und Abgabenpolitik tatsächlich intelligent lenkend einzugreifen, lassen sich noch mehr finden. Vielleicht könnte man die Industrie finanziell entlasten, wenn man eine solche Entlastung durch eine Steuer auf Werbung gegenfinanziert....das ist sicher nicht zu Ende gedacht und nur ein Brainstormingansatz - aber dass man von Werbung recht gut leben kann, zeigen Konzerne wie google überzeugend. Brauchen wir als Menschen aber die Werbeflut, wie wir sie heute kennen? Nicht wirklich.....mit ein wenig Werbesteuer könnte Werbung intelligenter und weniger werden - und gleichzeitig könnte man aus der Steuer Bürger oder Unternehmen entlasten....

Es muss gar nicht teurer werden - wir müssen vor allem mal die vorhandenen Mittel vernünftig erheben, und dann diese auch noch vernünftig ausgeben.
Atue001
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Re: Urteil Bundesverfassungsgericht- 2 BvF 1/22 - v. 15.11.2023_Streitgegenstand_Urteil_Konsequenzen

Beitrag von Atue001 »

Tom Bombadil hat geschrieben: Dienstag 28. November 2023, 17:28 Ein Witz ist eher, dass unser Staat (Bund, Länder und Gemeinden) mit 1.800 Milliarden Einnahmen (2022) nicht über die Runden kommt, sondern die Schuldenbremse aushebeln will, anstatt die von Scholz in Aussicht gestellte gute Politik zu machen.
Der Staat kommt mit 1.800 Milliarden Einnahmen gut über die Runden - nur erfüllt er die Erwartungen der Bürger mit dem, was davon finanzierbar ist, eher nicht.

Allen Ernstes fordern doch Eltern, dass an Schulen funktionierende sanitäre Einrichtungen vorhanden sein sollen.
Dann will man auch noch in jedem kleinen Kaff ein funktionierendes Krankenhaus.
Ein Auto will auch jeder - und dafür sollen ausreichend Autobahnen und funktionierende Brücken und und und vorhanden sein.
Die Bahn soll auch pünktlich fahren.
Die Luft soll sauber sein.
Das Klima soll sich nicht ändern.
Von Rußland sollen wir keine Rohstoffe mehr kaufen.
Jeder will ein schnelles Internet.
Und Mobilfunk soll überall gehen.
Im Alter will man versorgt sein.
Kindergarten soll aber nichts kosten.
Für den Fall der Pflege will man die Unterstützung durch den Staat.
Und wenn die Kinder bei der Pflege mithelfen, sollen die dafür auch entlohnt werden.
Apotheker wollen vor zu viel Wettbewerb geschützt sein.
Restaurantbesitzer wollen auch nur einen niedrigen Steuersatz zahlen.
Tiere sollen alle nach höchsten Standards gehalten werden.....aber Fleisch darf nicht teurer werden.
... ... ...

Welche der Erwartungen der Bürger darf und sollte der Staat also konsequent ignorieren?

Vielleicht auch mal der Hinweis:
Die Staatsquote in Deutschland lag 2022 bei 49,7% - die der EU bei 49,8%. In Frankreich haben wir eine Staatsquote von 58,1%. Italien 56,7%, Finnland 53,4% und in Österreich, was Deutschland recht ähnlich ist, auch noch bei 52,7%. Geht in diesen Ländern die Welt unter?

Gerne können wir darüber reden, ob die 1,8 Billionen Staatseinnahmen alle sinnvoll verwendet werden, oder ob es dazu Optimierungspotential gibt. Da bin ich sicherlich dabei, dass da vieles besser geht. Aber pauschal nur darauf hinzudeuten, dass der Staat zu viele Einnahmen hat....ohne gleichzeitig zu sagen, was der Staat weglassen soll oder anders machen soll - das ist zu wenig.

Übringes Statistik - mittels weniger Gesetzesänderung könnte man nahezu ohne Auswirkungen die Staatsquote um die gesetzlichen Sozialversicherungen befreien.....man müsste diese lediglich privatisieren.....dann könnte man locker vermelden, dass der Staat nur noch 1,2 Billionen braucht, und die Staatsquote erfolgreich gesenkt wurde...für den Bürger würde sich genau gar nichts verändern. Also das ein oder andere vielleicht schon - denn es wäre zu erwarten, dass privatisierte Sozialversicherungen eine Rendite erwirtschaften müssen - die müsste der Bürger zusätzlich bezahlen.....

Ich bin aber sofort dabei, wenn es darum geht, mittels intelligenterer Finanzierungsinstrumente beispielsweise die notwendige Transformation unserer Volkswirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit zu finanzieren.
Die Verantwortung für die Entwicklung entsprechender intelligenter Finanzierungsinstrumente (nicht durch Schattenhaushalte!) liegt aber klar beim Finanzministerium. So wie auch insgesamt die Finanzierung des Staatshaushaltes im Rahmen dessen, was das Grundgesetz vorgibt.

Auch wenn Lindner den feinen Mann markieren will, und gerne mit dem Spruch kommt "Ich hab es euch ja gleich gesagt" - die Verantwortung für die Grundgesetzverstöße liegen klipp und klar in seiner Zuständigkeit. Es hätte im jederzeit frei gestanden, andere Finanzierungsinstrumente für den Staatshaushalt einzubringen. Nicht nur das - das wäre sein Job gewesen!
Die Einschätzung, ob eine entsprechende Finanzierung rechtssicher ist, wäre dann auch noch Aufgabe des Justizministers gewesen.

Zwei Minister, die ihren Job nicht gemacht haben! Druck von den Ampelpartnern hin oder her - müssten nicht die beiden verantwortlichen Minister sofort zurücktreten?
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Re: Urteil Bundesverfassungsgericht- 2 BvF 1/22 - v. 15.11.2023_Streitgegenstand_Urteil_Konsequenzen

Beitrag von Seidenraupe »

Atue001 hat geschrieben: Donnerstag 30. November 2023, 23:11


Zwei Minister, die ihren Job nicht gemacht haben! Druck von den Ampelpartnern hin oder her - müssten nicht die beiden verantwortlichen Minister sofort zurücktreten?
als Erstes müsste der Kanzler zurücktreten; Scholz war es, der nach der Wahl in seiner Funktion als Finanzminister das vorm BVerfG gescheiterte Mauschelei konzeptionell erarbeitet hat.
LIndner saß da noch gar nicht im Finanzministerium.

Ein Kanzler der seinen Finanzminister erst "anstiftet" und danach ""hängt"" für sein eigenes Versagen? kann ich mir im Moment nicht vorstellen.

wie lange sich Scholz noch halten kann, wird wohl auch in der Warburg-Causa entschieden.
Das kann uU ganz schnell gehen.
Auch in HH hatte Scholz kein glückliches Finanzhändchen

passend
Das Kernversprechen des neuen Kanzlers war: Das Land bekommt einen Profi mit einem Plan. Das Urteil aus Karlsruhe hat eine Schattenurteil über seine Kanzlerschaft gefällt: Der Plan funktioniert nicht. Aber wo ist der neue?
https://www.wiwo.de/politik/deutschland ... 34016.html
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Re: Urteil Bundesverfassungsgericht- 2 BvF 1/22 - v. 15.11.2023_Streitgegenstand_Urteil_Konsequenzen

Beitrag von JJazzGold »

Mendoza hat geschrieben: Donnerstag 30. November 2023, 18:16

P.S.
Geldprobleme? Welche Geldprobleme? Deutschland zahlt gönnerhaft 100 Mio., die USA 17 Mio. Da fäßt man sich an den Kopf :mad2:

https://www.tagesschau.de/ausland/asien ... n-100.html
Dabei meine ich gestern etwas von fehlenden 17 Milliarden für den Haushalt 2024 und beizubehaltender Schuldenbremse gehört zu haben, aber wenn Deutschland locker mit 100 Millionen USD um sich wirft, dann muss ich mich verhört haben.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt

https://www.youtube.com/watch?v=9FBu2rVuXGI
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denkmal
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Re: Urteil Bundesverfassungsgericht- 2 BvF 1/22 - v. 15.11.2023_Streitgegenstand_Urteil_Konsequenzen

Beitrag von denkmal »

JJazzGold hat geschrieben: Freitag 1. Dezember 2023, 07:13 Dabei meine ich gestern etwas von fehlenden 17 Milliarden für den Haushalt 2024 und beizubehaltender Schuldenbremse gehört zu haben, aber wenn Deutschland locker mit 100 Millionen USD um sich wirft, dann muss ich mich verhört haben.
Es schien sogar Demonstrationen gegeben zu haben, um dem Großen Bruder für die Erhöhung der Schokoladenration auf zwanzig Gramm pro Woche zu danken. Und dabei war, so überlegte Winston, erst gestern bekanntgegeben worden, daß die Ration auf zwanzig Gramm pro Woche gekürzt werden würde. War es möglich, daß die Leute das nach nur vierundzwanzig Stunden schluckten? Ja, sie schluckten es.
(natürlich aus 1984, dem Drehbuch moderner Staaten) :?

Alles in Butter... :rolleyes:
Mal sehen, wie die Dinge noch informationstechnisch "gerade gerückt" werden...
Im Laufe ihres steinernen Daseins nehmen sogar manche Denkmäler menschliche Züge an.
© Martin Gerhard Reisenberg
(1949 - 2023), Diplom-Bibliothekar und Autor
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