tarkomed hat geschrieben: ↑Donnerstag 24. August 2023, 12:45 Das alles hat mit dem Strafrecht zu tun.
Irrelevant, ich habe nur konstatiert, dass Juristen (im Gegensatz zu Dir) kein Problem haben Zwang auch als solchen zu bezeichnen.
Deine Aussage ist ZUSÄTZLICH falsch: Guckstdu §820g ZPO:
Zitat: "Auf Antrag des Gläubigers erlässt das Gericht gegen den Schuldner, der dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt oder die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ohne Grund verweigert, zur Erzwingung der Abgabe einen Haftbefehl."
Zusammenfassend: Die Eintreibung der Rundfunkabgabe in D erfolgt über Zwang. Schließlich wurde genau deshalb 2013 die sog. "Gebühr" (die materiell ein Beitrag war) in eine steuerartige Wohnungsabgabe ("Beitrag" genannt) umgewandelt. Du hast jedoch ein Problem diesen Fakt zu benennen.
... aus welchselbigem Link einwandfrei hervorgeht, dass NHK im Fiskaljahr 2012 ca. 627 Mrd. Yen Gebühren einnahm. Im Vergleich dazu der D-ÖR ca. 7,5 Mrd. EUR. Wobei der Yen seither auch bei extremen Spitzen nie über 1ct lag, was der geneigte Leser bei mäßigen Fähigkeiten des Kopfrechnens gerne versuchsweise ansetzen darf (heute übrigens 0,63ct/Yen). Auch derart vereinfachend hätte sich ergeben, dass der D-ÖR in Sachen Geldverbrauch schon 2012 mindestens um runde 20% über dem NHK liegt. Der Abstand hat sich seither erheblich vergrößert.
tarkomed hat geschrieben: ↑Donnerstag 24. August 2023, 12:45Ich habe weder die Zeit, noch die Lust, mich mit deinem Links zu befassen.
Anhand meiner Anmerkungen zu
Deinem Link (vorangehender Absatz in diesem Beitrag) hast du ja nun gelernt, dass Zeitaufwand beim Lesen allein nicht ausreicht, sondern man auch verstehen sollte.
tarkomed hat geschrieben: ↑Donnerstag 24. August 2023, 12:45Machst du das hauptberuflich?
VT's zur Person von Mitdiskutanten sind Deinerseits nichts neues mehr.
Diese Frage ist Satire, sowie wenn in einer Mafia Parodie einer erschossen wird ("der weiß zu viel") weil er 1+1 addieren kann.