Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Anspruch von Frauen auf gleiche Bezahlung

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Tom Bombadil
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Re: Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Anspruch von Frauen auf gleiche Bezahlung

Beitrag von Tom Bombadil »

Gehaltsverhandlungen werden in Zukunft eben einfacher. Man braucht nur noch zu sagen: "Ich will so viel Gehalt wie der Bestverdiener in ähnlicher Position." Fertig ist die Laube und wehe der AG schummelt dann. Ein niedrigeres Grundgehalt mit Bonus wird es nicht geben.
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Frank_Stein
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Re: Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Anspruch von Frauen auf gleiche Bezahlung

Beitrag von Frank_Stein »

Der Neandertaler hat geschrieben: Samstag 25. Februar 2023, 13:31
À propos "Verhandlungsgeschick vor Gericht":
Verhandlungsgeschick braucht der Anwalt, aber nicht der Arbeitnehmer.
Du sagst es. Der Anwalt des Unternehmens hat Scheiße gebaut, dass er es nicht hinbekommen hat, die Klage abzuwehren.
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Frank_Stein
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Re: Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Anspruch von Frauen auf gleiche Bezahlung

Beitrag von Frank_Stein »

Tom Bombadil hat geschrieben: Sonntag 26. Februar 2023, 09:33 Gehaltsverhandlungen werden in Zukunft eben einfacher. Man braucht nur noch zu sagen: "Ich will so viel Gehalt wie der Bestverdiener in ähnlicher Position." Fertig ist die Laube und wehe der AG schummelt dann. Ein niedrigeres Grundgehalt mit Bonus wird es nicht geben.
Den Unternehmen werden Fußfesseln angelegt und dann wundern sich einige, warum das Kapital zunehmend einen Bogen um Deutschland macht.
Hat Deutschland noch irgendwelche Standortvorteile gegenüber Ländern, die den Unternehmen den roten Teppich ausrollen?
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Tom Bombadil
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Re: Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Anspruch von Frauen auf gleiche Bezahlung

Beitrag von Tom Bombadil »

Und weiter geht es Richtung Einheitslohn:
Gericht: Minijobber müssen gleichen Stundenlohn bekommen wie Vollzeitangestellte
https://www.stern.de/wirtschaft/job/tei ... 15060.html
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Re: Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Anspruch von Frauen auf gleiche Bezahlung

Beitrag von Misterfritz »

Tom Bombadil hat geschrieben: Donnerstag 2. März 2023, 13:06 Und weiter geht es Richtung Einheitslohn:
Gericht: Minijobber müssen gleichen Stundenlohn bekommen wie Vollzeitangestellte
https://www.stern.de/wirtschaft/job/tei ... 15060.html
Und was ist daran jetzt schlimm?
Wenn zwei Leute das Gleiche tun, sollten sie auch den gleichen Stundenlohn bekommen.
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Tom Bombadil
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Re: Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Anspruch von Frauen auf gleiche Bezahlung

Beitrag von Tom Bombadil »

Misterfritz hat geschrieben: Donnerstag 2. März 2023, 15:11 Und was ist daran jetzt schlimm?
Es handelt sich um die Aushebelung eines Menschenrechts: https://www.bpb.de/23161/vertragsfreiheit/
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Frank_Stein
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Re: Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Anspruch von Frauen auf gleiche Bezahlung

Beitrag von Frank_Stein »

Misterfritz hat geschrieben: Donnerstag 2. März 2023, 15:11 Und was ist daran jetzt schlimm?
Wenn zwei Leute das Gleiche tun, sollten sie auch den gleichen Stundenlohn bekommen.
Auch wenn zwei Menschen die gleiche Arbeit machen, kann die Leistung unterschiedlich sein und wenn jemand schon länger in einem Unternehmen tätig ist, ist es auch nicht unüblich, dass dieser Mitarbeiter einen höheren Lohn bekommt, als ein Anfänger.

Es sollten nicht Gerichte darüber entscheiden, wie viel ein Arbeiter einem Angestellten zu zahlen hat (Vertragsfreiheit), sondern der Markt bzw. jene, die einen Vertrag eingehen.

Im Moment reden ja viele von Fachkräftemangel. Da sollte es einem Arbeitnehmer nicht so schwer fallen, für sich bessere Konditionen auszuhandeln.
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Re: Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Anspruch von Frauen auf gleiche Bezahlung

Beitrag von Frank_Stein »

Tom Bombadil hat geschrieben: Donnerstag 2. März 2023, 17:59 Es handelt sich um die Aushebelung eines Menschenrechts: https://www.bpb.de/23161/vertragsfreiheit/
Danke, die Farben (blau/gelb) in Deinem Avatar, legen ja eine gewisse Nähe zur FDP nahe. Das passt gut zu Deinen Aussagen! :thumbup:
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Re: Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Anspruch von Frauen auf gleiche Bezahlung

Beitrag von Deus81 »

Tom Bombadil hat geschrieben: Donnerstag 2. März 2023, 17:59 Es handelt sich um die Aushebelung eines Menschenrechts: https://www.bpb.de/23161/vertragsfreiheit/
Und was ist schlimm daran, hier mal ein Update zu durchzuführen?
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Tom Bombadil
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Re: Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Anspruch von Frauen auf gleiche Bezahlung

Beitrag von Tom Bombadil »

Deus81 hat geschrieben: Freitag 3. März 2023, 09:29 Und was ist schlimm daran, hier mal ein Update zu durchzuführen?
LOL. Das ist mir wirklich zu dumm, das erklären zu müssen.
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Re: Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Anspruch von Frauen auf gleiche Bezahlung

Beitrag von Deus81 »

Warum gleich so aggressiv?
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Re: Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Anspruch von Frauen auf gleiche Bezahlung

Beitrag von Misterfritz »

Tom Bombadil hat geschrieben: Donnerstag 2. März 2023, 17:59 Es handelt sich um die Aushebelung eines Menschenrechts: https://www.bpb.de/23161/vertragsfreiheit/
Dann verstösst der Mindestlohn aber auch dagegen, auch jeder Tarifvertrag.
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Re: Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Anspruch von Frauen auf gleiche Bezahlung

Beitrag von Tom Bombadil »

Misterfritz hat geschrieben: Sonntag 5. März 2023, 09:45Dann verstösst der Mindestlohn aber auch dagegen...
Prinzipiell ja: https://de.wikipedia.org/wiki/Mindestlo ... s_Gesetzes Es ist aber anscheinend niemand vor das BVerfG gezogen. Der Mindestlohn hat aber einen sehr bitteren Beigeschmack, weil er dann doch nicht für alle gilt, Strafgefangene oder Behinderte bekommen diesen Mindestlohn nicht.
...auch jeder Tarifvertrag.
Nicht wirklich, wegen Art 9 Abs 3 GG. Ein Tarifvertrag gilt aber nur für die jeweiligen Beteiligten, er kann nicht als allgemeinverbindlich erklärt werden: https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 0-008.html
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Re: Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Anspruch von Frauen auf gleiche Bezahlung

Beitrag von Micro Magnetics »

Freiheit, die zu Ungerechtigkeit führt, ist missbräuchlich eingesetzt, sie darf nicht dazu führem dass Menschen mit dem Hinweis auf Vertragsfreiheit zu möglichst schlechten Kondsiotionen arbeiten müssen, weil der gewiefte Arbeitgeber viel besser verhandeln kann, als der kleine Landarbeiter. So läuft das überhaupt nicht und ist nicht der Sinn dieser Freiheit. Weiß der Arbeitgeber etwa, in was für einer wirtschaftlichen Zwangslage sich jemand befindet und wie nötig jemand den Job braucht, kann er dies sonst als Druckmittel nutzen.
Grenzenlose Freiheit gab es im Vertragsrecht noch nie (ich kann viele Beispiele dazu geben) und das ist auch gut so.
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Tom Bombadil
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Re: Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Anspruch von Frauen auf gleiche Bezahlung

Beitrag von Tom Bombadil »

"Grenzenlose Freiheit" hat auch niemand gefordert.
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Re: Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Anspruch von Frauen auf gleiche Bezahlung

Beitrag von denkmal »

Micro Magnetics hat geschrieben: Montag 6. März 2023, 07:27 Freiheit, die zu Ungerechtigkeit führt, ist missbräuchlich eingesetzt, sie darf nicht dazu führem dass Menschen mit dem Hinweis auf Vertragsfreiheit zu möglichst schlechten Kondsiotionen arbeiten müssen, weil der gewiefte Arbeitgeber viel besser verhandeln kann, als der kleine Landarbeiter. So läuft das überhaupt nicht und ist nicht der Sinn dieser Freiheit. Weiß der Arbeitgeber etwa, in was für einer wirtschaftlichen Zwangslage sich jemand befindet und wie nötig jemand den Job braucht, kann er dies sonst als Druckmittel nutzen.
Grenzenlose Freiheit gab es im Vertragsrecht noch nie (ich kann viele Beispiele dazu geben) und das ist auch gut so.
Nun ja
Hier sind ja einige Einschränkungen schon erwähnt, z.B.
Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB)

Ein sittenwidriger Arbeitsvertrag ist nichtig.

Der häufigste Grund für Sittenwidrigkeit ist Lohnwucher. Dies betrifft Verträge, bei denen eine Vergütung, die extrem unter der üblichen Vergütung bzw. dem Tariflohn liegt, vereinbart wurde. Dadurch wird verhindert, dass Arbeitnehmer aufgrund einer Notlage ausgebeutet werden können.
Wie immer kommt es auf den Einzelnen an. Wer sich nicht wehrt, muss erdulden. Vertragsfreiheit (z.B. im Arbeitsrecht) hat aber schon jetzt Grenzen.
Im Laufe ihres steinernen Daseins nehmen sogar manche Denkmäler menschliche Züge an.
© Martin Gerhard Reisenberg
(1949 - 2023), Diplom-Bibliothekar und Autor
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