Phileas hat geschrieben: ↑Sonntag 16. Oktober 2022, 23:05
Ich versuche mich mal an einem Kommentar zur Einführung des neuen Bürgergelds.....
Vielen Dank für deinen Beitrag! Vieles davon kann ich sehr gut nachvollziehen.
Beim Thema Sanktionen aber bin ich ziemlich skeptisch.
Bisher konnte noch niemand nachweisen, dass die Sanktionen ihr gewünschtes Ziel erreichen.
Bei denen, die Sanktioniert werden, aber dafür eigentlich nur wenig können, führen diese zu mehr Stress.
Bei denen, die faktisch auf Sozialschmarotzertum aus sind, bewirken Sanktionen fast nichts, denn sie können finanzielle Einbußen leicht kompensieren.
Mir wäre es deshalb lieber, man würde die Sanktionitis auch mal mit überdenken.
Ich bin nicht gegen Sanktionen - aber gegen Sanktionen beim Regelsatz. Denn Sanktionen dort treffen regelmäßig die falschen - und führen zu hohen justiziablen Folgekosten. DIE sind gesellschaftlich nicht zu unterschätzen.
Ich empfehle deshalb Änderungen bei einem Thema, was wirklich wehtut - beim Anspruch auf Wohnraum.
Hier empfehle ich die generelle Regelung, dass Wohnraum im Sinne des Existenzminimum nur noch in der Größenordnung von 23qm je Person als Existenzminimum anerkannt werden MUSS. Alles darüber hinaus ist ein Zugeständnis der Gesellschaft an die Betroffenen - was man gerne großzügig gewähren kann, aber eben nicht muss.
Nur ein kleiner Teil der H4-Empfänger ist dem Schmarotzertum verfallen. Gebt den Mitarbeitern des Jobcenters die Möglichkeit, beim Erkennen solcher als Sanktion die Wohnungsgröße auf 23qm dauerhaft zu begrenzen.....
Ein notwendiger Umzug in einen Wohncontainer ist eine wesentlich deutlichere Strafmaßnahme, als wenn man den Regelsatz um 10% kürzt.
Und: 23qm sind so wenig nicht....sehr viele junge Menschen leben auf noch bescheidenerem Wohnraum - beispielsweise Studenten. Und die sind auch volljährig, und viele von denen zahlen auch schon in die Sozialkassen ein.....
Würde man die soziale Leistung "Wohnraum" auf 23qm je Person umstellen, hätten wir auch dramatisch weniger justiziable Verfahren bezüglich der Wohnraumsituation bei H4-Empfängern. Deren Lebenssituation wäre relativ egal gegenüber dem Jobcenter. Es hätte viele Vorteile, wenn generell auf 23qm je Person umgestellt würde - auch im Steuerrecht bezüglich des Grundfreibetrags!
Leider wurde dieser Teil im Rahmen der Neuregelung von H4 in Richtung Bürgergeld nicht renoviert.....eine verpasste Chance.