Dark Angel hat geschrieben:(11 Mar 2021, 17:34)
Na das ist ja mal'n interessanter Ansatz.
Du bist also ernsthaft der Meinung, Madam Kanzler könne nach Belieben über die Finanzmittel des Bundes entscheiden und die nach Belieben verteilen?
Nach Belieben sicher nicht. Aber die Bundesregierung hat nun mal die Möglichkeiten, entsprechende Hilfsprogramme über den Bundeshaushalt zu finanzieren, nachdem das vorher im Bundestag abgestimmt wurde.
Dark Angel hat geschrieben:Mein Bester - da befindest du dich aber ganz gewaltig im Irrtum.
Madam Kanzler ist Exekutive und als solche ist sie ausführende Instanz. Sie kann gar nicht sagen und/oder bestimmen, was nicht vorher von der Legislative und das sind Bundestag und Bundesrat, beschlossen haben.
Wieviele Gelder, wann und wofür bezahlt werden, bestimmen Bundestag und Bundesrat, NICHT Madam Kanzler.
Und im Bundesrat wiederum sitzen die Vertretungen der Länder.
Naja, man muss meine Aussage auch nicht bewusst missverstehen wollen. Aber es ist doch klar, sie steht einer Regierung vor, die die Parlamentsmehrheit hat und bei Haushaltsfragen als Regierung entsprechende Vorschläge machen kann, die in der Regel mit der eigenen Mehrheit durchkommt.
Dark Angel hat geschrieben:
Sorry, aber was im Grundgesetz steht ist nicht nur nicht irrelevant, sondern entscheident, weil das Grundgesetz = Verfassung der Bundesrepublick über staatlicher Gesetzgebung steht, weil sich jedes Gesetz, jede Anordnung an den Anforderungen und Regeln des Grundgesetzes messen lassen muss und gemessen wird und zwar auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin.
Ich habe nicht gesagt, dass das, was im Grundgesetz steht, irrelevant ist. Da paraphrasierst Du meine Aussage falsch. Es geht darum, dass eine MP-Konferenz nicht im Grundgesetz stehen muss, weil die Veranstaltung lediglich beratende Funktion hat. Egal was Kanzlerin und 16 MP dann zum Schluss gemeinsam beschließen, entscheidend ist die Umsetzung in den jeweils einzelnen 16 Bundesländern. Und wir haben es oft erlebt, dass einzelne Länder eigene Vorstellung umsetzten. Da kann auch eine Bundesregierung nichts dagegen machen.
Dark Angel hat geschrieben:Insofern ist es von entscheidender Relevanz ob das Grundgesetz eine Ministerpräsidentenkonferenz vorsieht oder nicht, ob diese verfassungsmäßig ist oder nicht.
Ist sie im Grundgesetz nicht vorgesehen, stellt ein solches Gremieum einen Verfassungsbruch dar.
Wenn es angeblich so wäre, meinst Du nicht, dass man nicht schon längst Verfassungsbeschwerde eingelegt hätte. Ich weiß, dass die Aussage "das ist verfassungswidrig" inflationär in Diskussionsforen verwendet wird. Aber da sage ich klar, das ist irrelevant, was Du oder ich für einen Verfassungsbruch halten. In dem Gebiet sind wir beide (und sehr viele andere auch) Laien und treffen darüber auch keine Entscheidungen. Ansonsten habe ich oben alles geschrieben, warum ich es nicht für verfassungswidrig halte. Es steht Dir frei, Dich auf den Inhalt meiner Begründung zu beziehen. Ich würde es zumindest im Sinne einer Sachargumentation begrüßen.
Dark Angel hat geschrieben:Und du irrst, wenn du annimmst, die Arbeit der Bundesregierung sei im Grundgesetz nicht geregelt - das ist sie sehr wohl, weil im Grundgesetz ganz eindeutig die Gewaltenteilung geregelt ist.
Die Arbeit der Bundesregierung ist nicht im Detail im Grundgesetz geregelt. Würde auch wenig Sinn machen. Zum Beispiel wirst Du im GG keinen Hinweis auf Kabinettssitzungen finden. Heißt das dann auch, dass Kabinettssitzungen einen Verfassungsbruch darstellen? Der Denkfehler besteht wohl darin zu glauben, dass auf diesen MP-Konferenzen Beschlüsse mit Gesetzeskraft getroffen werden oder behördliche Entscheidungen getroffen wird. Das ist aber nicht der Fall.
Dark Angel hat geschrieben:Und diese Regelung besagt, dass der Bundestag für die Gesetzgebung und Beschlussfassungen zuständig ist, NICHT die Regierung!
Und wo wird diese Regelung verletzt?
Dark Angel hat geschrieben:Das Grundgesetz sagt auch, dass Bundesgesetze, die in Länderverantwortlichkeit eingreifen, der Zustimmung des Bundesraten (und damit der einzelnen Länder) bedürfen.
Und bei welchem Bundesgesetz ist das nicht erfolgt?
Dark Angel hat geschrieben:Nix vonwegen "die Länder müssen umsetzen, was Madam Kanzler grade im Gehirn rumspukt" - nä, fällt aus wegen is nich!
Und wer hat das bitte schön hier behauptet?
Dark Angel hat geschrieben:
Tut mir leid, aber du solltest dich wirklich mal etwas näher mit der Gewaltenteilung in einem demokratischen Rechtsstaat UND mit der Bedeutung und Relevanz des Grundgesetzes beschäftigen.
Keine Ahnung, welchen Beitrag Du hier gelesen hast, auf den Du Dich beziehst. Aber meiner kann es wohl nicht gewesen sein, denn das was Du hier beschreibst, hat so ziemlich wenig mit dem zu tun, was ich hier schreibe. Wenn Du mit mir diskutieren willst, dann orientiere Dich im wesentlichen an dem, was ich konkret schreibe, sonst ist das Gespräch hier schnell beendet.
In diesem Sinne...
