Badenweiler hat geschrieben:
Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland (Alt-BRD, DDR und Berlin) gibt es nun mal kein Deutschland mehr. Dies wurde völkerrechtlich verbindlich festgestellt. Somit war der Bundestag der rechtmäßige Vertreter des gesamtdeutschen Souverain.
Und wie wurde das "Völkerrechtlich verbindlich" festgestellt? Mit dem 2+4 Diktat?
Wer hätte denn außerhalb der BRD und DDR noch mit entscheiden sollen? In den früheren Ostgebieten lebten nicht mehr viele Deutsche.
So, so... nicht viele.... dass ich nicht lach... schau Dir die Statistiken doch mal an... oftmals über 50% der jeweiligen Bevölkerung war noch deutsch. Hätten Wahlen stattgefunden, dann gäbe es zu diesem Thema auch schnell Klarheit. Denn hätte sich die Situation wirklich verändert, dann hätte das dortige Volk ja auch dementsprechend entschieden.
Was heißt hier "Druck"? 1990 war geprägt von den Verhandlungen zum 2+4-Vertrag. Hätten die BRD und die DDR auf einer Einbeziehung der Ostgebiete in das vereinte Deutschland bestanden, dann wäre mit der Einheit eben nichts geworden. Und Schlesien sowie Pommern wäre genau so polnich wie heute.
Schau Dir doch mal die Pressemeldungen aus den alliierten Staaten an. Von wegen "Verhandlungen". Die BRD hatte garnichts zu sagen, nur das Diktat der anderen 4 zu akzeptieren. So wird ein Schuh draus.
Übrigens: Das Kohl Zitat vom Februar 1990 bezieht sich ganz klar auf die polnisch verwalteten Ländereien des DR (dh. Ostdeutschland).
Völkerrecht ist das Recht, auf das sich die Völker einigen.
Richtig. Ich möchte das Wort EINIGEN hervorheben!
Die Verfassungsdiskussionen der Zeit vor 1990 haben mit Völkerrecht nichts zu tun und können auch das Völkerrecht nicht beeinflussen.
Erstens mal waren das überhaupt keine Verfassungsdiskussionen, weil die BRD vor 1990 garantiert keine Verfassung hatte (danach übrigens erst recht nicht - Siehe BVerfG-Feststellung: "[...] das Grundgesetz (ist) keine endgültige Lösung der deutschen Frage.").
Zweitens ging es hier nicht um "Diskussionen", sondern um Feststellungen des damals höchsten Gericht der fremdherrschaftlich organisierten Modalität, an die sich auch dessen Regierung zu halten hatte. Es sei denn eben, die Fremdherrschaft diktierte etwas anderes.
Drittens Feststellungen basieren - wie darin auch schon beschrieben - auf Völkerrecht!
Die derzeitigen polnischen Westgrenzen wurden schon lange vor 1990 von fast allen Staaten der Erde akzeptiert.
Das war 1. nie "entgültig" und hatte 2. nichts mit Völkerrecht zu tun. Darum ja auch diese rechtswidrige Klausel in 2+4.
1990 hat Deutschland auf nichts verzichtet, es hat nur die bestehenden Grenzen anerkannt.
Wie rum Du das hinstellst ist völlig wurst. Es wurde etwas von der Vertretung des Teilvolks unterschrieben, das aber das Gesamtvolk betraf.
Die, die nicht aus Schlesien und Pommern geflohen sind, haben alle die polnische Staatsangehörigkeit. Und sie leben ja noch in ihrer Heimat.
Das sind aber Deutsche, wem auch immer sie die Obrigkeit zuordnet. Und Deutsche sollen ein Recht auf Deutsches Recht haben.
Stell dir mal vor, wir hätten einen formellen Friedensvertrag? Glaubst du, wir hätten dann andere Grenzen?
Ja, das glaube ich. Aber nur wenn man sich seitens der Allierten im Gegensatz zu Versailles menschlich u. völkerrechtlich fair verhalten hätte.
Wie kommen Friedensverträge zu stande? Die Sieger formulieren den Text, die unterlegene Partei unterschreibt. Eine andere Wahl hat er nämlich nicht.
Ja, so hatte man das ja schon in Versailles zuwider der HLKO gehandhabt und überging dabei sogar den vernünftigen 13 Punkte Plan des damaligen US-Präsidenten Wodrow Wilson. Nur durch diesen völkerrechtswidrigen Schlamassel bekam man als Quittung ja auch WW2! Hauptsache Rache.
Nach einem Krieg gehören die Menschen bestraft, die ihn angezettelt haben, nicht aber ein ganzes Volk das aufgrund der gegen sie selber gerichteten Propagandamaschine wie eine Herde dummer Schafe gute Miene zum schlechten Spiel machte.
Mit dem 2+4-Vertrag, der eine Friedensregelung für Deutschland ist, sind wir wesentlich besser weggekommen.
-Diktat einer beschissenen europäischen Währungsreform.
-Entmündigung von Millionen von Deutschen, die östlich der Neiße zuhause sind.
-Enteignung von zig km³ von Land
-Absolute Rechtsunsicherheit, weil der GG-Auftrag der Widervereinigung des DR nicht erfüllt wurde und es somit als Verkrüppelte Aushilfsstütze ohne Geltungsbereich (und das schon vor dem 3. Okt. 1990!) fortleben muß und dabei fast tagtäglich daran herummanipuliert wird.
...sau gut weggekommen, echt!
Ich fands übrigens höchst interessant, dass Du dich zu meiner Aussage in Sachen Rechtssicherheit überhaupt nicht äußerste.
Die HLKO ist für den zweiten Weltkrieg gar nicht anwendbar. Oder kannst du nachweisen, dass alle Kriegsparteien Unterzeichnerstaaten des Vertrages waren?
Auf Basis welchen Gesetzes zahlt die BRD dann Schadensersatz?
Dass die HKLO gemäß Art. 2 HLKO nur für die Vertragsparteien Anwendung findet, spielt hier keine Rolle, weil dieses Gebiet nicht von Polen (KEIN Kriegsgewinner), sondern von Russland enteignet wurde, welches dann auch weiter darüber Entschied. Nur weil es Polen zur Verwaltung übergeben wurde, wird die HKLO dadurch nicht nichtig.
Sie [die HKLO] regelt die Gebräuche des Landkrieges, nicht die nach dem Krieg.
Da müssen Dir aber einige Zeilen entgangen sein!
Außerdem kann sich Deutschland, dass sich im Krieg nicht an die HLKO gehalten hat, nicht auf deren Bestimmungen berufen. Und Jahrzehnte nach Kriegsende spielt sie eh keine Rolle mehr.
Aja, wie gesagt nach dem Motto: Weil sich die einen nicht daran hielten, muss sich keiner mehr daran halten... dh... deiner Meinung nach resultiert das Vergehen eines Staats in totaler "Gesetzlosigkeit" bzw. zwischenstaatlicher Anarchie, woraus dann "völkerrechtlich verbindliche" Verträge resultieren sollen.
Nach damaliger internationaler Auffassung des Völkerrechts war die Sache mit dem Potsdamer Abkommen gegessen.
Aja. Und deshalb wurde das dann auch so auf der Karte festgelegt:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?ti ... 525171817
Der völkerrechtich verstandene Zustand wären nicht die Grenzen von 1937 gewesen. Im Potsdamer Abkommen waren die Grenzen festgelegt worden. Und daran hätte sich nichts mehr geändert.
Hast du die Karte Angeschaut? Die Grenzen von 37 eben.
Die Ostgebiete standen 1990 gar nicht mehr zur Debatte.
Sehr richtig - widerspüchlich zu Kohls Februar-Zitat eben - ganz klar ein Diktat (im Widerspruch zu Völkerrecht und des GG-Auftrags).
Träumst du? Wie sollte da ein Krieg provoziert worden sein? Ganz im Gegenteil.
Nein, ich träume nicht. Informiere dich mal ein bisschen. Da gibt es beispielsweise die Aussage im Buch eines Ex-Mitterand Beraters, die Belegt, dass Mitterand Kohl mit Krieg drohte.
Das völkerrechtlich fortexistierende DR heißt nun mal heute Bundesrepublik Deutschland.
Und mit welchen Ländern befinden wir uns im Kriegszustand?
Du bist also der Ansicht, dass wir zur Zeit völkerrechtswidrig im Frieden leben, und wenn es nach Völkerrecht ginge, müssten die Waffen sprechen. Diese Meinung habe ich zuletzt von den Spinnern der KRR vernommen.
Red keinen Schmarren. Das DR existiert über der BRD nach wie vor.
Das DR ist im Kriegszustand (bis Friedensvertrag), die BRD nicht!
Die Struktur namens BRD, die uns Regiert tut dies Menschenrechtswidrig, weil ihr einfach die Legitimation fehlt. Sie verletzt das rechtliche Gehör Tag ein Tag aus und hält sich weder an Protokoll, noch geschriebenes Recht. Täte sie das nämlich, so wäre sie umgehend im Konflikt mit sich selber. Die BRD ist nach wie vor ein Besatzungskonstrukt in nicht Staatlicher form. Dies wird sich erst dann ändern, wenn es einen neuen Staat mit Volkseigener Verfassung gibt.
Dass heute Ländereien wie Schlesien usw. eigentlich nur noch mit Krieg wieder zu holen wären, das weiß auch ich. Darin wird aber die große Schwierigkeit liegen, denn ohne deren Mitspracherecht, wird sich nicht so schnell eine Lösung für das Legitimationsdebakel finden.
Kann man eine Nationalität erwerben oder kann sie entzogen werden? Bei einer Staatsangehörigkeit geht es ja wohl.
Richtig. Bei der Nationalität aber nicht. Hätte ich mich dazu entschieden Kanadischer Staatsbürger zu werden, so hätte mir die BRD die Staatsangehörigkeit "deutsch" entzogen. Nichts desto trotz wäre ich dadurch weniger deutsch, wie ich es nach wie vor als nicht-Kanadier bin.