60 Jahre Bundesrepublik

Moderator: Moderatoren Forum 2

Gesperrt
Benutzeravatar
Hein Wind
Beiträge: 1087
Registriert: Sonntag 1. Juni 2008, 19:51

Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Hein Wind »

Badenweiler hat geschrieben:Ich habe noch eine Frage an tobjai bzw. an Halbgott.

Kann man eine Nationalität erwerben oder kann sie entzogen werden? Bei einer Staatsangehörigkeit geht es ja wohl.
Halbgott hat geschrieben:Selbstverständlich kannst Du eine Nationalität mit Deiner Geburt erwerben. Diese wirst Du immer behalten. Die Staatsangehörigkeit kannst Du wechseln, wie Deine Unterwäsche.
8)
Zuletzt geändert von Hein Wind am Sonntag 15. März 2009, 16:13, insgesamt 1-mal geändert.
tobjai
Beiträge: 49
Registriert: Mittwoch 11. März 2009, 21:53

Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Badenweiler hat geschrieben: Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland (Alt-BRD, DDR und Berlin) gibt es nun mal kein Deutschland mehr. Dies wurde völkerrechtlich verbindlich festgestellt. Somit war der Bundestag der rechtmäßige Vertreter des gesamtdeutschen Souverain.
Und wie wurde das "Völkerrechtlich verbindlich" festgestellt? Mit dem 2+4 Diktat?
Wer hätte denn außerhalb der BRD und DDR noch mit entscheiden sollen? In den früheren Ostgebieten lebten nicht mehr viele Deutsche.
So, so... nicht viele.... dass ich nicht lach... schau Dir die Statistiken doch mal an... oftmals über 50% der jeweiligen Bevölkerung war noch deutsch. Hätten Wahlen stattgefunden, dann gäbe es zu diesem Thema auch schnell Klarheit. Denn hätte sich die Situation wirklich verändert, dann hätte das dortige Volk ja auch dementsprechend entschieden.
Was heißt hier "Druck"? 1990 war geprägt von den Verhandlungen zum 2+4-Vertrag. Hätten die BRD und die DDR auf einer Einbeziehung der Ostgebiete in das vereinte Deutschland bestanden, dann wäre mit der Einheit eben nichts geworden. Und Schlesien sowie Pommern wäre genau so polnich wie heute.
Schau Dir doch mal die Pressemeldungen aus den alliierten Staaten an. Von wegen "Verhandlungen". Die BRD hatte garnichts zu sagen, nur das Diktat der anderen 4 zu akzeptieren. So wird ein Schuh draus.

Übrigens: Das Kohl Zitat vom Februar 1990 bezieht sich ganz klar auf die polnisch verwalteten Ländereien des DR (dh. Ostdeutschland).
Völkerrecht ist das Recht, auf das sich die Völker einigen.
Richtig. Ich möchte das Wort EINIGEN hervorheben!
Die Verfassungsdiskussionen der Zeit vor 1990 haben mit Völkerrecht nichts zu tun und können auch das Völkerrecht nicht beeinflussen.
Erstens mal waren das überhaupt keine Verfassungsdiskussionen, weil die BRD vor 1990 garantiert keine Verfassung hatte (danach übrigens erst recht nicht - Siehe BVerfG-Feststellung: "[...] das Grundgesetz (ist) keine endgültige Lösung der deutschen Frage.").
Zweitens ging es hier nicht um "Diskussionen", sondern um Feststellungen des damals höchsten Gericht der fremdherrschaftlich organisierten Modalität, an die sich auch dessen Regierung zu halten hatte. Es sei denn eben, die Fremdherrschaft diktierte etwas anderes.
Drittens Feststellungen basieren - wie darin auch schon beschrieben - auf Völkerrecht!
Die derzeitigen polnischen Westgrenzen wurden schon lange vor 1990 von fast allen Staaten der Erde akzeptiert.
Das war 1. nie "entgültig" und hatte 2. nichts mit Völkerrecht zu tun. Darum ja auch diese rechtswidrige Klausel in 2+4.
1990 hat Deutschland auf nichts verzichtet, es hat nur die bestehenden Grenzen anerkannt.
Wie rum Du das hinstellst ist völlig wurst. Es wurde etwas von der Vertretung des Teilvolks unterschrieben, das aber das Gesamtvolk betraf.
Die, die nicht aus Schlesien und Pommern geflohen sind, haben alle die polnische Staatsangehörigkeit. Und sie leben ja noch in ihrer Heimat.
Das sind aber Deutsche, wem auch immer sie die Obrigkeit zuordnet. Und Deutsche sollen ein Recht auf Deutsches Recht haben.
Stell dir mal vor, wir hätten einen formellen Friedensvertrag? Glaubst du, wir hätten dann andere Grenzen?
Ja, das glaube ich. Aber nur wenn man sich seitens der Allierten im Gegensatz zu Versailles menschlich u. völkerrechtlich fair verhalten hätte.
Wie kommen Friedensverträge zu stande? Die Sieger formulieren den Text, die unterlegene Partei unterschreibt. Eine andere Wahl hat er nämlich nicht.
Ja, so hatte man das ja schon in Versailles zuwider der HLKO gehandhabt und überging dabei sogar den vernünftigen 13 Punkte Plan des damaligen US-Präsidenten Wodrow Wilson. Nur durch diesen völkerrechtswidrigen Schlamassel bekam man als Quittung ja auch WW2! Hauptsache Rache.

Nach einem Krieg gehören die Menschen bestraft, die ihn angezettelt haben, nicht aber ein ganzes Volk das aufgrund der gegen sie selber gerichteten Propagandamaschine wie eine Herde dummer Schafe gute Miene zum schlechten Spiel machte.
Mit dem 2+4-Vertrag, der eine Friedensregelung für Deutschland ist, sind wir wesentlich besser weggekommen.
-Diktat einer beschissenen europäischen Währungsreform.
-Entmündigung von Millionen von Deutschen, die östlich der Neiße zuhause sind.
-Enteignung von zig km³ von Land
-Absolute Rechtsunsicherheit, weil der GG-Auftrag der Widervereinigung des DR nicht erfüllt wurde und es somit als Verkrüppelte Aushilfsstütze ohne Geltungsbereich (und das schon vor dem 3. Okt. 1990!) fortleben muß und dabei fast tagtäglich daran herummanipuliert wird.

...sau gut weggekommen, echt!

Ich fands übrigens höchst interessant, dass Du dich zu meiner Aussage in Sachen Rechtssicherheit überhaupt nicht äußerste.
Die HLKO ist für den zweiten Weltkrieg gar nicht anwendbar. Oder kannst du nachweisen, dass alle Kriegsparteien Unterzeichnerstaaten des Vertrages waren?

Auf Basis welchen Gesetzes zahlt die BRD dann Schadensersatz?
Dass die HKLO gemäß Art. 2 HLKO nur für die Vertragsparteien Anwendung findet, spielt hier keine Rolle, weil dieses Gebiet nicht von Polen (KEIN Kriegsgewinner), sondern von Russland enteignet wurde, welches dann auch weiter darüber Entschied. Nur weil es Polen zur Verwaltung übergeben wurde, wird die HKLO dadurch nicht nichtig.
Sie [die HKLO] regelt die Gebräuche des Landkrieges, nicht die nach dem Krieg.
Da müssen Dir aber einige Zeilen entgangen sein!
Außerdem kann sich Deutschland, dass sich im Krieg nicht an die HLKO gehalten hat, nicht auf deren Bestimmungen berufen. Und Jahrzehnte nach Kriegsende spielt sie eh keine Rolle mehr.
Aja, wie gesagt nach dem Motto: Weil sich die einen nicht daran hielten, muss sich keiner mehr daran halten... dh... deiner Meinung nach resultiert das Vergehen eines Staats in totaler "Gesetzlosigkeit" bzw. zwischenstaatlicher Anarchie, woraus dann "völkerrechtlich verbindliche" Verträge resultieren sollen.
Nach damaliger internationaler Auffassung des Völkerrechts war die Sache mit dem Potsdamer Abkommen gegessen.
Aja. Und deshalb wurde das dann auch so auf der Karte festgelegt:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?ti ... 525171817
Der völkerrechtich verstandene Zustand wären nicht die Grenzen von 1937 gewesen. Im Potsdamer Abkommen waren die Grenzen festgelegt worden. Und daran hätte sich nichts mehr geändert.
Hast du die Karte Angeschaut? Die Grenzen von 37 eben.
Die Ostgebiete standen 1990 gar nicht mehr zur Debatte.
Sehr richtig - widerspüchlich zu Kohls Februar-Zitat eben - ganz klar ein Diktat (im Widerspruch zu Völkerrecht und des GG-Auftrags).
Träumst du? Wie sollte da ein Krieg provoziert worden sein? Ganz im Gegenteil.
Nein, ich träume nicht. Informiere dich mal ein bisschen. Da gibt es beispielsweise die Aussage im Buch eines Ex-Mitterand Beraters, die Belegt, dass Mitterand Kohl mit Krieg drohte.
Das völkerrechtlich fortexistierende DR heißt nun mal heute Bundesrepublik Deutschland.
Und mit welchen Ländern befinden wir uns im Kriegszustand?
Du bist also der Ansicht, dass wir zur Zeit völkerrechtswidrig im Frieden leben, und wenn es nach Völkerrecht ginge, müssten die Waffen sprechen. Diese Meinung habe ich zuletzt von den Spinnern der KRR vernommen.
Red keinen Schmarren. Das DR existiert über der BRD nach wie vor.
Das DR ist im Kriegszustand (bis Friedensvertrag), die BRD nicht!
Die Struktur namens BRD, die uns Regiert tut dies Menschenrechtswidrig, weil ihr einfach die Legitimation fehlt. Sie verletzt das rechtliche Gehör Tag ein Tag aus und hält sich weder an Protokoll, noch geschriebenes Recht. Täte sie das nämlich, so wäre sie umgehend im Konflikt mit sich selber. Die BRD ist nach wie vor ein Besatzungskonstrukt in nicht Staatlicher form. Dies wird sich erst dann ändern, wenn es einen neuen Staat mit Volkseigener Verfassung gibt.

Dass heute Ländereien wie Schlesien usw. eigentlich nur noch mit Krieg wieder zu holen wären, das weiß auch ich. Darin wird aber die große Schwierigkeit liegen, denn ohne deren Mitspracherecht, wird sich nicht so schnell eine Lösung für das Legitimationsdebakel finden.
Kann man eine Nationalität erwerben oder kann sie entzogen werden? Bei einer Staatsangehörigkeit geht es ja wohl.
Richtig. Bei der Nationalität aber nicht. Hätte ich mich dazu entschieden Kanadischer Staatsbürger zu werden, so hätte mir die BRD die Staatsangehörigkeit "deutsch" entzogen. Nichts desto trotz wäre ich dadurch weniger deutsch, wie ich es nach wie vor als nicht-Kanadier bin.
tobjai
Beiträge: 49
Registriert: Mittwoch 11. März 2009, 21:53

Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Übrigens...

StAG § 4

(3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die
deutsche...

Rechtsprechung 1999 :

"Unter dem Begriff des Inlands i.S. des § 25 Abs. 1 RuStAG a.F. sei - insoweit in Parallele zu den im Potsdamer Abkommen vom 2.8.1945 definierten Grenzen Deutschlands - das Gebiet des deutschen Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937 verstanden worden"
BVerwG (1 C 1/98 - NVwZ-RR 1999, 687 ff.)

Soviel dazu!

Oh... Badenweiler, was les ich das? Potsdammer Abkommen? 1937?... ahäm. :giggle:
Zuletzt geändert von tobjai am Freitag 20. März 2009, 13:25, insgesamt 2-mal geändert.
Benutzeravatar
daimos
Beiträge: 1646
Registriert: Sonntag 1. Juni 2008, 19:46

Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von daimos »

tobjai hat geschrieben:Übrigens...

StAG § 4

(3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die
deutsche...

Rechtsprechung 1999 :

"Unter dem Begriff des Inlands i.S. des § 25 Abs. 1 RuStAG a.F. sei - insoweit in Parallele zu den im Potsdamer Abkommen vom 2.8.1945 definierten Grenzen Deutschlands - das Gebiet des deutschen Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937 verstanden worden"
BVerwG (1 C 1/98 - NVwZ-RR 1999, 687 ff.)

Soviel dazu!

Oh... Badenweiler, was les ich das? Potsdammer Abkommen? 1937?... ahäm. :giggle:
Wenn musst du schon richtig zitieren. Das scheint ihr Reichstypen ja durchweg nicht hinzubekommen. Ich hab mir die Zeitschrift mal gekrallt (weißt du überhaupt, wofür NVwZ-RR steht? :giggle: ) und siehe da! Folgendes steht wirklich drin:

"Das OVG nimmt zu Recht an, daß Inland i.S. des § 25 I RuStAG damals das Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. 12. 1937 war" (Der Fall bezieht sich auf das Jahr 1948.)

Damals, mein Lieber. Heute hingegen nicht mehr. Da ändern auch feuchte Träume nichts dran.
Zuletzt geändert von daimos am Freitag 20. März 2009, 13:58, insgesamt 1-mal geändert.
Γνῶθι σεαυτόν
Badenweiler
Beiträge: 809
Registriert: Samstag 26. Juli 2008, 14:36
Kontaktdaten:

Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Badenweiler »

Och daimos, warum musst du tobjai so erschrecken?

Er hat so lange gebraucht, bis er diese Stelle irgendwo gefunden hast, und dann kommst du und sagst: ätsch, ätsch, das ist ganz anders gemeint....

Für tobjai und andere Reichsdeutsche gilt die Rechtsauslegung so, wie sie von dem Schrankenwärter Wolfgang Gerhard Günter Ebel erdacht und dem us-amerikanischen Rechtsanwaltsgehilfen Ludowici weiter entwickelt worden ist.

Alle andere nehmen sie nicht zur Kenntnis, vor allem nicht die Realität. Die interessiert sie nicht die Bohne.
Das Strafgesetzbuch hat seit dem 1800 Jhrd. niemals eine Änderung erfahren, wurde seit dem immer nur novelliert, also geändert. (E. R. Ludowici, bis 23.01.2010 Vorsitzender der Interimpartei Deutschland)
http://reichling.wordpress.com
tobjai
Beiträge: 49
Registriert: Mittwoch 11. März 2009, 21:53

Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

daimos hat geschrieben: "Das OVG nimmt zu Recht an, daß Inland i.S. des § 25 I RuStAG damals das Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. 12. 1937 war" (Der Fall bezieht sich auf das Jahr 1948.)

Damals, mein Lieber. Heute hingegen nicht mehr. Da ändern auch feuchte Träume nichts dran.

Netter Versuch... Aber dein Text nimmt in keinster Weise Bezug auf was da 1999 geschah (als das RuStAG noch unverkrüppelt war).

Nun beziehe ich mich leider nicht auf den Entschluss des OVG, sondern den des in der BRD-Matrix darübergelegenem BVerwG! "Zu Unrecht habe das OVG angenommen, daß die Mutter der Klägerin die deutsche Staatsangehörigkeit jedenfalls im Jahr 1948 nach §§ 17 Nr. 2, 25 Abs. 1 RuStAG aufgrund des Erwerbs der polnischen Staatsangehörigkeit verloren habe."

Das Zitat stammt übrigens von der Internetseite des Max-Planck-Instituts...eine durchaus seriöse Quelle würde ich sagen. Oder willst Du denen unterstellen, sie haben den Text deines Heftchens total verdreht. Vielleicht solltest Du nochmal genauer hingucken! Aber ich kann dir bestimmt auch den Originaltext des BVerwG-Beschluss von 1999 finden.
Zuletzt geändert von tobjai am Freitag 20. März 2009, 14:38, insgesamt 1-mal geändert.
tobjai
Beiträge: 49
Registriert: Mittwoch 11. März 2009, 21:53

Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

weißt du überhaupt, wofür NVwZ-RR steht?
Ja weiß ich. Aber ich weiß nicht, was Du mit dieser blöden Bemerkung erreichen willst. Ist das gar wieder einer dieser jämmerlichen Versuche mich zu diskreditieren bzw. als Laie hinzustellen, der sowieso nichts weiß?

Ich weiß bei weitem nicht alles, Ihr aber auch nicht - auch wenn Ihr meint Ihr habt die Weisheit mit Löffeln gefressen. Aber eigentlich diskreditiert Ihr euch ja selber. Denn Ihr haltet ausnahmslos dagegen, auch wenn die Argumentation schon lange nicht mehr ausreicht... Denn Ihr habt mit diesem Matrix System was zu verlieren - was keinesfalls Passieren darf.

Aber wartet nur ab... mit diesem ganzen Finanz-Tumult wird sich vielleicht schon sehr bald der Staub lüften und die darunter versteckten "Geheimnisse" ans Licht geraten.
Badenweiler
Beiträge: 809
Registriert: Samstag 26. Juli 2008, 14:36
Kontaktdaten:

Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Badenweiler »

tobjai hat geschrieben:
Die Quelle, aus der du zitiert hast, ist durchaus seriös. Aber deine Art der Interprätation ist alles andere als seriös, sondern völlig daneben.

Das Bundesverwaltungsgericht berücksichtigte bei seinem Urteil die Rechtslage, wie sie im Jahre 1948 bestanden hat. Und was haben wir heute?

Hast du schon mal vernommen, dass sich die Rechtslage im Laufe der Zeit auch mal ändern kann?
Das Strafgesetzbuch hat seit dem 1800 Jhrd. niemals eine Änderung erfahren, wurde seit dem immer nur novelliert, also geändert. (E. R. Ludowici, bis 23.01.2010 Vorsitzender der Interimpartei Deutschland)
http://reichling.wordpress.com
tobjai
Beiträge: 49
Registriert: Mittwoch 11. März 2009, 21:53

Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Badenweiler hat geschrieben: Alle andere nehmen sie nicht zur Kenntnis, vor allem nicht die Realität. Die interessiert sie nicht die Bohne.
Was mich "die Bohne" interessiert, ist die Wahrheit u. tatsächliches Recht.
Wer als Realität anerkennt, dass Recht verdreht wird und die Wahrheit auf der Strecke bleibt, der macht sich selber zu Schulden, denn er hat vergessen welche Pflicht ihm im Falle eines solchen Falles im GG anhaftet.
Zuletzt geändert von tobjai am Freitag 20. März 2009, 15:01, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Tom Bombadil
Beiträge: 81574
Registriert: Samstag 31. Mai 2008, 16:27
user title: Non Soli Cedit

Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Tom Bombadil »

Badenweiler hat geschrieben:Aber deine Art der Interprätation ist alles andere als seriös, sondern völlig daneben.
Meine Güte, du kennst doch diese Reichsheinis. Einfach ignorieren.
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
---
- Don't feed the trolls
- AgD=Alternative gegen Deutschland
- Diffamierer der Linken
tobjai
Beiträge: 49
Registriert: Mittwoch 11. März 2009, 21:53

Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Tom Bombadil hat geschrieben: Meine Güte, du kennst doch diese Reichsheinis. Einfach ignorieren.

Ja, einfach ignorieren... weil ich werde garantiert den längeren Atem haben.

Badenweiler,

Ja, Recht ändert sich von Zeit zu Zeit.
Dieses Zitat ist allerdings nur 10 Jahre alt, da es Teil des BVerwG Beschlusses war, der den OVG Beschluss von 1948 revidierte.

Aber beide Datierungen, '48 sowie '99 fallen auf eine Zeit NACH dem Potsdamer Vertrag, auf den Du dich berufst. Ausserdem hat man selbst dort die geographische Definition für das DR festgehalten.. und zwar in der Karte, die ich schon 2 mal hier verlinkt habe.
Badenweiler
Beiträge: 809
Registriert: Samstag 26. Juli 2008, 14:36
Kontaktdaten:

Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Badenweiler »

tobjai hat geschrieben:
Was mich "die Bohne" interessiert, ist die Wahrheit u. tatsächliches Recht.
Wer als Realität anerkennt, dass Recht verdreht wird und die Wahrheit auf der Strecke bleibt, der macht sich selber zu Schulden, denn er hat vergessen welche Pflicht ihm im Falle eines solchen Falles im GG anhaftet.
Na und?

Im Potsdamer Abkommen steht drin, dass die Gebiete jenseits von Oder und Neiße, die "früher zu Deutschland gehörenden Gebiete" bis zur endgültigen Friedensregelung bzw. Friedenskonferenz unter polnische bzw. Sowjetische Verwaltung kommen. Damit waren die Weichen für die Zukunft gestellt.
Die Häupter der drei Regierungen stimmen darin überein, daß bis zur endgültigen Festlegung der Westgrenze Polens, die früher deutschen Gebiete östlich der Linie, die von der Ostsee unmittelbar westlich von Swinemünde und von dort die Oder entlang bis zur Einmündung der westlichen Neiße und die westliche Neiße entlang bis zur tschechoslowakischen Grenze verläuft, einschließlich des Teiles Ostpreußens, der nicht unter die Verwaltung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken in Übereinstimmung mit den auf dieser Konferenz erzielten Vereinbarungen gestellt wird und einschließlich des Gebietes der früheren Freien Stadt Danzig, unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen.
Das wurde beim Potsdamer Abkommen festgelegt. Warum glaubst du, kamen diese Gebiete unter die Verwaltung des polnischen Staates? Auf jeden Fall nicht darum, um sie im Rahmen einer Friedenskonferenz wieder an Deutschland zurückzugeben. Aber die Friedenskonferenz fand nun mal erst 1990 statt.

Zu Königsberg wird folgendes geschrieben:
Die Konferenz hat grundsätzlich dem Vorschlag der Sowjetregierung hinsichtlich der endgültigen Übergabe der Stadt Königsberg und des anliegenden Gebietes an die Sowjetunion gemäß der obigen Beschreibung zugestimmt, wobei der genaue Grenzverlauf einer sachverständigen Prüfung vorbehalten bleibt.

Der Präsident der USA und der britische Premierminister haben erklärt, daß sie den Vorschlag der Konferenz bei der bevorstehenden Friedensregelung unterstützen werden.
Wer davon ausging, dass bei einem Friedensvertrag all diese Gebiete wieder zu Deutschland kommen, hat in einer Traumwelt gelebt. Es wird allmählich Zeit, sich daraus zu verabschieden.
Selbst bei einem förmlichen Friedensvertrag würde die europäische Landkarte nicht anders aussehen als heute. Deutschland hatte bei der Grenzfrage keinen Verhandlungsspielraum.
Das Strafgesetzbuch hat seit dem 1800 Jhrd. niemals eine Änderung erfahren, wurde seit dem immer nur novelliert, also geändert. (E. R. Ludowici, bis 23.01.2010 Vorsitzender der Interimpartei Deutschland)
http://reichling.wordpress.com
Badenweiler
Beiträge: 809
Registriert: Samstag 26. Juli 2008, 14:36
Kontaktdaten:

Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Badenweiler »

tobjai hat geschrieben: Bei dieser Gelegenheit noch ein Nachtrag in Richtung Badenweiler:

Es ist schon richtig, dass heute diese Gebiete wohl nur noch durch Krieg zu holen wären. 1990 war das aber nicht so. Aber dieser Zug ist abgefahren.
Weil sich jedoch die BRD nach wie vor mit dem DR identifiziert (erinnern wir uns: Es hatte fortexistiert, war aber nicht verwaltbar [BVerfG1973] - also konnte seitens des DR auch 1990 keine Entscheidungen entgegengenommen bzw. akzeptiert werden), haben wir nun dieses legitimations-Debakel. Denn wir werden von einer Regierung ohne Staat u. Staatsbürger regiert und andersrum wird unser Staat, dessen Staatsbürger wir sind wohl nie wieder eine Regierung haben.
Ein Legitimationsdebakel besteht nur in den Augen einiger Reichsknacker. Sonst nirgends. Die Bundesrepublik Deutschland ist legitmiert. Immerhin ist sie von allen Staaten dieser Erde als der deutsche Staat anerkannt.
1990 hätten die Ostgebiet auch nicht zurückgewonnen werden können. Angebliche Angebote aus der Sowjetunion und Polen hat es nie gegeben. Wer etwas anderes behauptet, lügt schlicht.
Das ist rechtlich nicht unbedenklich. Denn wo einmal Recht gebogen bzw. gebrochen wird, da macht man auch sonst kein Hehl mehr draus. Und so bricht die BRD Tag ein Tag aus Recht, weil sie sich ansonsten ihr eigenes Genick brechen würde. Die Gerichtserfahrungsberichte der IPD-ler hast Du bestimmt auch gelesen. Lügen die sich das etwa alles zusammen?
Ich glaube nicht... und was ich da lese erinnert mich immer wieder an Hitlers Freisler... der brauchte sich auch weder an Protokoll, noch an Regeln oder sonstiges zu halten.
Recht wurde vor allem in den Jahren 1933 bis 1935 gebrochen. In der Bundesrepublik Deutschland haben wir Gerichte, die dem entgegentreten.
Ich kenne diese Gerichtsberichterstattungen. Und ich muss sagen, diese Leute lügen. Sie lügen sich selbst was vor. Ich kann mich gut an einen Bericht über eine Gerichtsverhandlung erinnern, an der Krascher beteiligt war. Er schrieb den Beitrag darüber selbst. Und ich habe zeitgleich einen Bereich über die gleiche Verhandlung gelesen, von einem unbeteiligten Zuschauer. Die Berichte entschieden sich in wesentlichen Punkten voneinander.
Es ist nun mal so, dass die "Rechtsbeistände" des Rechtsnormenschutzvereins vor Gericht so abstruse Anträge stellen, dass ein Amtsrichter, der zum ersten Mal mit diesen Personen konfrontiert wird, durchaus überrascht sein kann. Beim zweiten Mal funktioniert es nicht mehr.
Und was Freisler angeht, der hätte sich in der IPD sehr wohl gefühlt. Tummeln sich doch in dieser Partei viele Leute, die die Nazi-Herrschaft herbei sehnen.
Einen will ich davon ausnehmen. Das ist der Parteivorsitzende. Er ist geistig so verwirrt, dass er davon nichts mitbekommt, wie Neonazis seine Partei nach und nach übernehmen.
Das Strafgesetzbuch hat seit dem 1800 Jhrd. niemals eine Änderung erfahren, wurde seit dem immer nur novelliert, also geändert. (E. R. Ludowici, bis 23.01.2010 Vorsitzender der Interimpartei Deutschland)
http://reichling.wordpress.com
tobjai
Beiträge: 49
Registriert: Mittwoch 11. März 2009, 21:53

Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Das wurde beim Potsdamer Abkommen festgelegt. Warum glaubst du, kamen diese Gebiete unter die Verwaltung des polnischen Staates? Auf jeden Fall nicht darum, um sie im Rahmen einer Friedenskonferenz wieder an Deutschland zurückzugeben. Aber die Friedenskonferenz fand nun mal erst 1990 statt.
"Festgelegt" wurde da garnichts! Ganz im Gegenteil:
Es wurde von "bis zur endgültigen Festlegung" geredet, nichts weiter.
Warum ein Teil Deutschlands von Polen Verwaltet wurde? Was ist das für'ne blöde Frage?
Weil Russland es so wollte. Genauso wie die 4 Mächte zusammen Berlin verwalten wollten.

Dieser Vertrag hatte aber überhaupt nichts endgültiges, sondern war mehr eine Art Übergangsregelung um nach dem Kriegs-Chaos eine jeweils örtliche Verwaltung herzustellen. Es war klipp u. klar, dass das eine vorübergehende Lösung war, die bei einer "entgütigen Festlegung" neu verhandelt werden mußten.

Des weiteren hat eine "Friedenskonferenz" nie Stattgefunden. Genau so wie das GG nie eine Verfassung war... Reines Wunschdenken, sorry.
tobjai
Beiträge: 49
Registriert: Mittwoch 11. März 2009, 21:53

Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Und ich muss sagen, diese Leute lügen. Sie lügen sich selbst was vor.
Aja... Sie lügen alle... lassen sich ständig Geschichten einfallen... alles klar.

Es gibt noch so einer, der ständig sagt, "sie lügen alle"... er heißt Robert Mugabe.
Johnkiwi

Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von Johnkiwi »

tobjai hat geschrieben:
Aja... Sie lügen alle... lassen sich ständig Geschichten einfallen... alles klar.

Es gibt noch so einer, der ständig sagt, "sie lügen alle"... er heißt Robert Mugabe.

Ah keinen Argumente mehr also Fälscht mann Zitate schwache Leistung Reichsknaller :rofl:
tobjai
Beiträge: 49
Registriert: Mittwoch 11. März 2009, 21:53

Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Johnkiwi hat geschrieben: Ah keinen Argumente mehr also Fälscht mann Zitate schwache Leistung Reichsknaller :rofl:
Wie bitte? Wessen Zitat hab ich gefälscht?

Du meinst, dass ich noch das "alle" hinzufügte? Ja, entweder es lügen alle (und da stehen viele Erlebnisse von Leuten quer durch BRD-Deutschland), oder es ist eben was dran an den Aussagen.
tobjai
Beiträge: 49
Registriert: Mittwoch 11. März 2009, 21:53

Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Und was Freisler angeht, der hätte sich in der IPD sehr wohl gefühlt. Tummeln sich doch in dieser Partei viele Leute, die die Nazi-Herrschaft herbei sehnen.
Und was soll jetzt das schon wieder? Ich bin kein IPD Midglied u. kann garantieren, dass da kein einziger dabei ist, der die "Nazi-Herrschaft" herbeisehnt.

Diese Unsachliche Scheiße nervt echt. Wenn du tatsächlich so alt bist, wie du behauptest, dann solltest du eigentlich weißer sein und diese ständige hirnlose Stichelei sein lassen.
Nur weil jemand es wagt, das Wort "Reich" in den Mund zu nehmen, ist er noch lange kein Nazi. Im gegenteil... Es geht hier um Rechtsicherheit, und gegen Freislerische-Willkür.
tobjai
Beiträge: 49
Registriert: Mittwoch 11. März 2009, 21:53

Re: 60 Jahre Bundesrepublik

Beitrag von tobjai »

Und daß jemand lügt, der behauptet, Opfer eines Rechtsbruch zu sein, widerlege ich natürlich auch gerne. Beispielsweise werden täglich Leute nach OWiG abgezockt, ob wohl jenes schon seit einer Weile keinen Einführungsgesetz einschl. Geltungsbereich mehr hat.

Die Konsequenzen aus der laufenden Rechtsprechung müssten aber eigentlich konträr dazu stehen. Denn Gesetze ohne Geltungsbereich sind nichtig:

"Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können! Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen." (BVerwG)

"Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig." (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)

Ausserdem wird hier gegen die Formvorschrift des § 58 Nr. 5 NgefAG verstoßen. Danach muss eine Verordnung den räumlichen Geltungsbereich angeben, da der jeweilige Verordnungsgeber Verordnungen auch nur für Teile seines Zuständigkeitsbereiches erlassen kann. Und was nicht in Niedersachsen gilt, gilt auch nicht in der gesamten BRD.
Zuletzt geändert von tobjai am Freitag 20. März 2009, 16:23, insgesamt 1-mal geändert.
Gesperrt