Wie werden Asylbewerber medizinisch versorgt?
Wer akut erkrankt ist oder Schmerzen hat, wird medizinisch versorgt. Sowohl der Arztbesuch als auch notwendige Arznei- und Verbandsmittel werden in diesen Fällen bezahlt. Zudem werden allen Asylsuchenden Schutzimpfungen und medizinisch notwendige Vorsorgeuntersuchungen angeboten.
Bei der Erstaufnahme von Asylbewerbern ist eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs gesetzlich vorgeschrieben, um eine Tuberkulose auszuschließen.
Schwangere Frauen und Wöchnerinnen erhalten die üblichen Untersuchungen zur Vor- und Nachsorge, alle notwendigen ärztlichen und pflegerischen Hilfen und Betreuung. Dazu zählt auch die Unterstützung durch eine Hebamme und notwendige Arznei-, Verband- und Heilmittel.
Grundlage für den Leistungsumfang der medizinische Versorgung ist das Asylbewerberleistungsgesetz. Die Kosten werden nicht nicht von den Krankenkassen, sondern von den Trägern des Asylbewerberleistungsgesetzes, meist von den Sozialämtern der Landkreise und kreisfreien Städte übernommen.
In manchen Bundesländern müssen sich Asylbewerber vor einem Arztbesuch einen Behandlungsschein bei der für sie zuständigen Behörde abholen. In anderen Bundesländer erhalten Asylbewerber eine Gesundheitskarte.
Nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland erhalten Asylsuchende nahezu die gleichen Leistungen wie gesetzlich Versicherte
https://www.bundesregierung.de/Content/ ... rgung.html
Der letzte Satz ist so auch nicht ganz richtig. Nach 15 Monaten haben Flüchtlinge einen Anspruch auf gesetzliche KV, aber die Kassen fahren auch dort ein abgespecktes Programm.