Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik
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Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik
Von den vielen Tausenden, die in Deutschland Asyl beantragen, wird nur ein Bruchteil anerkannt. Abgelehnt Asylbewerber werden aber selten abgeschoben,. Das Asylrecht ist zu einem Einfallstor für Einwanderung geworden. Das Asylrecht wird damit entwertet und ausgehöhlt. Mit diesem Problem haben auch andere Länder zu kämpfen.
Österreich hat nun ein cleveres Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, mit dem der Mißbrauch des Asylrechts unattraktiver gemacht werden soll. Die Milch soll gewissermaßen sauer gemacht werden.
https://www.welt.de/politik/ausland/art ... iehen.html
Asylbewerber sollen mit bis zu 840 Euro an den Kosten der Verfahren beteiligt werden. Ihre Handydaten sollen ausgewertet werden, um besser ihre Herkunft zu bestimmen und Abschiebungen zu erleichtern. Wenn Asylberchtigte und Antragsteller Urlaub in ihren Heimatländern machen, sollen sie die Asylberechtigung verlieren.
Bei uns ist mir nichts an vergleichbaren Plänen bekannt. Wie sieht es in anderen europäischen Ländern aus?
Österreich hat nun ein cleveres Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, mit dem der Mißbrauch des Asylrechts unattraktiver gemacht werden soll. Die Milch soll gewissermaßen sauer gemacht werden.
https://www.welt.de/politik/ausland/art ... iehen.html
Asylbewerber sollen mit bis zu 840 Euro an den Kosten der Verfahren beteiligt werden. Ihre Handydaten sollen ausgewertet werden, um besser ihre Herkunft zu bestimmen und Abschiebungen zu erleichtern. Wenn Asylberchtigte und Antragsteller Urlaub in ihren Heimatländern machen, sollen sie die Asylberechtigung verlieren.
Bei uns ist mir nichts an vergleichbaren Plänen bekannt. Wie sieht es in anderen europäischen Ländern aus?
Zuletzt geändert von Brainiac am Samstag 7. Juli 2018, 07:45, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Da geht es der österreichischen Regierung darum Österreich möglichst unattraktiv für Asylbewerber zu machen. Die betroffenen Personen mögen doch bitteschön in einem anderen Land ihren Asylantrag stellen. Und damit wollen sie den (s. Threadtitel) Asyl-Missbrauch in Europa bekämpfen?Senexx hat geschrieben:(19 Apr 2018, 07:26)
Österreich hat nun ein cleveres Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, mit dem der Mißbrauch des Asylrechts unattraktiver gemacht werden soll. Die Milch soll gewissermaßen sauer gemacht werden.
Wie kann es überhaupt Asylbewerber in Österreich geben? Die neue Regierung, insbesondere der Koalitionspartner FPÖ, der alle asylrelevanten Ministerien besetzt, ist mit dem Versprechen angetreten die österreichischen Grenzen gegen die illegale Migration abzusichern. Und Österreich ist bekanntlich vollständig von Schengenstaaten umgeben in denen Dublin III gilt. Österreich hätte also alle illegale Migranten an der Grenze erkennen und zurückweisen müssen. Aber die Einhaltung von Wahlversprechen ist offenbar auch im Ösiland unbekannt. Deutschland sollte deswegen die 840 Euro für jeden Migranten übernehmen der in Österreich Asyl beantragt und zwar solange bis die Ösis ihre Grenzen endlich im Griff haben.Asylbewerber sollen mit bis zu 840 Euro an den Kosten der Verfahren beteiligt werden.
Gibt es in Deutschland schon seit letztem Jahr.Ihre Handydaten sollen ausgewertet werden, um besser ihre Herkunft zu bestimmen und Abschiebungen zu erleichtern.
Auf den Nachweis der österreichischen Behörden dass die dort Urlaub machen bin ich schon gespannt.Wenn Asylberchtigte und Antragsteller Urlaub in ihren Heimatländern machen, sollen sie die Asylberechtigung verlieren.
Im europäischen Asyl-Abschreckungs- und Rausekel-Wettbewerb liegen Ungarn und die anderen Visegradstaaten uneinholbar vorn. Wir könnten aber das Grundgesetz abschaffen dann ergeben sich auch für Deutschland Chancen an ihnen vorbeizuziehen.Bei uns ist mir nichts an vergleichbaren Plänen bekannt. Wie sieht es in anderen europäischen Ländern aus?
Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Wenn einer auftaucht, Asyl beantragt, woher wollen Sie den denn abschieben, wenn Sie nicht wissen, von woher er eingereist ist?
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Die fallen ja nicht vom Himmel sondern kommen über die Grenze. Und mehrere tausend von ihnen durchqueren jedes Monat Österreich und stellen in Deutschland einen Asylantrag. Es war der Innenminister Kickl von der FPÖ der sichere Grenzen versprochen und diverse Maßnahmen angekündigt hat. http://www.krone.at/1618032 Der soll endlich liefern oder eingestehen dass er seiner Aufgabe nicht gewachsen ist. Das gleiche gilt für die Abschiebungen. Da wollte die FPÖ dem Rest der Menschheit auch mal zeigen wie sowas richtig geht. Passiert ist da noch gar nichts.Senexx hat geschrieben:(19 Apr 2018, 09:08)
Wenn einer auftaucht, Asyl beantragt, woher wollen Sie den denn abschieben, wenn Sie nicht wissen, von woher er eingereist ist?
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Wortschwall hilft Ihnen nicht. Sie sind meiner sehr konkreten Frage ausgewichen.
Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Das lässt sich doch über die Handydaten ermitteln, die ja laut ihrem verlinkten Artikel bei jedem Asylbewerber ausgelesen werden. Und jetzt beantworten sie bitte die Fragen von meinem ersten Posting in diesem Thread.Senexx hat geschrieben:(19 Apr 2018, 09:46)
Wortschwall hilft Ihnen nicht. Sie sind meiner sehr konkreten Frage ausgewichen.
Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
In den Handydaten wird der Standort aufgezeichnet? Interessant.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Bei Menschen, die etwas wollen, sollte man doch erwarten, dass sie bei der Identitätsfeststellung koopoerieren?
Wenn es Lücken im Verfahren gibt, die es ihnen ermöglichten, das Asylrecht zu mißbrauchen oder mit den Behörden Katze und Maus zu spielen, dann müssen die Lücken beseitigt werden.
Das ist doch selbstverständlich.
In Österreich scheint diese Einsicht nun bei der Staatsspitze angekommen zu sein und das ist gut so.
Wenn es Lücken im Verfahren gibt, die es ihnen ermöglichten, das Asylrecht zu mißbrauchen oder mit den Behörden Katze und Maus zu spielen, dann müssen die Lücken beseitigt werden.
Das ist doch selbstverständlich.
In Österreich scheint diese Einsicht nun bei der Staatsspitze angekommen zu sein und das ist gut so.
Drauf so sprach Herr Lehrer Lämpel:
„Dies ist wieder ein Exempel!“
„Dies ist wieder ein Exempel!“
Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Ich geben Ihnen Recht. Aber es scheint auch andere Ansichten zu geben. Manche werden polemisch und faseln etwas von der "Abschaffung des Asylrechts".
Dabei gibt es schon jetzt Menschen zweiter Klasse: EU-Bürgern ist das Asylrecht so gut wie verwehrt, Nicht-EU-Bürger sind ihnen gegenüber privilegiert. Ein Treppenwitz.
Dabei gibt es schon jetzt Menschen zweiter Klasse: EU-Bürgern ist das Asylrecht so gut wie verwehrt, Nicht-EU-Bürger sind ihnen gegenüber privilegiert. Ein Treppenwitz.
Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Nein, das ist nur konsequent. In der EU dürfen nur Rechtsstaaten Mitglied sein. Und denen gegenüber wäre ein Asylrecht ziemlich unsinnig. Die Ausbrüche von Polen und Ungarn aus dieser Reihe müssen deutlich geahndet werden, bis zur Verbannung zum passiven Mitglied.Senexx hat geschrieben:(19 Apr 2018, 11:47)
Ich geben Ihnen Recht. Aber es scheint auch andere Ansichten zu geben. Manche werden polemisch und faseln etwas von der "Abschaffung des Asylrechts".
Dabei gibt es schon jetzt Menschen zweiter Klasse: EU-Bürgern ist das Asylrecht so gut wie verwehrt, Nicht-EU-Bürger sind ihnen gegenüber privilegiert. Ein Treppenwitz.
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Wenn ein "anerkannter" Rechtsstaat einmal aufgenommen ist, garantiert das nicht, dass er das auf Dauer bleibt. Außerdem kann das Urteil über seine Rechtsstaatlichkeit auf lückenhaften oder fehlerhaften Informationen beruhen.zollagent hat geschrieben:(19 Apr 2018, 11:52)
Nein, das ist nur konsequent. In der EU dürfen nur Rechtsstaaten Mitglied sein. Und denen gegenüber wäre ein Asylrecht ziemlich unsinnig.
Spanien wurde erst kürzlich wegen Missachtung der Menschenrechte vom EGMR verurteilt und hat das Urteil ignoriert. Bei Spanien sind erhebliche Zweifel angebracht, ob es (noch) ein Rechtsstaat ist.
Asylrecht ist zudem ein Individualrecht. Asyl kann jeder beantragen, die pauschale Zurückweisung, weil ein Land angeblich ein Rechtsstaat sei, ist rechtswidrig.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Um Asyl-Mißbrauch handelt es sich mMn., wenn jemand ins Land kommt und einen Asylantrag stellt, obwohl er hätte wissen können, dass der Antrag abgelehnt wird. Um Asyl-Betrug handelt es sich mMn., wenn jemand das vorsätzlich macht (er also weiß, dass er kein Asyl bekommt) und/oder zusätzlich noch die Identität verschleiert wird.
Hier müsste der Gesetzgeber tätig werden und solch ein Handeln unter Strafe stellen, deren mildeste Form lediglich die bedingungslose und sofortige Abschiebung in die Heimat (nach Identitäts- und Herkunftsfeststellung mit allen rechtsstaatlichen Mitteln) bedeutet. Das ist allein schon deshalb notwendig, damit man sich um mehr Menschen, die berechtigt sind, Asyl zu bekommen, kümmern kann.
Hier müsste der Gesetzgeber tätig werden und solch ein Handeln unter Strafe stellen, deren mildeste Form lediglich die bedingungslose und sofortige Abschiebung in die Heimat (nach Identitäts- und Herkunftsfeststellung mit allen rechtsstaatlichen Mitteln) bedeutet. Das ist allein schon deshalb notwendig, damit man sich um mehr Menschen, die berechtigt sind, Asyl zu bekommen, kümmern kann.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Zustimmung zur Definition von Asylrecht und Asylmißbrauch. Das mutwillige Verschleiern seiner Identität sollte dem Antragsteller aber überhaupt keine Freude bereiten. Wer damit erwischt wird, der braucht eine Freiheitsstrafe und den Entzug seines mitgeführten persönlichen Eigentums bevor er abgeschoben wird.Tom Bombadil hat geschrieben:(19 Apr 2018, 12:40)
Um Asyl-Mißbrauch handelt es sich mMn., wenn jemand ins Land kommt und einen Asylantrag stellt, obwohl er hätte wissen können, dass der Antrag abgelehnt wird. Um Asyl-Betrug handelt es sich mMn., wenn jemand das vorsätzlich macht (er also weiß, dass er kein Asyl bekommt) und/oder zusätzlich noch die Identität verschleiert wird.
Hier müsste der Gesetzgeber tätig werden und solch ein Handeln unter Strafe stellen, deren mildeste Form lediglich die bedingungslose und sofortige Abschiebung in die Heimat (nach Identitäts- und Herkunftsfeststellung mit allen rechtsstaatlichen Mitteln) bedeutet. Das ist allein schon deshalb notwendig, damit man sich um mehr Menschen, die berechtigt sind, Asyl zu bekommen, kümmern kann.
Ähnlich sehe ich das Untertauchen ungebetener Eindringlinge in einer schon bestehenden halbseidenen Gesellschaft, wie das im Rauschgiftbereich gelegentlich beobachtet wird. Hat zwar mit Asylmißbrauch nichts zu tun, wohl aber mit Mißachtung unserer öffentlichen Ordnungs- und Sicherheitsbedürfnisse.
Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Die Österreicher bedienen sich legaler und rechtsstaatlicher Mittel. Mir scheint, dass du ein Problem damit hast!Orbiter1 hat geschrieben:(19 Apr 2018, 08:58)
Da geht es der österreichischen Regierung darum Österreich möglichst unattraktiv für Asylbewerber zu machen. Die betroffenen Personen mögen doch bitteschön in einem anderen Land ihren Asylantrag stellen. Und damit wollen sie den (s. Threadtitel) Asyl-Missbrauch in Europa bekämpfen?
Wie kann es überhaupt Asylbewerber in Österreich geben? Die neue Regierung, insbesondere der Koalitionspartner FPÖ, der alle asylrelevanten Ministerien besetzt, ist mit dem Versprechen angetreten die österreichischen Grenzen gegen die illegale Migration abzusichern. Und Österreich ist bekanntlich vollständig von Schengenstaaten umgeben in denen Dublin III gilt. Österreich hätte also alle illegale Migranten an der Grenze erkennen und zurückweisen müssen. Aber die Einhaltung von Wahlversprechen ist offenbar auch im Ösiland unbekannt. Deutschland sollte deswegen die 840 Euro für jeden Migranten übernehmen der in Österreich Asyl beantragt und zwar solange bis die Ösis ihre Grenzen endlich im Griff haben. Gibt es in Deutschland schon seit letztem Jahr. Auf den Nachweis der österreichischen Behörden dass die dort Urlaub machen bin ich schon gespannt.
Im europäischen Asyl-Abschreckungs- und Rausekel-Wettbewerb liegen Ungarn und die anderen Visegradstaaten uneinholbar vorn. Wir könnten aber das Grundgesetz abschaffen dann ergeben sich auch für Deutschland Chancen an ihnen vorbeizuziehen.
Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Mir scheint sie haben nicht gelesen oder verstanden was ich geschrieben habe.Polibu hat geschrieben:(19 Apr 2018, 14:07)
Die Österreicher bedienen sich legaler und rechtsstaatlicher Mittel. Mir scheint, dass du ein Problem damit hast!
Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Dein Posting ist doch Kritik an der Handlungsweise Österreichs oder nicht? Oder etwa Zustimmung?Orbiter1 hat geschrieben:(19 Apr 2018, 14:27)
Mir scheint sie haben nicht gelesen oder verstanden was ich geschrieben habe.
Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Ob er abgelehnt wird, weiß er erst nach Ablehnung.Tom Bombadil hat geschrieben:(19 Apr 2018, 12:40)
Um Asyl-Mißbrauch handelt es sich mMn., wenn jemand ins Land kommt und einen Asylantrag stellt, obwohl er hätte wissen können, dass der Antrag abgelehnt wird.
Und der Versuch, einen vermeintlichen Anspruch wahrzunehmen, ist kein Missbrauch, sondern die Anspruchnahme eines zustehenden Rechts, nämlich - in diesem Fall - des Rechts, Asyl zu beantragen.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Hallo Senexx.
Wo gibt es hierzulande oder sonstwo "Asyl-Missbrauch"?
Abgesehen davon, daß wir an deren Fluchtgründen (Krieg, Dürre, etc.) ... zumindest indirekt mit daran schuld sind. Ob jemand anerkannt wird, hängt von seiner Situation ab:
Andere Nicht-Abschiebungsgründe kommen noch hinzu:
Wo gibt es hierzulande oder sonstwo "Asyl-Missbrauch"?
Abgesehen davon, daß wir an deren Fluchtgründen (Krieg, Dürre, etc.) ... zumindest indirekt mit daran schuld sind. Ob jemand anerkannt wird, hängt von seiner Situation ab:
- flieht er etwa vor Krieg oder ist einer Verfolgung von staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren ausgesetzt, muß er (politisches) Asyl bekommen - dies ist ein deklaratorischer Akt.
- (Genfer Flüchtlingskonvention - Artikel 14)
- (Genfer Flüchtlingskonvention - Artikel 33 - Artikel 3 der Europäische Menschenrechtskonvention)
Andere Nicht-Abschiebungsgründe kommen noch hinzu:
- Herkunftsländer der Flüchtlinge verweigern die Aufnahme dieser Flüchtlinge - Papiere werden zu spät oder gar nicht ausgestellt, etc.
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Hallo Tom.
Und ob hier "der Gesetzgeber tätig werden" müsste, "und solch ein Handeln unter Strafe stellen" müsste, ... auch das glaub ich weniger. Um diese Praxis zu begrenzen:
Dem möchte ich leicht widersprechen. Ob dies (Asylantrag ... vorsätzlich, obwohl er also weiß, daß er kein Asyl bekommt) ... ob dies Asyl-Betrug ist, ... ich-weiß-nicht, ob dies die richtige Definition ist?Tom Bombadil hat geschrieben:Um Asyl-Mißbrauch handelt es sich mMn., wenn jemand ins Land kommt und einen Asylantrag stellt, obwohl er hätte wissen können, dass der Antrag abgelehnt wird. Um Asyl-Betrug handelt es sich mMn., wenn jemand das vorsätzlich macht (er also weiß, dass er kein Asyl bekommt) und/oder zusätzlich noch die Identität verschleiert wird.
Hier müsste der Gesetzgeber tätig werden und solch ein Handeln unter Strafe stellen, deren mildeste Form lediglich die bedingungslose und sofortige Abschiebung in die Heimat (nach Identitäts- und Herkunftsfeststellung mit allen rechtsstaatlichen Mitteln) bedeutet. Das ist allein schon deshalb notwendig, damit man sich um mehr Menschen, die berechtigt sind, Asyl zu bekommen, kümmern kann.
Und ob hier "der Gesetzgeber tätig werden" müsste, "und solch ein Handeln unter Strafe stellen" müsste, ... auch das glaub ich weniger. Um diese Praxis zu begrenzen:
- vielleicht würde es schon etwas helfen, könnte oder würde sich der Gesetzgeber endlich mal dazu durchringen, ein Einwanderungsgesetz zu verabschieden?
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
https://www.euractiv.de/section/eu-auss ... gsrechten/
Euractiv 18. April 2018 Geplantes EU-Asylsystem
Euractiv 18. April 2018 Geplantes EU-Asylsystem
Allgemein sollen Flüchtlinge konsequenter abgeschoben werden und jene, die bleiben dürfen, mit einem Schlüssel auf die Mitgliedsstaaten verteilt werden. Bisher ist das vor allem aufgrund des Vetos osteuropäischer Staaten gescheitert.
Besonders umstritten ist die Frage, in welche Länder Menschen mit abgewiesenen Asylanträgen abgeschoben werden dürfen.
Es gibt anscheinend auch einige Gemeinsamkeiten in der EU-Asylpolitik.Für die Grünen bedeutet ein Asylsystem, das Abschiebung in nur teilweise sichere Länder vorsieht, ein „Abbauprogramm von Flüchtlingsrechten“. Der zur Anhörung geladene Völkerrechtsexperte Prof. Marcel Kau von der Uni Koblenz widersprach dieser Einschätzung. Wenn die geplanten Asyländerungen das Schutzrecht einschränke, dann höchstens graduell, so sein Urteil.
Im derzeitigen Rechtsrahmen schiebt auch Deutschland Menschen ab. Letztes Jahr wurden knapp 24.000 Flüchtlinge in ihre Heimatländer geschickt, auch nach Afghanistan.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Welche Gemeinsamkeiten sollen denn das sein? Für die Visegradstaaten gibt es nur eine Null-Asyl-Politik.Wähler hat geschrieben:(19 Apr 2018, 17:01)
Es gibt anscheinend auch einige Gemeinsamkeiten in der EU-Asylpolitik.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Wähler hat geschrieben:(19 Apr 2018, 17:01)
https://www.euractiv.de/section/eu-auss ... gsrechten/
Euractiv 18. April 2018 Geplantes EU-Asylsystem
Es gibt anscheinend auch einige Gemeinsamkeiten in der EU-Asylpolitik.
In den Visegradstaaten gibt es keine Diskussion über sichere Herkunftsländer, weil es dort fast keine Flüchtlinge gibt. Aber die anderen EU-Länder sollten sich sowieso nicht nach den Visegradstaaten und deren völlig einseitigen Migrationspolitik richten.Orbiter1 hat geschrieben:(19 Apr 2018, 17:10)
Welche Gemeinsamkeiten sollen denn das sein? Für die Visegradstaaten gibt es nur eine Null-Asyl-Politik.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Wie wollen sie denn eine gemeinsame EU-Asylpolitik ohne Zustimmung der Visegradstaaten vereinbaren?Wähler hat geschrieben:(19 Apr 2018, 17:19)
In den Visegradstaaten gibt es keine Diskussion über sichere Herkunftsländer, weil es dort fast keine Flüchtlinge gibt. Aber die anderen EU-Länder sollten sich sowieso nicht nach den Visegradstaaten und deren völlig einseitigen Migrationspolitik richten.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Wähler hat geschrieben:(19 Apr 2018, 17:19)
In den Visegradstaaten gibt es keine Diskussion über sichere Herkunftsländer, weil es dort fast keine Flüchtlinge gibt. Aber die anderen EU-Länder sollten sich sowieso nicht nach den Visegradstaaten und deren völlig einseitigen Migrationspolitik richten.
Durch qualifizierte Mehrheiten, wie bei dem Verteilungsschlüssel. Vergessen dürfen wir nicht, dass zwei Visegradstaaten vor dem EuGH mit Klagen bezüglich des Verteilungsschlüssels gescheitert sind. Gegen eine Verschärfung der Abschiebung in sichere Herkunftsländer werden die Visegradstaaten sicherlich nichts einzuwenden haben. Das mit der Verschärfung steht übrigens im Euractiv-Artikel drin.Orbiter1 hat geschrieben:(19 Apr 2018, 17:26)
Wie wollen sie denn eine gemeinsame EU-Asylpolitik ohne Zustimmung der Visegradstaaten vereinbaren?

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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Hallo Wähler.
Selbst wenn sie letztendlich doch diesen Verteilungsschlüssel anerkennen würden, heißt das nicht, daß sie diese Flüchtlinge auch human behandeln würden.
Nur zur Information:Wähler hat geschrieben:In den Visegradstaaten gibt es keine Diskussion über sichere Herkunftsländer, weil es dort fast keine Flüchtlinge gibt. Aber die anderen EU-Länder sollten sich sowieso nicht nach den Visegradstaaten und deren völlig einseitigen Migrationspolitik richten.
- "In Tschechien lebten im vergangenen Jahr 558 Menschen, die über eine Form humanitären Schutzes verfügten – das heißt entweder Asyl oder eine Anerkennung als subsidiärer Schutzberechtigter. Umgerechnet war dies 0,03 Prozent der Bevölkerung. In Ungarn sind es insgesamt 3373 Menschen, in Polen aber sogar nur 258 und in der Slowakei 460"
- -- Tereza Freidingerová von Člověk v tísni (Mensch in Not)
Der Verteilungsschlüssel ist insofern gescheitert - egal, ob er nun gerichtich bestätigt wurde oder nicht, weil einige Länder dieses Gerichtsurteil immer noch ablehnen. Auch ein Verfahren (was ja bishin zum Stimmentzug führen kann) ... zu solch einem Verfahren wird es wohl kaum kommen, da dieses Verfahren ja einstimmig beschlossen werden muß. Ob aber etwa Ungarn einem derartigen Verfahren gegen Polen zustimmen würde, darf getrost bezweifelt werden, da Ungarn ja dann befürchten muß, daß Polen seinerseits einem solchen Verfahren gegen Ungarn zustimmen würde.Wähler hat geschrieben:Durch qualifizierte Mehrheiten, wie bei dem Verteilungsschlüssel. Vergessen dürfen wir nicht, dass zwei Visegradstaaten vor dem EuGH mit Klagen bezüglich des Verteilungsschlüssels gescheitert sind. Gegen eine Verschärfung der Abschiebung in sichere Herkunftsländer werden die Visegradstaaten sicherlich nichts einzuwenden haben. Das mit der Verschärfung steht übrigens im Euractiv-Artikel drin.
Selbst wenn sie letztendlich doch diesen Verteilungsschlüssel anerkennen würden, heißt das nicht, daß sie diese Flüchtlinge auch human behandeln würden.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Diese Möglichkeit besteht auch, aber was soll das bringen? Die überstimmten Länder aus Osteuropa und voraussichtlich Österreich werden die dann beschlossene Asylrechtsreform einfach nicht anwenden und ignorieren. Dann gibt es wieder Klagen vor dem EuGH dessen Urteil von den betroffenen Ländern nicht anerkannt werden. Sanktionen sind wegen erforderlicher Einstimmigkeit nicht umsetzbar.Wähler hat geschrieben:(19 Apr 2018, 17:32)
Durch qualifizierte Mehrheiten, wie bei dem Verteilungsschlüssel.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Andere nennen dieses Verhalten sogar "Einhaltung der europäischen Asylgesetze"Orbiter1 hat geschrieben:(19 Apr 2018, 08:58)
Da geht es der österreichischen Regierung darum Österreich möglichst unattraktiv für Asylbewerber zu machen. Die betroffenen Personen mögen doch bitteschön in einem anderen Land ihren Asylantrag stellen. Und damit wollen sie den (s. Threadtitel) Asyl-Missbrauch in Europa bekämpfen?
Ich würde sagen, dass schon eine große Menge an Asylbewerbern in Österreich waren, bevor die FPÖ in die Regierung kam. Schon deshalb gibt es Asylbewerber in Österreich. Und auch Deutschland ist (bis auf Nord und Ostsee) von Schengenstaaten umgeben, hätte auch illegale Migranten abweisen müssen, wenn man sich an Gesetze gehalten hätte.Wie kann es überhaupt Asylbewerber in Österreich geben? Die neue Regierung, insbesondere der Koalitionspartner FPÖ, der alle asylrelevanten Ministerien besetzt, ist mit dem Versprechen angetreten die österreichischen Grenzen gegen die illegale Migration abzusichern. Und Österreich ist bekanntlich vollständig von Schengenstaaten umgeben in denen Dublin III gilt. Österreich hätte also alle illegale Migranten an der Grenze erkennen und zurückweisen müssen.
Vielleicht sollte zur Abwechslung mal der "Urlauber" den Beweis liefern, was er in dem Land gemacht hat, aus dem er geflohen ist.Auf den Nachweis der österreichischen Behörden dass die dort Urlaub machen bin ich schon gespannt.
Wieso müssen wir das GG abschaffen? Man müsste es einfach einhalten (Art. 16a Absatz 2)Im europäischen Asyl-Abschreckungs- und Rausekel-Wettbewerb liegen Ungarn und die anderen Visegradstaaten uneinholbar vorn. Wir könnten aber das Grundgesetz abschaffen dann ergeben sich auch für Deutschland Chancen an ihnen vorbeizuziehen.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Es geht nicht um das Recht, sondern um das wahrscheinliche Wissen, dass ein Asylantrag keinen Erfolg haben wird. Wer aus einem Land kommt, wo zwar Armut herrscht, derjenige aber nicht politisch verfolgt wird und wo es auch keinen Krieg oder Bürgerkrieg gibt, der hat kein Anrecht auf Asyl, stellt er trotzdem einen Asylantrag, dann muss es etwas auf die Finger geben, auch zur Abschreckung. Der Asylantrag darf nicht als Eintrittskarte zu einem besseren Leben werden.Senexx hat geschrieben:(19 Apr 2018, 15:08)
Und der Versuch, einen vermeintlichen Anspruch wahrzunehmen, ist kein Missbrauch, sondern die Anspruchnahme eines zustehenden Rechts, nämlich - in diesem Fall - des Rechts, Asyl zu beantragen.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Wenn ich zB. ein Auto verkaufe und einen potentiellen Käufer wegen des Zustands des Autos täusche, die KFZ-Papiere fälsche und lüge, was das Zeug hält, um einen höheren Preis zu erzielen, wie würdest du das dann nennen? In meinen Augen ist das Betrug. Und in erster Linie geht der Betrug ja zu Lasten der echten Schutzbedürftigen, denen wird der Platz weggenommen.Der Neandertaler hat geschrieben:(19 Apr 2018, 16:47)
ob dies Asyl-Betrug ist, ... ich-weiß-nicht, ob dies die richtige Definition ist?
Diese Person sollte sich um ein Arbeitsvisum bemühen und nicht das Asylsystem mißbrauchen.Denn viele derer, die hierzulande einreisen, weil sie hier arbeiten wollen, sind, um diesen Wunsch zu vollziehen, gezwungen Asyl zu beantragen.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Er kann politisch verfolgt sein. Das muss geprüft werden.Tom Bombadil hat geschrieben:(19 Apr 2018, 19:21)
Es geht nicht um das Recht, sondern um das wahrscheinliche Wissen, dass ein Asylantrag keinen Erfolg haben wird. Wer aus einem Land kommt, wo zwar Armut herrscht, derjenige aber nicht politisch verfolgt wird und wo es auch keinen Krieg oder Bürgerkrieg gibt, der hat kein Anrecht auf Asyl, stellt er trotzdem einen Asylantrag, dann muss es etwas auf die Finger geben, auch zur Abschreckung. Der Asylantrag darf nicht als Eintrittskarte zu einem besseren Leben werden.
Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Wo steht denn in den europäischen Asylgesetzen etwas von Flüchtlinge für die Asylbearbeitung zahlen lassen oder das Auslesen von Handydaten?sunny.crockett hat geschrieben:(19 Apr 2018, 18:45)
Andere nennen dieses Verhalten sogar "Einhaltung der europäischen Asylgesetze"
Jetzt ist die FPÖ aber schon eine Weile in der Regierung. Und die muß sich an ihren Aussagen messen. Das waren die Sicherung der Grenzen gegen illegale Migration und eine zügige Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern. Nichts davon ist umgesetzt.Ich würde sagen, dass schon eine große Menge an Asylbewerbern in Österreich waren, bevor die FPÖ in die Regierung kam. Schon deshalb gibt es Asylbewerber in Österreich.
Der EuGH hat das anders entschieden.Und auch Deutschland ist (bis auf Nord und Ostsee) von Schengenstaaten umgeben, hätte auch illegale Migranten abweisen müssen, wenn man sich an Gesetze gehalten hätte.
Nö, beweisen muß sowas der Ankläger. Dazu können die Ösis ja 500 oder 1.000 Beamte in die Krisenregionen der Welt schicken wenn ihnen das Thema so wichtig ist.Vielleicht sollte zur Abwechslung mal der "Urlauber" den Beweis liefern, was er in dem Land gemacht hat, aus dem er geflohen ist.
Als ob es Asyl nur wegen politischer Verfolgung geben würde. Bitte nicht langweilen.Wieso müssen wir das GG abschaffen? Man müsste es einfach einhalten (Art. 16a Absatz 2)
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Die Prämisse ist, dass jemand kommt, der nicht verfolgt wird und der wissen könnte (Facebook, Familienmitglieder), dass er in Deutschland kein Asyl bekommt (Mißbrauch des Asylrechts) oder er weiß es und versucht es unter Vorspegelung falscher Tatsachen trotzdem (imA. Betrug).Senexx hat geschrieben:(19 Apr 2018, 19:39)
Er kann politisch verfolgt sein. Das muss geprüft werden.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Sie können jederzeit einen Antrag auf Wohngeld stellen, auch wenn sie keine Aussicht haben. Das ist nicht strafbar.Tom Bombadil hat geschrieben:(19 Apr 2018, 20:07)
Die Prämisse ist, dass jemand kommt, der nicht verfolgt wird und der wissen könnte (Facebook, Familienmitglieder), dass er in Deutschland kein Asyl bekommt (Mißbrauch des Asylrechts) oder er weiß es und versucht es unter Vorspegelung falscher Tatsachen trotzdem (imA. Betrug).
Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Man muß sich sowieso fragen wie lange das Thema Flüchtlinge noch den Stellenwert behält. Laut UNHCR sind in diesem Jahr über die Mittelmeerrouten (Griechenland, Italien, Spanien) gerade einmal 18.000 Flüchtlinge in Europa angekommen. Quelle: http://data2.unhcr.org/en/situations/mediterranean Gleichzeitig haben in den ersten 3 Monaten in Deutschland 40.000 Flüchtlinge einen Erstantrag auf Asyl gestellt. Die kommen zum größten Teil über die angeblich geschlossene Balkanroute, wobei Österreich Komplettversagen unterstellt werden muß. Die FPÖ wollte ja die illegale Migration stoppen.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Wenn das aber plötzlich massenhaft Leute machen, wird es zu einem großen Problem und muss gelöst werden.Senexx hat geschrieben:(19 Apr 2018, 20:11)
Sie können jederzeit einen Antrag auf Wohngeld stellen, auch wenn sie keine Aussicht haben. Das ist nicht strafbar.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Man könnte "Schnellverfahren" einführen. Und "Schnellgerichte" für eventuelle Einsprüche. Und Gebühren für abgelehnte Anträge. Und eventuell Kaution, bevor ein Einspruch verhandelt wird. Oder was auch immer.Tom Bombadil hat geschrieben:(19 Apr 2018, 21:04)
Wenn das aber plötzlich massenhaft Leute machen, wird es zu einem großen Problem und muss gelöst werden.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Für so etwas braucht es eine Rechtsgrundlage, ergo Gesetze.Senexx hat geschrieben:(19 Apr 2018, 21:05)
Man könnte "Schnellverfahren" einführen. Und "Schnellgerichte" für eventuelle Einsprüche.
Wie auch schon geschrieben:
"Hier müsste der Gesetzgeber tätig werden und solch ein Handeln unter Strafe stellen, deren mildeste Form lediglich die bedingungslose und sofortige Abschiebung in die Heimat (nach Identitäts- und Herkunftsfeststellung mit allen rechtsstaatlichen Mitteln) bedeutet."
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Seit wann sind Familien oder Facebook in der Lage, ueber Asylansprueche zu entscheiden? Jede Entscheidung ist eine Einzelfallentscheidung.Tom Bombadil hat geschrieben:(19 Apr 2018, 20:07)
Die Prämisse ist, dass jemand kommt, der nicht verfolgt wird und der wissen könnte (Facebook, Familienmitglieder), dass er in Deutschland kein Asyl bekommt (Mißbrauch des Asylrechts) oder er weiß es und versucht es unter Vorspegelung falscher Tatsachen trotzdem (imA. Betrug).
Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Den Antrag auf Asyl können sie nicht unter Sanktionen stellen. Sie können wohl aber seine Attraktivität einschränken.Tom Bombadil hat geschrieben:(19 Apr 2018, 21:07)
Für so etwas braucht es eine Rechtsgrundlage, ergo Gesetze.
Wie auch schon geschrieben:
"Hier müsste der Gesetzgeber tätig werden und solch ein Handeln unter Strafe stellen, deren mildeste Form lediglich die bedingungslose und sofortige Abschiebung in die Heimat (nach Identitäts- und Herkunftsfeststellung mit allen rechtsstaatlichen Mitteln) bedeutet."
Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Man kann Verfahren durchaus beschleunigen und typisiert klassifizieren und unterschiedlich bei den Entscheidungswegen verfahren.think twice hat geschrieben:(19 Apr 2018, 21:15)
Seit wann sind Familien oder Facebook in der Lage, ueber Asylansprueche zu entscheiden? Jede Entscheidung ist eine Einzelfallentscheidung.
Es ist ja völlig klar, dass das Asylrecht massenhaft missbraucht wird.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Der Antrag würde abgelehnt. Wohngeld erhalten nur Personen, die keine Transfer- oder Asylbewerberleistungen beziehen.Senexx hat geschrieben:(19 Apr 2018, 20:11)
Sie können jederzeit einen Antrag auf Wohngeld stellen, auch wenn sie keine Aussicht haben. Das ist nicht strafbar.
Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Ich glaube nicht, dass Tom Bombadil Transferleistungen erhält. Deshalb kann er jederzeit einen Antrag auf Wohngeld stellen, der, bestimmt, folgenlos - und damit auch straflos - abgelehnt würde.think twice hat geschrieben:(19 Apr 2018, 21:21)
Der Antrag würde abgelehnt. Wohngeld erhalten nur Personen, die keine Transfer- oder Asylbewerberleistungen beziehen.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Ah, da will einer den Rechtsstaat aushebeln.Senexx hat geschrieben:(19 Apr 2018, 21:05)
Man könnte "Schnellverfahren" einführen. Und "Schnellgerichte" für eventuelle Einsprüche. Und Gebühren für abgelehnte Anträge. Und eventuell Kaution, bevor ein Einspruch verhandelt wird. Oder was auch immer.
Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Gesetze sind, solange sie nicht vom BverfG verworfen werden, rechtsstaatlich.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Erstmal müssen sie aber erlassen werden mit 2/3 Mehrheit des Bundestages.Senexx hat geschrieben:(19 Apr 2018, 21:25)
Gesetze sind, solange sie nicht vom BverfG verworfen werden, rechtsstaatlich.
Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Gesetze werden mit einfacher Mehrheit verabschiedet.think twice hat geschrieben:(19 Apr 2018, 21:35)
Erstmal müssen sie aber erlassen werden mit 2/3 Mehrheit des Bundestages.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Den missbräuchlich gestellten Antrag sehr wohl.Senexx hat geschrieben:(19 Apr 2018, 21:15)
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Das geht nicht. Sie können noch so sehr strampeln.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Und ob das geht, die Fahrlässigkeit oder der Vorsatz muss natürlich bewiesen werden.
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Re: Maßnahmen zur Bekämpfung des Asyl-Missbrauchs in Europa
Sie müssten ein Gesetz dafür schaffen, und jeder "Täter" müsste dann in einem eigenen Verfahren verurteilt werden. Dagegen gäbe es dann Berufung usw.Tom Bombadil hat geschrieben:(19 Apr 2018, 21:49)
Und ob das geht, die Fahrlässigkeit oder der Vorsatz muss natürlich bewiesen werden.