JJazzGold hat geschrieben:(24 Feb 2018, 11:13)
Was sachlich und rechtlich korrekt daran sein soll, a) nach Jahren rückwirkend eine b) Rüge durch die Bundesregierung aussprechen zu lassen, werden Sie doch sicher noch erklären?
Was daran sachlich und rechtlich korrekt sein soll?
Ich muss ihnen wohl den Rechtsstaat erklären: Also, in einem Rechtsstaat ist das erlaubt, was nicht gegen ein Gesetz verstößt. SIE müssen mir also bitte erklären was an dem AfD-Antrag NICHT gesetzestreu war. Wie ich ja ganz klar erklärt habe geht es der AfD um eine Missbilligung. Das ist etwas anderes als ein GG-widriges Verbot.
Also, gegen welches Gesetz will die AfD verstoßen? Wenn da keines ist, dann bitte einen solchen Unsinn auch nicht schreiben es wäre "rechtlich" nicht in Ordnung.
Das ist genau das was ich mit linker Realitätsblase meine. Einer schreibt die AfD will die Pressefreiheit einschränken, und alle anderen nehmen das als Fakt entgegen, weil man anderslautende Realitäten nicht mehr hören will. Die nächste Debatte baut dann auf den selbst geschaffenen falschen Behauptungen auf. Aus der Nummer kommt man nicht mehr raus.