Mit anderen Worten: du kannst dir den Wertungswiderspruch auch nicht erklären, sondern käust Bekanntes in vielen Worten stellenweise falsch (von einem "strafwürdigen Eingriff" in Art 2 GG war seitens GG146 nie die Rede) wieder.Fazer hat geschrieben:(26 Aug 2016, 10:48)
Du bist offenbar kein Jurist, denn du vermengst hier völlig die Themen und Argumente.
Zunächst: ja, alle Juristen sind sich einig, dass das Strafrecht die Ultima Ratio des Staates ist, ein schwerwiegender Eingriff, der nur gegen erhebliche Rechtsverletzungen zulässig ist. Falschparken z.B. als Straftat zu bewerten wäre nach dem GG völlig unzulässig. Ich zitiere beispielsweise:
Bei der Frage, ob Grabschen insoweit eine Straftat wäre, ist genau dieser Massstab anzulegen. Und ein guter Jurist ist in der Lage, Argumente zu hören. Amtsschimmel hat diese Argumente gebracht. GG146, der von sich behauptet, Volljurist zu sein, hört jedoch auf keines dieser Argumente und wischt sie mit dem Argument beiseite, Grabschen wäre ein Eingriff in Art. 2 GG und damit als Straftat zu bewerten. Das ist unsinnig, und so argumentiert kein guter Jurist.
Zweck von Schutzgesetzen ist der Schutz der Allgemeinheit sowie des Einzelnen vor schuldhaften Rechtsgutsverletzungen. Schutzgüter: Menschenwürde, sexuelle Selbstbestimmung; im AGG umfassend auch vor Grabscherei geschützt, im StGB nur, wenn zugleich ehrabschneidender Angriff, andernfalls erst ab Nötigung. ==> vergleichbare Interessenlage, unterschiedliche WertungUnd zuletzt: das Arbeitsrecht hat einen anderen Regelungsinhalt.
Eine ordentliche Geldstrafe ist sogar ein weitaus harmloserer Eingriff als fristlose, AG-seitige Kündigung (==> Arbeitszeugnis = Grundlage für Bewerbungen; BZR für AG, Ausnahme Staat/Justiz, nicht einsehbar; Einträge im Führungszeugnis ab 90 TS).Eine Kündigung ist kein so schwerwiegender Eingriff wie eine Bewertung eines Verhaltens als Straftat.
Im Arbeitsrecht sind auch Verdachtskündigungen möglich bei schwerwiegendem Verdacht auf eine Straftat, ohne dass diese nachgewiesen ist.
AGG ==> Beweislastumkehr.
Es handelt sich eben um den Staat, der seine Aufgaben auf Private auslagert.Es handelt sich eben um Zivilrecht. Dein Argument zieht insoweit nicht.