Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

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Atheist

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Atheist »

Fazer hat geschrieben:(26 Aug 2016, 10:48)

Du bist offenbar kein Jurist, denn du vermengst hier völlig die Themen und Argumente.

Zunächst: ja, alle Juristen sind sich einig, dass das Strafrecht die Ultima Ratio des Staates ist, ein schwerwiegender Eingriff, der nur gegen erhebliche Rechtsverletzungen zulässig ist. Falschparken z.B. als Straftat zu bewerten wäre nach dem GG völlig unzulässig. Ich zitiere beispielsweise:



Bei der Frage, ob Grabschen insoweit eine Straftat wäre, ist genau dieser Massstab anzulegen. Und ein guter Jurist ist in der Lage, Argumente zu hören. Amtsschimmel hat diese Argumente gebracht. GG146, der von sich behauptet, Volljurist zu sein, hört jedoch auf keines dieser Argumente und wischt sie mit dem Argument beiseite, Grabschen wäre ein Eingriff in Art. 2 GG und damit als Straftat zu bewerten. Das ist unsinnig, und so argumentiert kein guter Jurist.
Mit anderen Worten: du kannst dir den Wertungswiderspruch auch nicht erklären, sondern käust Bekanntes in vielen Worten stellenweise falsch (von einem "strafwürdigen Eingriff" in Art 2 GG war seitens GG146 nie die Rede) wieder.
Und zuletzt: das Arbeitsrecht hat einen anderen Regelungsinhalt.
Zweck von Schutzgesetzen ist der Schutz der Allgemeinheit sowie des Einzelnen vor schuldhaften Rechtsgutsverletzungen. Schutzgüter: Menschenwürde, sexuelle Selbstbestimmung; im AGG umfassend auch vor Grabscherei geschützt, im StGB nur, wenn zugleich ehrabschneidender Angriff, andernfalls erst ab Nötigung. ==> vergleichbare Interessenlage, unterschiedliche Wertung
Eine Kündigung ist kein so schwerwiegender Eingriff wie eine Bewertung eines Verhaltens als Straftat.
Eine ordentliche Geldstrafe ist sogar ein weitaus harmloserer Eingriff als fristlose, AG-seitige Kündigung (==> Arbeitszeugnis = Grundlage für Bewerbungen; BZR für AG, Ausnahme Staat/Justiz, nicht einsehbar; Einträge im Führungszeugnis ab 90 TS).
Im Arbeitsrecht sind auch Verdachtskündigungen möglich bei schwerwiegendem Verdacht auf eine Straftat, ohne dass diese nachgewiesen ist.


AGG ==> Beweislastumkehr.
Es handelt sich eben um Zivilrecht. Dein Argument zieht insoweit nicht.
Es handelt sich eben um den Staat, der seine Aufgaben auf Private auslagert.
Zuletzt geändert von Atheist am Freitag 26. August 2016, 13:59, insgesamt 1-mal geändert.
Fazer
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Fazer »

Atheist hat geschrieben:(26 Aug 2016, 13:48)

Mit anderen Worten: du kannst dir den Wertungswiderspruch auch nicht erklären, sondern käust Bekanntes in vielen Worten wieder.



Zweck von Schutzgesetzen ist der Schutz der Allgemeinheit sowie des Einzelnen vor schuldhaften Rechtsgutsverletzungen. Schutzgüter: Menschenwürde, sexuelle Selbstbestimmung; im AGG umfassend auch vor Grabscherei geschützt, im StGB nur, wenn zugleich ehrabschneidender Angriff, andernfalls erst ab Nötigung. ==> vergleichbare Interessenlage, unterschiedliche Wertung



Eine ordentliche Geldstrafe ist sogar ein weitaus harmloserer Eingriff als fristlose, AG-seitige Kündigung (==> Arbeitszeugnis = Grundlage für Bewerbungen; BZR für AG, Ausnahme Staat/Justiz, nicht einsehbar; Einträge im Führungszeugnis ab 90 TS).



AGG ==> Beweislastumkehr.



Es handelt sich eben um den Staat, der seine Aufgaben auf Private auslagert.
Es gibt keinen Wertungswiderspruch. Die Argumentation von GG146 ist schlicht unzureichend. Er zieht das sexuelle Selbstbestimmungsrecht aus Art. 2 GG und findet, dieses ist durch Grabschen verletzt. Darauf folgt dann für ihn zwingend ein Straftatbestand. Das ist schlicht Unfug. Wenn mir jemand die Vorfahrt nimmt greift er auch in mein Recht aus Art. 2 GG ein. Oder wenn mich jemand schubst und ich umfalle, ohne mich dabei zu verletzen. Das Leben ist voll von Eingriffen in unser Selbstbestimmungsrecht, auch ungewollten. So ist halt das Leben. Eine Straftat kann man daraus nur machen, wenn es einen schwerwiegenden Eingriff in ein Rechtsgut darstellen würde. Und so unangemessen Grabschen ist, so ist ein "schwerwiegender" Eingriff in ein Rechtsgut eben nicht vorhanden.

Der Rest deines Beitrages geht an der Sache vorbei. Es ging um das Thema Strafbarkeit. Arbeitsrecht und AGG funktionieren anders.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Atheist »

Fazer hat geschrieben:(26 Aug 2016, 13:59)
Er zieht das sexuelle Selbstbestimmungsrecht aus Art. 2 GG
Es wäre mir neu, dass 1. er sowas tut und dass 2. es ausschließlich von dort hergeleitet wird.
Wenn mir jemand die Vorfahrt nimmt greift er auch in mein Recht aus Art. 2 GG ein. Oder wenn mich jemand schubst und ich umfalle, ohne mich dabei zu verletzen. Das Leben ist voll von Eingriffen in unser Selbstbestimmungsrecht, auch ungewollten.
Nun vergleichst du die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung mit Vorfahrt nehmen? Wow, Spitzenjuristerei at its best. :rolleyes:
Der Rest deines Beitrages geht an der Sache vorbei. Es ging um das Thema Strafbarkeit.
Nein, es ging um das Thema Widerspruchsfreiheit, aber auch um Schutz vor Grabscherei, dem seine strenge Ansicht eher gerecht wird als das Bekannte, was du und Amtsschimmel lehrbuchmäßig wiedergekäut habt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Fazer »

Atheist hat geschrieben:(26 Aug 2016, 14:03)

Es wäre mir neu, dass 1. er sowas tut und dass 2. es ausschließlich von dort hergeleitet wird.



Nun vergleichst du die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung mit Vorfahrt nehmen? Wow, Spitzenjuristerei at its best. :rolleyes:



Nein, es ging um das Thema Widerspruchsfreiheit, aber auch um Schutz vor Grabscherei, dem seine strenge Ansicht eher gerecht wird als das Bekannte, was du und Amtsschimmel lehrbuchmäßig wiedergekäut habt.
Du bist offenbar weder bereit noch in der Lage, den juristischen Argumenten zu folgen.

GG146 schreibt beispielsweise:
Grabschen verletzt das sexuelle Selbstbestimmungsrecht, da kann es nach verfassungsrechtlichen Maßstäben keine Bagatellgrenze geben. Entweder man kann über das wann, wie und wo der Betätigung der eigenen Sexualität völlig autonom entscheiden oder nicht.
Das sexuelle Selbstbestimmungsrecht wird aus Art. 2 iVm Art. 1 GG hergeleitet.

Amtsschimmel antwortet, wie ich, korrekt:
Natürlich kann Grabschen die sexuelle Selbstbestimmung beeinträchtigen. Nur reicht es nicht aus, sich einfach hinzustellen und daraus schlusszufolgern, dass das dann verfassungsrechtlich nicht anders als mit den Mitteln des Strafrechts zu lösen sein könne - dieser Schluss ist grob falsch.
Was du offenbar nicht verstehen willst, wie auch GG146: nicht jeder Eingriff in mein Selbstbestimmungsrecht wird strafrechtlich verfolgt. Beim Vorfahrtnehmen hast du es schon kapiert. Wie ist es denn damit, dass mich jemand vorsätzlich umschubst, ich verletze mich aber nicht? Fakt: wird strafrechtlich nicht verfolgt. Und sowas kann weitaus heftiger sein, als wenn ein Mann z.B. einer Frau an den Po fassen würde. Nicht jedes falsche und unangemessene Verhalten kann und muss strafrechtlich sanktioniert werden.

Zum Thema Widerspruchsfreiheit: auch hier bist du offenbar nicht in der Lage juristisch zu denken. Strafrecht ist nicht gleich Zivilrecht. Wer fahrlässig mein Eigentum zerstört, begeht eine fahrlässige Sachbeschädigung. Die ist NICHT strafrechtlich sanktioniert. Aber ich habe zivilrechtlich einen Schadensersatzanspruch. Grabschen wegen Stören des Betriebsfriedens als ausreichend für eine Kündigung zu erklären heisst nicht, dass Grabschen auch als Straftat geahndet werden müsste. As easy as that.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Atheist »

Fazer hat geschrieben:(26 Aug 2016, 14:40)

Du bist offenbar weder bereit noch in der Lage, den juristischen Argumenten zu folgen.

GG146 schreibt beispielsweise:


Das sexuelle Selbstbestimmungsrecht wird aus Art. 2 iVm Art. 1 GG hergeleitet.

Amtsschimmel antwortet, wie ich, korrekt:


Was du offenbar nicht verstehen willst, wie auch GG146: nicht jeder Eingriff in mein Selbstbestimmungsrecht wird strafrechtlich verfolgt. Beim Vorfahrtnehmen hast du es schon kapiert. Wie ist es denn damit, dass mich jemand vorsätzlich umschubst, ich verletze mich aber nicht? Fakt: wird strafrechtlich nicht verfolgt. Und sowas kann weitaus heftiger sein, als wenn ein Mann z.B. einer Frau an den Po fassen würde. Nicht jedes falsche und unangemessene Verhalten kann und muss strafrechtlich sanktioniert werden.

Zum Thema Widerspruchsfreiheit: auch hier bist du offenbar nicht in der Lage juristisch zu denken. Strafrecht ist nicht gleich Zivilrecht. Wer fahrlässig mein Eigentum zerstört, begeht eine fahrlässige Sachbeschädigung. Die ist NICHT strafrechtlich sanktioniert. Aber ich habe zivilrechtlich einen Schadensersatzanspruch. Grabschen wegen Stören des Betriebsfriedens als ausreichend für eine Kündigung zu erklären heisst nicht, dass Grabschen auch als Straftat geahndet werden müsste. As easy as that.
Noch einmal für dich zum mitdenken: Wenn Horst mit versautem Arbeitszeugnis fristlos gekündigt wird, weil er Dörte an den Busen gegrabscht hat, dann sind die tatsächlichen Auswirkungen für ihn schwerwiegender als sagen wir mal 60 TS. ==> allgemeine Argumentation (ultima ratio) läuft am konkreten Fall ins Leere.

Weiterer Nachteil: Horst darf in seiner Freizeit nach Herzenslust Dörte begrabschen. Bei Strafbewehrung hingegen müsste Horst seine Fingerchen auch außerhalb von Beschäftigungsverhältnissen unter Kontrolle halten, Dörtes Sexualität wäre selbstbestimmt(er).

PS: Da der Staat seine Aufgaben (hier Gleichbehandlungsauftrag) an Private auslagert, ist es ohnehin verfehlt sich nun hinzustellen und über die Provatautonomie lehrbuchmäßig zu fantasieren.
Zuletzt geändert von Atheist am Freitag 26. August 2016, 15:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Fazer »

Atheist hat geschrieben:(26 Aug 2016, 15:15)

Noch einmal für dich zum mitdenken: Wenn Horst mit versautem Arbeitszeugnis fristlos gekündigt wird, weil er Dörte an den Busen gegrabscht hat, dann sind die tatsächlichen Auswirkungen für ihn schwerwiegender als sagen wir mal 60 TS. ==> allgemeine Argumentation (ultima ratio) läuft am konkreten Fall ins Leere.

Weiterer Nachteil: Horst darf in seiner Freizeit nach Herzenslust Dörte begrabschen. Bei Strafbewehrung hingegen müsste Horst seine Fingerchen auch außerhalb von Beschäftigungsverhältnissen unter Kontrolle halten, Dörtes Sexualität wäre selbstbestimmt(er).
Es bleibt dabei, du vermengst Zivilrecht und Strafrecht. Strafrecht ahndet eine Straftat, ganz gleich ob sie in der Freizeit oder in einem Arbeitsverhältnis begangen wird. Eine Kündigung kann erfolgen, wenn der Betriebsfrieden gestört wird, z.B. durch so eine Tat innerhalb des Betriebes. Welche finanziellen Folgen das für deinen Horst hat, ist im Arbeitsrecht dabei ziemlich egal. Dass im Arbeitsrecht ein bestimmtes Verhalten zu einer Kündigung führen kann, heisst insoweit eben nicht, dass es auch strafbewehrt ist oder sein müsste. Diese Logik ist schlicht falsch.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Atheist »

Fazer hat geschrieben:(26 Aug 2016, 15:22)

Es bleibt dabei, du vermengst Zivilrecht und Strafrecht. Strafrecht ahndet eine Straftat, ganz gleich ob sie in der Freizeit oder in einem Arbeitsverhältnis begangen wird. Eine Kündigung kann erfolgen, wenn der Betriebsfrieden gestört wird, z.B. durch so eine Tat innerhalb des Betriebes. Welche finanziellen Folgen das für deinen Horst hat, ist im Arbeitsrecht dabei ziemlich egal. Dass im Arbeitsrecht ein bestimmtes Verhalten zu einer Kündigung führen kann, heisst insoweit eben nicht, dass es auch strafbewehrt ist oder sein müsste. Diese Logik ist schlicht falsch.
Siehe Nachtrag:
Staat seine Aufgaben (hier Gleichbehandlungsauftrag) an Private auslagert, ist es ohnehin verfehlt sich nun hinzustellen und über die Provatautonomie lehrbuchmäßig zu fantasieren.


Wenn das aber schon alles zum Thema war, dann finde ich GG146s Ansicht nicht nur nachvollziehbar, sondern mituter auch vorzugswürdiger.

Es ist übrigens witzig zu sehen, wie hier nach Silvester die Hölle ausbrach, nun jedoch mit welchem Nachdruck von einigen hier versammelten Herren das Recht auf Grabscherei verteidigt wird. :D
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Fazer »

Atheist hat geschrieben:(26 Aug 2016, 15:26)

Siehe Nachtrag:

Staat seine Aufgaben (hier Gleichbehandlungsauftrag) an Private auslagert, ist es ohnehin verfehlt sich nun hinzustellen und über die Provatautonomie lehrbuchmäßig zu fantasieren.

Wenn das aber schon alles zum Thema war, dann finde ich GG146s Ansicht nicht nur nachvollziehbar, sondern mituter auch vorzugswürdiger.
Ich habe mal deinen Nachtrag einkopiert, sonst geht das hier verloren.

Deine Position hat mit dem Thema rein gar nichts mehr zu tun. Der Staat hat keinen Gleichbehandlungsauftrag an Private ausgelagert. Auch hier liest du offenbar nicht, was Amtsschimmel schon geschrieben hat: Art. 3 GG regelt das Verhältnis von Bürger zum Staat. Der Staat hat die Menschen gleichzubehandeln. Privat darfst du an sich die Menschen so ungleich behandeln wie du willst. Das AGG ist insoweit ein Eingriff in die private Freiheit von Menschen, da das Gesetz Menschen zwingt, bei bestimmten zivilrechtlichen Themen diese gleich zu behandeln. Das mag man wünschenswert halten ist aber gerade NICHT eine Verlagerung eines Gleichbehandlungsauftrages des Staates.

Und mit der Frage, ob Grabschen strafrechtlich zu ahnden wäre hat es schlicht nichts zu tun.
Atheist hat geschrieben:(26 Aug 2016, 15:26)Es ist übrigens witzig zu sehen, wie hier nach Silvester die Hölle ausbrach, nun jedoch mit welchem Nachdruck von einigen hier versammelten Herren das Recht auf Grabscherei verteidigt wird. :D
Tja, auch hier zeigst du, dass du offenbar der rechtlichen Diskussion nicht folgen kannst. Niemand will ein Recht auf Grabschen verteidigen. Genauso wenig wie ich ein Recht auf Schubsen verteidigen werde. Aber wenn mich jemand schubst, wird das dennoch nicht zu einem Strafverfahren führen. Lesen und Verstehen: nicht jedes unangemessene und falsche Verhalten von Menschen ist als Straftat zu verfolgen.

Wenn Grabschen eine bestimmte Schwelle überschreitet kann es im übrigen schon heute als Beleidigung oder Nötigung verfolgt werden. Aber auch hierfür wäre eine gewisse Schwere der Tat erforderlich.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Atheist »

Fazer hat geschrieben:(26 Aug 2016, 16:03)

Ich habe mal deinen Nachtrag einkopiert, sonst geht das hier verloren.

Deine Position hat mit dem Thema rein gar nichts mehr zu tun. Der Staat hat keinen Gleichbehandlungsauftrag an Private ausgelagert. Auch hier liest du offenbar nicht, was Amtsschimmel schon geschrieben hat: Art. 3 GG regelt das Verhältnis von Bürger zum Staat.
Vielelicht hast du ja einfach die Werteordnung nicht verstanden, über die du hier fantasierst. Übrigens fand der Gleichheitssatz bereits vor der Einführung des AGG Anwendung auf Private ==> Drittwirkung der Grundrechte; bis AGG st. Rspr. des BAG.
Der Staat hat die Menschen gleichzubehandeln. Privat darfst du an sich die Menschen so ungleich behandeln wie du willst. Das AGG ist insoweit ein Eingriff in die private Freiheit von Menschen, da das Gesetz Menschen zwingt, bei bestimmten zivilrechtlichen Themen diese gleich zu behandeln. Das mag man wünschenswert halten ist aber gerade NICHT eine Verlagerung eines Gleichbehandlungsauftrages des Staates.
Klar, denn der AG muss u.a. dafür sorgen, dass Dörte nicht von Horst begrabscht wird, so wie es sein soll. In der Freizeit ist der Staat aber "magischerweise" nicht in der Lage, Dörte vor Grabschangriffen zu schützen, weil angeblich niederschwellig und mit Vorfahrt-nehmen zu vergleichen. Warum dann den AG mit solchen Pflichten gängeln?
Tja, auch hier zeigst du, dass du offenbar der rechtlichen Diskussion nicht folgen kannst. Niemand will ein Recht auf Grabschen verteidigen. Genauso wenig wie ich ein Recht auf Schubsen verteidigen werde. Aber wenn mich jemand schubst, wird das dennoch nicht zu einem Strafverfahren führen. Lesen und Verstehen: nicht jedes unangemessene und falsche Verhalten von Menschen ist als Straftat zu verfolgen.

Wenn Grabschen eine bestimmte Schwelle überschreitet kann es im übrigen schon heute als Beleidigung oder Nötigung verfolgt werden. Aber auch hierfür wäre eine gewisse Schwere der Tat erforderlich.
Insbesondere zeigt die Diskussion eins: deine und Amtsschimmels private Einstellung zu ausgewählten Rechtsgutverletzungen. Busen-grabschen? Lästig wie Vorfahrt-nehmen, aber noch okay. Manch anderer würde ergänzen: noch okay, so lange keine Nordafrikaner, Arabertürken oder andere Problemethnien grabschen (Wo treiben sich diese Frauenrechtler eigentlich rum? Alle mit der Burka-Verbotsdebatte voll ausgelastet?). :D
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von GG146 »

Atheist hat geschrieben:(25 Aug 2016, 22:39)

Ich finde die Ausführungen von GG146 auf den Punkt gebracht und logisch nachvollziehbar; sie sind zwar eine strenge, aber auch menschenfreundliche und individualitätsbetonende Auslegung des Wertekanons des Grundgesetzes.
Die Auslegung wäre streng, wenn man aus mehreren alternativen und jeweils praktikablen Rechtsmitteln gegen Grabscher auswählen könnte. Dann wäre es zumindest vertretbar, zivilrechtliche Unterlassungsansprüche als hinreichend gegen niedrigschwellige Eingriffe in das sexuelle Selbstbestimmungsrecht darzustellen.

Die sind aber nicht praktikabel, soweit es sich um Grabschereien wildfremder Menschen in der Öffentlichkeit handelt. Auf der Domplatte und in Freibädern kommen Zivilrichter und Gerichtsvollzieher auf jeden Fall zu spät, um den Eingriff zu verhindern. Das Zivilrecht kann hier also keinen geeigneten Rechtsschutz gewähren.

Das Zivilrecht kennt aber ebenso wie das Strafrecht ein Notwehrrecht. Dieser BGB - § lässt die Strafbarkeit der gewaltsamen Selbstverteidigung gegen Grabscher ebenso entfallen wie das Notwehrrecht im StGB:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__227.html

Der Verzicht auf die Strafbarkeit der Grabscherei bewirkt also, dass etwas (de facto, der Unterlassungsanspruch ist ja nicht praktikabel) erlaubt ist, was mit Gewalt - also notfalls schwerer Verletzung eines Menschen - abzuwehren ebenfalls erlaubt ist. Ich meine, dass man keine "strengen" Ansichten haben muss, um da einen Mangel an Staats- und Rechtsvernunft zu erkennen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Eine 19-Jährige wurde an Neujahr Opfer eines sexuellen Übergriffs in Stellingen. Am Montag ist der Täter Zmaray N. (19) zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und zehn Monate Haft auf Bewährung gefordert, der Verteidiger wollte den Freispruch.

Die Hämatome und Bissspuren am Körper von Saskia M. (19) erzählen eine deutliche Geschichte. Und auch die Vorsitzende der Jugendkammer Anne Meier-Göring stellte fest: „Es gab ein nicht einvernehmliches Geschehen.“

Die 19-Jährige hatte mit Freunden Silvester gefeiert. Dann fuhr sie mit der S-Bahn nach Stellingen, ebenso drei junge Männer, einer davon war der Angeklagte.
„Wir gehen davon aus, dass sie zu dem Zeitpunkt unter dem Einfluss von K.o.-Tropfen stand“, sagte die Richterin. Überwachungskameras zeigen, wie die vier am S-Bahnhof Stellingen ausstiegen.

Vor einem Restaurant griff Zmaray N. die Frau zum ersten Mal an, stieß sie nach Zeugenaussagen zu Boden und kniete sich auf sie.

Offenbar klaute ein anderer Mann ihr Handy und rannte weg. Zeugen alarmierten die Polizei. Zwei Minuten bevor die Beamten eintrafen, lief die Frau davon, der

Angeklagte hinter ihr her. Saskia M. fiel zu Boden. Zmaray N. drückte ihr den Mund zu, zog sie halb aus, biss sie und masturbierte auf ihr.
Zmaray N. sagte vor Gericht: „Ich habe einen Fehler gemacht, und das tut mir sehr leid.“ Das Gericht wertete die Reue und das Erschrecken des Angeklagten über die eigene Tat als strafmildernd. Er habe kein Aggressionspotenzial oder einen gestörten Sexualtrieb.
Soso, eine Frau unter K.O.-Trofen setzen, ihr Gewalt anzutun und auf ihr dann zu mastubieren lässt natürlich keine Rückschlüsse auf ein Aggressionspotential oder gestörten Sexualtrieb zu :rolleyes:

Aber immerhin hat die Richterin zu dem Opfer noch eine passende Botschaft:
Zu der jungen Frau, die als Nebenklägerin im Gerichtssaal saß, sagte die Richterin: „Ich hoffe, dass Sie eines Tages dieses Geschehen vergessen können und ohne Scheu und Angst vor Menschen leben können.“
http://www.mopo.de/hamburg/sex-attacke- ... t-24663236
Na klar wird die das vergessen und ohne Scheu und Angst vor Menschen leben :thumbup:
"Sie verbieten nicht die Hassrede. Sie verbieten die Rede, die sie hassen"
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

„Ich habe einen Fehler gemacht, und das tut mir sehr leid.“ Das Gericht wertete die Reue und das Erschrecken des Angeklagten über die eigene Tat als strafmildernd.
Entweder ist die Richterin wirklich so naiv oder sie tut nur so... :rolleyes:
Das sag ich das nächste Mal dann auch wenn ich den Typen, der immer seinen Köter gegen meinen Bock pissen lässt, umgeklatscht hab . Mal sehen ob der Richter da auch Milde walten lässt, wenn das vor Gericht käme... :rolleyes:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von CaptainJack »

firlefanz11 hat geschrieben:(29 Aug 2016, 17:31)

Entweder ist die Richterin wirklich so naiv oder sie tut nur so... :rolleyes:
Das sag ich das nächste Mal dann auch wenn ich den Typen, der immer seinen Köter gegen meinen Bock pissen lässt, umgeklatscht hab . Mal sehen ob der Richter da auch Milde walten lässt, wenn das vor Gericht käme... :rolleyes:
Das erinnert an die Linke, die sich bei ihren Vergewaltigern noch entschuldigte! Das i-Tüpfelchen war, dass sie, um es für die armen Flüchtlingsvergewaltiger noch weniger schlimm aussehen zu lassen, 3 Deutsche in ihr Phantasie-Boot nahm!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von GG146 »

Dampflok94 hat geschrieben:(26 Aug 2016, 13:11)

Daß der Staatsanwalt das schlicht juristisch geprüft hat, kommt dir nicht in den Sinn. Sondern nur, daß der Innenminister aus irgendwelchen obskuren Gründen von seinem Weisungsrecht Gebrauch gemacht hat. Na toll.
Offiziell machen die Justizminister (nicht Innenminister) fast nie Gebrauch von ihrem Weisungsrecht. Dass die Defekte der Gewaltenteilung in Deutschland aber auf inoffiziellen Wegen immer wieder praktisch zum Tragen kommen, liegt für mich auf der Hand.

Guck` Dir den Sch ... hier mal an und verkünde dann weiter die beste aller rechtsstaatlichen Welten in Deutschland:

http://www.zeit.de/2016/33/jan-robert-r ... ettansicht

Das glaubt Dir dann nur niemand mehr, der sich selbst einen Überblick verschafft hat.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

firlefanz11 hat geschrieben:(29 Aug 2016, 17:31)

Entweder ist die Richterin wirklich so naiv oder sie tut nur so... :rolleyes:
Das sag ich das nächste Mal dann auch wenn ich den Typen, der immer seinen Köter gegen meinen Bock pissen lässt, umgeklatscht hab . Mal sehen ob der Richter da auch Milde walten lässt, wenn das vor Gericht käme... :rolleyes:
Im Normalfall kann man schon erkennen, ob eine Entschuldigung ehrlich gemeint ist. Daher kann die Richterin, die das ja live erlebt hat, sehr wohl einschätzen. Wir hingegen können es nicht.

Glaubwürdige Reue ist nun einmal strafmildernd. Wem das nicht paßt, der kann sich ja gerne für eine Gesetzesänderung einsetzen. Das würde ich allerdings für naiv halten.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bolero »

Dampflok94 hat geschrieben:(30 Aug 2016, 09:47)

Glaubwürdige Reue ist nun einmal strafmildernd. Wem das nicht paßt, der kann sich ja gerne für eine Gesetzesänderung einsetzen. Das würde ich allerdings für naiv halten.
Wie oft kommt man denn mit dieser "glaubwürdigen" Reue eigentlich so durch?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

Bolero hat geschrieben:(30 Aug 2016, 10:01)

Wie oft kommt man denn mit dieser "glaubwürdigen" Reue eigentlich so durch?
Was heißt denn hier damit durchkommen? Wer bereut wird eben anders behandelt als der, der eiskalt bleibt. Findest Du das wirklich falsch?

Auch wenn ich es sonst nicht so mit der Kirche habe: Die Aussage, Gott liebe einen reuigen Sünder mehr als 99 Gerechte, finde ich schon cool. :cool:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Dampflok94 hat geschrieben:(30 Aug 2016, 10:12)

Was heißt denn hier damit durchkommen? Wer bereut wird eben anders behandelt als der, der eiskalt bleibt. Findest Du das wirklich falsch?

Auch wenn ich es sonst nicht so mit der Kirche habe: Die Aussage, Gott liebe einen reuigen Sünder mehr als 99 Gerechte, finde ich schon cool. :cool:
Für die besten Leistungen gibt es dann den Oscar. :cool:
„Wer mich beleidigt, bestimme ich.“ (Klaus Kinski)

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Nele28 »

Dampflok94 hat geschrieben:(30 Aug 2016, 10:12)

Was heißt denn hier damit durchkommen? Wer bereut wird eben anders behandelt als der, der eiskalt bleibt. Findest Du das wirklich falsch?

Auch wenn ich es sonst nicht so mit der Kirche habe: Die Aussage, Gott liebe einen reuigen Sünder mehr als 99 Gerechte, finde ich schon cool. :cool:
Du meinst wohl die "Selbstgerechten" Ich kenne in diesem Zusammenhang nur das Gleichnis vom Pharisäer und dem reuigen Sünder. Straftäter sind gleich zu behandeln. Es mag Gründe geben, milderne Umstände einzuräumen, wernn der Täter ein vollständiges Geständnis abgibt und damit Hinweise für die Ergreifung von Mittäterschaften gibt.
Ich verstehe nicht, warum einem Volljährigen Rechte zuerkannt werden, bei Straffälligkeit aber milderne Umstände gelten sollen, weil dann in aller Regel mangelnde Strafmündigkeit in Betracht kommt und deshalb mangelndes Unrechtsbewußtsein unterstellt wird.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bolero »

Dampflok94 hat geschrieben:(30 Aug 2016, 10:12)

Was heißt denn hier damit durchkommen? Wer bereut wird eben anders behandelt als der, der eiskalt bleibt. Findest Du das wirklich falsch?
Viele, die im Gericht ein paar Tränen vergießen und die große Reue "vorspielen", sind für mich eiskalt.
Viele Richter lassen sich dadurch beeinflussen und der Angeklagte lacht sich nach der Verhandlung mit
seinen Kumpels einen ab.
Ein dreifaches Hoch auf die Zukunft! ;)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Bolero hat geschrieben:(30 Aug 2016, 12:39)

Viele, die im Gericht ein paar Tränen vergießen und die große Reue "vorspielen", sind für mich eiskalt.
Viele Richter lassen sich dadurch beeinflussen und der Angeklagte lacht sich nach der Verhandlung mit
seinen Kumpels einen ab.
Die Tat sollte bestraft werden ungeachtet, ob da nun Reue gespielt wird oder nicht.
Wer jemanden mit KO Tropfen betäubt, ihn mißbraucht und auf ihn pisst oder wichst, beweist eine sehr große Verrohung.
Der schickt vermutlich etliche SMS in seine Heimat und erzählt freudestrahlend, wie schön man hier Frauen mißbrauchen kann und wie ungestraft. :cool: :cool:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von relativ »

firlefanz11 hat geschrieben:(29 Aug 2016, 17:31)

Entweder ist die Richterin wirklich so naiv oder sie tut nur so... :rolleyes:
Das sag ich das nächste Mal dann auch wenn ich den Typen, der immer seinen Köter gegen meinen Bock pissen lässt, umgeklatscht hab . Mal sehen ob der Richter da auch Milde walten lässt, wenn das vor Gericht käme... :rolleyes:
Es kommt eben auf die Glaubwürdigkeit an, echte Reue kann das Strafmaß mildern, ist einer unserer Prinzipien bei der Straffindung und hat natürlich auch einen christlichen Hintergrund ;)
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

relativ hat geschrieben:(30 Aug 2016, 12:50)

Es kommt eben auf die Glaubwürdigkeit an, echte Reue kann das Strafmaß mildern, ist einer unserer Prinzipien bei der Straffindung und hat natürlich auch einen christlichen Hintergrund ;)
Ich seh grade Halle Berri bei der Oscarverleihung, wie sehr sie geweint hat. Da wird man doch weich. :)

Für geilen Spaß im Vorfeld nimmt man das Vergießen von ein paar Tränchen gern hin. Es kann auch sein, dass besagte Tränen aus Selbstmitleid fließen, weil man erwischt wurde. Dann kann man reumütig sagen, dass man das nächste Mal vorsichtiger ist. :cool:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

relativ hat geschrieben:(30 Aug 2016, 12:50)

Es kommt eben auf die Glaubwürdigkeit an, echte Reue kann das Strafmaß mildern, ist einer unserer Prinzipien bei der Straffindung und hat natürlich auch einen christlichen Hintergrund ;)
Wenn ich falsch parke bereue ich das auch immer, trotzdem wird das Knöllchen fällig :(
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bolero »

relativ hat geschrieben:(30 Aug 2016, 12:50)

Es kommt eben auf die Glaubwürdigkeit an, echte Reue kann das Strafmaß mildern, ist einer unserer Prinzipien bei der Straffindung und hat natürlich auch einen christlichen Hintergrund ;)
An was erkennt man echte-oder unechte Reue?
Jaaaaa, ich weiß. Richter und Sachverständige können das. :D
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Bolero hat geschrieben:(30 Aug 2016, 12:59)

An was erkennt man echte-oder unechte Reue?
Jaaaaa, ich weiß. Richter und Sachverständige können das. :D
Kennst du die Szene zwischen Jake Elwood und Carrie im Tunnel (Blues Brothers)?
:D :D
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von epona »

jack000 hat geschrieben:(30 Aug 2016, 12:58)

Wenn ich falsch parke bereue ich das auch immer, trotzdem wird das Knöllchen fällig :(
Nicht immer.

Als ich unseren ausgebüxten Hund v. einem Tierheim abholte, in das er v. der Feuerwehr gebracht wurde, parkte ich auf einem Behindertenparkplatz.
Als ich glücklich mit Hund zum Auto kam stand bereits ein strenger Ordnunghüter davor der, nachdem er den Grund für meine Unachtsamkeit hörte sofort auf das Ausstellen eines Knöllchen verzichtete.
Mitten in Mannheim parkte ich verkehrswidrig in 2. Reihe um in einer Tierhandlung schnell eine Hundeleine zu erwerben, die ich morgens daheim vergessen hatte.
Hier das selbe, komme raus, Polizei am Auto, wahrheitsgemäß die Dringlichkeit meines Haltens belegt und gut war. :)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von relativ »

jack000 hat geschrieben:(30 Aug 2016, 12:58)

Wenn ich falsch parke bereue ich das auch immer, trotzdem wird das Knöllchen fällig :(
Reue kannst du ja trotzdem zeigen und die Strafe hilft dir, die Reue nicht zu vergessen. ;)
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von relativ »

Bolero hat geschrieben:(30 Aug 2016, 12:59)

An was erkennt man echte-oder unechte Reue?
Jaaaaa, ich weiß. Richter und Sachverständige können das. :D
Nunja, es kann schon passieren, daß Einschätzungen auch mal falsch sind, trotzdem muss man den Grundsatz nicht grundsätzlich in Frage stellen, denn er gehört zu unseren Rechtsstaat und wir sind, m.M. damit bis jetzt besser gefahren als Länder, die so einen Grundsatz nicht haben.

Edit: Die meisten Richter haben durch ihre jahrelange Tätigkeit schon ein Näschen für bestimmte Charaktere, da vertraue ich schon auf deren Einschätzung durch ihre Erfahrung.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von CaptainJack »

Dampflok94 hat geschrieben:(30 Aug 2016, 10:12)

Was heißt denn hier damit durchkommen? Wer bereut wird eben anders behandelt als der, der eiskalt bleibt. Findest Du das wirklich falsch?

Auch wenn ich es sonst nicht so mit der Kirche habe: Die Aussage, Gott liebe einen reuigen Sünder mehr als 99 Gerechte, finde ich schon cool. :cool:
Dieser Typ, der Tat nach eine Drecks.., kriegt von seinem Verteidiger eine Vorgehensweise eingetrichtert ... das war´s! .. als ob der im Gerichtssaal verkündet: "ich hab´s gerne gemacht, ich mach es bald wieder!? :D
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

Bolero hat geschrieben:(30 Aug 2016, 12:39)

Viele, die im Gericht ein paar Tränen vergießen und die große Reue "vorspielen", sind für mich eiskalt.
Viele Richter lassen sich dadurch beeinflussen und der Angeklagte lacht sich nach der Verhandlung mit
seinen Kumpels einen ab.
Mag sein, daß dies vorkommt. Es ist nun mal die Aufgabe eines Richters das zu beurteilen. Was man jedoch nicht kann, ist das im Einzelfall von außen zu beurteilen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

CaptainJack hat geschrieben:(30 Aug 2016, 14:10)

Dieser Typ, der Tat nach eine Drecks.., kriegt von seinem Verteidiger eine Vorgehensweise eingetrichtert ... das war´s! .. als ob der im Gerichtssaal verkündet: "ich hab´s gerne gemacht, ich mach es bald wieder!? :D
Das muß schon glaubhaft rüberkommen. Sich mit unbewegter Miene ein "Tut mit leid" rauszuquetschen, wird nix bringen. Da muß schon mehr kommen.
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Mindestens 18 Mal wurde gegen Erdinc S. bereits wegen schwerer Körperverletzung und Raub ermittelt. Oft stand er vor Gericht und wurde schuldig gesprochen. Auch zur Bewährungsstrafe wurde er schon verurteilt, weil er einen 44-Jährigen vor den Augen seiner vier Kinder ins Koma geschlagen hatte.

Vergangene Woche nun wurde dem 19-Jährigen in Köln der vorerst letzte Prozess gemacht, nachdem er ein homosexuelles Paar beleidigt, geschlagen und gebissen hatte.

Offenbar fühlte er sich durch deren Händchenhalten provoziert. Deshalb beschimpfte er die Männer, prügelte und biss sie. Ein Opfer erlitt eine tiefe Fleischwunde.

Am Donnerstag entschied der Kölner Amtsrichter Michael Klein, den gewalttätigen Deutschtürken wieder in die Freiheit zu entlassen. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Denn diese "einfache Körperverletzung" rechtfertige keine Haftstrafe. Der Gesetzgeber wolle, dass "nicht jeder wegen einer Kleinigkeit ins Gefängnis muss" - so bezog zumindest Richter Klein das Gesetz auf seinen Fall. Der Opferanwalt protestierte sogleich, für die Opfer der Schlag- und Beißattacke habe es sich nicht um eine Kleinigkeit gehandelt. Vielmehr habe sie die Tat an "einen Zombiefilm" erinnert. Auch bei den Anwälten der früheren Opfer von Erdinc S. ist die Empörung über diesen Ausspruch des Jugendrichters groß. Immerhin ist der 44-Jährige, den Erdinc S. ins Koma schlug, seitdem dauerhaft behindert und berufsunfähig.

Klein begründete sein Urteil mit dem Hinweis darauf, dass ein "Strafrecht ohne Hoffnung" für Täter unmenschlich sei. Auch deshalb habe er den Wiederholungstäter auf freien Fuß gesetzt. Zudem bestehe bei Erdinc S. keine Fluchtgefahr, weil er junger Vater sei. Allerdings müsse er sich einem Anti-Aggressionstraining unterziehen. Dieses Training war ihm schon bei einem früheren Prozess zur Auflage gemacht worden. Trotzdem beging er danach noch Straftaten.

Mit einer Aussage konnte die Urteilsbegründung indes auch Kritiker überzeugen: mit der Hoffnung, auch der Gewalttäter Erdinc S. könne eines Tages lernen, seine Persönlichkeit in nicht strafbarer Weise auszuleben. Erdinc S. will jetzt übrigens Metzger werden.
https://beta.welt.de/wams_print/article ... -frei.html

Mit 19 Jahren vor einem Jugendrichter. Dieser Schwachsinn mit der "Reifeverzögerung" gehört sofort abgeschafft. Ebenso zeigt sich auch in diesem Fall, dass diese Art von Justiz bei einigen völlig Katastrophale Folgen für die Gesellschaft nach sich zieht.

Und obwohl die vor ihrem Totalversagen stehen und sich eigentlich mal bei den Opfern entschudligen müssten, da sie Ideologie vor Realität gestellt haben, motzen die Kuschelrichter auch noch frech rum:
In scharfen Worten distanzierte sich Richter Klein zudem von der öffentlichen Erregung nach den früheren milden Urteilen gegen Erdinc S., schließlich würden Gerichtsurteile "nicht auf der Straße gefällt".

Damit bleiben sich die Kölner Jugendrichter treu. Schon im Juni 2008 hatten acht von ihnen eine Kampfschrift verfasst, in der sie den Kritikern milder Gerichtsurteile einiges um die Ohren hauten - vor allem Politikern, Polizisten und Journalisten. Weil die sich oft über frühere "Koma-Schläger"-Urteile empört hatten, unterstellten die Richter ihnen eine "Hetzkampagne", die "populistischen Vorgaben Genüge" tun sollte. Sodann unterstellten sie der Forderung nach härteren Strafen, sie entspringe "einem archaischen Rachebedürfnis". Und schließlich taten sie den "Ruf nach möglichst langem Wegsperren" als "gedankenlos" ab.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Echt unglaublich...! Und da wundern sich Manche wenn die Tendenz zur Selbstjustiz immer größer wird...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bolero »

Die wachen vielleicht erst auf, wenn er einen totgeprügelt hat.

Wie würde wohl das Urteil ausfallen, wenn einer dieser Kölner Kuschelrichter sein Opfer wäre?
Ein dreifaches Hoch auf die Zukunft! ;)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Bolero hat geschrieben:(07 Sep 2016, 12:22)

Die wachen vielleicht erst auf, wenn er einen totgeprügelt hat.

Wie würde wohl das Urteil ausfallen, wenn einer dieser Kölner Kuschelrichter sein Opfer wäre?
Auch dann nicht. Schliesslich ist er ja junger Papi u. hat allein deshalb schon eine positive Sozialprognose... :rolleyes:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Atheist »

jack000 hat geschrieben:(07 Sep 2016, 10:15)

https://beta.welt.de/wams_print/article ... -frei.html

Mit 19 Jahren vor einem Jugendrichter. Dieser Schwachsinn mit der "Reifeverzögerung" gehört sofort abgeschafft. Ebenso zeigt sich auch in diesem Fall, dass diese Art von Justiz bei einigen völlig Katastrophale Folgen für die Gesellschaft nach sich zieht.

Und obwohl die vor ihrem Totalversagen stehen und sich eigentlich mal bei den Opfern entschudligen müssten, da sie Ideologie vor Realität gestellt haben, motzen die Kuschelrichter auch noch frech rum:
Eines seiner Opfer wurde bereits dauerhaft geschädigt:
ist der 44-Jährige, den Erdinc S. ins Koma schlug, seitdem dauerhaft behindert und berufsunfähig.
Angesichts dieser Tatsache ist das Urteil mit Blick auf den Schutz der Bevölkerung und insbesondere auch seiner Familie durchaus fragwürdig. Neben dem Bewährungshelfer sollte auch noch das Jugendamt das Wohlergehen seines Kindes und seiner Frau sicherstellen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von GG146 »

Das ist ja mal eine "sportliche" Mordanklage:
LG Berlin zu Kudamm-Rasern

Mord­pro­zess um töd­li­ches Auto­rennen

Zwei Männer leisteten sich in ihren Sportwagen auf dem Berliner Kudamm ein Rennen, einer von ihnen fuhr dabei einen Unbeteiligten zu Tode. Die Fahrer stehen nun wegen Mordes vor Gericht - in Deutschland ein rechtliches Kuriosum.

(...)
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/l ... utorennen/

Das "Kuriosum" halte ich schlicht und ergreifend für eine Gerichtsshow, um kurz vor den Berliner Senatswahlen Leute einzulullen, die so schlecht auf unsere "Kuscheljustiz" zu sprechen sind, dass sie allein deshalb möglicherweise die AfD wählen könnten. Eine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags ist beim besten Willen nicht möglich, weil noch so extreme Fälle von grober und bewusster Fahrlässigkeit der juristischen Definition des bedingten Vorsatzes (billigend in Kauf nehmen) nicht entsprechen können. Das wird bei einem illegalen Autorennen sogar besonders deutlich. Die Teilnehmer wollen gewinnen und wer zuerst einen Unfall baut, ist ganz sicher der Verlierer. Von "billigen" kann in solchen Fällen überhaupt keine Rede sein.

Der Blick auf den eigentlichen Justizskandal, nämlich die den "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr" ablehnende Rechtsprechung, obwohl die kriminelle Umgestaltung des öffentlichen Verkehrsraumes in eine legalerweise niemals öffentliche Rennstrecke zu reinen Wettkampfzwecken selbstverständlich ein äußerer (verkehrsfremder) Eingriff ist, soll dem dummen Stimmvieh hier anscheinend verstellt werden. Das wird aber nicht ewig gut gehen, so blöd sind die meisten Leute nicht.

Siehe auch:

http://grundgesetzaktiv.de/phpBB3/viewt ... 553#p84553
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Ich stimme dem Richter in eine Sache allerdings zu. Erdinc S. ist in der Tat nicht Schuld an seinen Taten. Schuld sind Personen wie Richter Klein die nach so einem Urteil lebenslang hinter Gitter gehören. Menschen wir Richter Klein sind die wahren Gefahren der Gesellschaft.

Da wünscht man sich doch direkt einen Duarte.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Boracay hat geschrieben:(08 Sep 2016, 22:07)Menschen wir Richter Klein sind die wahren Gefahren der Gesellschaft.
Das sehe ich genau so ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Atheist »

Boracay hat geschrieben:(08 Sep 2016, 22:07)

Da wünscht man sich doch direkt einen Duarte.
Der neue Diktator der Philippinen heißt Rodrigo Duterte. Möge er sich Ex-Diktator Marcos als würdiger erweisen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Boracay hat geschrieben:(08 Sep 2016, 22:07)
Schuld sind Personen wie Richter Klein die nach so einem Urteil lebenslang hinter Gitter gehören. Menschen wir Richter Klein sind die wahren Gefahren der Gesellschaft.
+1
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Atheist hat geschrieben:(09 Sep 2016, 09:44)

Der neue Diktator der Philippinen heißt Rodrigo Duterte. Möge er sich Ex-Diktator Marcos als würdiger erweisen.
:rolleyes: Der ist kein Diktator sonder demokratisch gewählter Präsident... :rolleyes:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

firlefanz11 hat geschrieben:(09 Sep 2016, 10:58)

:rolleyes: Der ist kein Diktator sonder demokratisch gewählter Präsident... :rolleyes:
Der den Menschen ein besseres Leben ohne Kriminalität versprochen hat und gleichzeitig eigentlich jeden zum Abschuß freigegeben hat.
Ich will gar nicht darüber urteilen, fragwürdig ist es dennoch.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Billie Holiday hat geschrieben:(09 Sep 2016, 11:03)
Der den Menschen ein besseres Leben ohne Kriminalität versprochen hat...
Und die Kriminalitätsrate ist so niedrig wie nie zuvor... ;)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Atheist »

firlefanz11 hat geschrieben:(09 Sep 2016, 10:58)

:rolleyes: Der ist kein Diktator sonder demokratisch gewählter Präsident... :rolleyes:
Hattest du nicht mithyperventiliert, als Erdogan Kriminelle und Systemfeinde wegsperren ließ? Im Gegensatz zu ihm hat dein angehimmelter Duterte nicht so sehr gezögert und lässt nicht erst seit Amtsantritt Kriminelle und sonstige Feinde illegal ermorden.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Atheist hat geschrieben:(09 Sep 2016, 11:12)
Hattest du nicht mithyperventiliert, als Erdogan Kriminelle und Systemfeinde wegsperren ließ?
Bei Erdi gings ausschliesslich um persönliche/Systemfeinde. Kriminelle sind dem Wurscht.
Im Gegensatz zu ihm hat ... Duterte nicht so sehr gezögert und lässt nicht erst seit Amtsantritt Kriminelle und sonstige Feinde illegal ermorden.
Gibt es Beweise dafür, dass er auch persönliche Feinde ermorden lässt oder ist das nur so ein Bauchgrummeln von Dir?
Naosonste erfüllt er lediglich sein Wahlversprechen...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Atheist »

firlefanz11 hat geschrieben:(09 Sep 2016, 11:34)

Bei Erdi gings ausschliesslich um persönliche/Systemfeinde. Kriminelle sind dem Wurscht.
Putschisten und Terroristen sind Kriminelle.

Gibt es Beweise dafür, dass er auch persönliche Feinde ermorden lässt
Ohne Gerichtsverfahren und -urteil kann nicht bekannt sein, wen er ermorden lässt, daher kannst auch du nicht Gegenteiliges beweisen. Die Erfahrung aus nahezu allen anderen Diktaturen der Menschheitsgeschichte legt jedoch nahe, dass er sich seiner Widersacher entledigt. Nicht für umsonst gilt sein Kampf auch "korrupten" Elementen im Staatsapparat.

Gib's doch einfach zu, dass du Erdogan nur aufgrund seiner Abstammung ablehnst und daher lieber mit viel grausameren Diktatoren sympathisierst. :rolleyes: Habe "Mut zur Wahrheit"! :D
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Atheist hat geschrieben:(09 Sep 2016, 11:44)
Putschisten und Terroristen sind Kriminelle.
Staufenberg war dann wohl auch ein Krimineller?
Welche Terroristen meinst Denn?
daher kannst auch du nicht Gegenteiliges beweisen.
Brauch ich auch nicht. Wer Behauptungen à la "Er lässt auch persönliche Feinde ermorden." aufstellt muss sie auch belegen können sonst ist es nur Bauchgrummeln.
Ich glaub Du kannst eher nicht verknusen, dass der mit seiner Punisher Tour so viel weiter kommt mit der Kiminalitätsbekämpfung u. beim Volk besser dasteht als unsere hiesige Kuscheljustiz...
Die Erfahrung aus nahezu allen anderen Diktaturen der Menschheitsgeschichte legt jedoch nahe, dass er sich seiner Widersacher entledigt.
Ich hasse es mich widerholen zu müssen aber extra für Dich: :rolleyes: Der ist kein Diktator sonder demokratisch gewählter Präsident... :rolleyes:
Gib's doch einfach zu, dass du Erdogan nur aufgrund seiner Abstammung ablehnst und daher lieber mit viel grausameren Diktatoren sympathisierst. :rolleyes: Habe "Mut zur Wahrheit"! :D
Ich kenn da eine Institution die nimmt sich Leuten mit paranoiden Wahnvorstellungen gern an. Magste die Nummer haben, und Dir nen Platz reservieren... :D
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Atheist »

firlefanz11 hat geschrieben:(09 Sep 2016, 12:39)
[Mimimi...Diktatoren sind toll...mimimi]
Wie du meinst... ;)
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