definiere bitte "vorgegebener Sachverhalt"
Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Moderator: Moderatoren Forum 2
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Du scheinst nicht lesen zu können.epona hat geschrieben:(25 Jul 2016, 16:09)
Vorgegebener Sachverhalt?
Ein Fahrrad ist weg bedeutet nicht es wurde gestohlen.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Herzchen, hast du eine Ahnung wie häufig Verischerungsbetrug begangen wird?
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Kannst du "vorgegebener Sachverhalt" nicht definieren oder wo hast du nun wieder ein Problem?
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Du hast offenbar eine Lese- und Verständnisschwäche. Um es zu wiederholen:epona hat geschrieben:(25 Jul 2016, 16:16)
Kannst du "vorgegebener Sachverhalt" nicht definieren oder wo hast du nun wieder ein Problem?
Es gibt einen Vorgegebenen Sachverhalt. Danach hat jemand eine fremde bewegliche Sache weggenommen, schuldhaft und rechtswidrig.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Fazer hat geschrieben:(25 Jul 2016, 16:17)
Du hast offenbar eine Lese- und Verständnisschwäche. Um es zu wiederholen:
Du sollst bitte "vorgegebenen Sachverhalt" definieren.
Ganz präsize.
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Wird hier immer noch vergeblich versucht, Merkel als Straftäterin darzustellen?
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Wenn in Hamburg ein Aal vom Tisch rollt bedeutet das nicht, dass dieser schuldhaft entwendet wurde.epona hat geschrieben:(25 Jul 2016, 16:21)
Du sollst bitte "vorgegebenen Sachverhalt" definieren.
Ganz präsize.
Also wann liegt ein vorgegebener Sachverhalt vor und wann ist dieser rechtswidrig?
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Das geht nicht, denn sonst würde er noch deutlicher machen, dass er in seiner Argumentation dasjenige vorweggenommen hat, das er hier so umständlich zu begründen versucht.epona hat geschrieben:(25 Jul 2016, 16:21)
Du sollst bitte "vorgegebenen Sachverhalt" definieren.
Ganz präsize.
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Ich sage ja, bei dir mangelt es an den grundlegendsten Fähigkeiten des Lesens und Verstehens. Ein vorgegebener Sachverhalt ist derjenige den ich da vorgegeben habe. Ein vorgegebener Sachverhalt eben.epona hat geschrieben:(25 Jul 2016, 16:21)
Du sollst bitte "vorgegebenen Sachverhalt" definieren.
Ganz präsize.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Woher willst du wissen, ob eine bewegliche Sache schuldhaft entwendet wurde ohne Zeugen und Tatverdächtigen?Fazer hat geschrieben:(25 Jul 2016, 16:34)
Ich sage ja, bei dir mangelt es an den grundlegendsten Fähigkeiten des Lesens und Verstehens. Ein vorgegebener Sachverhalt ist derjenige den ich da vorgegeben habe. Ein vorgegebener Sachverhalt eben.
Du drehst dich im Kreis.
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Nein, du bist zu dumm um zu verstehen, dass ein vorgegebener Sachverhalt eben vorgegeben ist.epona hat geschrieben:(25 Jul 2016, 16:37)
Woher willst du wissen, ob eine bewegliche Sache schuldhaft entwendet wurde ohne Zeugen und Tatverdächtigen?
Du drehst dich im Kreis.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
- Keoma
- Beiträge: 18417
- Registriert: Mittwoch 25. Juni 2008, 13:27
- user title: Drum Legend
- Wohnort: Österreich
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Wenn jemand nicht weiß, was ein vorgegebener Sachverhalt ist, was macht er dann hier?Atheist hat geschrieben:(25 Jul 2016, 16:25)
Das geht nicht, denn sonst würde er noch deutlicher machen, dass er in seiner Argumentation dasjenige vorweggenommen hat, das er hier so umständlich zu begründen versucht.
Der Gescheitere gibt nach!
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.
Marie von Ebner-Eschenbach
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.
Marie von Ebner-Eschenbach
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Darum geht es nicht in der vorliegenden "Diskussion", und das weißt du auch.Keoma hat geschrieben:(25 Jul 2016, 16:40)
Wenn jemand nicht weiß, was ein vorgegebener Sachverhalt ist, was macht er dann hier?
Zuletzt geändert von Atheist am Montag 25. Juli 2016, 16:42, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Deine Pöbelein zeugen nur von Unwissenheit und Hilflosigkeit.Fazer hat geschrieben:(25 Jul 2016, 16:38)
Nein, du bist zu dumm um zu verstehen, dass ein vorgegebener Sachverhalt eben vorgegeben ist.
Du solltest dich jetzt besser zügeln.
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Du kannst mitvon einem User vorgegebenen Sachverhalt nicht die hier diskutierte Frage erläutern.Keoma hat geschrieben:(25 Jul 2016, 16:40)
Wenn jemand nicht weiß, was ein vorgegebener Sachverhalt ist, was macht er dann hier?
Wer das nicht versteht, der hat den Kern der Diskussion nicht erkannt.
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Du kannst nicht einen vorgegebenen Sachverhalt ignorieren und jede Diskussion darüber abwürgen mit dem Pseudoargument, das sei ja noch nicht nachgewiesen. De facto leugnest du die Realität, nur weil du meinst sie könne nicht bewiesen werden.epona hat geschrieben:(25 Jul 2016, 16:45)
Du kannst mitvon einem User vorgegebenen Sachverhalt nicht die hier diskutierte Frage erläutern.
Wer das nicht versteht, der hat den Kern der Diskussion nicht erkannt.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Das, was Epona macht: rumpöbeln.Keoma hat geschrieben:(25 Jul 2016, 16:40)
Wenn jemand nicht weiß, was ein vorgegebener Sachverhalt ist, was macht er dann hier?
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Ganz selten, denn es gibt nur ganz wenige Verurteilungen. In allen anderen Fällen, wo das nicht nachgewiesen wird, liegt kein Versicherungsbetrug vor.epona hat geschrieben:(25 Jul 2016, 16:15)
Herzchen, hast du eine Ahnung wie häufig Verischerungsbetrug begangen wird?
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Wie meinen?Fazer hat geschrieben:(25 Jul 2016, 16:58)
Du kannst nicht einen vorgegebenen Sachverhalt ignorieren und jede Diskussion darüber abwürgen mit dem Pseudoargument, das sei ja noch nicht nachgewiesen. De facto leugnest du die Realität, nur weil du meinst sie könne nicht bewiesen werden.
Wenn eine bewegliche Sache verschwindet kannst du nicht einfach einen Gesetzesverstoß konstruieren.
Das ist Realität.
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Du konstruierst einen Sachverhalt, der nicht vorgegeben ist.epona hat geschrieben:(25 Jul 2016, 17:01)
Wie meinen?
Wenn eine bewegliche Sache verschwindet kannst du nicht einfach einen Gesetzesverstoß konstruieren.
Das ist Realität.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
- Keoma
- Beiträge: 18417
- Registriert: Mittwoch 25. Juni 2008, 13:27
- user title: Drum Legend
- Wohnort: Österreich
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Versicherungsbetrug ist übrigens auch ein Gesetzesverstoss.Fazer hat geschrieben:(25 Jul 2016, 17:00)
Ganz selten, denn es gibt nur ganz wenige Verurteilungen. In allen anderen Fällen, wo das nicht nachgewiesen wird, liegt kein Versicherungsbetrug vor.
Der Gescheitere gibt nach!
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.
Marie von Ebner-Eschenbach
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.
Marie von Ebner-Eschenbach
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Nö, da bist du Weltmeister drin.
Aber wer so rückständige Ansichten hat wie du im Strang Sexualpädagogik zur Schau gestellt hat, der glaubt evtl. auch noch, dass Männlein nicht widersprochen werden darf.

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Aber erst wenn er nachgewiesen wurde.Keoma hat geschrieben:(25 Jul 2016, 17:03)
Versicherungsbetrug ist übrigens auch ein Gesetzesverstoss.
Damit wären wir wieder an dem wesentlichen Punkt.
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Wer gibt was vor?Fazer hat geschrieben:(25 Jul 2016, 17:02)
Du konstruierst einen Sachverhalt, der nicht vorgegeben ist.
"Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor" lautet das Thema.
Deine Vorgaben interessieren nicht.
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Also gibt es nur ganz wenig Versicherungsbetrug, weil es ganz wenig Verurteilungen dazu gibt.epona hat geschrieben:(25 Jul 2016, 17:04)
Aber erst wenn er nachgewiesen wurde.
Damit wären wir wieder an dem wesentlichen Punkt.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Du kannst nun einmal jemanden erst dann einen Gesetzesverstoß vorwerfen wenn du diesen nachweisen kannst.Fazer hat geschrieben:(25 Jul 2016, 17:06)
Also gibt es nur ganz wenig Versicherungsbetrug, weil es ganz wenig Verurteilungen dazu gibt.
Und auch in dem Fall nur, wenn das Gericht deine Auffassung teilt und die Person verurteilt.
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Also gibt es eben nur ganz wenig Versicherungsbetrug, weil es ganz wenig Verurteilungen gibt.epona hat geschrieben:(25 Jul 2016, 17:10)
Du kannst nun einmal jemanden erst dann einen Gesetzesverstoß vorwerfen wenn du diesen nachweisen kannst.
Und auch in dem Fall nur, wenn das Gericht deine Auffassung teilt und die Person verurteilt.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
- Keoma
- Beiträge: 18417
- Registriert: Mittwoch 25. Juni 2008, 13:27
- user title: Drum Legend
- Wohnort: Österreich
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Den du nicht kapieren willstepona hat geschrieben:(25 Jul 2016, 17:04)
Aber erst wenn er nachgewiesen wurde.
Damit wären wir wieder an dem wesentlichen Punkt.
Der Gescheitere gibt nach!
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.
Marie von Ebner-Eschenbach
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.
Marie von Ebner-Eschenbach
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Fazer scheint ja auch nicht bestrebt zu sein, ihn zu erklären. Meine Eingangs gestellte Frage, was diese Trivialität denn mit dem Strangthema zu tun hätte, hat er bis jetzt ignoriert. Vermutlich habe ich ihn oder andere beim Fantasieren über das rosarote Einhorn oder über Merkels Straftaten gestört.
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Du und dein Kollege Fazer kapieren nicht.
Eine Straftat muss 3 Voraussetzungen erfüllen:
1) Tatbestand
2) Rechtswidrigkeit
3) Schuld
Alle drei!!!!
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
... damit sie als solche erkannt wird. Fazer geilt sich aber die ganze Zeit am Unterschied zwischen der objektiven Realität und der wahrgenommenen Realität auf. Was nicht wahrgenommen wird, muss nicht nicht-existent sein, so der Tenor. An sich eine triviale Erkenntnis, sofern man den Zusammenhang "Merkel, diese böse Straftäterin" außer Acht ließe. Aber selbst wenn man ihn außer Acht ließe, stünde Fazer in der Pflicht, die Relevanz seiner Aussagen aufzuzeigen. Schließlich ist Merkel keine Straftäterin, nur weil das rosarote Einhorn gerade auf der grün-blauen Weide einen Apfel isst.epona hat geschrieben:(25 Jul 2016, 17:50)
Du und dein Kollege Fazer kapieren nicht.
Eine Straftat muss 3 Voraussetzungen erfüllen...
Zuletzt geändert von Atheist am Montag 25. Juli 2016, 18:13, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Die Frage nach Merkels Straftaten ist hier die ganze Zeit nicht relevant. Es wurde dazu bisher auch nichts ernsthaftes vorgetragen, was eine Strafbarkeit begründen würde.Atheist hat geschrieben:(25 Jul 2016, 17:34)
Fazer scheint ja auch nicht bestrebt zu sein, ihn zu erklären. Meine Eingangs gestellte Frage, was diese Trivialität denn mit dem Strangthema zu tun hätte, hat er bis jetzt ignoriert. Vermutlich habe ich ihn oder andere beim Fantasieren über das rosarote Einhorn oder über Merkels Straftaten gestört.
Das einzige was hier noch diskutiert wird, ist das Epona und Co. hier in völlig blinder Weise den Unterschied zwischen objektiver Strafbarkeit und der Frage des Nachweises einer Straftat durch eine bestimmte Person ignorieren. Die Frage war: wann liegt ein Gesetzesverstoss vor. Die Antwort ist: wenn objektiv ein Tatbestand erfüllt wurde, schuldhaft und rechtswidrig. Soweit kapiert Epona das sogar offenbar noch, wie ihr letzter Beitrag zeigt. Und dann versteigt sie sich zu der Behauptung, dass eine Straftat nicht vorliegt, wenn sie nicht nachgewiesen wird. Das ist Unfug. Die fehlende Antwort beispielweise zum Thema Versicherungsbetrug zeigt es. Sie sagt selbst, dass es viel Versicherungsbetrug gibt. Nur gibt es wenig Verurteilungen. Dann müsste doch die Folge sein, es gibt wenig Versicherungsbetrug: nämlich nur die Fälle, wo es nachgewiesen wurde. Und die Leute, die betrogen haben, und nicht erwischt wurden, hätten sich angeblich nicht strafbar gemacht. Was hanebüchener Unfug ist. Denn genau in dem Begriff ist ja die Antwort: durch die Tat als Versicherungsbetrug ist Strafbarkeit gegeben, der Gesetzesverstoss liegt vor, wenn er nachgewiesen werden kann, dann gibt es Strafe. Das heisst Strafbarkeit.
Das alles ist an sich so simpel, dass man bei Epona und Co. hier nur von unglaublicher Ignoranz und Unfähigkeit zum Denken ausgehen kann.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Ich fürchte, er wird es noch immer nicht begreifen.Atheist hat geschrieben:(25 Jul 2016, 18:06)
... damit sie als solche erkannt wird. Fazer geilt sich aber die ganze Zeit am Unterschied zwischen der objektiven Realität und der wahrgenommenen Realität auf. Was nicht wahrgenommen wird, muss nicht nicht-existent sein, so der Tenor. An sich eine triviale Erkenntnis, sofern man den Zusammenhang "Merkel, diese böse Straftäterin" außer Acht ließe.
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Er kapiert es wirklich nicht.Fazer hat geschrieben:(25 Jul 2016, 18:09)
Die Frage nach Merkels Straftaten ist hier die ganze Zeit nicht relevant. Es wurde dazu bisher auch nichts ernsthaftes vorgetragen, was eine Strafbarkeit begründen würde.
Das einzige was hier noch diskutiert wird, ist das Epona und Co. hier in völlig blinder Weise den Unterschied zwischen objektiver Strafbarkeit und der Frage des Nachweises einer Straftat durch eine bestimmte Person ignorieren. Die Frage war: wann liegt ein Gesetzesverstoss vor. Die Antwort ist: wenn objektiv ein Tatbestand erfüllt wurde, schuldhaft und rechtswidrig. Soweit kapiert Epona das sogar offenbar noch, wie ihr letzter Beitrag zeigt. Und dann versteigt sie sich zu der Behauptung, dass eine Straftat nicht vorliegt, wenn sie nicht nachgewiesen wird. Das ist Unfug. Die fehlende Antwort beispielweise zum Thema Versicherungsbetrug zeigt es. Sie sagt selbst, dass es viel Versicherungsbetrug gibt. Nur gibt es wenig Verurteilungen. Dann müsste doch die Folge sein, es gibt wenig Versicherungsbetrug: nämlich nur die Fälle, wo es nachgewiesen wurde. Und die Leute, die betrogen haben, und nicht erwischt wurden, hätten sich angeblich nicht strafbar gemacht. Was hanebüchener Unfug ist. Denn genau in dem Begriff ist ja die Antwort: durch die Tat als Versicherungsbetrug ist Strafbarkeit gegeben, der Gesetzesverstoss liegt vor, wenn er nachgewiesen werden kann, dann gibt es Strafe. Das heisst Strafbarkeit.
Das alles ist an sich so simpel, dass man bei Epona und Co. hier nur von unglaublicher Ignoranz und Unfähigkeit zum Denken ausgehen kann.

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Laienjuristen wie ihr habt schlicht keine Ahnung vom Thema. Das führt ihr mit jedem Beitrag hier vor. Eine Unsägliche Dummheit gegenüber juristischen Themen, die ihr hier an den Tag legt.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Er ist aber - wenn auch vermutlich unbewusst und sicherlich unpräzise - auf dem richtigen Weg:
Fazer hat geschrieben:(25 Jul 2016, 18:09)
... der Gesetzesverstoss liegt vor, wenn er nachgewiesen werden kann ...

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Du trägst viel zur allgemeinen Erheiterung bei, das muss man dir lassen.Fazer hat geschrieben:(25 Jul 2016, 18:22)
Laienjuristen wie ihr habt schlicht keine Ahnung vom Thema. Das führt ihr mit jedem Beitrag hier vor. Eine Unsägliche Dummheit gegenüber juristischen Themen, die ihr hier an den Tag legt.

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
OptimistPeterK hat geschrieben:(25 Jul 2016, 18:23)
Er ist aber - wenn auch vermutlich unbewusst und sicherlich unpräzise - auf dem richtigen Weg:

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Durch deine doppelte Verneinung versuchst du den Inhalt deiner Aussage zu verschleiern. Korrekt ist, was jeder weiss: was nicht wahrgenommen wird, ist dennoch existent. Es wurde nur nicht wahrgenommen. In der Tat eine triviale Erkenntnis, die hier für Laienjuristen wie Epona und Co. offenbar zu hoch ist.Atheist hat geschrieben:(25 Jul 2016, 18:06)
Was nicht wahrgenommen wird, muss nicht nicht-existent sein, so der Tenor. An sich eine triviale Erkenntnis, ....
Ach ja, zu Merkel: Butter bei die Fische. Welcher Straftatbestand wäre angeblich verwirklicht? Es reicht das Darlegen des Verwirklichens der objektiven Tatbestandsmerkmale. Schuld und Rechtswidrigkeit kannst du gerne in einem zweiten Schritt prüfen.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Aber genau darum dreht sich doch dieser Strang bereits schon seit der ersten Seite: um Frau Dr. Merkel Straftaten anzuhängen.Fazer hat geschrieben:(25 Jul 2016, 18:09)
Die Frage nach Merkels Straftaten ist hier die ganze Zeit nicht relevant. Es wurde dazu bisher auch nichts ernsthaftes vorgetragen, was eine Strafbarkeit begründen würde.

Das ist insoweit klar, schließlich ist der Staat nicht allwissend, sondern setzt sich im Nachhinein hin, um eine Tat zu prüfen und (mit etwas GlückDas einzige was hier noch diskutiert wird, ist das Epona und Co. hier in völlig blinder Weise den Unterschied zwischen objektiver Strafbarkeit und der Frage des Nachweises einer Straftat durch eine bestimmte Person ignorieren. Die Frage war: wann liegt ein Gesetzesverstoss vor. Die Antwort ist: wenn objektiv ein Tatbestand erfüllt wurde, schuldhaft und rechtswidrig. Soweit kapiert Epona das sogar offenbar noch, wie ihr letzter Beitrag zeigt. Und dann versteigt sie sich zu der Behauptung, dass eine Straftat nicht vorliegt, wenn sie nicht nachgewiesen wird. Das ist Unfug. Die fehlende Antwort beispielweise zum Thema Versicherungsbetrug zeigt es. Sie sagt selbst, dass es viel Versicherungsbetrug gibt. Nur gibt es wenig Verurteilungen. Dann müsste doch die Folge sein, es gibt wenig Versicherungsbetrug: nämlich nur die Fälle, wo es nachgewiesen wurde. Und die Leute, die betrogen haben, und nicht erwischt wurden, hätten sich angeblich nicht strafbar gemacht. Was hanebüchener Unfug ist. Denn genau in dem Begriff ist ja die Antwort: durch die Tat als Versicherungsbetrug ist Strafbarkeit gegeben, der Gesetzesverstoss liegt vor, wenn er nachgewiesen werden kann, dann gibt es Strafe. Das heisst Strafbarkeit.
Das alles ist an sich so simpel, dass man bei Epona und Co. hier nur von unglaublicher Ignoranz und Unfähigkeit zum Denken ausgehen kann.


Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Faszinierend!Fazer hat geschrieben:(25 Jul 2016, 18:25)
... was nicht wahrgenommen wird, ist dennoch existent.
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Die Diskussion hat sich von dem Zusammenhang mit Merkel völlig verselbständigt, da die simpelste Prämisse der Diskussion negiert wurde. Ich weiss auch nicht welchen Knallköpfen von rechts damit irgendein Fundament für Diskussionen gegeben würde. Fakt ist, dass hier in Bezug auf Merkel nicht auch nur ansatzweise dargelegt wurde, welche Straftat denn angeblich begangen worden sei. Was auch nicht überrascht, weil da nichts ist.Atheist hat geschrieben:(25 Jul 2016, 18:27)
Aber genau darum dreht sich doch dieser Strang bereits schon seit der ersten Seite: um Frau Dr. Merkel Straftaten anzuhängen.
Das ist insoweit klar, schließlich ist der Staat nicht allwissend, sondern setzt sich im Nachhinein hin, um eine Tat zu prüfen und (mit etwas Glück) zu einem vertretbaren Ergebnis innerhalb des vorgegebenen Rahmens zu gelangen. Geprüft wird also etwas, das bereits geschehen ist und sich objektiv auch nicht mehr verändert, ganz gleich zu welchen Urteilen der Betrachter (hier i.E. der Staat durch seine rechtsprechenden Organe) gelangt. Wenn man aber so was im Zusammenhang mit Merkel erwähnt, ergibt das den Eindruck, als wolle man den Knallköpfen von rechtsaußen ein logisches Fundament für ihre Fantasien verschaffen. Darum ging es mir. Aber schön, dass wir es nun geklärt haben.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
In der Tat faszinierend dass diese Einsicht bei Epona und Co. nicht existiert.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
- Keoma
- Beiträge: 18417
- Registriert: Mittwoch 25. Juni 2008, 13:27
- user title: Drum Legend
- Wohnort: Österreich
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Hier geht's überhaupt nicht mehr um die Merkel.
Der Gescheitere gibt nach!
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.
Marie von Ebner-Eschenbach
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.
Marie von Ebner-Eschenbach
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Dachte ich auch.
Einfach unschlagbar.
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Deine Behauptung (oder "Einsicht") ist in der absoluten Formulierung falsch. Lies doch noch mal nach: "... was nicht wahrgenommen wird, ist dennoch existent.".Fazer hat geschrieben:(25 Jul 2016, 18:31)
In der Tat faszinierend dass diese Einsicht bei Epona und Co. nicht existiert.
Richtiger wäre: "Auch was nicht wahrgenommen wird, kann existent sein." (Wobei man sogar das bezweifeln kann

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Der Satz ist zustandegekommen durch entsprechende Fortschreibung des Satzes von Atheist. Belässt man seinen Satz "Was nicht wahrgenommen wird, muss nicht nicht-existent sein" in der reinen Variante und ersetzt die doppelte Verneinung, wird daraus: "Was nicht wahrgenommen wird, muss existent sein". Das ist nicht richtig, daher habe ich "muss" durch "ist dennoch" ersetzt - jetzt muss man das nur noch leicht ergänzen: "Was nicht wahrgenommen wird (aber passiert ist), ist dennoch existent". In "was nicht wahrgenommen wird" ist ja die Unterstellung enthalten, dass etwas passiert ist. Und genau darum geht es: Epona und Co. versteifen sich darauf, dass eine Straftat, die nicht wahrgenommen wird, schlicht nicht existent sei. Das ist grober Unfug.PeterK hat geschrieben:(25 Jul 2016, 18:36)
Deine Behauptung (oder "Einsicht") ist in der absoluten Formulierung falsch. Lies doch noch mal nach: "... was nicht wahrgenommen wird, ist dennoch existent.".
Richtiger wäre: "Auch was nicht wahrgenommen wird, kann existent sein." (Wobei man sogar das bezweifeln kann.)
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
- Ein Terraner
- Beiträge: 14308
- Registriert: Samstag 7. Mai 2016, 19:48
- Wohnort: München
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Als ich mein Auto mal als Gestohlen melden wollte wurde mir freundlich mitgeteilt das es abgeschleppt wurde.
Zuletzt geändert von Ein Terraner am Montag 25. Juli 2016, 19:54, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Ander wissen einfach nicht mehr wo sie es abgestellt haben.Ein Terraner hat geschrieben:(25 Jul 2016, 19:39)
Als ich mein Auto mal als Gestohlen melden wollte wurde mit freundlich mitgeteilt das es abgeschleppt wurde.
Aus jedem "ist weg" kann man halt keine Straftat basteln.