Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Moderator: Moderatoren Forum 2

Benutzeravatar
epona
Beiträge: 9812
Registriert: Mittwoch 14. Dezember 2011, 13:51

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Fazer hat geschrieben:(25 Jul 2016, 15:26)



vorgegebenen Sachverhalt
definiere bitte "vorgegebener Sachverhalt"
Fazer
Beiträge: 3993
Registriert: Mittwoch 21. Oktober 2015, 10:40

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

epona hat geschrieben:(25 Jul 2016, 16:09)

Vorgegebener Sachverhalt?

Ein Fahrrad ist weg bedeutet nicht es wurde gestohlen.
Du scheinst nicht lesen zu können.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Benutzeravatar
epona
Beiträge: 9812
Registriert: Mittwoch 14. Dezember 2011, 13:51

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Keoma hat geschrieben:(25 Jul 2016, 16:11)

Nein, es kann auch selbst weggefahren sein.
Herzchen, hast du eine Ahnung wie häufig Verischerungsbetrug begangen wird?
Benutzeravatar
epona
Beiträge: 9812
Registriert: Mittwoch 14. Dezember 2011, 13:51

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Fazer hat geschrieben:(25 Jul 2016, 16:13)

Du scheinst nicht lesen zu können.
Kannst du "vorgegebener Sachverhalt" nicht definieren oder wo hast du nun wieder ein Problem?
Fazer
Beiträge: 3993
Registriert: Mittwoch 21. Oktober 2015, 10:40

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

epona hat geschrieben:(25 Jul 2016, 16:16)

Kannst du "vorgegebener Sachverhalt" nicht definieren oder wo hast du nun wieder ein Problem?
Du hast offenbar eine Lese- und Verständnisschwäche. Um es zu wiederholen:
Es gibt einen Vorgegebenen Sachverhalt. Danach hat jemand eine fremde bewegliche Sache weggenommen, schuldhaft und rechtswidrig.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Benutzeravatar
epona
Beiträge: 9812
Registriert: Mittwoch 14. Dezember 2011, 13:51

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Fazer hat geschrieben:(25 Jul 2016, 16:17)

Du hast offenbar eine Lese- und Verständnisschwäche. Um es zu wiederholen:

Du sollst bitte "vorgegebenen Sachverhalt" definieren.

Ganz präsize.
Atheist

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Atheist »

Wird hier immer noch vergeblich versucht, Merkel als Straftäterin darzustellen?
Benutzeravatar
epona
Beiträge: 9812
Registriert: Mittwoch 14. Dezember 2011, 13:51

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

epona hat geschrieben:(25 Jul 2016, 16:21)

Du sollst bitte "vorgegebenen Sachverhalt" definieren.

Ganz präsize.
Wenn in Hamburg ein Aal vom Tisch rollt bedeutet das nicht, dass dieser schuldhaft entwendet wurde.

Also wann liegt ein vorgegebener Sachverhalt vor und wann ist dieser rechtswidrig?
Atheist

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Atheist »

epona hat geschrieben:(25 Jul 2016, 16:21)

Du sollst bitte "vorgegebenen Sachverhalt" definieren.

Ganz präsize.
Das geht nicht, denn sonst würde er noch deutlicher machen, dass er in seiner Argumentation dasjenige vorweggenommen hat, das er hier so umständlich zu begründen versucht.
Fazer
Beiträge: 3993
Registriert: Mittwoch 21. Oktober 2015, 10:40

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

epona hat geschrieben:(25 Jul 2016, 16:21)

Du sollst bitte "vorgegebenen Sachverhalt" definieren.

Ganz präsize.
Ich sage ja, bei dir mangelt es an den grundlegendsten Fähigkeiten des Lesens und Verstehens. Ein vorgegebener Sachverhalt ist derjenige den ich da vorgegeben habe. Ein vorgegebener Sachverhalt eben.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Benutzeravatar
epona
Beiträge: 9812
Registriert: Mittwoch 14. Dezember 2011, 13:51

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Fazer hat geschrieben:(25 Jul 2016, 16:34)

Ich sage ja, bei dir mangelt es an den grundlegendsten Fähigkeiten des Lesens und Verstehens. Ein vorgegebener Sachverhalt ist derjenige den ich da vorgegeben habe. Ein vorgegebener Sachverhalt eben.
Woher willst du wissen, ob eine bewegliche Sache schuldhaft entwendet wurde ohne Zeugen und Tatverdächtigen?
Du drehst dich im Kreis.
Fazer
Beiträge: 3993
Registriert: Mittwoch 21. Oktober 2015, 10:40

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

epona hat geschrieben:(25 Jul 2016, 16:37)

Woher willst du wissen, ob eine bewegliche Sache schuldhaft entwendet wurde ohne Zeugen und Tatverdächtigen?
Du drehst dich im Kreis.
Nein, du bist zu dumm um zu verstehen, dass ein vorgegebener Sachverhalt eben vorgegeben ist.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Benutzeravatar
Keoma
Beiträge: 18417
Registriert: Mittwoch 25. Juni 2008, 13:27
user title: Drum Legend
Wohnort: Österreich

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

Atheist hat geschrieben:(25 Jul 2016, 16:25)

Das geht nicht, denn sonst würde er noch deutlicher machen, dass er in seiner Argumentation dasjenige vorweggenommen hat, das er hier so umständlich zu begründen versucht.
Wenn jemand nicht weiß, was ein vorgegebener Sachverhalt ist, was macht er dann hier?
Der Gescheitere gibt nach!
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

Marie von Ebner-Eschenbach
Atheist

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Atheist »

Keoma hat geschrieben:(25 Jul 2016, 16:40)

Wenn jemand nicht weiß, was ein vorgegebener Sachverhalt ist, was macht er dann hier?
Darum geht es nicht in der vorliegenden "Diskussion", und das weißt du auch.
Zuletzt geändert von Atheist am Montag 25. Juli 2016, 16:42, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
epona
Beiträge: 9812
Registriert: Mittwoch 14. Dezember 2011, 13:51

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Fazer hat geschrieben:(25 Jul 2016, 16:38)

Nein, du bist zu dumm um zu verstehen, dass ein vorgegebener Sachverhalt eben vorgegeben ist.
Deine Pöbelein zeugen nur von Unwissenheit und Hilflosigkeit.

Du solltest dich jetzt besser zügeln.
Benutzeravatar
epona
Beiträge: 9812
Registriert: Mittwoch 14. Dezember 2011, 13:51

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Keoma hat geschrieben:(25 Jul 2016, 16:40)

Wenn jemand nicht weiß, was ein vorgegebener Sachverhalt ist, was macht er dann hier?
Du kannst mitvon einem User vorgegebenen Sachverhalt nicht die hier diskutierte Frage erläutern.
Wer das nicht versteht, der hat den Kern der Diskussion nicht erkannt.
Fazer
Beiträge: 3993
Registriert: Mittwoch 21. Oktober 2015, 10:40

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

epona hat geschrieben:(25 Jul 2016, 16:45)

Du kannst mitvon einem User vorgegebenen Sachverhalt nicht die hier diskutierte Frage erläutern.
Wer das nicht versteht, der hat den Kern der Diskussion nicht erkannt.
Du kannst nicht einen vorgegebenen Sachverhalt ignorieren und jede Diskussion darüber abwürgen mit dem Pseudoargument, das sei ja noch nicht nachgewiesen. De facto leugnest du die Realität, nur weil du meinst sie könne nicht bewiesen werden.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Fazer
Beiträge: 3993
Registriert: Mittwoch 21. Oktober 2015, 10:40

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Keoma hat geschrieben:(25 Jul 2016, 16:40)

Wenn jemand nicht weiß, was ein vorgegebener Sachverhalt ist, was macht er dann hier?
Das, was Epona macht: rumpöbeln.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Fazer
Beiträge: 3993
Registriert: Mittwoch 21. Oktober 2015, 10:40

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

epona hat geschrieben:(25 Jul 2016, 16:15)

Herzchen, hast du eine Ahnung wie häufig Verischerungsbetrug begangen wird?
Ganz selten, denn es gibt nur ganz wenige Verurteilungen. In allen anderen Fällen, wo das nicht nachgewiesen wird, liegt kein Versicherungsbetrug vor.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Benutzeravatar
epona
Beiträge: 9812
Registriert: Mittwoch 14. Dezember 2011, 13:51

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Fazer hat geschrieben:(25 Jul 2016, 16:58)

Du kannst nicht einen vorgegebenen Sachverhalt ignorieren und jede Diskussion darüber abwürgen mit dem Pseudoargument, das sei ja noch nicht nachgewiesen. De facto leugnest du die Realität, nur weil du meinst sie könne nicht bewiesen werden.
Wie meinen?

Wenn eine bewegliche Sache verschwindet kannst du nicht einfach einen Gesetzesverstoß konstruieren.
Das ist Realität.
Fazer
Beiträge: 3993
Registriert: Mittwoch 21. Oktober 2015, 10:40

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

epona hat geschrieben:(25 Jul 2016, 17:01)

Wie meinen?

Wenn eine bewegliche Sache verschwindet kannst du nicht einfach einen Gesetzesverstoß konstruieren.
Das ist Realität.
Du konstruierst einen Sachverhalt, der nicht vorgegeben ist.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Benutzeravatar
Keoma
Beiträge: 18417
Registriert: Mittwoch 25. Juni 2008, 13:27
user title: Drum Legend
Wohnort: Österreich

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

Fazer hat geschrieben:(25 Jul 2016, 17:00)

Ganz selten, denn es gibt nur ganz wenige Verurteilungen. In allen anderen Fällen, wo das nicht nachgewiesen wird, liegt kein Versicherungsbetrug vor.
Versicherungsbetrug ist übrigens auch ein Gesetzesverstoss.
Der Gescheitere gibt nach!
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

Marie von Ebner-Eschenbach
Benutzeravatar
epona
Beiträge: 9812
Registriert: Mittwoch 14. Dezember 2011, 13:51

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Fazer hat geschrieben:(25 Jul 2016, 16:58)

Das, was Epona macht: rumpöbeln.
Nö, da bist du Weltmeister drin.

Aber wer so rückständige Ansichten hat wie du im Strang Sexualpädagogik zur Schau gestellt hat, der glaubt evtl. auch noch, dass Männlein nicht widersprochen werden darf. ;)
Benutzeravatar
epona
Beiträge: 9812
Registriert: Mittwoch 14. Dezember 2011, 13:51

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Keoma hat geschrieben:(25 Jul 2016, 17:03)

Versicherungsbetrug ist übrigens auch ein Gesetzesverstoss.
Aber erst wenn er nachgewiesen wurde.

Damit wären wir wieder an dem wesentlichen Punkt.
Benutzeravatar
epona
Beiträge: 9812
Registriert: Mittwoch 14. Dezember 2011, 13:51

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Fazer hat geschrieben:(25 Jul 2016, 17:02)

Du konstruierst einen Sachverhalt, der nicht vorgegeben ist.
Wer gibt was vor?

"Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor" lautet das Thema.

Deine Vorgaben interessieren nicht.
Fazer
Beiträge: 3993
Registriert: Mittwoch 21. Oktober 2015, 10:40

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

epona hat geschrieben:(25 Jul 2016, 17:04)

Aber erst wenn er nachgewiesen wurde.

Damit wären wir wieder an dem wesentlichen Punkt.
Also gibt es nur ganz wenig Versicherungsbetrug, weil es ganz wenig Verurteilungen dazu gibt.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Benutzeravatar
epona
Beiträge: 9812
Registriert: Mittwoch 14. Dezember 2011, 13:51

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Fazer hat geschrieben:(25 Jul 2016, 17:06)

Also gibt es nur ganz wenig Versicherungsbetrug, weil es ganz wenig Verurteilungen dazu gibt.
Du kannst nun einmal jemanden erst dann einen Gesetzesverstoß vorwerfen wenn du diesen nachweisen kannst.
Und auch in dem Fall nur, wenn das Gericht deine Auffassung teilt und die Person verurteilt.
Fazer
Beiträge: 3993
Registriert: Mittwoch 21. Oktober 2015, 10:40

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

epona hat geschrieben:(25 Jul 2016, 17:10)

Du kannst nun einmal jemanden erst dann einen Gesetzesverstoß vorwerfen wenn du diesen nachweisen kannst.
Und auch in dem Fall nur, wenn das Gericht deine Auffassung teilt und die Person verurteilt.
Also gibt es eben nur ganz wenig Versicherungsbetrug, weil es ganz wenig Verurteilungen gibt.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Benutzeravatar
Keoma
Beiträge: 18417
Registriert: Mittwoch 25. Juni 2008, 13:27
user title: Drum Legend
Wohnort: Österreich

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

epona hat geschrieben:(25 Jul 2016, 17:04)

Aber erst wenn er nachgewiesen wurde.

Damit wären wir wieder an dem wesentlichen Punkt.
Den du nicht kapieren willst
Der Gescheitere gibt nach!
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

Marie von Ebner-Eschenbach
Atheist

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Atheist »

Keoma hat geschrieben:(25 Jul 2016, 17:16)

Den du nicht kapieren willst
Fazer scheint ja auch nicht bestrebt zu sein, ihn zu erklären. Meine Eingangs gestellte Frage, was diese Trivialität denn mit dem Strangthema zu tun hätte, hat er bis jetzt ignoriert. Vermutlich habe ich ihn oder andere beim Fantasieren über das rosarote Einhorn oder über Merkels Straftaten gestört.
Benutzeravatar
epona
Beiträge: 9812
Registriert: Mittwoch 14. Dezember 2011, 13:51

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Keoma hat geschrieben:(25 Jul 2016, 17:16)

Den du nicht kapieren willst
Du und dein Kollege Fazer kapieren nicht.

Eine Straftat muss 3 Voraussetzungen erfüllen:

1) Tatbestand
2) Rechtswidrigkeit
3) Schuld

Alle drei!!!!
Atheist

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Atheist »

epona hat geschrieben:(25 Jul 2016, 17:50)

Du und dein Kollege Fazer kapieren nicht.

Eine Straftat muss 3 Voraussetzungen erfüllen...
... damit sie als solche erkannt wird. Fazer geilt sich aber die ganze Zeit am Unterschied zwischen der objektiven Realität und der wahrgenommenen Realität auf. Was nicht wahrgenommen wird, muss nicht nicht-existent sein, so der Tenor. An sich eine triviale Erkenntnis, sofern man den Zusammenhang "Merkel, diese böse Straftäterin" außer Acht ließe. Aber selbst wenn man ihn außer Acht ließe, stünde Fazer in der Pflicht, die Relevanz seiner Aussagen aufzuzeigen. Schließlich ist Merkel keine Straftäterin, nur weil das rosarote Einhorn gerade auf der grün-blauen Weide einen Apfel isst.
Zuletzt geändert von Atheist am Montag 25. Juli 2016, 18:13, insgesamt 1-mal geändert.
Fazer
Beiträge: 3993
Registriert: Mittwoch 21. Oktober 2015, 10:40

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Atheist hat geschrieben:(25 Jul 2016, 17:34)

Fazer scheint ja auch nicht bestrebt zu sein, ihn zu erklären. Meine Eingangs gestellte Frage, was diese Trivialität denn mit dem Strangthema zu tun hätte, hat er bis jetzt ignoriert. Vermutlich habe ich ihn oder andere beim Fantasieren über das rosarote Einhorn oder über Merkels Straftaten gestört.
Die Frage nach Merkels Straftaten ist hier die ganze Zeit nicht relevant. Es wurde dazu bisher auch nichts ernsthaftes vorgetragen, was eine Strafbarkeit begründen würde.

Das einzige was hier noch diskutiert wird, ist das Epona und Co. hier in völlig blinder Weise den Unterschied zwischen objektiver Strafbarkeit und der Frage des Nachweises einer Straftat durch eine bestimmte Person ignorieren. Die Frage war: wann liegt ein Gesetzesverstoss vor. Die Antwort ist: wenn objektiv ein Tatbestand erfüllt wurde, schuldhaft und rechtswidrig. Soweit kapiert Epona das sogar offenbar noch, wie ihr letzter Beitrag zeigt. Und dann versteigt sie sich zu der Behauptung, dass eine Straftat nicht vorliegt, wenn sie nicht nachgewiesen wird. Das ist Unfug. Die fehlende Antwort beispielweise zum Thema Versicherungsbetrug zeigt es. Sie sagt selbst, dass es viel Versicherungsbetrug gibt. Nur gibt es wenig Verurteilungen. Dann müsste doch die Folge sein, es gibt wenig Versicherungsbetrug: nämlich nur die Fälle, wo es nachgewiesen wurde. Und die Leute, die betrogen haben, und nicht erwischt wurden, hätten sich angeblich nicht strafbar gemacht. Was hanebüchener Unfug ist. Denn genau in dem Begriff ist ja die Antwort: durch die Tat als Versicherungsbetrug ist Strafbarkeit gegeben, der Gesetzesverstoss liegt vor, wenn er nachgewiesen werden kann, dann gibt es Strafe. Das heisst Strafbarkeit.

Das alles ist an sich so simpel, dass man bei Epona und Co. hier nur von unglaublicher Ignoranz und Unfähigkeit zum Denken ausgehen kann.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Benutzeravatar
epona
Beiträge: 9812
Registriert: Mittwoch 14. Dezember 2011, 13:51

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Atheist hat geschrieben:(25 Jul 2016, 18:06)

... damit sie als solche erkannt wird. Fazer geilt sich aber die ganze Zeit am Unterschied zwischen der objektiven Realität und der wahrgenommenen Realität auf. Was nicht wahrgenommen wird, muss nicht nicht-existent sein, so der Tenor. An sich eine triviale Erkenntnis, sofern man den Zusammenhang "Merkel, diese böse Straftäterin" außer Acht ließe.
Ich fürchte, er wird es noch immer nicht begreifen.
Benutzeravatar
epona
Beiträge: 9812
Registriert: Mittwoch 14. Dezember 2011, 13:51

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Fazer hat geschrieben:(25 Jul 2016, 18:09)

Die Frage nach Merkels Straftaten ist hier die ganze Zeit nicht relevant. Es wurde dazu bisher auch nichts ernsthaftes vorgetragen, was eine Strafbarkeit begründen würde.

Das einzige was hier noch diskutiert wird, ist das Epona und Co. hier in völlig blinder Weise den Unterschied zwischen objektiver Strafbarkeit und der Frage des Nachweises einer Straftat durch eine bestimmte Person ignorieren. Die Frage war: wann liegt ein Gesetzesverstoss vor. Die Antwort ist: wenn objektiv ein Tatbestand erfüllt wurde, schuldhaft und rechtswidrig. Soweit kapiert Epona das sogar offenbar noch, wie ihr letzter Beitrag zeigt. Und dann versteigt sie sich zu der Behauptung, dass eine Straftat nicht vorliegt, wenn sie nicht nachgewiesen wird. Das ist Unfug. Die fehlende Antwort beispielweise zum Thema Versicherungsbetrug zeigt es. Sie sagt selbst, dass es viel Versicherungsbetrug gibt. Nur gibt es wenig Verurteilungen. Dann müsste doch die Folge sein, es gibt wenig Versicherungsbetrug: nämlich nur die Fälle, wo es nachgewiesen wurde. Und die Leute, die betrogen haben, und nicht erwischt wurden, hätten sich angeblich nicht strafbar gemacht. Was hanebüchener Unfug ist. Denn genau in dem Begriff ist ja die Antwort: durch die Tat als Versicherungsbetrug ist Strafbarkeit gegeben, der Gesetzesverstoss liegt vor, wenn er nachgewiesen werden kann, dann gibt es Strafe. Das heisst Strafbarkeit.

Das alles ist an sich so simpel, dass man bei Epona und Co. hier nur von unglaublicher Ignoranz und Unfähigkeit zum Denken ausgehen kann.
Er kapiert es wirklich nicht. :D
Fazer
Beiträge: 3993
Registriert: Mittwoch 21. Oktober 2015, 10:40

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

epona hat geschrieben:(25 Jul 2016, 18:15)

Er kapiert es wirklich nicht. :D
Laienjuristen wie ihr habt schlicht keine Ahnung vom Thema. Das führt ihr mit jedem Beitrag hier vor. Eine Unsägliche Dummheit gegenüber juristischen Themen, die ihr hier an den Tag legt.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
PeterK
Beiträge: 15671
Registriert: Dienstag 31. Mai 2016, 11:06

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von PeterK »

epona hat geschrieben:(25 Jul 2016, 18:15)
Er kapiert es wirklich nicht. :D
Er ist aber - wenn auch vermutlich unbewusst und sicherlich unpräzise - auf dem richtigen Weg:
Fazer hat geschrieben:(25 Jul 2016, 18:09)
... der Gesetzesverstoss liegt vor, wenn er nachgewiesen werden kann ...
:D
Benutzeravatar
epona
Beiträge: 9812
Registriert: Mittwoch 14. Dezember 2011, 13:51

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Fazer hat geschrieben:(25 Jul 2016, 18:22)

Laienjuristen wie ihr habt schlicht keine Ahnung vom Thema. Das führt ihr mit jedem Beitrag hier vor. Eine Unsägliche Dummheit gegenüber juristischen Themen, die ihr hier an den Tag legt.
Du trägst viel zur allgemeinen Erheiterung bei, das muss man dir lassen. :D
Benutzeravatar
epona
Beiträge: 9812
Registriert: Mittwoch 14. Dezember 2011, 13:51

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

PeterK hat geschrieben:(25 Jul 2016, 18:23)

Er ist aber - wenn auch vermutlich unbewusst und sicherlich unpräzise - auf dem richtigen Weg:

:D
Optimist :)
Fazer
Beiträge: 3993
Registriert: Mittwoch 21. Oktober 2015, 10:40

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Atheist hat geschrieben:(25 Jul 2016, 18:06)

Was nicht wahrgenommen wird, muss nicht nicht-existent sein, so der Tenor. An sich eine triviale Erkenntnis, ....
Durch deine doppelte Verneinung versuchst du den Inhalt deiner Aussage zu verschleiern. Korrekt ist, was jeder weiss: was nicht wahrgenommen wird, ist dennoch existent. Es wurde nur nicht wahrgenommen. In der Tat eine triviale Erkenntnis, die hier für Laienjuristen wie Epona und Co. offenbar zu hoch ist.

Ach ja, zu Merkel: Butter bei die Fische. Welcher Straftatbestand wäre angeblich verwirklicht? Es reicht das Darlegen des Verwirklichens der objektiven Tatbestandsmerkmale. Schuld und Rechtswidrigkeit kannst du gerne in einem zweiten Schritt prüfen.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Atheist

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Atheist »

Fazer hat geschrieben:(25 Jul 2016, 18:09)

Die Frage nach Merkels Straftaten ist hier die ganze Zeit nicht relevant. Es wurde dazu bisher auch nichts ernsthaftes vorgetragen, was eine Strafbarkeit begründen würde.
Aber genau darum dreht sich doch dieser Strang bereits schon seit der ersten Seite: um Frau Dr. Merkel Straftaten anzuhängen. ;)
Das einzige was hier noch diskutiert wird, ist das Epona und Co. hier in völlig blinder Weise den Unterschied zwischen objektiver Strafbarkeit und der Frage des Nachweises einer Straftat durch eine bestimmte Person ignorieren. Die Frage war: wann liegt ein Gesetzesverstoss vor. Die Antwort ist: wenn objektiv ein Tatbestand erfüllt wurde, schuldhaft und rechtswidrig. Soweit kapiert Epona das sogar offenbar noch, wie ihr letzter Beitrag zeigt. Und dann versteigt sie sich zu der Behauptung, dass eine Straftat nicht vorliegt, wenn sie nicht nachgewiesen wird. Das ist Unfug. Die fehlende Antwort beispielweise zum Thema Versicherungsbetrug zeigt es. Sie sagt selbst, dass es viel Versicherungsbetrug gibt. Nur gibt es wenig Verurteilungen. Dann müsste doch die Folge sein, es gibt wenig Versicherungsbetrug: nämlich nur die Fälle, wo es nachgewiesen wurde. Und die Leute, die betrogen haben, und nicht erwischt wurden, hätten sich angeblich nicht strafbar gemacht. Was hanebüchener Unfug ist. Denn genau in dem Begriff ist ja die Antwort: durch die Tat als Versicherungsbetrug ist Strafbarkeit gegeben, der Gesetzesverstoss liegt vor, wenn er nachgewiesen werden kann, dann gibt es Strafe. Das heisst Strafbarkeit.

Das alles ist an sich so simpel, dass man bei Epona und Co. hier nur von unglaublicher Ignoranz und Unfähigkeit zum Denken ausgehen kann.
Das ist insoweit klar, schließlich ist der Staat nicht allwissend, sondern setzt sich im Nachhinein hin, um eine Tat zu prüfen und (mit etwas Glück :D) zu einem vertretbaren Ergebnis innerhalb des vorgegebenen Rahmens zu gelangen. Geprüft wird also etwas, das bereits geschehen ist und sich objektiv auch nicht mehr verändert, ganz gleich zu welchen Urteilen der Betrachter (hier i.E. der Staat durch seine rechtsprechenden Organe) gelangt. Wenn man aber so was im Zusammenhang mit Merkel erwähnt, ergibt das den Eindruck, als wolle man den Knallköpfen von rechtsaußen ein (rechst-)wissenschaftliches Fundament für ihre Fantasien verschaffen. Darum ging es mir. Aber schön, dass wir es nun geklärt haben. :)
PeterK
Beiträge: 15671
Registriert: Dienstag 31. Mai 2016, 11:06

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von PeterK »

Fazer hat geschrieben:(25 Jul 2016, 18:25)
... was nicht wahrgenommen wird, ist dennoch existent.
Faszinierend!
Fazer
Beiträge: 3993
Registriert: Mittwoch 21. Oktober 2015, 10:40

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Atheist hat geschrieben:(25 Jul 2016, 18:27)

Aber genau darum dreht sich doch dieser Strang bereits schon seit der ersten Seite: um Frau Dr. Merkel Straftaten anzuhängen. ;)



Das ist insoweit klar, schließlich ist der Staat nicht allwissend, sondern setzt sich im Nachhinein hin, um eine Tat zu prüfen und (mit etwas Glück :D) zu einem vertretbaren Ergebnis innerhalb des vorgegebenen Rahmens zu gelangen. Geprüft wird also etwas, das bereits geschehen ist und sich objektiv auch nicht mehr verändert, ganz gleich zu welchen Urteilen der Betrachter (hier i.E. der Staat durch seine rechtsprechenden Organe) gelangt. Wenn man aber so was im Zusammenhang mit Merkel erwähnt, ergibt das den Eindruck, als wolle man den Knallköpfen von rechtsaußen ein logisches Fundament für ihre Fantasien verschaffen. Darum ging es mir. Aber schön, dass wir es nun geklärt haben. :)
Die Diskussion hat sich von dem Zusammenhang mit Merkel völlig verselbständigt, da die simpelste Prämisse der Diskussion negiert wurde. Ich weiss auch nicht welchen Knallköpfen von rechts damit irgendein Fundament für Diskussionen gegeben würde. Fakt ist, dass hier in Bezug auf Merkel nicht auch nur ansatzweise dargelegt wurde, welche Straftat denn angeblich begangen worden sei. Was auch nicht überrascht, weil da nichts ist.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Fazer
Beiträge: 3993
Registriert: Mittwoch 21. Oktober 2015, 10:40

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

PeterK hat geschrieben:(25 Jul 2016, 18:29)

Faszinierend!
In der Tat faszinierend dass diese Einsicht bei Epona und Co. nicht existiert.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Benutzeravatar
Keoma
Beiträge: 18417
Registriert: Mittwoch 25. Juni 2008, 13:27
user title: Drum Legend
Wohnort: Österreich

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

Hier geht's überhaupt nicht mehr um die Merkel.
Der Gescheitere gibt nach!
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

Marie von Ebner-Eschenbach
Benutzeravatar
epona
Beiträge: 9812
Registriert: Mittwoch 14. Dezember 2011, 13:51

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

PeterK hat geschrieben:(25 Jul 2016, 18:29)

Faszinierend!
Dachte ich auch.
Einfach unschlagbar.
PeterK
Beiträge: 15671
Registriert: Dienstag 31. Mai 2016, 11:06

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von PeterK »

Fazer hat geschrieben:(25 Jul 2016, 18:31)
In der Tat faszinierend dass diese Einsicht bei Epona und Co. nicht existiert.
Deine Behauptung (oder "Einsicht") ist in der absoluten Formulierung falsch. Lies doch noch mal nach: "... was nicht wahrgenommen wird, ist dennoch existent.".

Richtiger wäre: "Auch was nicht wahrgenommen wird, kann existent sein." (Wobei man sogar das bezweifeln kann ;).)
Fazer
Beiträge: 3993
Registriert: Mittwoch 21. Oktober 2015, 10:40

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

PeterK hat geschrieben:(25 Jul 2016, 18:36)

Deine Behauptung (oder "Einsicht") ist in der absoluten Formulierung falsch. Lies doch noch mal nach: "... was nicht wahrgenommen wird, ist dennoch existent.".

Richtiger wäre: "Auch was nicht wahrgenommen wird, kann existent sein." (Wobei man sogar das bezweifeln kann ;).)
Der Satz ist zustandegekommen durch entsprechende Fortschreibung des Satzes von Atheist. Belässt man seinen Satz "Was nicht wahrgenommen wird, muss nicht nicht-existent sein" in der reinen Variante und ersetzt die doppelte Verneinung, wird daraus: "Was nicht wahrgenommen wird, muss existent sein". Das ist nicht richtig, daher habe ich "muss" durch "ist dennoch" ersetzt - jetzt muss man das nur noch leicht ergänzen: "Was nicht wahrgenommen wird (aber passiert ist), ist dennoch existent". In "was nicht wahrgenommen wird" ist ja die Unterstellung enthalten, dass etwas passiert ist. Und genau darum geht es: Epona und Co. versteifen sich darauf, dass eine Straftat, die nicht wahrgenommen wird, schlicht nicht existent sei. Das ist grober Unfug.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
Benutzeravatar
Ein Terraner
Beiträge: 14308
Registriert: Samstag 7. Mai 2016, 19:48
Wohnort: München

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Ein Terraner »

Keoma hat geschrieben:(25 Jul 2016, 16:11)

Nein, es kann auch selbst weggefahren sein.
Als ich mein Auto mal als Gestohlen melden wollte wurde mir freundlich mitgeteilt das es abgeschleppt wurde.
Zuletzt geändert von Ein Terraner am Montag 25. Juli 2016, 19:54, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
epona
Beiträge: 9812
Registriert: Mittwoch 14. Dezember 2011, 13:51

Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Ein Terraner hat geschrieben:(25 Jul 2016, 19:39)

Als ich mein Auto mal als Gestohlen melden wollte wurde mit freundlich mitgeteilt das es abgeschleppt wurde.
Ander wissen einfach nicht mehr wo sie es abgestellt haben.

Aus jedem "ist weg" kann man halt keine Straftat basteln.
Antworten