Keoma hat geschrieben:(22 Jul 2016, 17:22)
Die Herrschaften übersehen, dass das nichts mit der Rechtsprechung zu tun hat.
Wenn jemand wegen Mordes vor Gericht steht, wird über die Schuld bzw. das Schuldausmass entschieden, nicht, ob der Mord eine Gesetzesübertretung ist, das steht nämlich ausser Frage.
Das ist in vielerlei Hinsicht Quatsch.
a) um jemanden vor Gericht zu bringen bedarf es Ermittlungen, Beweise, Anklage. Die Staatsanwaltschaft klagt an, muß die Tat (in deinem Fall Tötungsdelikt) nachweisen, Strafmaß vorgeben und begründen.
b) ein Gericht entscheidet dann darüber, ob die Beweise ausreichen, die angeklagte Person schuldig bzw. für die Tat voll verantwortlich ist, berücksichtigt die individuellen Umstände der vermeindlichen Tat, klärt ob es sich um Totschlag, Totschlag im Affekt, Notwehr, Mord ....oder sonstwas handelt und fällt ein Urteil.
Das nennt sich Rechtsprechnung.