Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

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pikant
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von pikant »

Fazer hat geschrieben:(22 Jul 2016, 14:17)

2015 gab es ca. 5000 Verurteilungen wegen Wohnungseinbruch.
Es wird behauptet es hätte 150.000 Wohnungseinbrüche gegeben. Das ist Quatsch. Es gab nur 5000 Wohnungseinbrüche.
das ist mit Sicherheit falsch denn es gab unzaehlige Verurteilungen, die mehrere Wohnungseinbreuche begangen haben.
zudem gibt es in diesem Bereich keine sehr hohe Aufklaerungsquote und viele Taeter laufen noch frei rum.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von William »

epona hat geschrieben:(22 Jul 2016, 14:38)

Nicht frech werden, Kamerad.

In dem Ton darfst du dich mit deiner Frau unterhalten, aber nicht mit mir.

VERSTANDEN?
Bin nicht dein Kamerad. So weit wird es auch niemals kommen.

Erinnerst du dich noch an die Frage?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Fazer »

epona hat geschrieben:(22 Jul 2016, 14:38)

Nicht frech werden, Kamerad.

In dem Ton darfst du dich mit deiner Frau unterhalten, aber nicht mit mir.

VERSTANDEN?
Es ist nicht frech. Das wurde nämlich nicht gerichtlich festgestellt.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Schnitter »

William hat geschrieben:(22 Jul 2016, 14:45)

Bin nicht dein Kamerad. So weit wird es auch niemals kommen.

Erinnerst du dich noch an die Frage?
Wie wäre es denn zunächst mit der Beantwortung der Frage gegen welche Gesetze Angela Merkel verstossen haben soll ? Da kam bisher leider nur ein laues Lüftchen ;)
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epona
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von epona »

Fazer hat geschrieben:(22 Jul 2016, 14:57)

Es ist nicht frech. Das wurde nämlich nicht gerichtlich festgestellt.
Es reicht wenn ich das feststelle.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Fazer »

epona hat geschrieben:(22 Jul 2016, 15:18)

Es reicht wenn ich das feststelle.
Dann würde es ja auch reichen, dass ich feststelle, dass du im Halteverbot gestanden hast und damit eine Ordnungswidrigkeit begangen hast. Du behauptest aber, so etwas kann nur von einem Gericht festgestellt werden. Analog ist deine persönliche Meinung, ob William frech war oder nicht irrelevant. Solange nicht gerichtlich festgestellt hast du kein Recht zu behaupten, er sei frech.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Fazer »

epona hat geschrieben:(22 Jul 2016, 15:48)

Ich will ja nicht unhöflich sein, aber so viel Dummheit ist bemerkenswert.

Schau dir den Strangtitel an, evtl. kommst du selber drauf. :rolleyes:
Das stimmt, so viel Dummheit wie bei dir zur Frage "wann liegt ein Gesetzesverstoss vor" ist bemerkenswert.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von epona »

Fazer hat geschrieben:(22 Jul 2016, 15:52)

Das stimmt, so viel Dummheit wie bei dir zur Frage "wann liegt ein Gesetzesverstoss vor" ist bemerkenswert.
Komm laß es, du blickst es nicht.

Was wolltest du noch gleich in diesem Strang?
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Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

epona hat geschrieben:(22 Jul 2016, 16:01)



Was wolltest du noch gleich in diesem Strang?
Du führst offenbar Selbstgespräche.

Strangtitel: "Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?"
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Fazer hat geschrieben:(22 Jul 2016, 16:02)

Du führst offenbar Selbstgespräche.

Strangtitel: "Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?"
Herzchen, versuch dein Glück woanders.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von epona »

Schnitter hat geschrieben:(22 Jul 2016, 15:14)

Wie wäre es denn zunächst mit der Beantwortung der Frage gegen welche Gesetze Angela Merkel verstossen haben soll ? Da kam bisher leider nur ein laues Lüftchen ;)
Um wieder auf die ursprüngliche Frage zu kommen.

Antworten - Fehlanzeige.
Wundert mich nicht.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

epona hat geschrieben:(22 Jul 2016, 16:04)

Herzchen, versuch dein Glück woanders.
Eine ignorante Person wie du ist sicherlich nicht mein Herzchen ... :D
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Fazer »

epona hat geschrieben:(22 Jul 2016, 16:07)

Um wieder auf die ursprüngliche Frage zu kommen.

Antworten - Fehlanzeige.
Wundert mich nicht.
Das sagt die richtige:
Fazer hat geschrieben:(22 Jul 2016, 11:10)

Das kannst du ganz persönlich feststellen. Konkrete Frage an dich: du gehst in einen Laden, steckst etwas ein und nimmst das ohne Bezahlen mit nach Hause. Du wirst nicht erwischt. Hast du aus deiner persönlichen Sicht einen Ladendiebstahl gegangen: ja oder nein?
epona hat geschrieben:(22 Jul 2016, 11:14)

Ich wüßte nicht warum ich das ausprobieren sollte.
Ich zahle bar oder mit Karte.
Fazer hat geschrieben:(22 Jul 2016, 11:14)

Beantworte die Frage.
epona hat geschrieben:(22 Jul 2016, 11:17)

Mach SITZ zieht bei mir nicht.
Versuch es woanders.
Antwort: Fehlanzeige. Wundert hier in der Tat Niemanden.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

Vielleicht probieren wir es noch einmal mit dem Beispiel - wenn ein Kinderschänder nicht erwischt wird, wurde dann kein Kind geschändet?
Der Gescheitere gibt nach!
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Fazer »

2013 gab es 1129 Verurteilungen wegen Vergewaltigung in der Bundesrepublik. Frauengruppen sprechen immer davon, dass das ganze ein grosses Problem sei und es eine hohe Dunkelziffer gäbe. Das ist grosser Unfug. Es gibt keine Dunkelziffer. Da es nur 1129 Verurteilungen wegen Vergewaltigung gab, gab es 2013 auch nur 1129 Vergewaltigungen.
Zuletzt geändert von Fazer am Freitag 22. Juli 2016, 16:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Ein Terraner »

Keoma hat geschrieben:(22 Jul 2016, 16:32)

Vielleicht probieren wir es noch einmal mit dem Beispiel - wenn ein Kinderschänder nicht erwischt wird, wurde dann kein Kind geschändet?
Ja, aber liegt ein Gesetzesverstoß vor? Der Unterschied zwischen Tat und Rechtssprechung ist bei euch immer noch nicht angekommen.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jul 2016, 16:35)

Ja, aber liegt ein Gesetzesverstoß vor? Der Unterschied zwischen Tat und Rechtssprechung ist bei euch immer noch nicht angekommen.
Ganz im Gegenteil. Aber langsam scheint der Unterschied bei dir anzukommen.

Titel des Threads: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Antwort: dann wenn der objektive Tatbestand verletzt wurde.

Was du und einige andere hier laufend versuchen zu beantworten wäre die Frage: wann wandert jemand für eine Tat ins Gefängnis. Das ist eine andere Frage.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jul 2016, 16:35)

Ja, aber liegt ein Gesetzesverstoß vor? Der Unterschied zwischen Tat und Rechtssprechung ist bei euch immer noch nicht angekommen.
Nein, ein Kind schänden ist selbstverständlich kein Gesetzesverstoß. :dead:
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von PeterK »

Fazer hat geschrieben:(22 Jul 2016, 16:40)
Titel des Threads: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?
Ihr werft hier ziemlich viele Dinge durcheinander. Können wir uns eventuell zunächst mal darauf einigen, dass ein "Gesetzesverstoß" im Kern eine rechtswidrige Handlung ist?
Antwort: dann wenn der objektive Tatbestand verletzt wurde.
Das ist ebenso Unsinn wie Dein Kommentar zur "Strafbarkeit" bei OWien. Tatbestände werden verwirklicht - nicht "verletzt".
Zuletzt geändert von PeterK am Freitag 22. Juli 2016, 17:07, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Ein Terraner »

Keoma hat geschrieben:(22 Jul 2016, 17:01)

Nein, ein Kind schänden ist selbstverständlich kein Gesetzesverstoß. :dead:
Wenn es dafür kein entsprechendes Gesetz gibt wäre das auch der Fall, wenn ich da mal an den kürzlich erweiterten Vergewaltigungsparagraphen erinnern darf.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Ein Terraner »

Fazer hat geschrieben:(22 Jul 2016, 16:40)

Antwort: dann wenn der objektive Tatbestand verletzt wurde.
Nein, ein Gesetzesverstoß ist es dann wenn ein Gericht feststellt das die Tat gegen ein Gesetz verstoßen hat und nicht wenn irgendjemand meint das es so ist.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jul 2016, 17:04)

Wenn es dafür kein entsprechendes Gesetz gibt wäre das auch der Fall, wenn ich da mal an den kürzlich erweiterten Vergewaltigungsparagraphen erinnern darf.
Wenn das Wörtchen wenn nicht wäre. ......
Jetzt bist du schon ganz schön angezählt.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jul 2016, 17:05)

Nein, ein Gesetzesverstoß ist es dann wenn ein Gericht feststellt das die Tat gegen ein Gesetz verstoßen hat und nicht wenn irgendjemand meint das es so ist.
Und nur weil du es steif und fest behauptest, stimmt es trotzdem nicht.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Ein Terraner »

Keoma hat geschrieben:(22 Jul 2016, 17:07)

Wenn das Wörtchen wenn nicht wäre. ......
Jetzt bist du schon ganz schön angezählt.
Ausgezählt ? Ich versuch dir hier nur simpelste Logik zu erklären die nicht in deinem Kopf geht, und das geht mir schön langsam tierisch auf die Nerven.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

PeterK hat geschrieben:(22 Jul 2016, 17:03)

Ihr werft hier ziemlich viele Dinge durcheinander. Können wir uns eventuell zunächst mal darauf einigen, dass ein "Gesetzesverstoß" im Kern eine rechtswidrige Handlung ist?


Das ist ebenso Unsinn wie Dein Kommentar zur "Strafbarkeit" bei OWien. Tatbestände werden verwirklicht - nicht "verletzt".
Kaprizier dich doch nicht auf Nebensächlichkeiten. Terraner, Epona und Co. behaupten hier, dass ein Gesetzesverstoss erst dann gegeben sei, wenn das gerichtlich festgestellt wäre. Das ist offensichtlicher Unfug. Wer im Laden klaut, begeht Diebstahlt. Punkt. Es ist gleich, ob er dabei erwischt und/oder verurteilt wird. Die Tat ist ein Diebstahl. Wenn ich jemand sehe, der das macht darf ich ihn auch ohne weiteres Dieb nennen. Dass er wegen des Diebstahls nicht belangt wird ist eine ganz andere Frage.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jul 2016, 17:11)

Ausgezählt ? Ich versuch dir hier nur simpelste Logik zu erklären die nicht in deinem Kopf geht, und das geht mir schön langsam tierisch auf die Nerven.
Ein Mann vergewaltigt eine Frau. Die Tat wird nicht angezeigt. Eine Vergewaltigung hat es demgemäss nicht gegeben.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jul 2016, 17:11)

Ausgezählt ? Ich versuch dir hier nur simpelste Logik zu erklären die nicht in deinem Kopf geht, und das geht mir schön langsam tierisch auf die Nerven.
Welche Logik?
Wenn ich die Augen zumache, sieht mich keiner?
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Fazer hat geschrieben:(22 Jul 2016, 17:13)

Kaprizier dich doch nicht auf Nebensächlichkeiten. Terraner, Epona und Co. behaupten hier, dass ein Gesetzesverstoss erst dann gegeben sei, wenn das gerichtlich festgestellt wäre. Das ist offensichtlicher Unfug. Wer im Laden klaut, begeht Diebstahlt. Punkt. Es ist gleich, ob er dabei erwischt und/oder verurteilt wird. Die Tat ist ein Diebstahl. Wenn ich jemand sehe, der das macht darf ich ihn auch ohne weiteres Dieb nennen. Dass er wegen des Diebstahls nicht belangt wird ist eine ganz andere Frage.
Wenn du jemanden bei einem Diebstahl im Supermarkt beobachtest darfst "haltet den Dieb" schreien, darfst dich diskret an das Personal oden Inhaber wenden.
Wird diese Person nicht ertappt oder man kann der Person einen Diebstahl nicht nachweisen, solltest du dich hüten die Person offiziell als Dieb zu bezeichen, das kann in die Hose gehen.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Keoma hat geschrieben:(22 Jul 2016, 17:14)

Welche Logik?
Wenn ich die Augen zumache, sieht mich keiner?
Er hat es doch nun wiederholt genau erklärt. :rolleyes:
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

Fazer hat geschrieben:(22 Jul 2016, 17:13)

Kaprizier dich doch nicht auf Nebensächlichkeiten. Terraner, Epona und Co. behaupten hier, dass ein Gesetzesverstoss erst dann gegeben sei, wenn das gerichtlich festgestellt wäre. Das ist offensichtlicher Unfug. Wer im Laden klaut, begeht Diebstahlt. Punkt. Es ist gleich, ob er dabei erwischt und/oder verurteilt wird. Die Tat ist ein Diebstahl. Wenn ich jemand sehe, der das macht darf ich ihn auch ohne weiteres Dieb nennen. Dass er wegen des Diebstahls nicht belangt wird ist eine ganz andere Frage.
Die Herrschaften übersehen, dass das nichts mit der Rechtsprechung zu tun hat.
Wenn jemand wegen Mordes vor Gericht steht, wird über die Schuld bzw. das Schuldausmass entschieden, nicht, ob der Mord eine Gesetzesübertretung ist, das steht nämlich ausser Frage.
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von William »

Schnitter hat geschrieben:(22 Jul 2016, 15:14)

Wie wäre es denn zunächst mit der Beantwortung der Frage gegen welche Gesetze Angela Merkel verstossen haben soll ? Da kam bisher leider nur ein laues Lüftchen ;)
Wurde beantwortet. Du warst nur mit dem Inhalt der Begründung nicht zufrieden, das ist alles.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

epona hat geschrieben:(22 Jul 2016, 17:20)

Wenn du jemanden bei einem Diebstahl im Supermarkt beobachtest darfst "haltet den Dieb" schreien, darfst dich diskret an das Personal oden Inhaber wenden.
Wird diese Person nicht ertappt oder man kann der Person einen Diebstahl nicht nachweisen, solltest du dich hüten die Person offiziell als Dieb zu bezeichen, das kann in die Hose gehen.
Das mag sein. Die Person ist und bleibt dennoch ein Dieb.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von PeterK »

Fazer hat geschrieben:(22 Jul 2016, 17:13)

Kaprizier dich doch nicht auf Nebensächlichkeiten.
Dein - völlig richtiger - Appell lautete:
Fazer hat geschrieben:(22 Jul 2016, 13:17)
Immer schön genau bleiben.
Im gleichen Post warst Du jedoch sehr ungenau:
Begehen der Ordnungswidrigkeit weil Notstand vorliegt = Wegfall der Strafbarkeit
Bist Du willens, bereit und in der Lage, meine Frage (Können wir uns eventuell zunächst mal darauf einigen, dass ein "Gesetzesverstoß" im Kern eine rechtswidrige Handlung ist?) zu beantworten?
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Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland

Beitrag von Schnitter »

William hat geschrieben:(22 Jul 2016, 17:24)

Wurde beantwortet. Du warst nur mit dem Inhalt der Begründung nicht zufrieden, das ist alles.
Nein sie wurde nicht beantwortet. Wäre dem so wären nicht sämtliche Idioten wie z.B. der Rechtsknaller Schachtschneider beim BVG vor die Wand gelaufen. ;)
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

PeterK hat geschrieben:(22 Jul 2016, 17:27)

Dein - völlig richtiger - Appell lautete:

Im gleichen Post warst Du jedoch sehr ungenau:

Bist Du willens, bereit und in der Lage, meine Frage (Können wir uns eventuell zunächst mal darauf einigen, dass ein "Gesetzesverstoß" im Kern eine rechtswidrige Handlung ist?) zu beantworten?
Du gehst jetzt in die Tiefen juristischer Definition. Darum geht es aber gar nicht. Ein Diebstahl ist eine rechtswidrige Handlung, d.h. ein Gesetzesverstoss. Ob jemand erwischt wird, oder verurteilt wird, ist dabei egal. Wenn jemand einen Diebstahl begeht, ist er ein Dieb. Epona und Terranier behaupten, ein Gesetzesverstoss läge nicht vor, solange das gerichtlich nicht bewiesen sei. Das ist schlicht unsäglicher dummer Humbug.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Ein Terraner »

Fazer hat geschrieben:(22 Jul 2016, 17:13)

Ein Mann vergewaltigt eine Frau. Die Tat wird nicht angezeigt. Eine Vergewaltigung hat es demgemäss nicht gegeben.
Nein, damit es überhaupt mal zu einem ein Gesetzesverstoß kommen kann muss eine Tat erstmal durch ein Gesetz verboten sein, klar soweit? Und um festzustellen ob eine Tat nun einen Gesetzesverstoß darstellt braucht es erstmal Ermittlungen und einen Gerichtsprozess. Ist das so schwer zu verstehen? :|
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Keoma hat geschrieben:(22 Jul 2016, 17:22)

Die Herrschaften übersehen, dass das nichts mit der Rechtsprechung zu tun hat.
Wenn jemand wegen Mordes vor Gericht steht, wird über die Schuld bzw. das Schuldausmass entschieden, nicht, ob der Mord eine Gesetzesübertretung ist, das steht nämlich ausser Frage.
Das ist in vielerlei Hinsicht Quatsch.

a) um jemanden vor Gericht zu bringen bedarf es Ermittlungen, Beweise, Anklage. Die Staatsanwaltschaft klagt an, muß die Tat (in deinem Fall Tötungsdelikt) nachweisen, Strafmaß vorgeben und begründen.
b) ein Gericht entscheidet dann darüber, ob die Beweise ausreichen, die angeklagte Person schuldig bzw. für die Tat voll verantwortlich ist, berücksichtigt die individuellen Umstände der vermeindlichen Tat, klärt ob es sich um Totschlag, Totschlag im Affekt, Notwehr, Mord ....oder sonstwas handelt und fällt ein Urteil.
Das nennt sich Rechtsprechnung.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jul 2016, 17:33)

Nein, damit es überhaupt mal zu einem ein Gesetzesverstoß kommen kann muss eine Tat erstmal durch ein Gesetz verboten sein, klar soweit? Und um festzustellen ob eine Tat nun einen Gesetzesverstoß darstellt braucht es erstmal Ermittlungen und einen Gerichtsprozess. Ist das so schwer zu verstehen? :|
Natürlich muss es zuerst - nulla crimen sind lege - ein Gesetz geben, und wenn ich dagegen verstoße, wie nennt man das?
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jul 2016, 17:33)

Nein, damit es überhaupt mal zu einem ein Gesetzesverstoß kommen kann muss eine Tat erstmal durch ein Gesetz verboten sein :|
:D Genau, das ist die Grundvoraussetzung.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

epona hat geschrieben:(22 Jul 2016, 17:34)

Das ist in vielerlei Hinsicht Quatsch.

a) um jemanden vor Gericht zu bringen bedarf es Ermittlungen, Beweise, Anklage. Die Staatsanwaltschaft klagt an, muß die Tat (in deinem Fall Tötungsdelikt) nachweisen, Strafmaß vorgeben und begründen.
b) ein Gericht entscheidet dann darüber, ob die Beweise ausreichen, die angeklagte Person schuldig bzw. für die Tat voll verantwortlich ist, berücksichtigt die individuellen Umstände der vermeindlichen Tat, klärt ob es sich um Totschlag, Totschlag im Affekt, Notwehr, Mord ....oder sonstwas handelt und fällt ein Urteil.
Das nennt sich Rechtsprechnung.
Jetzt übertriffst du dich selbst.
Das Gericht entscheidet nicht darüber, was ein Gesetzesverstoß ist, sondern ob der Angeklagte ihn begangen hat.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Ein Terraner »

Keoma hat geschrieben:(22 Jul 2016, 17:14)

Welche Logik?
Wenn ich die Augen zumache, sieht mich keiner?
Sorry, aber du bist der dümmste Mensch mit den ich mich seit langer Zeit unterhalten habe. :(
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von epona »

Keoma hat geschrieben:(22 Jul 2016, 17:40)

Jetzt übertriffst du dich selbst.
Das Gericht entscheidet nicht darüber, was ein Gesetzesverstoß ist, sondern ob der Angeklagte ihn begangen hat.
Du musst versuchen sinnerfassend zu lesen.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Ein Terraner »

Keoma hat geschrieben:(22 Jul 2016, 17:35)

Natürlich muss es zuerst - nulla crimen sind lege - ein Gesetz geben, und wenn ich dagegen verstoße, wie nennt man das?
Gesetzesverstoß, und wie nennt man es wenn man herausfindet ob jemand gegen ein Gesetz verstoßen hat ?
Zuletzt geändert von Ein Terraner am Freitag 22. Juli 2016, 17:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jul 2016, 17:41)

Sorry, aber du bist der dümmste Mensch mit den ich mich seit langer Zeit unterhalten habe. :(
Nur weil du elementarste juristische Grundsätze nicht kapieren willst, musst du nicht projizieren.
Der Gescheitere gibt nach!
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

Marie von Ebner-Eschenbach
PeterK
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von PeterK »

Fazer hat geschrieben:(22 Jul 2016, 17:30)
... eine rechtswidrige Handlung, d.h. ein Gesetzesverstoss.
Na bitte, geht doch. Damit können wir das, was Du bezüglich OWi + Erlaubnistatbestand geäußert hast, ja schon mal in die Rundablage befördern.
Wenn jemand einen Diebstahl begeht, ist er ein Dieb.
Auch das ist so nicht ganz korrekt (ich erinnere an Deinen Appell, immer schön genau zu bleiben), weil Du damit nicht tatstrafrechtlich, sondern täterstrafrechtlich argumentierst. Das ist seit dem Ende der bekannten tausend Jahre von 33 bis 45 nicht mehr so en vogue.

Darüber hinaus: Wenn ein Erlaubnistatbestand oder ein ETI vorliegt, kann bei Straftaten/OWien die Rechtswidrigkeit verneint werden (Beim vollendeten Diebstahl ist das aber zugegebenermaßen selten der Fall).
Zuletzt geändert von PeterK am Freitag 22. Juli 2016, 18:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jul 2016, 17:43)

Gesetzesverstoß, und wie nennt man es wenn man herausfindet ob jemand gegen ein Gesetz verstoßen hat ?
Worauf wollen hinaus?
Aber immerhin hast du das mit dem Gesetzesverstoß kapiert.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Ein Terraner »

Keoma hat geschrieben:(22 Jul 2016, 17:52)

Worauf wollen hinaus?
Aber immerhin hast du das mit dem Gesetzesverstoß kapiert.
Ich will auf das Gleiche hinaus wie auf den letzten 5 Seiten, Tat ungleich Gesetzesverstoß. Ein Gesetzesverstoß ergibt sich erst aus der Analyse des Tathergangs, den sogenannten Ermittlungen und der anschließenden Rechtsprüfung aka Gerichtsprozess. Und am Ende von dieser langen langen Kette steht dann ein Ergebnis das besagt ob die Tat ein Gesetzesverstoß war oder nicht.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

PeterK hat geschrieben:(22 Jul 2016, 17:52)

Na bitte, geht doch. Damit können wir das, was Du bezüglich OWi + Erlaubnistatbestand geäußert hast, ja schon mal in die Rundablage befördern.


Auch das ist so nicht ganz korrekt (ich erinnere an Deinen Appell, immer schön genau zu bleiben), weil Du damit nicht tatstrafrechtlich, sondern täterstrafrechtlich argumentierst. Das ist seit dem Ende der bekannten tausend Jahre von 33 bis 45 nicht mehr so en vogue.

Darüber hinaus: Wenn ein Erlaubnistatbestand oder ein ETI vorliegt, kann bei Straftaten/OWien die Rechtswidrigkeit verneint werden (Beim vollendeten Diebstahl ist das aber zugegebenermaßen selten der Fall).
Wenn ein "Diebstahl" in einer Notlage begangen würde, dann ist es kein strafbarer Diebstahl/die Rechtswidrigkeit entfällt. Du verstehst aber immer noch nicht, worum es hier geht. Dass es Situationen gibt, wo keine Schuld gegeben ist, oder die Rechtswidrigkeit nicht gegeben ist spielt hier keine Rolle. Es gibt einen vorgegebenen Tatbestand: jemand nimmt vorsätzlich eine fremde bewegliche Sache weg, ohne jeglichen Rechtfertigungsgrund. Er wird nicht erwischt und deswegen nicht verurteilt. Liegt ein Diebstahl/ein Gesetzesverstoss vor? Die Antwort weisst du. Epona und Terranier antworten mit Nein.... völlig irre.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Fazer »

Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jul 2016, 18:01)

Ich will auf das Gleiche hinaus wie auf den letzten 5 Seiten, Tat ungleich Gesetzesverstoß. Ein Gesetzesverstoß ergibt sich erst aus der Analyse des Tathergangs, den sogenannten Ermittlungen und der anschließenden Rechtsprüfung aka Gerichtsprozess. Und am Ende von dieser langen langen Kette steht dann ein Ergebnis das besagt ob die Tat ein Gesetzesverstoß war oder nicht.
Deine Frau wird vergewaltigt. Im Prozess kann die Tat dem Täter nicht bewiesen werden. Also wurde deine Frau nicht vergewaltigt.
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Re: Wann liegt ein Gesetzesverstoß vor?

Beitrag von Keoma »

Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jul 2016, 18:01)

Ich will auf das Gleiche hinaus wie auf den letzten 5 Seiten, Tat ungleich Gesetzesverstoß. Ein Gesetzesverstoß ergibt sich erst aus der Analyse des Tathergangs, den sogenannten Ermittlungen und der anschließenden Rechtsprüfung aka Gerichtsprozess. Und am Ende von dieser langen langen Kette steht dann ein Ergebnis das besagt ob die Tat ein Gesetzesverstoß war oder nicht.
Und genau das ist eben falsch.
Jemand wurde ermordet.
Das ist wohl offensichtlich ein Gesetzesverstoss, egal was weiter passiert.
Das Gericht braucht nicht festzustellen, ob Mord ein Gesetzesverstoß ist, weil das ohnehin im StGB steht.
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