Aus der Religionsfreiheit begründet sich kein Anrecht auf die Bereitstellung von Räumlichkeiten in öffentlichen Gebäuden.relativ hat geschrieben:(23 Feb 2016, 09:20)
Nunja, da Leute wie du den Moslems ja keine Moschee hinstellen möchtest, muessen die eben auf freie Räume ausweichen, den noch lieber Amtsschimmel gilt unser GG in diesem steht , daß die freie Ausübung der Religion, dazu gehören auch Gebetsräume, garantiert ist.
Evt. wird in 30 Jahren ja eine Regierung an der Macht sein, die unser GG ändern kann und du deine Abneigung gegen den Islam völlig ausleben kannst. Ich hoffe aber, daß ich dies nicht mehr erleben muss.
Wie Du eine vollkommene Ablehnung meinerseits des Islams aus dem Geschriebenen herausinterpretierst, ist mir auch schleierhaft. Ich habe geschrieben:
Nicht der Islam ist das Problem, aber die Auslegung dieser Religion in vielen Ländern, aus denen Flüchtlinge nach Deutschland kommen. Syrien ist hier mal ausgeklammert, dort wurde schon immer ein liberaler Islam gelebt.
Der weltweit von der Mehrheit gelebte Islam ist problematisch. Es gibt liberale Strömungen im Islam, die mit westlichen Werten vollkommen d'accord sind. Weltweit sind diese bloß in der Minderheit.