Grundlagen des Nahostkonflikts

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Wolverine
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Wolverine »

Wie oft eigentlich noch?
In der UN stand zur Abstimmung eine Aufwertung der PAB als Beobachter, nicht mehr. Es wurde nicht darüber abgestimmt, ob Palästina ein Staat ist. Das kann die UN auch nicht. Die User sollten sich durch hilfloses Einstellen bedeutungsloser Feststellungen nicht verwirren lassen. Denn diese "Feststellungen" kommen von der UN. Der größten antisemitischen Quasselbude auf diesem Planeten. Die würden sogar den Mars aufwerten, um Israel schaden zu können. Die Aufwertung ist vollkommen bedeutungslos, da weder festgestellt wurde, ob Palästina ein Staat ist, noch festgelegt. Wie schon von mir bemerkt, kann die UN niemandem zum Staat machen. Gut so. Auch wenn Mitglieder der UN der Meinung sind, dass Palästina keine einheitliche Regierung bräuchte, so kommt niemand an dem Fakt vorbei, dass Abbu Mazen in Gaza überhaupt nichts zu melden hat. Ergo gibt es keine einheitliche Regierung. Die PAB kann sich gerne in ihrem Verantwortungsbereich als Staat deklarieren. Aber dann mit allen Verpflichtungen. Aber davor hat man ja Angst, vor diesen Verpflichtungen. Zumal man dann auch nur noch etwa ein Drittel der Gelder erhielte, wie im Status Quo. Jetzt, als ewiges Opfer der Israelis lebt sich doch viel besser. Die Angehörigen der SMAs finanziert ja die EU. :rolleyes:
Die Aufwertung der PAB als Beobachter ändert am Status der PAB überhaupt nichts. Es kann noch so oft wiederholt werden, es ist einfach so, dass es zwei Gangsterbanden gibt, die ein Gebilde kontrollieren und sich von den USA und der EU finanzieren lassen(die arabischen Staaten helfen ihren "Brüdern" gerade mal mit 5%), mehr ist da nicht. Ohne Israel läuft eigentlich überhaupt nichts. Wer hier von einem Staat spricht hat offensichtlich Visionen und was ich darüber denke, behalte ich lieber für mich. Als Resümee musste auch die KAS feststellen, dass man eben nichts feststellen kann. Die Länder, die "Palästina" anerkannt haben, sind in der Regel Menschenrechtsverbrecher, islamische Republiken, Operettenstaaten oder aber Diktaturen und Monarchien. Ich finde es eher belustigend, wenn hier versucht wird, zwei Gangsterbanden einen Status als Staat zuzusprechen, in der Hoffnung, Israel würde sich damit nicht den Hintern wischen. Palästina wird erst ein Staat, wenn sie auf Gewalt verzichten und Israel anerkennen. Das, meine Damen und Herren, wird niemals passieren, da muss man sich wirklich keine Sorgen machen. Aber ein Staat sind sie definitiv nicht. Auch wenn die UN sie als Staat führt, so sind sie es noch lange nicht, denn dieses "Führen" ist für die Realität vollkommen bedeutungslos. Die Behauptung übrigens, dass es palästinensische Gebiete bereits gäbe, konterkariert alle Resolutionen des Sicherheitsrates, aber die UN ist ja auch in Bezug auf Israel und schaden können, nicht mehr zurechnungsfähig. Auch im Leben keines einzigen Palästinensers hat sich etwas geändert. Die Hamas greift nach wie vor Israel an, ohne den angeblichen Staatschef zu informieren und von da an wird es mir einfach zu lächerlich und peinlich, noch ein einziges Wort darüber zu verlieren. Ich beschränke mich da lieber auf ein Zitat der KAS.

"Die Komplexität der Diskussionen um Staat oder Nicht-Staat ergibt sich aus der Tatsache, dass es kein allgemein gültiges und anerkanntes internationales Regelwerk gibt, unter welches sich die Frage der Staatlichkeit subsumieren ließe. Es ist allgemein anerkannt, dass weder das Vorliegen der Vorraussetzungen der Montevideo-Konvention alleine noch die vielseitigen Theorien zur Anerkennung durch andere Staaten die Frage nach dem staatlichen Status einer Territorialen Einheit abschließend beantworten können. Weder das Vorliegen der normativen Vorrausetzung noch die Anerkennung als Staat alleine kann einen neuen Staat kreieren."
KAS, Quelle
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Magnes
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Magnes »

Wolverine » Sa 6. Jun 2015, 00:08 hat geschrieben:Wie oft eigentlich noch?
Ich sehe da kein Ende in naher Zukunft in Sicht. :D
In der UN stand zur Abstimmung eine Aufwertung der PAB als Beobachter, nicht mehr. Es wurde nicht darüber abgestimmt, ob Palästina ein Staat ist.
Die nächste Unwahrheit. :rolleyes:

Nichtstaat-Beobachter-Status
3237 (XXIX). Observer status for the Palestine Liberation Organization (22 November 1974)

Nichtmitglied-Staat-Beobachter-Status:
67/19. Status of Palestine in the United Nations (4 December 2012)
2. Decides to accord to Palestine non-member observer State status in the United Nations, without prejudice to the acquired rights, privileges and role of the Palestine Liberation Organization in the United Nations as the representative of the Palestinian people, in accordance with the relevant resolutions and practice;

UN-Webseite:
Non-member States (...) State of Palestine
http://www.un.org/en/members/nonmembers.shtml
Ich beschränke mich da lieber auf ein Zitat der KAS.
"Die Komplexität der Diskussionen um Staat oder Nicht-Staat ergibt sich aus der Tatsache, dass es kein allgemein gültiges und anerkanntes internationales Regelwerk gibt, unter welches sich die Frage der Staatlichkeit subsumieren ließe. Es ist allgemein anerkannt, dass weder das Vorliegen der Vorraussetzungen der Montevideo-Konvention alleine noch die vielseitigen Theorien zur Anerkennung durch andere Staaten die Frage nach dem staatlichen Status einer Territorialen Einheit abschließend beantworten können. Weder das Vorliegen der normativen Vorrausetzung noch die Anerkennung als Staat alleine kann einen neuen Staat kreieren."
KAS, Quelle
Das ist mir völlig recht:
Vielmehr erscheint die Frage nach Staatlichkeit ein rein tatsächliches Phänomen zu sein, das sich aus der Analyse des Verhaltens von Staaten gegenüber der jeweiligen Territorialen Einheit herleiten lässt. Hierzu zählen etwa die Aufnahme in Internationale Organisationen (wie etwa die Vereinten Nationen), diplomatische Anerkennung, und die Unterzeichnung von internationalen Verträgen. James Crawford argumentiert, obwohl internationale Anerkennung nicht unwichtig sei und zu einer Festigung des Status führen könne, sei die Gründung von Staaten in heutiger Zeit eine Frage von Recht und Effektivität, z.B. die Fähigkeit eines Staates, Funktionen auszuführen und Verantwortungen zu übernehmen, welche mit Staatlichkeit zusammenhängen. Kurzum: Wer sich wie ein Staat benimmt und wie ein Staat behandelt wird, ist ein Staat. An einem scheitert es jedenfalls nicht: an den internen Vorraussetzungen für einen Staat. Sowohl die Vereinten Nationen als auch die Weltbank haben es den Palästinensern bescheinigt: Die Autonomiebehörde ist in der Lage, einen stabilen Palästinenserstaat zu regieren. Laut dem am 12. April 2011 veröffentlichten Bericht des UN-Koordinators für den Nahost-Friedensprozess, Robert Serry, „funktioniert die palästinensische Autonomiebehörde in allen Bereichen wie Gesundheit, Erziehung, Energie, Justiz und Sicherheit wie ein Staat“. Die Weltbank erklärte Anfang April, die Palästinenserführung habe die Finanzverwaltung verbessert und das Gesundheits- sowie das Bildungssystem seien auf dem Niveau anderer Staaten der Region.
http://www.kas.de/palaestinensische-geb ... ges/11510/
Darüber hinaus ist der Artikel vom 21. Februar 2012, also 9 Monate vor UN upgrade:
(zum Zeitpunkt des Verfassens des Fact Sheets am 21. Februar 2012 sind es 129 Staaten)
... und von da an wird es mir einfach zu lächerlich und peinlich, noch ein einziges Wort darüber zu verlieren.
Das glaube ich nicht.
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Wolverine
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Wolverine »

Die Aufwertung der PAB als Beobachter ändert am Status der PAB überhaupt nichts. Es kann noch so oft wiederholt werden, es ist einfach so, dass es zwei Gangsterbanden gibt, die ein Gebilde kontrollieren und sich von den USA und der EU finanzieren lassen(die arabischen Staaten helfen ihren "Brüdern" gerade mal mit 5%), mehr ist da nicht. Ohne Israel läuft eigentlich überhaupt nichts. Wer hier von einem Staat spricht hat offensichtlich Visionen und was ich darüber denke, behalte ich lieber für mich. Als Resümee musste auch die KAS feststellen, dass man eben nichts feststellen kann. Die Länder, die "Palästina" anerkannt haben, sind in der Regel Menschenrechtsverbrecher, islamische Republiken, Operettenstaaten oder aber Diktaturen und Monarchien. Ich finde es eher belustigend, wenn hier versucht wird, zwei Gangsterbanden einen Status als Staat zuzusprechen, in der Hoffnung, Israel würde sich damit nicht den Hintern wischen. Palästina wird erst ein Staat, wenn sie auf Gewalt verzichten und Israel anerkennen. Das, meine Damen und Herren, wird niemals passieren, da muss man sich wirklich keine Sorgen machen. Aber ein Staat sind sie definitiv nicht. Auch wenn die UN sie als Staat führt, so sind sie es noch lange nicht, denn dieses "Führen" ist für die Realität vollkommen bedeutungslos. Die Behauptung übrigens, dass es palästinensische Gebiete bereits gäbe, konterkariert alle Resolutionen des Sicherheitsrates, aber die UN ist ja auch in Bezug auf Israel und schaden können, nicht mehr zurechnungsfähig. Auch im Leben keines einzigen Palästinensers hat sich etwas geändert. Die Hamas greift nach wie vor Israel an, ohne den angeblichen Staatschef zu informieren und von da an wird es mir einfach zu lächerlich und peinlich, noch ein einziges Wort darüber zu verlieren. Ich beschränke mich da lieber auf ein Zitat der KAS.

Zitat bereits mehrfach verlinkt. Auch hier die Hilflosigkeit in Form von Links, die vollkommen bedeutungslos sind, da die UN keine Staaten kreieren kann. Die Feststellung der KAS sagt aus, dass man eben keinen Staat kreieren kann, so sehr sich die Anti-Israel-Fraktion sich das auch wünscht, denn zwei Gangsterbanden sind keine Einheitsregierung, mal abgesehen davon, dass "Palästina" kein einziges Kriterium für einen Staat erfüllt. Es werden wieder die üblichen Verlinkungen stattfinden, da eine eigene Fähigkeit zum Argumentieren den "Israelkritikern " gottlob nicht geschenkt wurde. Von daher ist es nicht nötig, noch etwas dazu zu schreiben. Es macht sich einfach besser, wenn man ohne Quelle auskommt. Verlinkt man nur Quellen mit jeweils nur einem Satz, der bestätigt, was die Lüge innerhalb der Quelle aussagt, tut man sich keinen Gefallen. Diese "Taktik" der Diskussion ist wohlbekannt und ebenso belächelt, haben die Israelkritiker doch tatsächlich kein einziges Argument in der Hand, außer einer Aversion gegen Juden oder Israel oder aber beides. :rolleyes:

P.S. Es fragt sich natürlich wie die KAS dazu kommt, zu behaupten, dass Abbas die Kontrolle hätte. In Gaza hat Abbas überhaupt nichts zu melden und angeblich gehört Gaza ja zu Palästina. Es ist wie gesagt, in meinen Augen eher lächerlich, wenn man als einziges Argument zu einer angeblichen Staatlichkeit die Aussage der KAS hat, die AUSSAGE; die Aussage, die ja nun wirklich nicht stimmt. Abbas hätte ohne Gewalt in der PAB überhaupt keine Kontrolle. Fragt sich natürlich, wie solche Aussagen zustande kommen. Besser nicht...... :D
Zuletzt geändert von Wolverine am Samstag 6. Juni 2015, 11:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Wolverine »

P.S. Bezüglich des immer wiederkehrenden Unsinns, dass Palästina bereits ein Staat war, ein Zitat von Zunder, welches man sich auf der Zunge zergehen lässt. Dokumentiert es doch die Hilflosigkeit und das Verfangen in den ganzen Unsinnsquellen, die immer wieder von einem "Staat Palästina" faseln, der nachweislich keiner sein konnte, da allein die Artikel im Mandat unter anderem davon sprechen die staatlichen Institutionen mit Hilfe der Juden erst einmal zu schaffen. :D

Zitat Zunder" Die Zivilverwaltung bestand seit 1920. Die mußte zu nichts "ermächtigt" werden.
Und ein eigenständiger Staat unter Mandat war Palästina zu keinem Zeitpunkt. Palästina hatte nämlich keine Selbstregierungsinstitutionen, wie du selbst dargelegt hast."
Dem ist nichts hinzuzufügen, außer der Tatsache, dass die Mandatspräambel einem Klasse A Mandat vollkommen entgegenläuft, denn die Entscheidungen zur Heimstatt der Juden, traf nicht etwa der Staat Palästina, sondern die Britische Regierung. Ebenso wie alle anderen Entscheidungen, die man aus der Mandatspräambel herauslesen kann. Palästina wurde als Klasse A - Mandat bezeichnet, war aber niemals eines. Um das zu begreifen muss man viel lesen, aber nicht den UN Unsinn, denn der behauptet den gleichen Unsinn mehrfach und widerspricht sich dabei auch noch. Einfach nur noch lächerlich.
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von tabernakel »

InDubioProReo » Mi 27. Mai 2015, 02:15 hat geschrieben:Die territoriale Integrität Palästinas wurde in dutzenden Resolutionen des UN-Sicherheitsrates, der Generalversammlung und dem Internationalen Gerichtshof anerkannt und bestätigt.
Sorry, aber das ist denke ich BS. Die UN kann die territoriale Integrität Palästinas gar nicht anerkennen, weil es bis heute keinen Staat Palästina gibt. Dafür haben die Araber 1948 gesorgt als sie die Resolution zur Teilung des britischen Mandatsgebietes nicht anerkannten, und stattdessen Israel angriffen. Abgesehen davon gibt es denke ich einige Dinge die mit Israel schlicht nicht zu machen sein werden:
1) Israel wird die Kontrolle über Jerusalem nicht mehr hergeben. Das Maximum was sich da noch rausholen lassen wird ist eine symbolische palästinensische Vertretung, alles andere ist lange durch. Mag sein dass da in der Vergangenheit für die Palästinenser mehr möglich gewesen wäre. Heute nicht mehr, selber schuld wenn man jeden Deal ablehnt und alles auf die Karte "die Brüder werden's schon richten wenn wir nur lange genug rumschreien und um uns schlagen" setzt.

2) Israel wird auch keine 300.000 westbank-vertriebene Siedler integrieren. Entweder man findet Land-Swap Deals um die größeren Siedlungen in Israel zu integrieren, oder die Siedler werden Teil Palästinas. Was am Ende sowieso bei einem Teil der Fall sein wird, denn warum sollte das Westordanland "judenrein" werden wenn in Israel 20% Nichtjuden eine Heimat besitzen?
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Wolverine »

tabernakel » Sa 6. Jun 2015, 10:55 hat geschrieben: Sorry, aber das ist denke ich BS. Die UN kann die territoriale Integrität Palästinas gar nicht anerkennen, weil es bis heute keinen Staat Palästina gibt. Dafür haben die Araber 1948 gesorgt als sie die Resolution zur Teilung des britischen Mandatsgebietes nicht anerkannten, und stattdessen Israel angriffen. Abgesehen davon gibt es denke ich einige Dinge die mit Israel schlicht nicht zu machen sein werden:
1) Israel wird die Kontrolle über Jerusalem nicht mehr hergeben. Das Maximum was sich da noch rausholen lassen wird ist eine symbolische palästinensische Vertretung, alles andere ist lange durch. Mag sein dass da in der Vergangenheit für die Palästinenser mehr möglich gewesen wäre. Heute nicht mehr, selber schuld wenn man jeden Deal ablehnt und alles auf die Karte "die Brüder werden's schon richten wenn wir nur lange genug rumschreien und um uns schlagen" setzt.

2) Israel wird auch keine 300.000 westbank-vertriebene Siedler integrieren. Entweder man findet Land-Swap Deals um die größeren Siedlungen in Israel zu integrieren, oder die Siedler werden Teil Palästinas. Was am Ende sowieso bei einem Teil der Fall sein wird, denn warum sollte das Westordanland "judenrein" werden wenn in Israel 20% Nichtjuden eine Heimat besitzen?
Punkt 1+2 ultrakorrekt. Das habe ich wie oft schon geschrieben, aber es verhallt ungehört. Es ist tatsächlich so, wie du schreibst und es ist auch immer Bestandteil meiner Argumentation. Es gab nie einen Staat Palästina und es gibt ihn heute auch noch nicht. Vor allem gibt es kein Staatsgebiet, egal was die UN schreibt. Zu behaupten, es gäbe palästinensische Gebiete ist ebenso falsch, denn die Araber im Mandat weigern sich seit der Teilungsempfehlung dieses Geschenk anzunehmen. Es kann ja nicht sein, dass es palästinensisches Gebiet wird, obwohl die Vertreter der Mafia es bis jetzt ablehnen auf den Gebieten, die ihnen die UN als Geschenk anbieten, einen Staat zu implementieren. Es ist nicht automatisch so, dass man trotz dreier Kriege die Ansprüche auf ein Gebiet behält, obwohl man exakt dieses Gebiet und ein noch weitaus größeres bereits 1937/47 abgelehnt hat. So funktioniert internationales Recht nicht. Mal abgesehen von den israelischen Ansprüchen auf die Gebiete, die in Artikel 80 der UN-Charta weitergeführt werden.
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Magnes »

Wolverine » Sa 6. Jun 2015, 10:49 hat geschrieben:Es gab niemals eine Westbank in der Geschichte. Daran ändert auch die eingeführte Bezeichnung durch die UN, ...
Aha. Gabs noch nie in der Geschichte, aber wurde histor. betrachtet von der UN eingeführt. :dead:
... nach der Befreiung durch die IDF ...
Es wäre nicht das erst mal in der Geschichte, das eine feindliche Besatzung als Befreiung bezeichnet wird.
... von der völkerrechtswidrigen Besatzung durch Jordanien auch nichts.
Die nächste Wiederholung :x

Wir werden wohl ewig auf einen Beleg warten, dass die Besatzung von Jordanien völkerechtswidrig war. Selbstverständlich soll die völkerechtswidriger als die von Israel, das völkerrechtswidrig Jerusalem annektiert hatte, was leicht zu belegen ist:
Resolution 476 (1980) of 30 June 1980
Deploring the persistence of Israel, in changing the physical character, demographic composition, institutional structure and the status of the Holy City of Jerusalem,
Gravely concerned over the legislative steps initiated in the Israeli Knesset with the aim of changing the character and status of the Holy City of Jerusalem,
1. Reaffirms the overriding necessity to end the prolonged occupation of Arab territories occupied by Israel since 1967, including Jerusalem;
2. Strongly deplores the continued refusal of Israel, the occupying Power, to comply with the relevant resolutions of the Security Council and the General Assembly;
3. Reconfirms that all legislative and administrative measures and actions taken by Israel, the occupying Power, which purport to alter the character and status of the Holy City of Jerusalem have no legal validity and constitute a flagrant violation of the Fourth Geneva Convention relative to the Protection of Civilian Persons in Time of War and also constitute a serious obstruction to achieving a comprehensive, just and lasting peace in the Middle East;
4. Reiterates that all such measures which have altered the geographic, demographic and historical character and status of the Holy City of Jerusalem are null and void and must be rescinded in compliance with the relevant resolutions of the Security Council;
5. Urgently calls on Israel, the occupying Power, to abide by this and previous Security Council resolutions and to desist forthwith from persisting in the policy and measures affecting the character and status of the Holy city of Jerusalem;


Resolution 478 (1980) of 20 August 1980
Deeply concerned over the enactment of a "basic law" in the Israeli Knesset proclaiming a change in the character and status of the Holy City of Jerusalem, with its implications for peace and security,
Noting that Israel has not complied with resolution 476 (1980),
Reaffirming its determination to examine practical ways and means, in accordance with the relevant provisions of the Charter of the United Nations, to secure the full implementation of its resolution 476 (1980), in the event of non-compliance by Israel,
1. Censures in the strongest terms the enactment by Israel of the "basic law" on Jerusalem and the refusal to comply with relevant Security Council resolutions;

2. Affirms that the enactment of the "basic law" by Israel constitutes a violation of international law and does not affect the continued application of the Geneva Convention relative to the Protection of Civilian Persons in Time of War, of 12 August 1949, in the Palestinian and other Arab territories occupied since June 1967, including Jerusalem;
3. Determines that all legislative and administrative measures and actions taken by Israel, the occupying Power, which have altered or purport to alter the character and status of the Holy City of Jerusalem, and in particular the recent "basic law" on Jerusalem, are null and void and must be rescinded forthwith;
4. Affirms also that this action constitutes a serious obstruction to achieving a comprehensive, just and lasting peace in the Middle East;
5. Decides not to recognize the "basic law" and such other actions by Israel that, as a result of this law, seek to alter the character and status of Jerusalem and calls upon:
(a) All Member States to accept this decision;
Es ist ja nun wirklich nicht so, dass die UN mit ihrer Einschätzung recht hätte, denn warum spricht sie im Falle von Marokko von umstrittenen Gebieten, obwohl selbst ein Gutachten des IGH sich nicht in der Lage sah, eine Klärung herbeizuführen?
Im Falle Palästinas hatte das Gutachten des IGH für Klärung gesorgt. Die von Israel besezt gehaltenden Gebiete werden völkerrechtswidrig besiedelt. :cool:
Es ist ja auch kein Geheimnis, dass das Rote Kreuz sich ebenso von arabischen Staaten schmieren lässt, wie AI oder andere israelfeindliche Organisationen. Wie gesagt, wer nicht in der Lage ist selbst zu argumentieren, der verlinkt halt die Lügen der UN und glaubt sich auf der sicheren Seite. Und trotzdem ist es so, dass die Gebiete nicht besetzt sind und auch nicht die IVGC Anwendung findet. Warum nicht, wurde hier oft genug erklärt.
Im Falle Palästinas hat die USA die oben aufgeführten Resolutionen nicht vetoiert.

Gebiete außerhalb der von Israel proklamierten Grenzen (gemäß des Teilungsplans) gelten auch im Falle Jerusalems als besetzt und deswegen gilt letzeres auch als völkerrechtswidrig annektiert, weil der Erwerb von Gebieten im Krieg seit dem Nürnberger Tribunal genausowenig zulässig ist, wie deren Besiedlung unter Besatzung.
Die UN ist so leicht zu widerlegen, zumal sie ja kein Recht sprechen kann. Ebenso wenig wie der IGH. Der hat seine Meinung geäußert, mehr nicht. :D[/qoute]Die nächste Wiederholung :x

Wie oft noch muss man noch daraufh hinweisen, dass die UN nicht Recht spricht, sondern auf der Grundlage des Völkerrechts handelt und dass nur der IGH als Rechtsprechungsorgan der UN feststellen kann, wie die völkerrechtliche Grundlage zu einem Sachverhalt ist?!
Ich denke eher, dass das daran liegt, dass dies eine private Meinung ist, die weder vom Völkerecht, noch von dem Völkergewohnheitsreecht unterstützt wird und ausschließlich aus dem Grund verbreitet wird, um israelische Schäden und Verstöße gegen das Völkerrecht zu rechtfertigen.
Nö, nur der größte Feind israelischer Verstöße gegen das Völkerrecht. Eine Gleichsetzung von Israel und diesen Verstößen ist bedenklich.
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Magnes »

tabernakel » Sa 6. Jun 2015, 11:55 hat geschrieben: Die UN kann die territoriale Integrität Palästinas gar nicht anerkennen, weil es bis heute keinen Staat Palästina gibt.
:x Bereits in meinem vorvorhergehenden Beitrag wurde die Existenz des Palästinas als UN-Nichtmitglied-Staat belegt: http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 5#p3113675
1) Israel wird die Kontrolle über Jerusalem nicht mehr hergeben.
Änder nichts daran, dass die Annektion, inkl. Besiedlung völkerrechswidrig ist:
3. Determines that all legislative and administrative measures and actions taken by Israel, the occupying Power, which have altered or purport to alter the character and status of the Holy City of Jerusalem, and in particular the recent "basic law" on Jerusalem, are null and void and must be rescinded forthwith;
Resolution 478 (1980) of 20 August 1980
4. Affirms also that this action constitutes a serious obstruction to achieving a comprehensive, just and lasting peace in the Middle East;
(Siehe weiteren Wortlaut in meinem vorhergehenden Beitrag)
2) Israel wird auch keine 300.000 westbank-vertriebene Siedler integrieren.
Ändern ebenfalls nicht an der Völkerrechtswidrigkeit der Besiedlung:
Resolution 452 (1979) of 20 July 1979
Considering that the policy of Israel in establishing settlements in the occupied Arab territories has no legal validity and constitutes a violation of the Fourth Geneva Convention relative to the Protection of Civilian Persons in Time of War of 12 August 1949,
Drawing attention to the grave consequences which the settlements policy is bound to have on any attempt to reach a peaceful solution in the Middle East,
6. Strongly deplores the continuation and persistence of Israel in pursuing those policies and practices and calls upon the Government and people of Israel to rescind those measures, to dismantle the existing settlements and in particular to cease, on an urgent basis, the establishment, construction and planning of settlements in the Arab territories occupied since 1967, including Jerusalem;

Israel verstößt bis heute gegen sämtliche bisher aufgeführten Sicherheitsrat-Resolutionen, die klar feststellen, welche schwerwiegenden Folgen das hat für jeden Versuch, eine friedliche Lösung im nahen Osten zu finden.
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Wolverine »

Palästina ist immer noch kein Staat und kann auch nicht gegen Resolutionen verstoßen. Sie beachten sie nicht, weil kein Staat der Welt Resolutio8nen der UN beachtet oder würdigt. Iran missachtet die Resolution 1368 und beliefert die Hetzbollah und die Hamas mit Waffen und finanziert sie oder gewährt den Terroristen Unterschlupf. Von daher so entlarvend, da die Resolution 1368 nach Kapitel VII erlassen wurde, Gefahr für den Weltfrieden. Anstatt von Iran die Einhaltung der Resolution zu fordern, geht die Weltgemeinschaft auch noch her und verschafft denen die Möglichkeit für eine A-Bombe. Aber das wird sich noch gewaltig rächen. :mad:
Im Arabisch-Israelischen Krieg von 1948 wurden Judäa und Samaria von Jordanien besetzt und später illegal annektiert. Jordanien deportierte Bewohner von Jordanien in das besetzte Judäa und Samaria, was und jetzt aufgepasst, ein Kriegsverbrechen war, denn Jordanien siedelte außerhalt seines Staatsgebietes und hatte vorher die dort lebenden Juden vertrieben. Hier fällt lediglich auf, dass es keine einzige Resolution zur völkerrechtswidrigen Deportation gab und auch keine moralische Verurteilung. Womit wir wieder an dem Punkt angelangt sind, bezogen unter anderem auch auf Iran, wie glaubwürdig eine Quasselbude sein soll, die Völkerrecht mit zweierlei Maß misst.
P.S. Die Verlinkung horrenden Unsinns ist noch lange kein Nachweis für die Existenz eines angeblichen Staates.
Hier noch einmal das Zitat, dass die angebliche Verlinkung "Des Nachweises", dass Palästina angeblich ein Staat ist, ad absurdum führt.
"Die Komplexität der Diskussionen um Staat oder Nicht-Staat ergibt sich aus der Tatsache, dass es kein allgemein gültiges und anerkanntes internationales Regelwerk gibt, unter welches sich die Frage der Staatlichkeit subsumieren ließe. Es ist allgemein anerkannt, dass weder das Vorliegen der Vorraussetzungen der Montevideo-Konvention alleine noch die vielseitigen Theorien zur Anerkennung durch andere Staaten die Frage nach dem staatlichen Status einer Territorialen Einheit abschließend beantworten können. Weder das Vorliegen der normativen Vorrausetzung noch die Anerkennung als Staat alleine kann einen neuen Staat kreieren."
Ich halte noch einmal fest, dass entgegen des Geschwätzes der UN oder anderer Ersatzspieler Abbas nachweislich keine Kontrolle hat, außer über die PAG und das auch nur, durch die Anwendung von Gewalt. Ich glaube seit 11 Jahren hält er sich mit Gewalt im Amt, wohl wissend, dass er gegen die andere Terrortruppe keine Chance hätte. Wie dann die UN-Hansel von tatsächlicher, einheitlicher Regierung sprechen können, zeigt die Dummheit derer, die innerhalb der UN einen solchen Unsinn auch noch posten. Kein Wunder, dass pro-palästinensische User, die nun wirklich nicht bekannt für Intellekt oder aber Argumentationsfähigkeiten sind, auf einen solchen Unsinn reinfallen und den auch noch verlinken, in der unbegründeten Hoffnung, die Pro-Israel-Schreiber würden nicht denken. Halten wir also noch einmal fest, dass Abbas weder Macht über Gaza hat, noch die Kontrolle, noch ein festgelegtes Staatsgebiet und verweise hiermit noch einmal darauf, dass auch die KAS letztendlich feststellt, "Weder das Vorliegen der normativen Voraussetzung noch die Anerkennung als Staat können einen neuen Staat kreieren. Palästina ist allein aufgrund der uneinheitlichen Regierung, der fehlenden Kontrolle, der fehlenden Fähigkeit von Abbas die Macht innerhalb des Gebietes ausüben zu können und vor allem durch das Fehlen des international anerkannten Staatsgebietes ein Staat. Ohne Israel geht nichts. Ohne Verhandlungen mit Israel wird es nie ein Staatsgebiet geben. Ebenso wie die Palästinenser behaupten ein Volk separat zum arabischen zu sein, so ist das Verlinken unbedeutender Artikel eben kein Nachweis für eine Staatlichkeit, eben aus den von mir angeführten Gründen. Auch die 1000ste Wiederholung durch panarabische Pallogandisten ändert nichts an dem Umstand. Auch die KAS sieht es exakt so. Mal abgesehen davon, ist mir das sture Beharren auf der Staatlichkeit trotz der von angeführten Widersprüche nicht verständlich. Es kann nur damit zusammenhängen, dass man meint, die pro-Israel-Schreiber würden sich darüber ärgern. Worüber eigentlich? Dass Leute behaupten, dass es einen Staat gibt, wo nachweislich keiner ist? :D Ah, geh.
Zuletzt geändert von Wolverine am Samstag 6. Juni 2015, 16:22, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Magnes »

Magnes » So 16. Mär 2014, 17:21 hat geschrieben: Beleg dafür, dass Palästina vor 1948 ein Klasse-A-Mandat war und vorläufig als unabhängig anerkannt wurde:

Aus einer Veröffentlichung des Völkerbundes 1945:
"In a first group -- "A" Mandates (Syria and Lebanon, Palestine and Transjordan, and Iraq) -- the nation is provisionally recognised as independent, but receives the advice and assistance of a Mandatory in its administration until such time as it is able to stand alone."
http://unispal.un.org/UNISPAL.NSF/0/C61 ... D00058EE1B

Weitere Belege dafür, dass Palästina vor 1948 ein Staat unter Mandat, bzw. ein "Mandatierter Staat" war:

Ich halte es daher wie der Vorsitzende der ständigen Mandatskommission des Völkerbundes, das es unnötig ist, diese Tatsache zu erörtern, 1937:
"Palestine, as the mandate clearly showed, was a subject under international law. While she could not conclude international conventions, the mandatory Power, until further notice, concluded them on her behalf, in virtue of Article 19 of the mandate. The mandate, in Article 7, obliged the Mandatory to enact a nationality law, which again showed that the Palestinians formed a nation, and that Palestine was a State, though provisionally under guardianship. It was, moreover, unnecessary to labour the point."
http://unispal.un.org/UNISPAL.NSF/0/FD0 ... ED0065DDF7

(Das ist nicht die englische Vergangenheitsform, sonderndie englische indirekte Rede, da es sich um ein Protokoll handelt)

***

Aus dem Vertrag zwischen Frankreich und Großbritannien bezüglich der Grenzen der ZUKÜNFTIGEN Mandatsgebiete Syrien und Palästina ca. ein halbes Jahr, bevor das Mandat für Palästina in Kraft trat:
"His Britannic Majesty’s Ambassador, in addressing to his Excellency the President of the Council, Minister for Foreign Affairs, a copy of the report and of the maps annexed thereto, signed by Lieutenant-Colonel Newcombe, the British delegate, whose signature equally binds the State under mandate, has the honour to inform him that His Britannic Majesty’s Government agree to ratify the proposals of the commission, and consider the present note as being equivalent to ratification."

"Le Ministère des Affaires étrangères, en adressant à Son Excellence l’Ambassadeur d’Angleterre à Paris un exemplaire du rapport et des cartes annexées signé par le lieutenant-colonel Paulet, délégué français, dont la signature engage également l’Etat sous mandat, a l’honneur de lui faire savoir que le Gouvernement de la République accepte de ratifier les propositions de la Commission et considère la présente note comme valant ratification."
http://www.worldlii.org/int/other/LNTSer/1924/24.pdf

***

Fall Nr. 5 des damaligen internationalen Gerichtshofes. Die Frage war in den 1920ern, ob der Mandatar gegen Artikel 9 des Zusatzprotokolls des Vertrages von Lausanne verstieß.

Der Artikel lautete:
"In territories detached from Turkey under the Treaty of Peace signed this day, the State which acquires the territory is fully subrogated as regards the rights and obligations of Turkey towards the nationals of the other Contracting Powers, and companies in which the capital of the nationals of the said Powers is preponderant, who are beneficiaries under concessionary contracts entered into before the 29th October, 1914, with the Ottoman Government or any local Ottoman authority."
http://www.mfa.gov.tr/xii_-protocol-rel ... ire.en.mfa

Der internationale Gerichtshof erklärt, dass in diesem Artikel die Rechte und Pflichten von Nachfolgestaaten geregelt würden:
"... the Protocol ... lays down rules for the subrogation of the successor States as regards the rights and obligations of the Turkish authorities."
http://www.icj-cij.org/pcij/serie_A/A_0 ... _Arret.pdf

Und und kommt zu dem Urteil, dass dies im Falle Palästinas zutrifft und Artikel 9 angewendet werden kann:
"[71] The provision, therefore, contained in Article 9 of Protocol XII, to the effect that Palestine is subrogated as regards the rights and obligations of Turkey towards the nationals of contracting Powers other than Turkey, who are beneficiaries under the concessionary contracts entered into with the Ottoman authorities before October 29th, 1914, is applicable to M. Mavrommatis' concession"
http://www.worldcourts.com/pcij/eng/dec ... mmatis.htm

***

Der erste Generalstaatsanwalt Palästinas Norman Bentwich:

The Mandatory ... will be entrusted with the control of the foreign relations of the Mandated State, and will have the right to afford diplomatic and consular protection to citizens of Palestine outside its territorial limits. Palestine will have a separate Government and form a separate national unity with its particular citizenship.
http://bcrfj.revues.org/index6405.html#tocto1n2

***

Zur Staatsbürgerschaft Palästinas unter Mandat.

Zukünftige Staatsbürgerregelung in Artikel 30 des Vertrages von Lausanne:
"Turkish subjects habitually resident in territory which in accordance with the provisions of the present Treaty is detached from Turkey will become ipso facto, in the conditions laid down by the local law, nationals of the State to which such territory is transferred"
http://www.mfa.gov.tr/lausanne-peace-tr ... ses.en.mfa

Forderung der Erlassung des Staatsbürgerschaftsgesetzes im Mandat:
"ART. 7. The Administration of Palestine shall be responsible for enacting a nationality law. There shall be included in this law provisions framed so as to facilitate the acquisition of Palestinian citizenship by Jews who take up their permanent residence in Palestine."
http://avalon.law.yale.edu/20th_century/palmanda.asp

1:1 sinngemäße Umsetzung des Vertrages von Lauanne im Staatsbürgerschaftsgesetz Palästinas in 1925:
"Turkish citizens habitually resident in the territory of Palestine upon the 6th day of August 1924 shall become Palestinian citizens."
http://unispal.un.org/UNISPAL.NSF/0/418 ... AF00647CC7

***

"Decisions of international and national tribunals

The U.S. State Department Digest of International Law says that the terms of the Treaty of Lausanne provided for the application of the principles of state succession to the "A" Mandates.
The Treaty of Versailles (1920) provisionally recognized the former Ottoman communities as independent nations. It also required Germany to recognize the disposition of the former Ottoman territories and to recognize the new states laid down within their boundaries.
The Treaty of Lausanne required the newly created states that acquired the territory to pay annuities on the Ottoman public debt, and to assume responsibility for the administration of concessions that had been granted by the Ottomans. A dispute regarding the status of the territories was settled by an Arbitrator appointed by the Council of the League of Nations. It was decided that Palestine and Transjordan were newly created states according to the terms of the applicable post-war treaties.
In its Judgment No. 5, The Mavrommatis Palestine Concessions, the Permanent Court of International Justice also decided that Palestine was responsible as the successor state for concessions granted by Ottoman authorities.
The Courts of Palestine and Great Britain decided that title to the properties shown on the Ottoman Civil list had been ceded to the government of Palestine as an allied successor state"
http://en.wikipedia.org/wiki/State_of_P ... _tribunals

***

Hier kann man übrigens alle Verträge einsehen, die Palästina vor 1948 mit anderen Staaten hatte:
http://www.worldlii.org/cgi-bin/sinosrc ... ies/UNTSer
Wolverine » Sa 6. Jun 2015, 11:49 hat geschrieben: Zitat Zunder" Die Zivilverwaltung bestand seit 1920. Die mußte zu nichts "ermächtigt" werden.
Und ein eigenständiger Staat unter Mandat war Palästina zu keinem Zeitpunkt. Palästina hatte nämlich keine Selbstregierungsinstitutionen, wie du selbst dargelegt hast."
:x Das hatte ich nie behauptet, sondern dass diese nach Artikel 2 des Mandats erschaffen werden sollten:

ART. 2. The Mandatory shall be responsible for placing the country under such political, administrative and economic conditions as will secure the establishment of the Jewish national home, as laid down in the preamble, the development of self-governing institutions, and also for safeguarding the civil and religious rights of all the inhabitants of Palestine, irrespective of race and religion.

Was das angeht, der Vorsitzende der ständigen Mandatskomission des Völkerbundes 1937:
Magnes » So 16. Mär 2014, 17:21 hat geschrieben: "Palestine, as the mandate clearly showed, was a subject under international law.
While she could not conclude international conventions, the mandatory Power, until further notice, concluded them on her behalf, in virtue of Article 19 of the mandate.
The mandate, in Article 7, obliged the Mandatory to enact a nationality law, which again showed that the
Palestinians formed a nation, and that Palestine was a State, though provisionally under guardianship. It was, moreover, unnecessary to labour the point."
http://unispal.un.org/UNISPAL.NSF/0/FD0 ... ED0065DDF7
Darauf hatte ich dich direkt bereits zwei mal vor einem Jahr darauf aufmerksam gemacht:
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 2#p2437192
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 5#p2461495
:x
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Zunder »

Magnes » Sa 6. Jun 2015, 17:29 hat geschrieben: :x Das hatte ich nie behauptet, sondern dass diese nach Artikel 2 des Mandats erschaffen werden sollten:
[...]
Zur Erinnerung:
Magnes » Do 20. Mär 2014, 15:48 hat geschrieben:Die staatlichen Institutionen wurde doch provisorisch mit der Mandatsregierung bereitgestellt [...]
Zunder » Fr 21. Mär 2014, 01:58 hat geschrieben:Die "staatlichen" Institutionen waren gar keine staatlichen Institutionen, sondern Verwaltungsbehörden der Briten.
Magnes » Fr 21. Mär 2014, 17:05 hat geschrieben:Logisch, das war ja auch die MANDATS-Regierung Palästinas, die ja das Mandat hat, für diesen Staat Selbstregierungsinstitutionen zu entwickeln [...]
Deine schwachsinnigen Tapeten gewinnen nicht an Substanz, wenn du sie immer wieder hier einstellst.
Auch nicht durch die beliebten Fullquotes der Pallywood-Fraktion.

Ein angeblicher Staat, der zeit seiner Existenz nie eine eigene Regierung und keine einzige staatliche Institution hatte, ist nunmal kein Staat im Sinne des Völkerrechts.
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Wolverine »

Nun, wir, die anständigen Menschen, hatten diesen Unsinn bereits vor mehreren Jahren, auch in anderen Foren entlarvt. Palästina konnte kein Staat sein, da die staatlichen Institutionen erst geschaffen werden mussten, natürlich nur mit Hilfe der Juden, wie im Mandat vorgesehen. Ein Staat unter Mandat hätte Entscheidungen selbst getroffen. Des Weiteren sprechen die Abtrennung von Transjordanien durch die Briten sowie die Mandatspräambel da schon eine eigene Sprache. Palästina konnte kein Staat sein, da es immer nur eine südsyrische Enklave war, mehr nicht. Noch nicht mal die Araber selbst behaupteten jemals solch einen Schwachsinn.

Until recently, no Arab nation or group recognized or claimed the existence of an independent Palestinian nationality or ethnicity. Arabs who happened to live in Palestine denied that they had a unique Palestinian identity. The First Congress of Muslim-Christian Associations (Jerusalem, February 1919) met to select Palestinian Arab representatives for the Paris Peace Conference. They adopted the following resolution: “We consider Palestine as part of Arab Syria, as it has never been separated from it at any time. We are connected with it by national, religious, linguistic, natural, economic and geographical bonds.” See Yehoshua Porath, The Palestinian Arab National Movement: From Riots to Rebellion (London: Frank Cass and Co., Ltd., 1977) vol. 2, pp. 81-82.

The Mandate [for Palestine] is of a different type from the Mandate for Syria and the Lebanon and the draft Mandate for Iraq. These latter, which were called for convenience “A” Mandates, accorded with the fourth paragraph of Article 22. Thus the Syrian Mandate provided that the government should be based on an organic law which should take into account the rights, interests and wishes of all the inhabitants, and that measures should be enacted ‘to facilitate the progressive development of Syria and the Lebanon as independent States.’ The corresponding sentences of the draft Mandate for Iraq were the same. In compliance with them National Legislatures were established in due course on an elective basis.

Palestine Royal Report, July 1937, Chapter II, p. 38.

Diese Klarstellung durch die Briten sollte eigentlich alle Klarheiten beseitigen, denn es erklärt, warum Palästina kein klassisches A-Mandat war. Allein die Mandatspräambel und die dazugehörigen Artikel im Mandat weisen Palästina nicht als Klasse A - Mandat aus. Definitiv war Palästina kein Staat sondern eine süd-syrische Provinz, wie die Araber selbst zugaben und der rechtlich verpflichtenden Teil, der die Juden zum Siedeln in ganz Palästina ermächtigte(keine räumliche Einschränkung) wurde in San Remo 1920 niedergeschrieben. :cool:
Wie oft soll man eigentlich noch erklären, dass die Behauptungen aus einer bestimmten Ecke lediglich Erfindungen sind? :cool:
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Wolverine »

Zunder » Sa 6. Jun 2015, 16:47 hat geschrieben: Zur Erinnerung:


Deine schwachsinnigen Tapeten gewinnen nicht an Substanz, wenn du sie immer wieder hier einstellst.
Auch nicht durch die beliebten Fullquotes der Pallywood-Fraktion.

Ein angeblicher Staat, der zeit seiner Existenz nie eine eigene Regierung und keine einzige staatliche Institution hatte, ist nunmal kein Staat im Sinne des Völkerrechts.
Wer nicht hören will, muss fühlen. :thumbup:
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Magnes »

Zunder » Sa 6. Jun 2015, 17:47 hat geschrieben: Ein angeblicher Staat, der zeit seiner Existenz nie eine eigene Regierung und keine einzige staatliche Institution hatte, ist nunmal kein Staat im Sinne des Völkerrechts.
Dependent States

States can be classified into two general categories: dependent and independent. A dependent state does not exercise the full range of power over external affairs that an independent state possesses under International Law. The controlling or protecting state may also regulate some of the internal affairs of the dependent state. Formal treaties and the conditions under which the status of dependency has been recognized by other states govern the balance of sovereign powers exercised by the protecting state and the dependent state. Various terms have been used to describe different types of dependent states, such as condominium, mandate, protectorate, and vassal state.

http://legal-dictionary.thefreedictiona ... ent+States

Ansonsten sei hier angemerkt, dass du die Quellenlage schon immer beharrlich ignorieren musstest, auch wenn sie so groß wie eine Tapete ist: http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 9#p2449669
Du hast immer nur versucht,gegen die Realität zu argumentieren. Ich hatte lediglich versucht zu erklären, warum du falsch liegst, obwohl ich dies aufgrund der eindeutigen Quellenlage niemals nötig hatte.

Von daher nochmal der Vorsitzende der ständigen Mandatskommission des Völkerbundes, 1937, indirekt wiedergegeben:
"Palestine, as the mandate clearly showed, was a subject under international law. While she could not conclude international conventions, the mandatory Power, until further notice, concluded them on her behalf, in virtue of Article 19 of the mandate. The mandate, in Article 7, obliged the Mandatory to enact a nationality law, which again showed that the Palestinians formed a nation, and that Palestine was a State, though provisionally under guardianship. It was, moreover, unnecessary to labour the point."
http://unispal.un.org/UNISPAL.NSF/0/FD0 ... ED0065DDF7

Status des 1988 proklamierten Staat Palästina:
Nichtmitglied-Staat-Beobachter-Status:
67/19. Status of Palestine in the United Nations (4 December 2012)

Von mir aus kann aber jeder eine Sekte gründen, in der an eine andere Realität geglaubt wird. :D
Zuletzt geändert von Magnes am Samstag 6. Juni 2015, 18:55, insgesamt 5-mal geändert.
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Wolverine »

Von mir aus kann auch jeder eine Sekte gründen, der Palästina zu einem Staat macht oder machte, die Araber als Helden feiern, die die Pösen Juden im Mandat bekämpften............auch der Erstatzspieler der Mandatskommission ändert nichts daran, dass Palästina nie ein Staat war und auch jetzt keiner ist. Da kann man entgegen aller Realitäten argumentieren bis man schwarz ist, gegen die Wahrheit kommen die Anti-Israel-Schreiber definitiv nicht an. Das konnte hier ein weiteres mal klar gestellt werden.
In diesem Sinne. :thumbup:
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Magnes »

Was den Staat Palästina vor 1948 angeht:

Aus dem Vertrag zwischen Frankreich und Großbritannien bezüglich der Grenzen der ZUKÜNFTIGEN Mandatsgebiete Syrien und Palästina ca. ein halbes Jahr, bevor das Mandat für Palästina in Kraft trat:
"His Britannic Majesty’s Ambassador, in addressing to his Excellency the President of the Council, Minister for Foreign Affairs, a copy of the report and of the maps annexed thereto, signed by Lieutenant-Colonel Newcombe, the British delegate, whose signature ]equally binds the [uState under mandate[/u], has the honour to inform him that His Britannic Majesty’s Government agree to ratify the proposals of the commission, and consider the present note as being equivalent to ratification."

"Le Ministère des Affaires étrangères, en adressant à Son Excellence l’Ambassadeur d’Angleterre à Paris un exemplaire du rapport et des cartes annexées signé par le lieutenant-colonel Paulet, délégué français, dont la signature engage également l’Etat sous mandat, a l’honneur de lui faire savoir que le Gouvernement de la République accepte de ratifier les propositions de la Commission et considère la présente note comme valant ratification."
http://www.worldlii.org/int/other/LNTSer/1924/24.pdf

Was den Staat Palästina nach 2012 angeht:
Nichtmitglied-Staat-Beobachter-Status:
67/19. Status of Palestine in the United Nations (4 December 2012)
http://unispal.un.org/UNISPAL.NSF/0/198 ... CB004EE69B

Fakten, statt Geschwurbel.
Zuletzt geändert von Magnes am Samstag 6. Juni 2015, 19:45, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Wolverine »

Palästina war nie ein Staat und wird auch nie einer werden. Heute ist es definitiv auch keiner, wegen fehlender Einheitlichkeit der Regierung und fehlendem Staatsgebiet. Das Verlinken unbedeutender Kommentare aus der Talking Shop unneccesary Nobodies oder kurz UN, ändert nichts daran, dass Palästina kein Staat ist. Auch die Anerkennung durch Diktaturen, Despoten, Operettenstaaten und Monarchien ändert nichts am Status Quo. Es ist ein von einer Gangsterbande kontrolliertes Gebiet innerhalb der Autonomie und ein von einer Terroristenbande kontrollierte Gebiet in Gaza. Unabhängig voneinander und nicht einheitlich.
Palästina wird auch nie ein Staat werden, da sie nicht in der Lage sind(die Mafiabosse) auf Gewalt zu verzichten. :cool:
Das sind die Fakten anstatt dem Geschwurbel der unneccesary Nobodies (UN)
Zuletzt geändert von Wolverine am Samstag 6. Juni 2015, 19:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Zunder »

Magnes » Sa 6. Jun 2015, 18:46 hat geschrieben: Dependent States

States can be classified into two general categories: dependent and independent. A dependent state does not exercise the full range of power over external affairs that an independent state possesses under International Law. The controlling or protecting state may also regulate some of the internal affairs of the dependent state. Formal treaties and the conditions under which the status of dependency has been recognized by other states govern the balance of sovereign powers exercised by the protecting state and the dependent state. Various terms have been used to describe different types of dependent states, such as condominium, mandate, protectorate, and vassal state.

http://legal-dictionary.thefreedictiona ... ent+States

Ansonsten sei hier angemerkt, dass du die Quellenlage schon immer beharrlich ignorieren musstest, auch wenn sie so groß wie eine Tapete ist: http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 9#p2449669
Du hast immer nur versucht,gegen die Realität zu argumentieren. Ich hatte lediglich versucht zu erklären, warum du falsch liegst, obwohl ich dies aufgrund der eindeutigen Quellenlage niemals nötig hatte.

Von daher nochmal der Vorsitzende der ständigen Mandatskommission des Völkerbundes, 1937, indirekt wiedergegeben:
"Palestine, as the mandate clearly showed, was a subject under international law. While she could not conclude international conventions, the mandatory Power, until further notice, concluded them on her behalf, in virtue of Article 19 of the mandate. The mandate, in Article 7, obliged the Mandatory to enact a nationality law, which again showed that the Palestinians formed a nation, and that Palestine was a State, though provisionally under guardianship. It was, moreover, unnecessary to labour the point."
http://unispal.un.org/UNISPAL.NSF/0/FD0 ... ED0065DDF7

Status des 1988 proklamierten Staat Palästina:
Nichtmitglied-Staat-Beobachter-Status:
67/19. Status of Palestine in the United Nations (4 December 2012)

Von mir aus kann aber jeder eine Sekte gründen, in der an eine andere Realität geglaubt wird. :D
Das ist typisch für deinen Umgang mit Quellen und mit dem, was du als "Beweise" zu verkaufen suchst.

Dependent States

States can be classified into two general categories: dependent and independent. A dependent state does not exercise the full range of power over external affairs that an independent state possesses under International Law.


Tatsache ist, daß Palästina nicht nur keine volle Macht über seine äußeren Angelegenheiten hatte, sondern schlicht und einfach gar keine - null, niente, absolutely nothing. Und das gilt nicht nur für die äußeren Angelegenheiten, auch im Inneren gab es für deinen halluzinierten Staat nichts zu bestellen. Dieser angebliche Staat hatte nämlich nicht eine einzige staatliche Institution. Institutionen, die es nicht gibt, stehen auch nicht in irgendeinem Abhängigkeitsverhältnis. Abhängig waren die britischen A-Mandate Irak und Transjordanien. Die hatten auch die entsprechenden Regierungen und Institutionen. Palästina hatte nichts davon. Deine "Beweisführung" ist einfach substanzloser Schrott.

Die Diskussion über die Äußerung von Pierre Orts hatten wir schon. Es ging in dieser Sitzung nicht einmal ansatzweise um die Frage, ob Palästina ein Staat im Sinne des Völkerrechts war, sondern um die Einmischung arabischer Nachbarstaaten während des Aufstands 1936 (-1939). Deswegen unterschlägst du in dem Zitat auch das eigentliche Anliegen des Kommissionsvorsitzenden:

Palestine was a State, though provisionally under guardianship. It was, moreover, unnecessary to labour the point.

Nach "point" kommt gar kein Punkt. Der vollständige Satz lautet so:

It was, moreover, unnecessary to labour the point; there was no doubt whatever that Palestine was a separate political entity.

Pierre Orts wollte damit einfach nur eventuelle Ansprüche arabischer Nachbarstaaten zurückweisen, das ist alles. Das "nationality law", von dem Orts spricht, gab es übrigens auch nie.

Daß diese Tatsachen nicht kompatibel sind mit dem, was obsessive Staatskomiker für die Realität halten, liegt in der Natur des Widerspruchs zwischen Wirklichkeit und Wahn.
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Wolverine »

@Zunder, hatten wir doch hier schon festgestellt. Wollte nicht das ganze Zitat wiederholen, von dir.

“ The Mandate [for Palestine] is of a different type from the Mandate for Syria and the Lebanon and the draft Mandate for Iraq. These latter, which were called for convenience “A” Mandates, accorded with the fourth paragraph of Article 22. Thus the Syrian Mandate provided that the government should be based on an organic law which should take into account the rights, interests and wishes of all the inhabitants, and that measures should be enacted ‘to facilitate the progressive development of Syria and the Lebanon as independent States.’ The corresponding sentences of the draft Mandate for Iraq were the same. In compliance with them National Legislatures were established in due course on an elective basis.

Palestine Royal Report, July 1937, Chapter II, p. 38.

Zitat Wolverine :thumbup:
Hier noch mal der Hinweis, dass sämtliche Artikel des Mandates einschließlich der Präambel gegen einen angeblich bereits existierenden Staat sprachen.
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Magnes »

Zunder » Sa 6. Jun 2015, 23:48 hat geschrieben: Dieser angebliche Staat hatte nämlich nicht eine einzige staatliche Institution.
Goverment of Palestine.
Internationale Veträge von Palästina mit anderen Staaten auf genommen in der League of Nations Treaty Series (dort wurden nur Staatsverträge aufgenommen):
http://www.worldlii.org/cgi-bin/sinosrc ... ies/UNTSer
Es ging in dieser Sitzung nicht einmal ansatzweise um die Frage, ob Palästina ein Staat im Sinne des Völkerrechts war ...
Seine Argumenation ist, das Palästina eine eigenständige politische Entität war, weil es eine Staat war.
Palestine [is] a State, ...
http://unispal.un.org/UNISPAL.NSF/0/FD0 ... ED0065DDF7
Das "nationality law", von dem Orts spricht, gab es übrigens auch nie.
Sicherlich gabs das:

Zukünftige Staatsbürgerregelung laut Artikel 30 des Vertrages von Lausanne, der am 6. August 1924 in Kraft trat:
"Turkish subjects habitually resident in territory which in accordance with the provisions of the present Treaty is detached from Turkey will become ipso facto, in the conditions laid down by the local law, nationals of the State to which such territory is transferred"
http://www.mfa.gov.tr/lausanne-peace-tr ... ses.en.mfa

Sinngemäße Umsetzung des Vertrages von Lauanne im Staatsbürgerschaftsgesetz Palästinas in 1925:
"Turkish citizens habitually resident in the territory of Palestine upon the 6th day of August 1924 shall become Palestinian citizens."
http://unispal.un.org/UNISPAL.NSF/0/418 ... AF00647CC7
Daß diese Tatsachen nicht kompatibel sind mit dem, was obsessive Staatskomiker für die Realität halten, liegt in der Natur des Widerspruchs zwischen Wirklichkeit und Wahn.
Du sagst es. :D

Ich erwarte als nächstes die Argumentation, dass ein Staat nicht ein Staat wäre und eine Staatsbürgerschaft keine Staatsbürgerschaft. Oder die "British Protected Person"-Nummer :D
Zuletzt geändert von Magnes am Sonntag 7. Juni 2015, 04:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Magnes »

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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Magnes »

Gutmensch » Do 30. Okt 2014, 10:33 hat geschrieben:
Du musst den Text auch lesen und verstehen! Ich zitiere dir die Stelle, vielleicht verstehst du sie doch:


Nach Effektivitätsgesichtspunkten wäre durch die Gründung des Staates Israel am 14.05.1948 selbiger Souverän zumindest über das jüdisch kontrollierte Gebiet geworden. Der neu gegründete Staat Israel besaß im Gegensatz zur arabischen Bevölkerung eine provisorische Regierung, die in den mehrheitlich jüdisch besiedelten Gebieten effektiv funktionierte. Israel wurde auch schnell von anderen Staaten anerkannt781 und am 11.05.1949 in die UNO aufgenommen.*VI-6
Die Anwendung von Effektivitätsgesichtspunkten zur Lösung der Frage der Inhabe der Souveränität läuft aber prinzipiell eine Gleichsetzung von Recht mit Macht hinaus, was unter Gerechtigkeitsaspekten wenig überzeugt. Darum erscheint es vorzugswürdig, die Frage der Souveränität anhand der Mandatsbestimmungen zu beurteilen. Das Palästina-Mandat verfolgt das Ziel „establishment in Palestine of a national home for the Jewish people.*VI-7
Eine Heimstätte für die Araber oder ein Volk der Palästinenser in Palästina wurde im Mandat nicht festgelegt. Auch ist die jüdische Heimstätte nicht auf einen Teil des Gebiets begrenzt, denn es heißt ausdrücklich „in Palestine“, was jedenfalls im Kontext des Feisal-Weizmann-Abkommens ganz Palästina bedeuten dürfte. Die völkerrechtlich zwar zweifelhafte aber letztlich vom Völkerbund bestätigte Ausklammerung Ost-Palästinas aus der „national home policy“ ist wohl als Tatsache hinzunehmen. Der jüdische Anspruch auf ganz West-Palästina hingegen entspricht der ursprünglichen Auslegung der Mandatsbestimmungen*VI-8 und wird vom Feisal-Weizmann-Agreement gestützt.
Eine Solche Auslegung wäre darüberhinaus die konsequente Umsetzung der Auffassung des IGH im ersten Rechtsgutachten zum Südwestafrikastreit, in dem der IGH feststellt: „These obligations represent the very essence of the sacred trust of civilization. Their raison d’être and original object remain.”*VI-9
Es ist daher naheliegend, die Frage der Souveränität für das Gebiet des Palästina-
Mandats nach Abzug der Briten anhand der Mandatsbestimmungen zu beurteilen,
die nach Ansicht des IGH als „Essenz des Mandats“ weiterhin gültig sind.
Als Essenz des Mandates ist auf jeden Fall die Schaffung einer jüdischen Heimstätte,*VI-10 mithin eines jüdischen Staates zu sehen.
Somit könnte man unter Anführung der Bestimmungen des Palästina-Mandats die Souveränität über das gesamte verbliebene Mandatsgebiet nach Abzug der Briten dem Staat Israel zusprechen. Diese Lösung ist nur insoweit problematisch, als der Titel nicht mittels des geläufigen Kanons*VI-11 von „occupation, prescription, cession, accesion, subjugation“ begründet wird.
Ursache dieser rechtlichen Unsicherheit in Bezug auf die Souveränitätsfrage ist das Verhalten des Vereinigten Königreichs das nach den Bestimmungen des Mandats mit seinem Abzug einen jüdischen Staat Israel auf dem verbliebenen Gebiet des Palästina- Mandats hätte ausrufen müssen. Stattdessen hat Großbritannien den Staat Israel
erst am 27. April 1950 anerkannt und zuvor wenig überzeugend die Staatsreife
Israels bemängelt.*VI-12 Darüberhinaus hat Großbritannien auch noch später die nach herrschender Meinung völkerrechtswidrige Annektion von Cisjordanien durch Jordanien anerkannt.*VI-13
Dieses aus völkerrechtlicher Sicht kaum verständliche Verhalten Großbritanniens sollte die Beurteilung der Souveränitätsfrage in Bezug auf das Gebiet des Palästina-Mandats nicht verzerren. Die naheliegende Lösung wäre, die Souveränität über das gesamte verbliebene Mandatsgebiet am neu gegründeten Staat Israel festzumachen.*VI-14

Dem könnte aber möglicherweise der UN-Teilungsplan entgegenstehen.
Wie den meisten hier bekannt wurde die UNO am 02.04.1947 mit der Ausarbeitung eines
Lösungsvorschlags bez. Palästinas betraut. Ergebnis dieser Bemühungen ist die sog. Partition Resolution,*VI-15 in der erneut nach der Abtrennung und Gründung Transjordaniens am 22.03.1946 ein Teil des Mandatsgebietes abgetrennt werden soll, um dort einen weiteren arabischen Staat zu errichten.*VI-16 In diesem Plan sollten die Juden einen schmalen Küstenstreifen, die Wüste Negev und ein kleines Gebiet um den See Genezareth erhalten.*VI-17 Jerusalem sollte als corpus separatum von der UNO verwaltet werden.
Die Teilungs-Resolution wird von einigen als bindendes Völkerrecht angesehen,*VI-18 was jedoch fraglich und diskussionsbedürftig ist.
Wie bereits erwähnt wird die Teilungsresolution zwar häufig als völkerrechtlich bindend gesehen, was aber fraglich und somit zu diskutieren ist.
Einerseits wird damit argumentiert, die Resolution sei völkerrechswidrig, da sie das Recht auf Selbstbestimmung der Palästinenser mißachte und den Arabern nur das kleinere Stück des Gebietes zugeteilt habe. *VI-19
Dieser Auffassung kann nicht gefolgt werden, denn zum Mandatsgebiet gehört auch das gesamte Transjordanien, der heutige Staat Jordanien also, so das auch nach dem UN-Teilungsplan die grosse Masse des Gebietes an die muslimische bzw. arabische Bevölkerung ging, entstanden nach de m Willen der UNO auf dem Gebiet des Palästina-Mandates doch drei neue Staaten: Ein jüdischer Staat und zwei arabisch-muslimische Staaten, nämlich Palästina und Jordanien.
Andererseits wird damit argumentiert die UN-Generalversammlung sei sei auf dem Gebiet des Treuhandsystems kompetent, rechtsverbindliche Entscheidungen über Treuhandgebiete zu treffen.*VI-20
Dies ist zwar für bestimmte in der Charta normierte Befugnisse zutreffend, hat aber nichts konkret mit dem Fall Palästinas zu tun. Palästina war niemals Treuhandgebiet iim Sinne von Kapitel XII der UNO-Charta, infolgedessen ist die UN-Generalversammlung in bezug auf Palästina auch nicht kompetent, irgendeine verbindliche Entscheidung zu treffen!
Das hat die UN-Generalversammlung damals auch offensichtlich selber erkannt, denn es heißt in Resolution 181: "Recommends to the United Kingdom ... the adoption and implementation … of the plan of partition.”

Wie wir alle wissen hat das Vereingte Königreich das nicht gemacht, insofern ist der Teilungsplan im Sinne einer rechtlichen Verpflichtung oder einer rechtlichen Anspruchsgrundlage also als gegenstandslos zu betrachten.

Es ist also sowohl vertretbar, das Israel einen Titel durch Okkupation erworben hat, als auch die Feststellung zu treffen, das nach dem Abzug der Briten die Souveränität im Mandatsgebiet an Israel überging.

*VI-1 Lauterpacht wie *V-12

*VI-2 Ipsen, Knut "Völkerrecht" 5. Auflage, München 2003, § 23, Rn. 26

*VI-3 Assembly, Procès Verbaux 1427/77

*VI-4 778 vgl. Art. 22 IV VBS

*VI-5 Völkerbund, Journal Officiel 1932, S. 1347-1350

*VI-6 Resolution 273 (III) vom 11.05.1949

*VI-7 Präambel des Mandats

*VI-8 Stoyanovsky, J. "The Mandate for Palestine, A Contribution to the Theory
and Practice of International Mandates", Toronto 1928, S. 80

*VI-9 Status of South West Africa, IGH Berichte 1950, S. 133


http://politik-forum.eu/viewtopic.php?f=12&t=24191

Und nein, dort steht nicht wortwörtlich der Satz, "Transjordanien wurde Israel zugesprochen". Versuch trotzdem das Gesamte zu verstehen, versuch zu verstehen, dass Staaten nicht zugesprochen werden (wer soll wem Staaten zusprechen? :rolleyes: )und dass die Welt komplizierter ist als beispielsweise Weihnachten bei dir zu Hause, wenn dir deine Mama ein Geschenk macht und dir etwas zuspricht. Völkerrechtlich sind die Gebiete Samaria und Judäa umstritten. Umstritten heisst, es gibt unterschiedliche Vorstellungen je nach Auffassung der Völker. Israel sollte auf dem Mandatsgebiet Palästina entstehen und das schließt nunmal auch die benannten Gebiete ein. Bis heute waren die Palästinenser nicht in der Lage eine funktionierende Zivilgesellschaft und staatliche Strukturen zu schaffen, die die Bildung eines Staates unabdingbar voraussetzen. Insbesondere sind die Palästinenser bis heute nicht gewillt die Existenz Israels als jüdische Heimatstätte und Nachbarn anzuerkennen. Solange das so bleibt, wird es keinen souveränen palästinensischen Staat geben, denn so ein Staat würde sich nur bilden, um Krieg zu führen. Davon gibt es aber in der ganzen Region ohnehin mehr als genug.
Ist natürlich ziemlich leicht in zwei Schritten zu widerlegen:
1. Das British White Paper Juni 1922, das erste Dokument, dass offiziell die Interpretation des Mandatstextes festlegte:
They would draw attention to the fact that the terms of the Declaration referred to do not contemplate that Palestine as a whole should be converted into a Jewish National Home, but that such a Home should be founded `in Palestine.'

http://avalon.law.yale.edu/20th_century/brwh1922.asp
Also, nicht Palästina als Jüdischer Staat, sondern eine nationale Heimstätte für Juden in Palästina.

2. Die Zionisten hatten das auch akzeptiert:
Chaim Weizmann: “It was made clear to us that confirmation of the Mandate would be conditional on our acceptance of the policy as interpreted in the White Paper [of 1922], and my colleagues and I therefore had to accept it, which we did, though not without some qualms”.
https://www.aspeninstitute.it/aspenia-o ... nal-debate

Und "umstritten" sind die Gebiete nicht einmal für das oberste, israelische Gericht, sondern "feindlich besetzt".
Zuletzt geändert von Magnes am Sonntag 7. Juni 2015, 04:35, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Wolverine »

Alles bereits mehrfach widerlegt. Einfach alle Israelstränge lesen. War relativ einfach. :rolleyes:
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Wolverine »

Der Nachweis, dass Palästina niemals ein Staat war. Ein sehenswertes Video.

Gnadenlos wird hier das arabische Verhalten dokumentiert, ebenso wie das
einzige Problem im arabisch-israelischen Konflikt. Die Nichtanerkennung Israels.
Israel erkennt die Palästinenser an, so wie deren Recht auf einen eigenen Staat(obwohl die Welt keinen weiteren lebensunfähigen, arabischen Staat braucht, meine persönliche Einschätzung), umgekehrt ist dem nicht so.
Das ist der Kernpunkt des Konfliktes, nichts anderes.
Zuletzt geändert von Wolverine am Sonntag 7. Juni 2015, 11:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Wolverine »

Zur Entspannung mal was Lustiges, mit ernsterem Hintergrund.
https://scontent-fra3-1.xx.fbcdn.net/hp ... e=5632A7CF
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Wolverine »

The real truth about the "West Bank."

[youtube][/youtube]
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Zunder »

Magnes » So 7. Jun 2015, 03:53 hat geschrieben:Goverment of Palestine.
[...]

[...]
Sicherlich gabs das
[...]
Das "Government of Palestine" war eine britische Verwaltungsbehörde. Es gab keine einzige Institution deines halluzinierten "Staates" Palestina.

Es gab nie ein "Nationality Law" oder einen "Nationality Act". Es gab eine "Order in Council". Das ist eine Verordnung der britischen Behörde und kein Gesetz des "Staates" Palästina.

Diese Tatsachen sind dir längst bekannt. Dein obsessiver Schwachsinn beruht jedenfalls nicht auf Unkenntnis.
Worauf dann? Man weiß es einfach nicht. Antijüdische Ressentiments können es jedenfalls nicht sein.
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Wolverine »

Zunder » So 7. Jun 2015, 14:15 hat geschrieben: Das "Government of Palestine" war eine britische Verwaltungsbehörde. Es gab keine einzige Institution deines halluzinierten "Staates" Palestina.

Es gab nie ein "Nationality Law" oder einen "Nationality Act". Es gab eine "Order in Council". Das ist eine Verordnung der britischen Behörde und kein Gesetz des "Staates" Palästina.

Diese Tatsachen sind dir längst bekannt. Dein obsessiver Schwachsinn beruht jedenfalls nicht auf Unkenntnis.
Worauf dann? Man weiß es einfach nicht. Antijüdische Ressentiments können es jedenfalls nicht sein.
Dieser absolut sicheren Einschätzung von Realitäten bezüglich des "Chimären-Produktes Staat Palästina" schließe ich mich natürlich an. :thumbup:
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Magnes »

Zunder » So 7. Jun 2015, 15:15 hat geschrieben: Das "Government of Palestine" war eine britische Verwaltungsbehörde.
Nenne es, wie du willst:
"Palestine, as the mandate clearly showed, was a subject under international law. While she could not conclude international conventions, the mandatory Power, until further notice, concluded them on her behalf, in virtue of Article 19 of the mandate. The mandate, in Article 7, obliged the Mandatory to enact a nationality law, which again showed that the Palestinians formed a nation, and that Palestine was a State, though provisionally under guardianship [britische Verwaltungsbehörde.] ."
http://unispal.un.org/UNISPAL.NSF/0/FD0 ... ED0065DDF7
Es gab nie ein "Nationality Law" oder einen "Nationality Act". Es gab eine "Order in Council". Das ist eine Verordnung der britischen Behörde und kein Gesetz des "Staates" Palästina.
:x
ART. 7. The Administration of Palestine shall be responsible for enacting a nationality law.
http://avalon.law.yale.edu/20th_century/palmanda.asp

Zukünftige Staatsbürgerregelung laut Artikel 30 des Vertrages von Lausanne, der am 6. August 1924 in Kraft trat:
"
Nationality
Article 30
Turkish subjects
habitually resident in territory ... will become ispo facto ... nationals of the State to which such territory is transferred"
http://www.mfa.gov.tr/lausanne-peace-tr ... ses.en.mfa

Die sinngemäße Umsetzung des Vertrages von Lauanne im "nationality law" Palästinas in 1925:
"Turkish citizens habitually resident in the territory of Palestine upon the 6th day of August 1924 shall become Palestinian citizens."
http://unispal.un.org/UNISPAL.NSF/0/418 ... AF00647CC7

Vergleiche dazu auch die parallele Regelung des Teilungsplans:
Staatsangehörigkeit, internationale Übereinkünfte und finanzielle Verpflichtungen
1. Staatsangehörigkeit. In Palästina außerhalb der Stadt Jerusalem ansässige palästinische Staatsbürger ... , werden nach der Anerkennung der Unabhängigkeit Bürger des Staates, in dem sie ihren Wohnsitz haben, und genießen alle bürgerlichen und politischen Rechte.
http://www.un.org/depts/german/gv-early/ar181-ii.pdf

Dazu auch eine Diskussion in der ständigen Mandatskomission des Völkerbundes:
"M. VAN REES wished to put a question concerning the former Turks who had opted for Palestinian citizenship and foreigners who had become Palestinian citizens by naturalisation. Was Palestinian citizenship considered a distinct nationality from an international standpoint, or were such persons treated as British protected persons outside Palestine?
Mr. YOUNG replied that they possessed the status of Palestinian citizens and received the treatment accorded to British protected persons outside Palestine. His impression was that the holder of a Palestinian passport was recommended to the British consular officers.
M. VAN REES enquired whether any essential distinction existed between Palestinian and other nationalities (British or French, for example). Article 22 of the Covenant spoke of certain communities whose existence as independent nations could be provisionally recognised. Palestinians should not be treated on the same footing as natives of Togoland or the Cameroons. To take another territory, under A mandate--namely, Syria: Syrian nationality was recognised as a separate nationality outside Syria. Was Palestinian nationality recognised in the same way outside Palestine?
Mr. YOUNG replied in the affirmative. A Palestinian citizen, he said, possessed full Palestinian nationality, and the fact of his being a British protected person did not derogate from that status.
M. VAN REES understood that the description "British protected person" constituted, as it were, an additional guarantee.
Mr. YOUNG replied that it might be so described.

http://unispal.un.org/UNISPAL.NSF/0/6BB ... 16005E1EF2

Was kommt als nächstes? "RuStAG-1913"? :D
Diese Tatsachen sind dir längst bekannt.
Eben.
Dein obsessiver Schwachsinn beruht jedenfalls nicht auf Unkenntnis. Worauf dann? Man weiß es einfach nicht. Antijüdische Ressentiments können es jedenfalls nicht sein.
Ich stelle hier nur die Quellenlage zur Diskussion, die hier immer wieder ausgeblendet werden muss.
'Obsessiv'oder 'schwachsinnig' empfinde ich die Angriffe auf meine Person.
Zuletzt geändert von Magnes am Sonntag 7. Juni 2015, 16:57, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Zunder »

Magnes » So 7. Jun 2015, 16:38 hat geschrieben:Nenne es, wie du willst:
[...]

Die sinngemäße Umsetzung des Vertrages von Lauanne im "nationality law" Palästinas in 1925:
[...]
Ich nenne es nicht, wie ich will. Ich stelle eine Tatsache fest.
Es gab keine einzige Institution des von dir halluzinierten Staates Palästina.

Dein "nationalitiy law" ist eine Lüge.

"The Palestine Citizenship Order in Council came into force on the 1st of August;..."
http://unispal.un.org/UNISPAL.NSF/0/BE6 ... E7006E9AF3
Eine "Order in Council" ist eine Verordnung und kein Gesetz.

Du darfst hier selbstverständlich deinen obsessiven Schwachsinn weiter verbreiten. Die Forumsbetreiber sind da sehr großzügig.
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Wolverine »

Zunder » So 7. Jun 2015, 15:55 hat geschrieben: Ich nenne es nicht, wie ich will. Ich stelle eine Tatsache fest.
Es gab keine einzige Institution des von dir halluzinierten Staates Palästina.

Dein "nationalitiy law" ist eine Lüge.

"The Palestine Citizenship Order in Council came into force on the 1st of August;..."
http://unispal.un.org/UNISPAL.NSF/0/BE6 ... E7006E9AF3
Eine "Order in Council" ist eine Verordnung und kein Gesetz.

Du darfst hier selbstverständlich deinen obsessiven Schwachsinn weiter verbreiten. Die Forumsbetreiber sind da sehr großzügig.
Aus Wunschdenken oder einer angeblichen Staatlichkeit entstand noch nie ein Gesetz. :cool:
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Magnes »

Zunder » So 7. Jun 2015 hat geschrieben:Ich nenne es nicht, wie ich will. Ich stelle eine Tatsache fest.
Glaubst du dass das mehr Gewicht hat, als wenn der Vorsitzende der ständigen Mandatskomission behauptet ... "Palestine was a State, though provisionally under guardianship"?
Dein "nationalitiy law" ist ...
... gar nicht meins, sondern ergibt sich aus der Quellenlage:
ART. 7. The Administration of Palestine shall be responsible for enacting a nationality law.
http://avalon.law.yale.edu/20th_century/palmanda.asp

The mandate, in Article 7, obliged the Mandatory to enact a nationality law, which again showed that the Palestinians formed a nation, and that Palestine was a State, ...
Es gab keine einzige Institution ...
Das kann zwar jeder behaupten, ändert aber nichts an der Quellenlage.
Eine "Order in Council" ist eine Verordnung und kein Gesetz.
Das machte offensichtlich keinen legalen Unterschied:
M. VAN REES enquired whether any essential distinction existed between Palestinian and other nationalities (British or French, for example). ... To take another territory, under A mandate--namely, Syria: Syrian nationality was recognised as a separate nationality outside Syria. Was Palestinian nationality recognised in the same way outside Palestine?
Mr. YOUNG replied in the affirmative. A Palestinian citizen, he said, possessed full Palestinian nationality, and the fact of his being a British protected person did not derogate from that status.
Du darfst hier selbstverständlich deinen obsessiven Schwachsinn weiter verbreiten. Die Forumsbetreiber sind da sehr großzügig.
Ich halte es für obsessiven Schwachsinn zu suggerieren, dass ich hier etwas anderes verbreiten würde als die hochoffizielle Quellenlage.

Aus dem Vertrag zwischen Frankreich und Großbritannien bezüglich der Grenzen der ZUKÜNFTIGEN Mandatsgebiete Syrien und Palästina ca. ein halbes Jahr, bevor das Mandat für Palästina in Kraft trat:
His Britannic Majesty’s Ambassador, in addressing to his Excellency the President of the Council, Minister for Foreign Affairs, a copy of the report and of the maps annexed thereto, signed by Lieutenant-Colonel Newcombe, the British delegate, whose signature equally binds the State under mandate, has the honour to inform him that His Britannic Majesty’s Government agree to ratify the proposals of the commission, and consider the present note as being equivalent to ratification."

"Le Ministère des Affaires étrangères, en adressant à Son Excellence l’Ambassadeur d’Angleterre à Paris un exemplaire du rapport et des cartes annexées signé par le lieutenant-colonel Paulet, délégué français, dont la signature engage également l’Etat sous mandat, a l’honneur de lui faire savoir que le Gouvernement de la République accepte de ratifier les propositions de la Commission et considère la présente note comme valant ratification."
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Wolverine »

Until recently, no Arab nation or group recognized or claimed the existence of an independent Palestinian nationality or ethnicity. Arabs who happened to live in Palestine denied that they had a unique Palestinian identity. The First Congress of Muslim-Christian Associations (Jerusalem, February 1919) met to select Palestinian Arab representatives for the Paris Peace Conference. They adopted the following resolution: “We consider Palestine as part of Arab Syria, as it has never been separated from it at any time. We are connected with it by national, religious, linguistic, natural, economic and geographical bonds.” See Yehoshua Porath, The Palestinian Arab National Movement: From Riots to Rebellion (London: Frank Cass and Co., Ltd., 1977) vol. 2, pp. 81-82.
“ The Mandate [for Palestine] is of a different type from the Mandate for Syria and the Lebanon and the draft Mandate for Iraq. These latter, which were called for convenience “A” Mandates, accorded with the fourth paragraph of Article 22. Thus the Syrian Mandate provided that the government should be based on an organic law which should take into account the rights, interests and wishes of all the inhabitants, and that measures should be enacted ‘to facilitate the progressive development of Syria and the Lebanon as independent States.’ The corresponding sentences of the draft Mandate for Iraq were the same. In compliance with them National Legislatures were established in due course on an elective basis.

Palestine Royal Report, July 1937, Chapter II, p. 38.

Diese Klarstellung durch die Briten sollte eigentlich alle Klarheiten beseitigen, denn es erklärt, warum Palästina kein klassisches A-Mandat war. Allein die Mandatspräambel und die dazugehörigen Artikel im Mandat weisen Palästina nicht als Klasse A - Mandat aus. Definitiv war Palästina kein Staat sondern eine süd-syrische Provinz, wie die Araber selbst zugaben und der rechtlich verpflichtenden Teil, der die Juden zum Siedeln in ganz Palästina ermächtigte(keine räumliche Einschränkung) wurde in San Remo 1920 niedergeschrieben. :cool:
Wie oft soll man eigentlich noch erklären, dass die Behauptungen aus einer bestimmten Ecke lediglich Erfindungen sind? :cool:
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von SLclem »

Wolverine » Mo 8. Jun 2015, 13:16 hat geschrieben:Until recently, no Arab nation or group recognized or claimed the existence of an independent Palestinian nationality or ethnicity. [...]
Jetzt sei doch mal so nett und setze einen hyperlink zu Deinen zusammengesuchten "Quellen".

Ich durfte schon des Öfteren Deine selektive Zitatverwendung -die ja subjektiv zulässig ist- "nach-interpretieren" und z.B. auf die Qualität der Quelle Bezug nehmen.

Danke!
Zuletzt geändert von SLclem am Montag 8. Juni 2015, 14:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von DukeDuck »

zum angeblichen Nationalitätenrecht schreibt schon der von manch einen P.Hagiografen heißgeliebte Qafisheh:
With regard to nationality of the inhabitants of mandated territories, in general, the Council of the League of Nations adopted the following resolution on 23 April 1923:

“(1) The status of the native inhabitants of a Mandated territory is distinct from that of the nationals of the Mandatory Power....
(2) The native inhabitants of a Mandated territory are not invested with the nationality of the Mandatory Power by means of the protection extended to them…”

53Although this resolution relates to B and C mandates, it covered, given its broad language, all types of mandates, including type A. While the nationality question was ambiguous in other mandated territories,93 it had already been settled in the ex-Turkish territories (type A, including Palestine), by Article 123 of the Treaty of Sèvres, back in 1920 and, more precisely, in Article 22 of the Covenant of the League of Nations, which recognized a separate national character for the inhabitants of such territories.
http://bcrfj.revues.org/6405#bodyftn94

schon die Bewohner von B und C Mandate galten NICHT als Staatsbürger der Kolonialmacht. Man hätte auch denen frei ein eigenes Nationalitätenrecht auf Basis des Untertanensystems der Kolonialmacht geben können. In wie weit das verwirklicht worden ist, fehlen mir die Informationen.

In einem irrt sich Qafisheh. Palästina hätte nie ein normales Classe A Mandat sein können, denn seine besondere Bestimmung, Heimstatt für Juden zu werden, widersprach dem Auftrag für ein herkömmliches Class A Mandat, es bald in die Unabhängigkeit zu führen
Die UNSCOP hält in ihrem Abschlussbericht 1947 treffend fest:
136. There has been great controversy as to whether the obligations relating to the National Home and self-governing institutions were equal in weight, and also as to whether they were consistent with each other. Opinions have been expressed that between these two obligations the Mandate recognizes no primacy in order of importance and no priority in order of execution, and that they were in no sense irreconcilable. According to other opinions, however, the primary purpose of the Mandate, as expressed in its preamble and in its articles, was to promote the establishment of a Jewish National Home, to which the obligation of developing self-governing institutions was subordinated.

137. The practical significance of the controversy was that, if the country were to be placed under such political conditions as would secure the development of self-governing institutions, these same conditions would in fact destroy the Jewish National Home. It would appear that, although difficulties were anticipated, when the Mandate was confirmed it was not dearly contemplated that these two obligations would prove mutually incompatible. In practice, however, they proved to be so. The conflict between Arab and Jewish political aspirations, intensified by the growth of Arab nationalism throughout the Arabic-speaking countries and by the growth of anti-Semitism in some European countries, excluded any possibility of adjustment which would allow the establishment of self-governing institutions. Had self-governing institutions been created, the majority in the country, who never willingly accepted Jewish immigration, would in all probability have made its continuance impossible, causing thereby the negation of the Jewish National Home.
http://unispal.un.org/UNISPAL.NSF/0/071 ... D3006E10F3

Einführung einer autochthonen Regierung und freie Einwanderung von Juden sind inkompatibel. Das waren der LON, der UNO, den Briten, den Arabern und dem W damals vollkommen bewusst und wurde spätestens im Peel-Bericht offen zugegeben.
176. With regard to the principle of self-determination, although international recognition was extended to this principle at the end of the First World War and it was adhered to with regard to the other Arab territories, at the time of the creation of the "A" Mandates, it was not applied to Palestine, obviously because of the intention to make possible the creation of the Jewish National Home there. Actually, it may well be said that the Jewish National Home and the sui generis Mandate for Palestine run counter to that principle.
177. As to the claim that the Palestine Mandate violates Article 22 of the Covenant because the community of Palestine has not been recognized as an independent nation and because the mandatory was given full powers of legislation and administration, it has been rightly pointed out by the Peel Commission:

" (a) That the provisional recognition of certain communities formerly belonging to the Turkish Empire as independent nations is permissible; the words are can be provisionally recognized, not 'will' or 'shall';

" (b) That the penultimate paragraph of Article 22 prescribes that the degree of authority to be exercised by the mandatory shall be defined, at need, by the Council of the League;

" (c) That the acceptance by the Allied Powers and the United States of the policy of the Ball-four Declaration made it clear from the beginning that Palestine would have been treated differently from Syria and Iraq, and that this difference of treatment was confirmed by the Supreme Council in the Treaty of Sevres and by the Council of the League in sanctioning the Mandate.
Damit läge aber ein offener und sogar zugegebener Bruch der Verpflichtungen für ein Class A Mandat vor. Der Mandatsvertrag wurde aber NIE revidiert, nie wurde die Balfour D. , für die Arafat bis 1992 gekämpft hatte, gestrichen. Was aber unweigerlich folgen hätte müssen.
Wenn jemand in einer Endlosschleife einfach nur irgendwelche Zitate, die aus Protokollen, eigenartigen Interpretationen von Dokumenten (aus Unwissenheit oder Kalkül oder was auch immer) etc. OHNE irgendeines Realbezugs runterreiert, hat keine Ahnung von sauberer histor. Recherche.
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Furby »

SLclem » Mo 8. Jun 2015, 14:38 hat geschrieben: Jetzt sei doch mal so nett und setze einen hyperlink zu Deinen zusammengesuchten "Quellen".

Ich durfte schon des Öfteren Deine selektive Zitatverwendung -die ja subjektiv zulässig ist- "nach-interpretieren" und z.B. auf die Qualität der Quelle Bezug nehmen.

Danke!
Welchen Bezug siehst Du zum Hypertext ? Haben was falsch verstanden. Du bist aber schon seltsam was Du tippen
Zuletzt geändert von Furby am Montag 8. Juni 2015, 15:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Wolverine »

@ Duke Duck. Der Unsinn eines angeblich schon existierenden Staates Palästina wurde bereits 2013 und 2014 vollständig widerlegt. Aber trotzdem danke, dass du noch Quellen einstellst, die das auch noch bestätigen. Man kann nicht genug Argumente anführen, um diesen Unsinn zu widerlegen. :thumbup:
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Wolverine »

This is great, but when and how did they become "Palestinian Territories"? Since the Arabs rejected the UN Partition plan, these were part of Israel when it declared independence. Jordan illegally occupied it from 1948 until Israel reclaimed it in 1967. The Arabs refused to discuss land for peace as per UN Resolution 242. So where do the allegedly Palestinian territories come from? :cool:
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Magnes »

DukeDuck » Mo 8. Jun 2015, 15:47 hat geschrieben:zum angeblichen Nationalitätenrecht schreibt schon der von manch einen P.Hagiografen heißgeliebte Qafisheh:
http://bcrfj.revues.org/6405#bodyftn94

schon die Bewohner von B und C Mandate galten NICHT als Staatsbürger der Kolonialmacht. Man hätte auch denen frei ein eigenes Nationalitätenrecht auf Basis des Untertanensystems der Kolonialmacht geben können. ...
Ein sehr wertvoller Beitrag zu diesem Thema, auch wenn die völlig überflüssige, weil erfundende Behauptung "P.Hagiografen heißgeliebte" die Qualität mal wieder weit nach unten drückt.

Während die Nationalitäten-Frage also noch offen blieb in den anderen Mandaten, waren sie in A-Klasse-Mandaten berreits ab dem Vertrag von Sevres von 1920 geklärt. Dieser Vertrag (obwohl nie in Kraft getreten, weil von der Türkei nicht ratifiziert) lautete in erwähntem Artikel 123:
Nationality.
Article 123.
Turkish subjects habitually resident in territory which in accordance with the provisions of the present Treaty is detached from Turkey will become ipso facto, in the conditions laid down by the local law, nationals of the State to which such territory is transferred.

http://www.hri.org/docs/sevres/part3.html

Dieser Artikel ist identisch mit dem aus dem Vertrag von Lausanne, der dann letztendlich von den Türken ratifiziert wurde, nur die Artikelnummer hat sich geändert:

"Nationality Article 30
Turkish subjects habitually resident in territory which in accordance with the provisions of the present Treaty is detached from Turkey will become ipso facto, in the conditions laid down by the local law, nationals of the State to which such territory is transferred.
http://www.mfa.gov.tr/lausanne-peace-tr ... ses.en.mfa

Wie bereits schon erwähnt trat der Vertrag von Lausanne am 6. August 1924 in Kraft. Entsprechend lautete dann auch das pal. Staatsangehörigkeitsgesetz von 1925 rückwirkend:
"Turkish citizens habitually resident in the territory of Palestine upon the 6th day of August 1924 shall become Palestinian citizens."
http://unispal.un.org/UNISPAL.NSF/0/418 ... AF00647CC7

"nationals of the state to which such territory is transferred" wurde mit "Palestinian citizens" substituiert.
In einem irrt sich Qafisheh. Palästina hätte nie ein normales Classe A Mandat sein können, denn seine besondere Bestimmung, Heimstatt für Juden zu werden, widersprach dem Auftrag für ein herkömmliches Class A Mandat, es bald in die Unabhängigkeit zu führen.
Erst einmal sollte nicht Palästina eine nationale Heimstätte für Juden werden, sondern diese in Palästina errichtet werden, siehe White Papers von 1922. Den Zionisten wurde klar gemacht, dass sie diese verbindliche Interpretation des Mandats entweder akzeptieren zu haben sollten oder das Mandat nicht in Kraft treten würde. Zweitens behaupte nicht einmal Qafisheh, dass dieses A-Mandat "normal" war. Das behaupte niemand.
Die UNSCOP hält in ihrem Abschlussbericht 1947 treffend fest:
http://unispal.un.org/UNISPAL.NSF/0/071 ... D3006E10F3

Einführung einer autochthonen Regierung und freie Einwanderung von Juden sind inkompatibel. Das waren der LON, der UNO, den Briten, den Arabern und dem W damals vollkommen bewusst und wurde spätestens im Peel-Bericht offen zugegeben.
Die gleichzeitige Einführung wäre inkompatibel gewesen, richtig. Aber nicht, wenn man zu erst das erste und dann das zweite erfüllt. Im White Book 1939 sah der Mandatar sein Verpflichtung zur Errichtung der nationalen Heimstätte als erfüllt an und betonte, dass eine weitere Einwanderung nur mit Gewalt umgesetzt werden könnte und ging deswegen dazu über, die eigentliche Funktion eines A-Mandates umzusetzen und Palästina in den folgenden 10 Jahren in die Unabhängigkeit zu erlassen. Denn eine Verewigung des Mandates und eine dem Volk nur noch mit Gewalt auferzwungene Weiterführung der Immigrationspolitik wäre mit dem Mandat (Artikel 6) nicht kompatibel gewesen.
Damit läge aber ein offener und sogar zugegebener Bruch der Verpflichtungen für ein Class A Mandat vor. Der Mandatsvertrag wurde aber NIE revidiert, nie wurde die Balfour D. , für die Arafat bis 1992 gekämpft hatte, gestrichen. Was aber unweigerlich folgen hätte müssen.
Alles richtig, bis auf die Behauptung, dass Arafat bis 1992 für die Balfour Deklaration gekämpft hätte. :dead:
Wenn jemand in einer Endlosschleife einfach nur irgendwelche Zitate, die aus Protokollen, eigenartigen Interpretationen von Dokumenten (aus Unwissenheit oder Kalkül oder was auch immer) etc. OHNE irgendeines Realbezugs runterreiert, hat keine Ahnung von sauberer histor. Recherche.
Da gebe ich dir Recht, das war ja nicht nur bei den Paestine Papers so:
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 5#p3099415

Denn keiner deiner Einwände berührt die Staatlichkeit Palästinas auch nur im geringsten. Dass dieses A-Mandat kein klassisches und der Staat Palästina nicht unabhängig war (sondern unter Mandat) bestreitet doch niemand. :D
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Wolverine
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Wolverine »

https://scontent-fra3-1.xx.fbcdn.net/hp ... e=55F07F9A

Das Bild zeigt einmal Tel Aviv um 1908 und dann im Jahre 2014. Vielleicht ist das ja Bestandteil des Nahostkonflikts. Dass die Juden eben aus Sand und unbewohnter Wildnis eine prosperierende Stadt schufen. Who knows ?
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Magnes
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Magnes »

Wolverine » Mo 8. Jun 2015, 17:22 hat geschrieben:This is great, ...
Isn't it. :D
... but when and how did they become "Palestinian Territories"?
Seit der Abspaltung von der Türkei. :cool:
Since the Arabs rejected the UN Partition plan, ...
Und? Sie lehnten ihn ab, weil sie als Mehrheit Anspruch auf ganz Palästina erhebten, was legitim ist, im Gegensatz zu ... well, you know. :D
... these were part of Israel when it declared independence. Jordan illegally occupied it from 1948 until Israel reclaimed it in 1967.
Ach jetzt verstehe ich erst, warum die Besatzung von Jordanien "illegal" gewesen sein soll. Angeblich wurde der Staat Israel in ganz Palästina ausgerufen. :dead:

Der Staat wurde aber nur in den Grenzen des Teilungsplans ausgerufen:
Letter From Israel's Provisional Government Asking for Recognition from the United States
(May 15, 1948)
MY DEAR MR. PRESIDENT:
I have the honor to notify you that the state of Israel has been proclaimed as an independent republic within frontiers approved by the General Assembly of the United Nations in its Resolution of November 29, 1947 ...
:D
http://www.jewishvirtuallibrary.org/jso ... inlet.html

Die USA hatte übrigens Israel direkt im Anschluss nur als "Staat" anerkannt. Truman hatte "jüdischen Staat" extra durchgestrichen:
http://www.archives.gov/global-pages/la ... ption.html

Auf ein Anfrage an die "Jüdischen Autoritäten in Palästina" (nicht etwa an den Staat Israel") durch den Sicherheitsrat am 22. Mai 1948 (7 Tage nach der Proklamation), welches Territorium sie unter ihrer Kontrolle hätten,

(a) Over which areas of Palestine do you actually exercise control at the present time?

antwortete die selbsternannte provisorische Regierung des selbsternannten Staates Israels:

"Question (a): Over which areas of Palestine do you actually exercise control at present over the entire area of the Jewish State as defined in the Resolution of the General Assembly of the 29th November, 1947.

In addition, the Provisional Government exercises control over the city of Jaffa; Northwestern Galilee, including Acre, Zib, Base, and the Jewish settlements up to the Lebanese frontier; a strip of territory alongside the road from Hilda to Jerusalem; almost all of new Jerusalem; and of the Jewish quarter within the walls of the Old City of Jerusalem. The above areas, outside the territory of the State of Israel, are under the control of the military authorities of the State of Israel, who are strictly adhering to international regulations in this regard. The Southern Negev is uninhabited desert over which no effective authority has ever existed." :D
http://unispal.un.org/UNISPAL.NSF/0/B40 ... 9D00410973

Israel selber behauptete also, dass es sich nur in den Grenzen des Teilungsplans ausgerufen hätte und die restlichen Gebiete außerhalb des Staates Israel lägen.

Insbesondere was Jerusalem angeht, behaupten die "jüdischen Autoritäten in Palästina":
"On 2 August [1948], the Government of Israel ... decided to declare the Jerusalem area under its control as Israel-occupied territory." :D
http://www.mfa.gov.il/mfa/foreignpolicy ... vernm.aspx

Mit deinen Worten also, Wolverine, hält Israel alles außerhalb der Grenzen des Teilungsplans "illegal besetzt".

Da kann man doch dem Sicherheitsrat wirklich nicht böse sein, wenn er dann nach der völkerrechtswidrigen Annektion Jerusalems durch Israel folgende Resolution erlassen muss:

Resolution 478 (1980) of 20 August 1980
2. Affirms that the enactment of the "basic law" by Israel constitutes a violation of international law and does not affect the continued application of the Geneva Convention relative to the Protection of Civilian Persons in Time of War, of 12 August 1949, in the Palestinian and other Arab territories occupied since June 1967, including Jerusalem;
So where do the allegedly Palestinian territories come from? :cool:
Palestine was detached from Turkey. :cool:
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Magnes
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Magnes »

Wolverine » Mo 8. Jun 2015, 19:58 hat geschrieben:https://scontent-fra3-1.xx.fbcdn.net/hp ... e=55F07F9A

Das Bild zeigt einmal Tel Aviv um 1908 und dann im Jahre 2014. Vielleicht ist das ja Bestandteil des Nahostkonflikts. Dass die Juden eben aus Sand und unbewohnter Wildnis eine prosperierende Stadt schufen. Who knows ?
Vielleicht liegt es aber auch daran, was sie in der Zwischenzeit sonst noch machten: Who knows ?
http://www.annainthemiddleeast.com/phot ... zing/2599/
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von DukeDuck »

es gibt da Weltmeister im "X für U machen"
Wäre Palästina ein normales Klasse A Mandat gewesen, also eine Ex-Provinz des Osman. Reichs, das schon als faktisch unabhängiger Staat anerkannt werden kann, und nur noch für eine Übergangszeit noch Führung durch einer "Kolonialmacht" bedarf, hätte man sich niemals solche Restriktionen v.a. gegenüber der arab. Mehrheit anmassen dürfen. Das hätte schlichtweg ein Bruch des Art. 22, &4 des LONS bedeutet.
Die Balfour Deklaration; das von manchen Staatsmeister des alten P. fast fetischartig geliebte Staatsbürgerschaftsrecht, das Juden bevorzugte und Araber benachteiligte; dass polit. Rechte nur Juden zugesprochen wurde (den Arabern wurden nur zivile Rechte zugestanden) etc. wären mit einem blossen Auftrag, lediglich an der Hand führend P. in die Unabhängigkeit zu führen, nicht vereinbar gewesen.
Die Araber kritisierten zu Recht -und das wurde nicht einmal bestritten!:
160. The Arabs have persistently adhered to the position that the Mandate for Palestine, which incorporated the Balfour Declaration, is illegal. The Arab States have refused to recognize it as having any validity.

(a) They allege that the terms of the Palestine Mandate are inconsistent with the letter and spirit of Article 22 of the Covenant of the League of Nations for the following reasons:

(1) Although paragraph 4 of Article 22 stipulated that certain communities had reached a stage of development where their existence as "independent nations" could be provisionally recognized, subject only to a limited period of tutelage under a mandatory Power in the form of administrative advice and assistance until such time as these communities would be able to stand alone, the Palestine Mandate violated this stipulation by deliberately omitting immediate provisional recognition of the independence of the territory and by granting to the mandatory Power in article 1 of the Mandate "full powers of legislation and administration".

(2) The wishes of the Palestine community had not been "a principal consideration in the selection of the Mandatory", as provided for in Article 22, paragraph 4 of the Covenant.

(b) The principle and right of national self-determination were violated.

(c) The Arab States were not Members of the League of Nations when the Palestine Mandate was approved, and are not, therefore, bound by it.
http://unispal.un.org/UNISPAL.NSF/0/071 ... D3006E10F3

Das Weissbuch war ergo keinesfalls der Verpflichtung Art. 22 § 4, trotz anders lautender Beteuerungen, nachzukommen. Der ganze Mandatsvertrag hätte zu Gunsten der Araber revidiert werden müssen, was nie geschah. Die brit. Kolonialmacht fürchtete lediglich, dass sich die Araber den Nazis (BTW unter Führung Arafats damaligem Clanchefs) anschlössen, und man hoffte, mit einer Restriktion der Einwanderung von Juden den Druck zu nehmen.
Das Weißbuch, das einseitig von den Briten konzipiert worden war, wurde am 17. Mai veröffentlicht und sah eine neue Vorgehensweise vor. Es war weniger beeinflusst von der Lage der Juden in Europa als vielmehr von dem Versuch, als Gegengewicht zur deutschfreundlichen Politik von Hadsch Mohammed Amin al-Husseini die Araber vor dem heraufziehenden Zweiten Weltkrieg auf die britische Seite zu ziehen. Außerdem wurde es unter dem Druck der vorangegangenen arabischen Aufstände veröffentlicht. Es forderte die Errichtung eines vereinigten Staates in Palästina innerhalb der nächsten zehn Jahre. Die Grenzen dieses Staates sollten der Jordan und das Mittelmeer sein.
Obwohl das Weißbuch erklärt, es sei der Balfour-Deklaration verpflichtet, schränkt es sowohl die jüdische Einwanderung nach Palästina, als auch die Möglichkeit, dort Land zu kaufen, substantiell ein. Das Weißbuch sah einen fünfjährigen Zeitraum vor, in dem die Einwanderung von 75.000 Juden (10.000 pro Jahr und 25.000 Flüchtlinge zusätzlich) gestattet sein sollte. Danach sollte der weitere Zuzug nur mit arabischer Zustimmung gestattet werden. Verglichen mit dem status quo war es eine außerordentliche Niederlage für die jüdische Seite, die es als Verrat an dem britischen Versprechen (der Errichtung einer jüdischen Heimstätte in Palästina) ansah. Das Weißbuch bestimmte die britische Politik in Palästina bis 1947, als die Briten klarmachten, dass sie ihr Palästinamandat aufzugeben wünschten.
Der spätere Premierminister Sir Winston Churchill lehnte das Weißbuch ab. Er nahm es offiziell nicht zurück, billigte jedoch Abweichungen von der darin vorgeschriebenen Politik. Vor dem Hintergrund des Holocaust griff die britische Regierung die Teilung des Landes in internen Diskussionen wieder auf.[1]
http://de.wikipedia.org/wiki/Weißbuch_von_1939

BTW aus dem UNSCOP Bericht
The conflict between Arab and Jewish political aspirations, intensified by the growth of Arab nationalism throughout the Arabic-speaking countries and by the growth of anti-Semitism in some European countries, excluded any possibility of adjustment which would allow the establishment of self-governing institutions. Had self-governing institutions been created, the majority in the country, who never willingly accepted Jewish immigration, would in all probability have made its continuance impossible, causing thereby the negation of the Jewish National Home.
Das Weißbuch hätte aber EXPLIZIT die Errichtung einer paläst. Regierung mit adäquaten Teilen aus der arab. und jüd. Bevölkerung vorsehen sollen. Das war irrealisierbar.
Sicherlich kann man heute über die damalige von einigen P.Verstehern ansonsten orgiastisch geliebte völkerrechtlich getragenen Politik der Staatengemeinschaft die Nase rümpfen, aber es muss bewusst sein, dass die Zionisten nur diese rechtl. Situation nützten, die ihnen sie Staatengemeinde mit Ausnahme der arab. Staaten und paar anderen zubilligte.
Eingedenk der Ereignisse damals kam sogar die UNO zum Schluss, eben den Friedensprozess mit R 181 zu beginnen. Sie will selber mit den unerfreulichen Machenschaften des BMs einen Schlussstrich setzen.
Leider drang dies bis dato nicht in die Hirne der Antizionisten rein.
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Magnes »

DukeDuck » Di 9. Jun 2015, 08:49 hat geschrieben:Wäre Palästina ein normales Klasse A Mandat gewesen, also eine Ex-Provinz des Osman. Reichs, das schon als faktisch unabhängiger Staat anerkannt werden kann, ...
Niemand hat behauptet, dass das A Mandat ein "normales", oder das Palästina ein unabhängiger Staat war. Das Mandat für Palästina pervertierte das Mandatssystem, weil es nicht direkt der Umsetzung der Unabhängigkeit diente. Es wäre deswegen zutreffender, nicht von einem Staat unter Mandat, sondern von einem Protektorat zu sprechen, weil der Mandatar mit der Balfourdeklaration nicht nur seine eigenen Interessen, sondern auch die andererer Ausländer verfolgte, statt die des Staates und dessen nativer Bevölkerung, inkl. der Mehrheit jüdischer Palästinenser.
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Magnes »

Zunder » So 7. Jun 2015, 16:55 hat geschrieben: Es gab keine einzige Institution ...
Auch das hatten wir bereits. :x

Die Anglo-Amerikanische Komission wies 1946 sogar darauf hin, dass die Jewish Agency eine Art Schatteregierung, also quasi einen "Staat" im Staat Palästina errichtete hatte:
"The State Within the State"

1. The Jews have developed, under the aegis of the Jewish Agency and the Vaad Leumi, a strong and tightly-woven community. There thus exists a virtual Jewish nonterritorial State with its own executive and legislative organs, parallel in many respects to the Mandatory Administration, and serving as the concrete symbol of the Jewish National Home. This Jewish shadow Government has ceased to cooperate with the Administration in the maintenance of law and order, and in the suppression of terrorism."
http://avalon.law.yale.edu/20th_century/angch08.asp
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Liegestuhl »

Es ist für einige Menschen offensichtlich nur sehr schwer zu verkraften, dass es bisher keinen Staat Palästina gab.

:)
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Magnes »

Es ist für einige Menschen offensichtlich nur sehr schwer zu verkraften, dass die hochoffizielle Quellenlage offenkundig nachweist, dass Palästina vor 1948 ein Staat unter Mandat und seit 2012 ein Nichtmitgliedstaat der UN ist.

Von dem unsinnigen Versuch, gegen eine hochoffizielle Quellenlage argumentieren zu wollen bis hin zur einfältigen Leugnung hatten wir hier bereits schon alles, wie dieser Strang bestens dokumentiert. :D
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Liegestuhl »

Magnes » Do 16. Jul 2015, 14:12 hat geschrieben:Es ist für einige Menschen offensichtlich nur sehr schwer zu verkraften, dass die hochoffizielle Quellenlage offenkundig nachweist, dass Palästina vor 1948 ein Staat unter Mandat und seit 2012 ein Nichtmitgliedstaat der UN ist.
Da es nicht so ist, ist es für mich auch recht einfach zu verkraften.

Im gesamten World Wide Web bist du wirklich der Einzige, der mir jemals untergekommen ist und diese exotische Meinung vertritt.

:)
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Magnes »

Liegestuhl » Do 16. Jul 2015, 14:16 hat geschrieben:
Da es nicht so ist, ist es für mich auch recht einfach zu verkraften.

Im gesamten World Wide Web bist du wirklich der Einzige, der mir jemals untergekommen ist und diese exotische Meinung vertritt.

:)
Ich zitiere fast ausschließlich Quellen vom UN-Server aus denen hervorgeht, dass für den Mandatar und für die ständige Mandatskomission Palästina als Staat galt. Darüber hinaus gibt es noch ein Urteil des damaligen internationalen Gerichtshofes, aus dem hervorgeht, dass Palästina einer der Nachfolgestaaten des osmanischen Reiches war. Darüber hinaus habe ich hier auch Staatsverträge mit Palästina aufgeführt. Dies alles und noch sehr viel mehr wird z.B. in Quigleys "Statehood of Palestine" aufgeführt.

Dass dies meine Meinung wäre, hat mit der Realität und Quellenlage überhaupt nichts zu tun. Ich kann aber verstehen, warum diese Diskussion ständig in ad hominem abgleitet. :cool:
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Re: Grundlagen des Nahostkonflikts

Beitrag von Liegestuhl »

Magnes » Do 16. Jul 2015, 15:01 hat geschrieben:Ich zitiere fast ausschließlich Quellen vom UN-Server aus denen hervorgeht, dass für den Mandatar und für die ständige Mandatskomission Palästina als Staat galt.
Das ist echt weird.

Es gibt keinen ernstzunehmenden Historiker oder Politikwissenschaftler, der deine Theorie unterstützt.
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