Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten
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Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten
Es ist mal wieder Zeit für Steuererhöhungen! Klar, Europa braucht frisches Geld!
Nun soll ein Teilbereich der Lebensmittel, wohl alles Rund um Zucker, den vollen Mehrwertsteuersatz erfahren. Im Namen der Gesundheitsförderung, versteht sich.
Da frage ich mich nur, warum im Gegenzug die Mehrwertsteuer für Mineralwasser nicht auf den Lebensmittelsteuersatz abgesenkt wird. Da zahlt man nämlich heute schon 19%.
Wasser ist doch ein Grundnahrungsmittel, oder?
Nun soll ein Teilbereich der Lebensmittel, wohl alles Rund um Zucker, den vollen Mehrwertsteuersatz erfahren. Im Namen der Gesundheitsförderung, versteht sich.
Da frage ich mich nur, warum im Gegenzug die Mehrwertsteuer für Mineralwasser nicht auf den Lebensmittelsteuersatz abgesenkt wird. Da zahlt man nämlich heute schon 19%.
Wasser ist doch ein Grundnahrungsmittel, oder?
Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten
mmmhmmmmm
Du solltest dich mal dem Gedanken annähern, dass Steuern steuern.
Also möchte man mit einer höheren Versteuerung von Süsswaren, den Gesundheitsgefährdungen diesbezüglich etwas entgegensetzen.....
Dann ist die Abgrenzung unter welchen steuerlichen Kriterien ein Vorgang abzuhandeln ist unter dem Gesichtspunkt der Korrelation von Vergleichbarem zu betrachten. Deshalb kann Mineralwasser, als aufbereitetes Getränkt, nicht gegenüber anderen ( z.B. Fruchtsäften) bevorzugt werden...
nur mal so als Anmerkung...eh die übliche Motzerei in den medialen Sparten der wirrtuellen Welt wieder so unheimlich unkoordiniert losgeht.
echt
Du solltest dich mal dem Gedanken annähern, dass Steuern steuern.
Also möchte man mit einer höheren Versteuerung von Süsswaren, den Gesundheitsgefährdungen diesbezüglich etwas entgegensetzen.....
Dann ist die Abgrenzung unter welchen steuerlichen Kriterien ein Vorgang abzuhandeln ist unter dem Gesichtspunkt der Korrelation von Vergleichbarem zu betrachten. Deshalb kann Mineralwasser, als aufbereitetes Getränkt, nicht gegenüber anderen ( z.B. Fruchtsäften) bevorzugt werden...
nur mal so als Anmerkung...eh die übliche Motzerei in den medialen Sparten der wirrtuellen Welt wieder so unheimlich unkoordiniert losgeht.
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Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten
Genau so will mir die Politik das verkaufen. Und dann werde ich für meinen Wohnort kritisiert...Demolit » Mo 27. Apr 2015, 19:44 hat geschrieben:mmmhmmmmm
Du solltest dich mal dem Gedanken annähern, dass Steuern steuern.
Also möchte man mit einer höheren Versteuerung von Süsswaren, den Gesundheitsgefährdungen diesbezüglich etwas entgegensetzen.....
Dann ist die Abgrenzung unter welchen steuerlichen Kriterien ein Vorgang abzuhandeln ist unter dem Gesichtspunkt der Korrelation von Vergleichbarem zu betrachten. Deshalb kann Mineralwasser, als aufbereitetes Getränkt, nicht gegenüber anderen ( z.B. Fruchtsäften) bevorzugt werden...
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- Milady de Winter
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Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten
Wasser wohl schon. Mineralwasser nicht. Du könntest es durch Leitungswasser ersetzen.AndyO » Mo 27. Apr 2015, 19:30 hat geschrieben:Es ist mal wieder Zeit für Steuererhöhungen! Klar, Europa braucht frisches Geld!
Nun soll ein Teilbereich der Lebensmittel, wohl alles Rund um Zucker, den vollen Mehrwertsteuersatz erfahren. Im Namen der Gesundheitsförderung, versteht sich.
Da frage ich mich nur, warum im Gegenzug die Mehrwertsteuer für Mineralwasser nicht auf den Lebensmittelsteuersatz abgesenkt wird. Da zahlt man nämlich heute schon 19%.
Wasser ist doch ein Grundnahrungsmittel, oder?
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Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten
Bitte nicht ablenken! Das Getränke seit eh und je den erhöhten Mehrwertsteuersatz tragen, entspricht nicht der Logik des reduzierten Mehrwertsteuersatzes.Milady de Winter » Mo 27. Apr 2015, 20:32 hat geschrieben:Wasser wohl schon. Mineralwasser nicht. Du könntest es durch Leitungswasser ersetzen.
Also Steuersenkung für Getränke! Von mir aus die ohne Zucker!
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Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten
Ich lenke nicht ab, ich gebe nur den Grund wieder, warum Mineralwasser den erhöhten MwSt Satz trägt.AndyO » Mo 27. Apr 2015, 20:41 hat geschrieben:
Bitte nicht ablenken! Das Getränke seit eh und je den erhöhten Mehrwertsteuersatz tragen, entspricht nicht der Logik des reduzierten Mehrwertsteuersatzes.
Also Steuersenkung für Getränke! Von mir aus die ohne Zucker!
http://de.wikipedia.org/wiki/Mineralwasser#BesteuerungIm Gegensatz zu anderen Lebensmitteln wird Mineralwasser nicht mit lediglich 7 % Umsatzsteuer besteuert, sondern wie alle Getränke mit 19 %, da es laut Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände nicht in die Kategorie der Grundnahrungsmittel wie Kaffee oder Tee fällt. Diese Einordnung wurde vorgenommen, weil durch das Leitungswasser ein Substitut zum Mineralwasser vorhanden ist.
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Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten
Der Grund ist für mich nicht nachvollziehbar. Und nun?Milady de Winter » Mo 27. Apr 2015, 20:44 hat geschrieben: Ich lenke nicht ab, ich gebe nur den Grund wieder, warum Mineralwasser den erhöhten MwSt Satz trägt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Mineralwasser#Besteuerung

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Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten
Ahhh Genosse Steuerexperte vom Finanzamt ist wieder hier.Demolit » Mo 27. Apr 2015, 18:44 hat geschrieben:mmmhmmmmm
Du solltest dich mal dem Gedanken annähern, dass Steuern steuern.
Also möchte man mit einer höheren Versteuerung von Süsswaren, den Gesundheitsgefährdungen diesbezüglich etwas entgegensetzen.....
Dann ist die Abgrenzung unter welchen steuerlichen Kriterien ein Vorgang abzuhandeln ist unter dem Gesichtspunkt der Korrelation von Vergleichbarem zu betrachten. Deshalb kann Mineralwasser, als aufbereitetes Getränkt, nicht gegenüber anderen ( z.B. Fruchtsäften) bevorzugt werden...
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Erklär doch mal den steuerlichen Unterschied zwischen Esel und Maultier oder Pferden und Zebras. Danke.
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Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten
Zahl' einfach weniger MwSt. Problem gelöst.AndyO » Mo 27. Apr 2015, 20:49 hat geschrieben:
Der Grund ist für mich nicht nachvollziehbar. Und nun?

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Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten
Wie sagte unsere Regierung als Empfehlung zu den Griechen: Wir haben ein langfristig gewachsenes Steuersystem, auf das wir uns verlassen können.Milady de Winter » Mo 27. Apr 2015, 20:54 hat geschrieben: Zahl' einfach weniger MwSt. Problem gelöst.
Man könnte auch sagen: Beste Melkmaschine von Welt...

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Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten
Welche Logik soll dahinter stecken?AndyO » Mo 27. Apr 2015, 20:41 hat geschrieben:
Das Getränke seit eh und je den erhöhten Mehrwertsteuersatz tragen, entspricht nicht der Logik des reduzierten Mehrwertsteuersatzes.
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
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Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten
Das Leitungswasser soll in Deutschland so gut sein, dass man es unbesorgt trinken kann. Aber m.E. ist es manchmal nicht nachvollziehbar aus welchem Grund manche Leistungen einen Umsatzsteuersatz von 7% oder 19% haben.AndyO » Mo 27. Apr 2015, 20:41 hat geschrieben:
Bitte nicht ablenken! Das Getränke seit eh und je den erhöhten Mehrwertsteuersatz tragen, entspricht nicht der Logik des reduzierten Mehrwertsteuersatzes.
Also Steuersenkung für Getränke! Von mir aus die ohne Zucker!
Der Vollständigkeit halber bleibt anzumerken, dass die Begünstigung des Trüffels nur soweit reicht, wie er nicht mit Essig zubereitet ist.
Ausnahmen gibt es wiederum – wie auch nicht anders zu erwarten – bei sogenannten Milchmischgetränken. Es handelt sich dabei um Getränke mit einem Milchanteil von 75 Prozent und mehr, die nur mit 7 Prozent besteuert werden. Klassisches Beispiel ist der Latte Macchiato. Kioskbetreibern, Bäckereien oder der Systemgastronomie ist zukünftig zu empfehlen, den Cappuccino oder Milchkaffee zu mindestens drei Vierteln mit Milch aufzuschäumen, um somit in den Genuss der 7 Prozent zu kommen. Die Unterscheidung beim Milchmischgetränk gilt aber auch nur dann, wenn der Kaffee mit Milch „to go“ ist. Beim Vor-Ort-Verzehr sind ohnehin 19 Prozent USt zu erheben. Kauft man hingegen den Kaffee nicht trinkfertig, sondern gemahlen oder als Bohnen, dann fallen nur 7 Prozent Umsatzsteuer an.
https://www.impulse.de/recht-steuern/um ... t/2020835/Weitere ähnliche Beispiele sind die Besteuerung von Kartoffeln (7 Prozent) im Vergleich zu Süßkartoffeln (19 Prozent)
Die Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ist bei weitem nicht ausreichend um alle Fragen zu beantworten und Unklarheiten zu beseitigen.. Ein Florist sollte zudem beachten, dass aus einem begünstigten frischen Adventskranz schnell ein weniger lukrativer Adventskranz wird, wenn er getrocknet ist (19 Prozent).
http://www.steuertipps.de/gesetze/ustg/ ... genstaende
Das ist Kapitalismus:
Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten
Wobei:
19% werden m.W. dann fällig, wenn Sitzmöglichkeiten angeboten werden.
https://www.impulse.de/recht-steuern/um ... t/2020835/Dem hat die OFD Frankfurt/Main nun mit einer aktuellen Verfügung (S 7222 A – 7 – St 16) einen Riegel vorgeschoben und klargestellt, dass in Fällen des zubereiteten Kaffees eine Unterscheidung zwischen begünstigter Lieferung und nicht begünstigter Dienstleistung nicht möglich ist, da stets der normale Steuersatz angewendet werden muss. Insoweit erübrigt sich bei Kaffee zukünftig also die obligatorische Frage nach dem „to go“.
19% werden m.W. dann fällig, wenn Sitzmöglichkeiten angeboten werden.
Das ist Kapitalismus:
Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten
Eintrittsgeld für Toiletten, Stehpinkeln 7%, grosse Geschäfte und Damen 19%?Adam Smith » Mi 29. Apr 2015, 12:59 hat geschrieben:Wobei:
https://www.impulse.de/recht-steuern/um ... t/2020835/
19% werden m.W. dann fällig, wenn Sitzmöglichkeiten angeboten werden.

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Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten
Das wurde jetzt leider Missverstanden.pudding » Mi 29. Apr 2015, 17:15 hat geschrieben: Eintrittsgeld für Toiletten, Stehpinkeln 7%, grosse Geschäfte und Damen 19%?
Das ist Kapitalismus:
Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten
Adam Smith » Mi 29. Apr 2015, 12:57 hat geschrieben: Das Leitungswasser soll in Deutschland so gut sein, dass man es unbesorgt trinken kann. Aber m.E. ist es manchmal nicht nachvollziehbar aus welchem Grund manche Leistungen einen Umsatzsteuersatz von 7% oder 19% haben.
Du bist kein GELERNTER Unternehmer ? Man ist doch solch beklopptes Zeugs gewöhnt.Ausnahmen gibt es wiederum – wie auch nicht anders zu erwarten – bei sogenannten Milchmischgetränken. Es handelt sich dabei um Getränke mit einem Milchanteil von 75 Prozent und mehr, die nur mit 7 Prozent besteuert werden. Klassisches Beispiel ist der Latte Macchiato. Kioskbetreibern, Bäckereien oder der Systemgastronomie ist zukünftig zu empfehlen, den Cappuccino oder Milchkaffee zu mindestens drei Vierteln mit Milch aufzuschäumen, um somit in den Genuss der 7 Prozent zu kommen. Die Unterscheidung beim Milchmischgetränk gilt aber auch nur dann, wenn der Kaffee mit Milch „to go“ ist. Beim Vor-Ort-Verzehr sind ohnehin 19 Prozent USt zu erheben. Kauft man hingegen den Kaffee nicht trinkfertig, sondern gemahlen oder als Bohnen, dann fallen nur 7 Prozent Umsatzsteuer an.
3 Stern Bundestagskantine // inklusive Preis für JEDERMANN !
Man verschenkt dann Kaffee als Zugabe zur Milch..... - dann werden es 7% - und wenn dann noch "Selbstbedienung" ist - und die Milch in der geschlossenen Verpackung - to go verkauft wird - immer noch 7%....
Mal sehen wann es den Kaffee in Thailand oder in der Türkei zu kaufen gibt - den man dann in D abholen kann... die 1000-der Karte für 10 $...
Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten
Der reduzierte Mehrwertsteuersatz beruht auf der Grundidee, dass Primärbedürfnis "Nahrung" nicht dem vollen Steuersatz zu unterziehen. Warum Mineralwasser und weiter Getränke nicht zum Kreis "Nahrung" gehören, bleibt unbeantwortet.3x schwarzer Kater » Mi 29. Apr 2015, 12:46 hat geschrieben:Welche Logik soll dahinter stecken?
Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten
Wegen dem Käse Toast in Berlin. So jedenfalls denke sieht es im Hirn unserer Politik oft aus. Wasser ist ein GrundmittelAndyO » Do 30. Apr 2015, 10:37 hat geschrieben:
Der reduzierte Mehrwertsteuersatz beruht auf der Grundidee, dass Primärbedürfnis "Nahrung" nicht dem vollen Steuersatz zu unterziehen. Warum Mineralwasser und weiter Getränke nicht zum Kreis "Nahrung" gehören, bleibt unbeantwortet.
Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten
Lach.......bin woanders......und um auf deine Frage einzugehen, solltest du dir den Begrif Nutzung für deine Überlegungen mal zu Rate ziehen, dann kommst du weiter.....John Galt » Mo 27. Apr 2015, 19:53 hat geschrieben:
Ahhh Genosse Steuerexperte vom Finanzamt ist wieder hier.
Erklär doch mal den steuerlichen Unterschied zwischen Esel und Maultier oder Pferden und Zebras. Danke.
echt

Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten
Noch son Experte. Wenn du deinen zutreffenden Gedanken des Primärbedürfnissens Nahrung mit dem Begriff Weiterverarbeitung in Zusammenhang bringst, bringt dich das einen Schritt weiter.AndyO » Do 30. Apr 2015, 09:37 hat geschrieben:
Der reduzierte Mehrwertsteuersatz beruht auf der Grundidee, dass Primärbedürfnis "Nahrung" nicht dem vollen Steuersatz zu unterziehen. Warum Mineralwasser und weiter Getränke nicht zum Kreis "Nahrung" gehören, bleibt unbeantwortet.
Ausgangspunkt für deine Üblegung kann sein, nachzuschauen mit welchem MwSt-Satz reiner Fruchtsaft versreuert wird.
Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten
Willst hier Katz und Maus mit mir spielen?Demolit » Do 30. Apr 2015, 12:39 hat geschrieben:Noch son Experte. Wenn du deinen zutreffenden Gedanken des Primärbedürfnissens Nahrung mit dem Begriff Weiterverarbeitung in Zusammenhang bringst, bringt dich das einen Schritt weiter.
Ausgangspunkt für deine Üblegung kann sein, nachzuschauen mit welchem MwSt-Satz reiner Fruchtsaft versreuert wird.


Hier ist auch der Brei, um den es sich dreht:

„Nicht zu vernachlässigen ist aber auch, dass die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Mineralwasser Steuermindereinnahmen von 240 Millionen Euro bei 16% bzw. 320 Millionen Euro bei Erhöhung des Normalsatzes auf 19% zur Folge hätte.“
http://www.walthers.de/2006/06/title_17/
Um was anderes geht's mir seit oben nicht. Verdeckte Steuererhöhung auf primitivster Argumentationsgrundlage.

Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten
nö..die Argumentationslage ist in dem Fall in sich logisch....nur , das, was der Staat subventionieren will nach dem gerichtsfesten Gesichtspunkt Nahrungsmittel ist begünstigt. Der Rest nicht. Wo ist dein Problem?
echt
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Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten
Weniger Abrippen ist bei dir Subvention? :überrascht:Demolit » Do 30. Apr 2015, 12:58 hat geschrieben:nö..die Argumentationslage ist in dem Fall in sich logisch....nur , das, was der Staat subventionieren will nach dem gerichtsfesten Gesichtspunkt Nahrungsmittel ist begünstigt. Der Rest nicht. Wo ist dein Problem?
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Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten
Steuern zahlen ist nun mal notwendig. Wenn du weniger zahlen willst, dann empfehle ich den Kanton Zug in der Schweiz.AndyO » Do 30. Apr 2015, 14:14 hat geschrieben:
Weniger Abrippen ist bei dir Subvention? :überrascht:

Hier der Steuerrechner: http://cgi.zug.ch/cgi/tax/np/kantordin.cgi
Nichts ist in der Regel unsozialer als der sogenannte Wohlfahrtsstaat, der die menschliche Verantwortung erschlaffen und die individuelle Leistung absinken läßt. (Ludwig Erhard)