Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten

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AndyO
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Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten

Beitrag von AndyO »

Es ist mal wieder Zeit für Steuererhöhungen! Klar, Europa braucht frisches Geld!

Nun soll ein Teilbereich der Lebensmittel, wohl alles Rund um Zucker, den vollen Mehrwertsteuersatz erfahren. Im Namen der Gesundheitsförderung, versteht sich.

Da frage ich mich nur, warum im Gegenzug die Mehrwertsteuer für Mineralwasser nicht auf den Lebensmittelsteuersatz abgesenkt wird. Da zahlt man nämlich heute schon 19%.

Wasser ist doch ein Grundnahrungsmittel, oder?
Demolit

Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten

Beitrag von Demolit »

mmmhmmmmm

Du solltest dich mal dem Gedanken annähern, dass Steuern steuern.

Also möchte man mit einer höheren Versteuerung von Süsswaren, den Gesundheitsgefährdungen diesbezüglich etwas entgegensetzen.....

Dann ist die Abgrenzung unter welchen steuerlichen Kriterien ein Vorgang abzuhandeln ist unter dem Gesichtspunkt der Korrelation von Vergleichbarem zu betrachten. Deshalb kann Mineralwasser, als aufbereitetes Getränkt, nicht gegenüber anderen ( z.B. Fruchtsäften) bevorzugt werden...

nur mal so als Anmerkung...eh die übliche Motzerei in den medialen Sparten der wirrtuellen Welt wieder so unheimlich unkoordiniert losgeht.

echt :)
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Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten

Beitrag von AndyO »

Demolit » Mo 27. Apr 2015, 19:44 hat geschrieben:mmmhmmmmm

Du solltest dich mal dem Gedanken annähern, dass Steuern steuern.

Also möchte man mit einer höheren Versteuerung von Süsswaren, den Gesundheitsgefährdungen diesbezüglich etwas entgegensetzen.....

Dann ist die Abgrenzung unter welchen steuerlichen Kriterien ein Vorgang abzuhandeln ist unter dem Gesichtspunkt der Korrelation von Vergleichbarem zu betrachten. Deshalb kann Mineralwasser, als aufbereitetes Getränkt, nicht gegenüber anderen ( z.B. Fruchtsäften) bevorzugt werden...

nur mal so als Anmerkung...eh die übliche Motzerei in den medialen Sparten der wirrtuellen Welt wieder so unheimlich unkoordiniert losgeht.

echt :)
Genau so will mir die Politik das verkaufen. Und dann werde ich für meinen Wohnort kritisiert... :D
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Milady de Winter
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Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten

Beitrag von Milady de Winter »

AndyO » Mo 27. Apr 2015, 19:30 hat geschrieben:Es ist mal wieder Zeit für Steuererhöhungen! Klar, Europa braucht frisches Geld!

Nun soll ein Teilbereich der Lebensmittel, wohl alles Rund um Zucker, den vollen Mehrwertsteuersatz erfahren. Im Namen der Gesundheitsförderung, versteht sich.

Da frage ich mich nur, warum im Gegenzug die Mehrwertsteuer für Mineralwasser nicht auf den Lebensmittelsteuersatz abgesenkt wird. Da zahlt man nämlich heute schon 19%.

Wasser ist doch ein Grundnahrungsmittel, oder?
Wasser wohl schon. Mineralwasser nicht. Du könntest es durch Leitungswasser ersetzen.
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Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten

Beitrag von AndyO »

Milady de Winter » Mo 27. Apr 2015, 20:32 hat geschrieben:Wasser wohl schon. Mineralwasser nicht. Du könntest es durch Leitungswasser ersetzen.
Bitte nicht ablenken! Das Getränke seit eh und je den erhöhten Mehrwertsteuersatz tragen, entspricht nicht der Logik des reduzierten Mehrwertsteuersatzes.

Also Steuersenkung für Getränke! Von mir aus die ohne Zucker!
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Milady de Winter
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Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten

Beitrag von Milady de Winter »

AndyO » Mo 27. Apr 2015, 20:41 hat geschrieben:
Bitte nicht ablenken! Das Getränke seit eh und je den erhöhten Mehrwertsteuersatz tragen, entspricht nicht der Logik des reduzierten Mehrwertsteuersatzes.

Also Steuersenkung für Getränke! Von mir aus die ohne Zucker!
Ich lenke nicht ab, ich gebe nur den Grund wieder, warum Mineralwasser den erhöhten MwSt Satz trägt.
Im Gegensatz zu anderen Lebensmitteln wird Mineralwasser nicht mit lediglich 7 % Umsatzsteuer besteuert, sondern wie alle Getränke mit 19 %, da es laut Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände nicht in die Kategorie der Grundnahrungsmittel wie Kaffee oder Tee fällt. Diese Einordnung wurde vorgenommen, weil durch das Leitungswasser ein Substitut zum Mineralwasser vorhanden ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Mineralwasser#Besteuerung
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Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten

Beitrag von AndyO »

Milady de Winter » Mo 27. Apr 2015, 20:44 hat geschrieben: Ich lenke nicht ab, ich gebe nur den Grund wieder, warum Mineralwasser den erhöhten MwSt Satz trägt.



http://de.wikipedia.org/wiki/Mineralwasser#Besteuerung
Der Grund ist für mich nicht nachvollziehbar. Und nun? :D
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John Galt
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Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten

Beitrag von John Galt »

Demolit » Mo 27. Apr 2015, 18:44 hat geschrieben:mmmhmmmmm

Du solltest dich mal dem Gedanken annähern, dass Steuern steuern.

Also möchte man mit einer höheren Versteuerung von Süsswaren, den Gesundheitsgefährdungen diesbezüglich etwas entgegensetzen.....

Dann ist die Abgrenzung unter welchen steuerlichen Kriterien ein Vorgang abzuhandeln ist unter dem Gesichtspunkt der Korrelation von Vergleichbarem zu betrachten. Deshalb kann Mineralwasser, als aufbereitetes Getränkt, nicht gegenüber anderen ( z.B. Fruchtsäften) bevorzugt werden...

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echt :)
Ahhh Genosse Steuerexperte vom Finanzamt ist wieder hier.

Erklär doch mal den steuerlichen Unterschied zwischen Esel und Maultier oder Pferden und Zebras. Danke.
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Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten

Beitrag von Milady de Winter »

AndyO » Mo 27. Apr 2015, 20:49 hat geschrieben:
Der Grund ist für mich nicht nachvollziehbar. Und nun? :D
Zahl' einfach weniger MwSt. Problem gelöst. :D
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Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten

Beitrag von AndyO »

Milady de Winter » Mo 27. Apr 2015, 20:54 hat geschrieben: Zahl' einfach weniger MwSt. Problem gelöst. :D
Wie sagte unsere Regierung als Empfehlung zu den Griechen: Wir haben ein langfristig gewachsenes Steuersystem, auf das wir uns verlassen können.

Man könnte auch sagen: Beste Melkmaschine von Welt... :mad:
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Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

AndyO » Mo 27. Apr 2015, 20:41 hat geschrieben:
Das Getränke seit eh und je den erhöhten Mehrwertsteuersatz tragen, entspricht nicht der Logik des reduzierten Mehrwertsteuersatzes.
Welche Logik soll dahinter stecken?
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
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Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten

Beitrag von Adam Smith »

AndyO » Mo 27. Apr 2015, 20:41 hat geschrieben:
Bitte nicht ablenken! Das Getränke seit eh und je den erhöhten Mehrwertsteuersatz tragen, entspricht nicht der Logik des reduzierten Mehrwertsteuersatzes.

Also Steuersenkung für Getränke! Von mir aus die ohne Zucker!
Das Leitungswasser soll in Deutschland so gut sein, dass man es unbesorgt trinken kann. Aber m.E. ist es manchmal nicht nachvollziehbar aus welchem Grund manche Leistungen einen Umsatzsteuersatz von 7% oder 19% haben.
Der Vollständigkeit halber bleibt anzumerken, dass die Begünstigung des Trüffels nur soweit reicht, wie er nicht mit Essig zubereitet ist.
Ausnahmen gibt es wiederum – wie auch nicht anders zu erwarten – bei sogenannten Milchmischgetränken. Es handelt sich dabei um Getränke mit einem Milchanteil von 75 Prozent und mehr, die nur mit 7 Prozent besteuert werden. Klassisches Beispiel ist der Latte Macchiato. Kioskbetreibern, Bäckereien oder der Systemgastronomie ist zukünftig zu empfehlen, den Cappuccino oder Milchkaffee zu mindestens drei Vierteln mit Milch aufzuschäumen, um somit in den Genuss der 7 Prozent zu kommen. Die Unterscheidung beim Milchmischgetränk gilt aber auch nur dann, wenn der Kaffee mit Milch „to go“ ist. Beim Vor-Ort-Verzehr sind ohnehin 19 Prozent USt zu erheben. Kauft man hingegen den Kaffee nicht trinkfertig, sondern gemahlen oder als Bohnen, dann fallen nur 7 Prozent Umsatzsteuer an.
Weitere ähnliche Beispiele sind die Besteuerung von Kartoffeln (7 Prozent) im Vergleich zu Süßkartoffeln (19 Prozent)
https://www.impulse.de/recht-steuern/um ... t/2020835/
. Ein Florist sollte zudem beachten, dass aus einem begünstigten frischen Adventskranz schnell ein weniger lukrativer Adventskranz wird, wenn er getrocknet ist (19 Prozent).
Die Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ist bei weitem nicht ausreichend um alle Fragen zu beantworten und Unklarheiten zu beseitigen.

http://www.steuertipps.de/gesetze/ustg/ ... genstaende
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten

Beitrag von Adam Smith »

Wobei:
Dem hat die OFD Frankfurt/Main nun mit einer aktuellen Verfügung (S 7222 A – 7 – St 16) einen Riegel vorgeschoben und klargestellt, dass in Fällen des zubereiteten Kaffees eine Unterscheidung zwischen begünstigter Lieferung und nicht begünstigter Dienstleistung nicht möglich ist, da stets der normale Steuersatz angewendet werden muss. Insoweit erübrigt sich bei Kaffee zukünftig also die obligatorische Frage nach dem „to go“.
https://www.impulse.de/recht-steuern/um ... t/2020835/

19% werden m.W. dann fällig, wenn Sitzmöglichkeiten angeboten werden.
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
pudding

Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten

Beitrag von pudding »

Adam Smith » Mi 29. Apr 2015, 12:59 hat geschrieben:Wobei:



https://www.impulse.de/recht-steuern/um ... t/2020835/

19% werden m.W. dann fällig, wenn Sitzmöglichkeiten angeboten werden.
Eintrittsgeld für Toiletten, Stehpinkeln 7%, grosse Geschäfte und Damen 19%? :p
Adam Smith
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Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten

Beitrag von Adam Smith »

pudding » Mi 29. Apr 2015, 17:15 hat geschrieben: Eintrittsgeld für Toiletten, Stehpinkeln 7%, grosse Geschäfte und Damen 19%? :p
Das wurde jetzt leider Missverstanden.
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Teeernte
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Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten

Beitrag von Teeernte »

Adam Smith » Mi 29. Apr 2015, 12:57 hat geschrieben: Das Leitungswasser soll in Deutschland so gut sein, dass man es unbesorgt trinken kann. Aber m.E. ist es manchmal nicht nachvollziehbar aus welchem Grund manche Leistungen einen Umsatzsteuersatz von 7% oder 19% haben.
Ausnahmen gibt es wiederum – wie auch nicht anders zu erwarten – bei sogenannten Milchmischgetränken. Es handelt sich dabei um Getränke mit einem Milchanteil von 75 Prozent und mehr, die nur mit 7 Prozent besteuert werden. Klassisches Beispiel ist der Latte Macchiato. Kioskbetreibern, Bäckereien oder der Systemgastronomie ist zukünftig zu empfehlen, den Cappuccino oder Milchkaffee zu mindestens drei Vierteln mit Milch aufzuschäumen, um somit in den Genuss der 7 Prozent zu kommen. Die Unterscheidung beim Milchmischgetränk gilt aber auch nur dann, wenn der Kaffee mit Milch „to go“ ist. Beim Vor-Ort-Verzehr sind ohnehin 19 Prozent USt zu erheben. Kauft man hingegen den Kaffee nicht trinkfertig, sondern gemahlen oder als Bohnen, dann fallen nur 7 Prozent Umsatzsteuer an.
Du bist kein GELERNTER Unternehmer ? Man ist doch solch beklopptes Zeugs gewöhnt.

3 Stern Bundestagskantine // inklusive Preis für JEDERMANN !

Man verschenkt dann Kaffee als Zugabe zur Milch..... - dann werden es 7% - und wenn dann noch "Selbstbedienung" ist - und die Milch in der geschlossenen Verpackung - to go verkauft wird - immer noch 7%....

Mal sehen wann es den Kaffee in Thailand oder in der Türkei zu kaufen gibt - den man dann in D abholen kann... die 1000-der Karte für 10 $...
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Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten

Beitrag von AndyO »

3x schwarzer Kater » Mi 29. Apr 2015, 12:46 hat geschrieben:Welche Logik soll dahinter stecken?
Der reduzierte Mehrwertsteuersatz beruht auf der Grundidee, dass Primärbedürfnis "Nahrung" nicht dem vollen Steuersatz zu unterziehen. Warum Mineralwasser und weiter Getränke nicht zum Kreis "Nahrung" gehören, bleibt unbeantwortet.
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Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten

Beitrag von Furby »

AndyO » Do 30. Apr 2015, 10:37 hat geschrieben:
Der reduzierte Mehrwertsteuersatz beruht auf der Grundidee, dass Primärbedürfnis "Nahrung" nicht dem vollen Steuersatz zu unterziehen. Warum Mineralwasser und weiter Getränke nicht zum Kreis "Nahrung" gehören, bleibt unbeantwortet.
Wegen dem Käse Toast in Berlin. So jedenfalls denke sieht es im Hirn unserer Politik oft aus. Wasser ist ein Grundmittel
Demolit

Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten

Beitrag von Demolit »

John Galt » Mo 27. Apr 2015, 19:53 hat geschrieben:
Ahhh Genosse Steuerexperte vom Finanzamt ist wieder hier.

Erklär doch mal den steuerlichen Unterschied zwischen Esel und Maultier oder Pferden und Zebras. Danke.
Lach.......bin woanders......und um auf deine Frage einzugehen, solltest du dir den Begrif Nutzung für deine Überlegungen mal zu Rate ziehen, dann kommst du weiter.....

echt ;)
Demolit

Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten

Beitrag von Demolit »

AndyO » Do 30. Apr 2015, 09:37 hat geschrieben:
Der reduzierte Mehrwertsteuersatz beruht auf der Grundidee, dass Primärbedürfnis "Nahrung" nicht dem vollen Steuersatz zu unterziehen. Warum Mineralwasser und weiter Getränke nicht zum Kreis "Nahrung" gehören, bleibt unbeantwortet.
Noch son Experte. Wenn du deinen zutreffenden Gedanken des Primärbedürfnissens Nahrung mit dem Begriff Weiterverarbeitung in Zusammenhang bringst, bringt dich das einen Schritt weiter.

Ausgangspunkt für deine Üblegung kann sein, nachzuschauen mit welchem MwSt-Satz reiner Fruchtsaft versreuert wird.
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Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten

Beitrag von AndyO »

Demolit » Do 30. Apr 2015, 12:39 hat geschrieben:Noch son Experte. Wenn du deinen zutreffenden Gedanken des Primärbedürfnissens Nahrung mit dem Begriff Weiterverarbeitung in Zusammenhang bringst, bringt dich das einen Schritt weiter.

Ausgangspunkt für deine Üblegung kann sein, nachzuschauen mit welchem MwSt-Satz reiner Fruchtsaft versreuert wird.
Willst hier Katz und Maus mit mir spielen? ;) Find ich gut! :thumbup:

Hier ist auch der Brei, um den es sich dreht: :D

„Nicht zu vernachlässigen ist aber auch, dass die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Mineralwasser Steuermindereinnahmen von 240 Millionen Euro bei 16% bzw. 320 Millionen Euro bei Erhöhung des Normalsatzes auf 19% zur Folge hätte.“

http://www.walthers.de/2006/06/title_17/

Um was anderes geht's mir seit oben nicht. Verdeckte Steuererhöhung auf primitivster Argumentationsgrundlage. :D
Demolit

Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten

Beitrag von Demolit »

nö..die Argumentationslage ist in dem Fall in sich logisch....nur , das, was der Staat subventionieren will nach dem gerichtsfesten Gesichtspunkt Nahrungsmittel ist begünstigt. Der Rest nicht. Wo ist dein Problem?

echt ;)
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Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten

Beitrag von AndyO »

Demolit » Do 30. Apr 2015, 12:58 hat geschrieben:nö..die Argumentationslage ist in dem Fall in sich logisch....nur , das, was der Staat subventionieren will nach dem gerichtsfesten Gesichtspunkt Nahrungsmittel ist begünstigt. Der Rest nicht. Wo ist dein Problem?

echt ;)
Weniger Abrippen ist bei dir Subvention? :überrascht:
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Blickwinkel
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Re: Mehrwertsteuer auf Süßigkeiten

Beitrag von Blickwinkel »

AndyO » Do 30. Apr 2015, 14:14 hat geschrieben:
Weniger Abrippen ist bei dir Subvention? :überrascht:
Steuern zahlen ist nun mal notwendig. Wenn du weniger zahlen willst, dann empfehle ich den Kanton Zug in der Schweiz. :)

Hier der Steuerrechner: http://cgi.zug.ch/cgi/tax/np/kantordin.cgi
Nichts ist in der Regel unsozialer als der sogenannte Wohlfahrtsstaat, der die menschliche Verantwortung erschlaffen und die individuelle Leistung absinken läßt. (Ludwig Erhard)
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