USA TOMORROW » Mo 23. Mär 2015, 18:23 hat geschrieben:
Der Begriff
natural born citizen wird in der Verfassung nirgendwo definiert und der SCOTUS hat bisher nie zu dieser Frage geurteilt.
Die gängige Auslegung des Begriffes ist aber, dass er gebürtige US-Amerikaner, im Gegensatz zu eingebürgerten US-Amerikanern, meint.
Ted Cruz ist gebürtiger US-Amerikaner.
hähh ?
ted cruz ist gebürtiger amerikaner ?
"Er ist bereit, die nötigen Papiere einzureichen"
Laut "New York Post" habe Schwarzenegger bei einem Promo-Termin zu seinem neuen Film "Escape Plan" seine politischen Pläne offengelegt. "Schwarzenegger hat offen davon gesprochen, die rechtlichen Vorschriften zu ändern, so dass er 2016 als Präsident kandidieren kann", zitiert das Blatt einen der Anwesenden. "Er ist dazu bereit, die nötigen Papiere einzureichen, um das Gesetz zu ändern."
Ganz einfach dürfte das für den "Terminator"-Darsteller aber nicht werden. Um die Verfassung zu ändern, bräuchte er in beiden Kammern des Kongresses der Vereinigten Staaten - im Senat und im Repräsentantenhaus - eine Zweidrittel-Mehrheit. Wie die "New York Post" weiter berichtet, betreibe Schwarzenegger aber bereits Lobby-Arbeit, um genügend Unterstützer für sein Vorhaben zu finden.
was redest du denn hier für ein blech ?
http://de.wikipedia.org/wiki/Natural_born_citizen
Klausel 5 in Abschnitt 1 von Artikel 2 lautet:
„No person except a natural born Citizen, or a Citizen of the United States, at the time of the Adoption of this Constitution, shall be eligible to the Office of President; neither shall any Person be eligible to that Office who shall not have attained to the Age of thirty-five Years, and been fourteen Years a Resident within the United States.“
„Übersetzung: Niemand außer einem geborenen Staatsbürger oder jemandem, der zum Zeitpunkt der Annahme dieser Verfassung Staatsbürger der Vereinigten Staaten war, soll in das Amt des Präsidenten wählbar sein. [...]“
Durch diese Regelung sollte die neuartige demokratische Staatsform der jungen Republik abgesichert werden. Die Verfassungsväter wollten ausschließen, dass einflussreiche Ausländer, zum Beispiel europäische Adlige, nach Erlangung der amerikanischen Staatsbürgerschaft unter Nutzung ihrer Macht und ihres Vermögens die Präsidentschaft erreichen.
Bedeutung
Der Ausdruck natural born citizen wird in der Verfassung nirgendwo weiter präzisiert und bisher wurde hierzu auch noch kein Fall vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten verhandelt. Daher gab und gibt es unterschiedliche Ansichten über die genaue Bedeutung dieser Klausel.
Da in den USA das Geburtsortsprinzip (auch ius soli) gilt, ist klar, dass jeder Mensch, der auf dem Boden der USA geboren wird, ein natural born citizen im Sinne der Verfassung ist, unabhängig davon, welche Staatsangehörigkeit seine Eltern haben. Ausnahme hiervon sind nur Angehörige diplomatischer Vertretungen und fremder Armeen. Ebenso klar ist, dass jemand, der durch Einbürgerung Staatsbürger der USA wurde, nicht als Präsident oder Vizepräsident wählbar ist, wobei dies der einzige rechtliche Unterschied zwischen eingebürgerten und natural born Staatsbürgern ist.
Umstritten ist der Status von im Ausland geborenen Kindern amerikanischer Eltern. Diese sind nach dem Abstammungsprinzip, das in den USA neben dem Geburtsortsprinzip gilt, automatisch ebenfalls Bürger der USA. Ob dies reicht, sie zu natural born citizens zu machen, ist nicht endgültig geklärt.[1]
Von Bedeutung war diese Klausel bei der Präsidentschaftswahl 2008, da der Kandidat der Republikaner, Senator John McCain, in der Panamakanalzone geboren wurde, die damals zwar innerhalb der Jurisdiktion der USA, aber außerhalb ihrer eigentlichen Grenzen lag. Der Senat erklärte einmütig, McCain sei ein natural born citizen und daher als Präsident wählbar.[2] Diese Erklärung war allerdings nicht bindend, da nur ein Verfassungszusatz oder ein Urteil des Obersten Gerichtes Eindeutigkeit in dieser Frage schaffen können.
Der Congressional Research Service des US-Kongresses äußerte 2011, die rechtlichen und geschichtlichen Zeugnisse zeigten an, dass der Ausdruck „natural born citizen“ eine Person bezeichnet, die „durch Geburt“ oder „von Geburt an“ die US-Staatsbürgerschaft besitzt. Dies könne durch Geburt in den USA und in Gebieten unter deren Rechtsprechung geschehen, auch dann, wenn die Eltern keine amerikanischen Staatsbürger sind. Auch im Ausland geborene Kinder amerikanischer Staatsbürger fallen darunter, ebenso andere Fälle, in denen die rechtlichen Voraussetzungen für eine amerikanische Staatsbürgerschaft „von Geburt an“ erfüllt seien.[3]
Kandidaten, die außerhalb der Staaten der USA geboren wurden
Charles Curtis, Vizepräsident unter Herbert Hoover, wurde in Kansas geboren, als dieses noch kein Bundesstaat der USA war. Ebenso wurde Barry Goldwater, Präsidentschaftskandidat 1964, im heutigen Arizona geboren, bevor dieses ein Staat wurde.
George W. Romney, der Vater des 2012er Kandidaten Mitt Romney, bewarb sich 1968 um die republikanische Kandidatur, unterlag aber Richard Nixon. Seine Geburt in Mexiko wurde ab Februar 1967 von verschiedenen Politikern als Grund angeführt, dass er nicht als Präsident wählbar sei.[4] Da er seine Kandidatur bereits im Frühjahr 1968 aufgab, wurde dies nie vor Gericht entschieden.
Barack Obama und die „Birther“
Auf den Terminus natural born citizen berufen sich mehrere unter dem Begriff „Birther“ bekannte Gruppierungen, die behaupten, Barack Obama sei zu Unrecht Präsident der Vereinigten Staaten, weil er diese Wählbarkeitsvoraussetzung nicht erfülle. Insbesondere zweifeln sie an, dass Obama in den USA geboren ist und leiten daraus ab, er sei kein natural born citizen. Dokumente, die nachweisen, dass Obama am 4. August 1961 im US-Bundesstaat Hawaii geboren wurde, wie seine Geburtsurkunde oder eine Geburtsanzeige in der Zeitung Honolulu Advertiser vom 13./14. August 1961, lehnen sie als Fälschung oder Teil einer Verschwörung ab und liefern verschiedene Theorien über den „wahren“ Geburtsort Obamas.
Die „Birther-Bewegung“ erregte viel Aufmerksamkeit. Nach einer Umfrage von CNN Opinion Research im Juli 2010 glaubten zu diesem Zeitpunkt gut ein Viertel der Amerikaner, Obama sei „wahrscheinlich“ oder „definitiv“ im Ausland geboren.[5] Alle diesbezüglichen Anklagen wurden von den Gerichten jedoch als unbegründet abgelehnt, da die Kläger keine ausreichenden Indizien vorlegen konnten, die auf einen anderen Geburtsort Obamas hindeuteten.
schon extrem sehr schräg ... einerseits einen obama als unrechtmäßigen präsidenten zu sehen, aber einen ted cruz als natural born citizen ...
was für eine bodenlose heuchelei an dieser stelle ...