keineAhnung » Do 5. Mär 2015, 12:39 hat geschrieben:
Ich glaube nicht,dass das alles "zielführend" ist .
Wir haben schon 70% abgelehnte Asylanträge und ich denke dadurch werden es noch mehr.
Es ist so schon alles überfüllt ,dann noch dieser Winterabschiebe-Stopp . Viele wissen sie haben keine Chance hier zu bleiben .
Aber dagegen geht die AfD jetzt vor und das finde ich auch richtig.
http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... stopp.html
Für Flüchtlinge in Not die wirklich um ihr Leben bangen müssen , wird es immer enger und sie hausen in überfüllten Turnhallen.
Was heißt denn da "zielführend"? Eine Regelung, die gegen Verfassungsprinzipien verstößt, MUSS korrigiert werden. DAS ist zielführend, denn die Verfassung ist die oberste Rechtsgrundlage. Kein Ziel rechtfertigt es, die Verfassung zu verletzen oder außer Kraft zu setzen. Und der Winterabschiebestop hat damit ganz genau gar nichts zu tun.
Man kann geteilter Meinung darüber sein, ob man Menschen dem möglichen Kältetod ausliefern kann oder darf oder nicht. In einigen Bundesländern wird das für nicht zu erantworten gehalten. Manche Bürger meinen, es sei wichtiger, Flüchtlinge möglichst schnell abzuschieben und dazu in Kauf zu nehmen, daß sie danach verrecken. Es wird sich zeigen, ob die Verfassungsbeschwerde da greift oder nicht. Es wäre nicht das erste mal, daß unser Höchstgericht nicht der Rechtsauffassung des Herrn Professors folgt:
Zitat
Schachtschneider reichte einige Verfassungsbeschwerden beim deutschen Bundesverfassungsgericht ein. Dieses nahm die meisten Verfahren dazu nicht an oder wies die Beschwerden zurück; nur im Lissabon-Urteil gab es Schachtschneider teilweise recht. Schachtschneider selbst sah jedoch noch weitere Klagen als Teilerfolge an, da sie Fortschritte und Veränderungen in der Rechtsprechung mit sich gebracht hätten. So habe das Bundesverfassungsgericht etwa im Maastricht-Urteil festgestellt, dass die demokratische Legitimation der Rechtsetzung der Union im Wesentlichen von den nationalen Parlamenten geleistet werde, worauf Schachtschneider sich selber im Lissabon-Verfahren berief.
...
1992 legte Schachtschneider im Auftrag von Manfred Brunner die Verfassungsbeschwerde (2 BvR 2134/92) gegen das 1992 verabschiedete Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Maastricht ein, der die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion begründete. Im Maastricht-Urteil wies das Verfassungsgericht die Beschwerde teils zurück, teils verwarf es sie.
1998 erhob Schachtschneider zusammen mit den Ökonomen Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling und Joachim Starbatty gegen den Beschluss zur Einführung des Euro erfolglos eine weitere Verfassungsbeschwerde (2 BvR 50/98).[6]
2005 brachte Schachtschneider im Auftrag von Peter Gauweiler zwei neue Verfassungsbeschwerden gegen das deutsche Zustimmungsgesetz zum EU-Verfassungsvertrag vor, jeweils in Verbindung mit einem Organstreitverfahren (2 BvR 636/05, 2 BvR 839/05). Während das Verfassungsgericht die erste Beschwerde teils verwarf, teils nicht zur Entscheidung annahm,[7] stellte es das zweite Verfahren ein, da der Verfassungsvertrag nach gescheiterter Ratifikation in Frankreich und den Niederlanden nicht in Kraft getreten war.[8]
Nachdem der Vertrag von Lissabon den gescheiterten Verfassungsvertrag ersetzte und dabei seine meisten Bestimmungen übernahm, legte Schachtschneider im Auftrag von Peter Gauweiler 2008 erneut eine Verfassungsbeschwerde (2 BvE 2/08 und 2 BvR 1010/08) in Verbindung mit einem Organstreitverfahren gegen das Zustimmungsgesetz und das Begleitgesetz dazu ein. Wegen Meinungsverschiedenheiten über Schachtschneiders Recht, sich öffentlich zu der Sache zu äußern, entzog ihm Gauweiler das Mandat und übergab es den Anwälten Dietrich Murswiek und Wolf-Rüdiger Bub. Diese vertraten die von Schachtschneider verfasste Antragsschrift vor dem Bundesverfassungsgericht. Er hatte jedoch unabhängig von Gauweiler eine eigene Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Lissabon-Urteil verwarf schließlich das Organstreitverfahren, gab der Verfassungsbeschwerde gegen das Begleitgesetz jedoch statt.[9]
Am 23. Oktober 2008 legte Schachtschneider im Auftrag einer Interessensgruppe eine Individualbeschwerde gegen den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union im Jahr 1995 vor dem Verfassungsgerichtshof Österreichs ein,[10] die dieser zurückwies.[11]
Am 7. Mai 2010 reichten Schachtschneider, Starbatty, Nölling und Hankel sowie der ehemalige Thyssen-Chef Dieter Spethmann Verfassungsbeschwerde gegen das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz ein, das die deutschen Hilfszahlungen bei der Bekämpfung der griechischen Staatsschuldenkrise 2009/2010 regelte. Ihrer Ansicht nach verstoßen die Finanzhilfen gegen das EU-Recht, besonders gegen die No-Bailout-Klausel in Art. 125 AEU-Vertrag.[12] Den Eilantrag auf einstweilige Anordnung lehnte das Bundesverfassungsgericht ab;[13] eine mündliche Verhandlung fand am 5. Juli 2011 statt.[14] Diese und eine weitere Verfassungsbeschwerde vom 29. Juni 2012 gegen die Fortsetzung der Eurorettungspolitik durch die Änderung des Art. 136 AEUV wurden vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt; allerdings durfte der Vertrag nur unter Auflagen unterzeichnet werden, die die Haftungssumme Deutschlands völkerrechtlich begrenzten.[15][16]
Sonstige[Bearbeiten]
Schachtschneider reichte – auch als Bevollmächtigter verschiedener Beschwerdeführer – weitere Verfassungsbeschwerden beim deutschen Bundesverfassungsgericht ein, darunter eine gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Oktober 1993 wegen der Altschuldenforderung gegen eine LPG (1 BvR 48/94), die 1994 zurückgewiesen wurde.[17] 1995 und 1996 folgten Verfassungsbeschwerden (1 BvR 49/95, 1 BvR 2678/95) gegen das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28. November 1994 wegen einer Enteignungsentschädigung sowie gegen die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 21. November 1995 und 13. Februar 1996 wegen einer Altschuldenforderung gegen einen übernommenen VEB. Eine Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2218/97) gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Oktober 1997 wegen eines Fondsausgleichs nahm das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung an.[18] Ebenfalls 1997 folgte eine Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2503/97) gegen ein am 7. November 1997 gefälltes Urteil des Bundesgerichtshofs, Senat für Landwirtschaftssachen, wegen einer Unternehmensumwandlung.
1998 erhob Schachtschneider Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2156/98) gegen § 4 des deutschen Transplantationsgesetzes, die das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung annahm.[19]
http://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Albre ... tschneider
Die Enge ist natürlich fatal, aber die ist in erster Linie einer wenig vorausschauenden Politk geschuldet, und nicht zuletzt den Aktivitäteten von kriminellen Asylgegnern, die fertiggestellte Unterkünfte abfackeln. Natürlich ließe sie sich ein wenig lindern, in dem man Menschen ohne alles dahin verbringt, wo sie gemütlich erfrieren können. Ebenso kann man sagen, daß jedes gesunkene Flüchtlingsboot mit ein paar hundert ertrunkenen Menschen verhindert, daß die Enge in Flüchtlingsheimen schlimmer wird.