Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

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Makumba

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Zweiundvierzig » So 1. Mär 2015, 22:03 hat geschrieben:
Da ist auch schon die Talion, und mit ihr wird implizit der staatliche Strafanspruch und abgeschafft und damit das Gewaltmonopol angegriffen.

Was wird wohl als nächstes an Mistgabel-Argumenten gereicht? Ich bin gespannt.
Das spielt keine Rolle, es ging um Logik.

Die, wie du siehst, nicht nur im Liberalismus zu finden ist,
der ERWIESENERMA?EN nichts bringt.

Schau dir mal die Länder mit den Höchsten Krmiminalitätsraten an, in Südamerika z.b.
warum ist da ein menschenleben nichts wert?

Weil jeder Mörder seiner gerechten Strafe zugeführt wird?

EMPIRISCH ist längst belegt, das fehlende adequate Bestrafung Straftaten fördert.
Zuletzt geändert von Makumba am Sonntag 1. März 2015, 22:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zweiundvierzig »

Makumba » So 1. Mär 2015, 23:11 hat geschrieben:
Das spielt keine Rolle, es ging um Logik.

Die, wie du siehst, nicht nur im Liberalismus zu finden ist,
der ERWIESENERMA?EN nichts bringt.

Schau dir mal die Länder mit den Höchsten Krmiminalitätsraten an, in Südamerika z.b.
warum ist da ein menschenleben nichts wert?

Weil jeder Mörder seiner gerechten Strafe zugeführt wird?

EMPIRISCH ist längst belegt, das fehlende adequate Bestrafung die Straftaten fördert.
Haltlose Behauptungen, rhetorisch ausgeschmückt. Belege?
Makumba

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Hat sich schon rumgesprochen, nur eben bei den Forums-Phantasten nicht:

http://diestandard.at/1341845124911/Amn ... gen-Gewalt

http://www.sipaz.org/de/berichte/118-in ... ables.html


In den Links geht es um Mexiko.
waren zwei hscnelle links, ich ahtte mal einen besseren Artikel gelesen, um die gesamtsituation in südamerika und die gründe,

der hauptgrund für die gewlt in südamerika ist der, das es einfach keine konsequenzen hat, wenn man jemanden umbringt. so simpel ist der mensch gestrickt.
Zuletzt geändert von Makumba am Sonntag 1. März 2015, 22:17, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Makumba.
Makumba hat geschrieben:kommt dir deine kack-story nicht ein bissel seltsam vor?
Nein, nur Deine Ausdrucksweise ... bzw. Deine Interpretation einzelner Beiträge. ... wie Du versuchst, etwas in Beiträge hineinzuinterpretieren, was dort nicht steht respektive: aus diesem Gesagten etwas herauszulesen, was nie gemeint war.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zweiundvierzig »

Makumba » So 1. Mär 2015, 23:14 hat geschrieben:Hat sich schon rumgesprochen, nur eben bei den Forums-Phantasten nicht:

http://diestandard.at/1341845124911/Amn ... gen-Gewalt

http://www.sipaz.org/de/berichte/118-in ... ables.html


In den Links geht es um Mexiko.
Schön, dass du dich für Mexiko interessierst. Inwieweit ist das hinsichtlich deutscher Strafgerichtsbarkeit sowie kriminologischem Diskurs relevant?
Makumba

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Da kommst Du von alleine drauf. :)

Die Stichworte waren:

- liberales, modernes Strafrecht in D
- +100% Gewalttaten seit 1980 in D (zeitweise deutlich höher - erst seit neuesten, seitdem man ironischerweise härter durchgreift, und unmittelbar bestraft gehen die Gewaltdelikte leicht zurück, aber egben noch min. +100% aktuell)
- inadequate Bestrafung fördert Straftaten empirisch belegt


so, ich bin raus, mir geht das Thema schon wieder auf den Sack.
Zuletzt geändert von Makumba am Sonntag 1. März 2015, 22:31, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zweiundvierzig »

Makumba » So 1. Mär 2015, 23:27 hat geschrieben:Da kommst Du von alleine drauf. :)

Die Stichworte waren:

- liberales, modernes Strafrecht in D
- +100% Gewalttaten seit 1980 in D (zeitweise deutlich höher - erst seit neuesten, seitdem man ironischerweise härter durchgreift, und unmittelbar bestraft gehen die Gewaltdelikte leicht zurück, aber egben noch min. +100% aktuell)
- inadequate Bestrafung fördert Straftaten empirisch belegt


so, ich bin raus, mir geht das Thema schon wieder auf den Sack.
Und tschüss.
Makumba

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Ihr habt auf jeden Fall keinen Plan wie man Kriminalität eindämmt, sondern phantasiert euch was zusammen. Es sei euch gegönnt.


und richter pille-palle aus dem artikel hat auch keinen plan, aber der muss die kriminalität ja auch nicht bekämpfen und leidet auch nicht darunter. :)
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Du bist ja immer noch da!?!
Makumba hat geschrieben:Ihr habt auf jeden Fall keinen Plan wie man Kriminalität eindämmt, sondern phantasiert euch was zusammen. Es sei euch gegönnt.


und richter pille-palle aus dem artikel hat auch keinen plan, aber der muss die kriminalität ja auch nicht bekämpfen und leidet auch nicht darunter. :)
Schön, daß zumindest Du einen schimmligen Schimmer hast! Aber Logik ist nicht Dein Fall!?!
Makumba hat geschrieben:Das liberale Strafrecht hat uns in der BRD 100% mehr Gewalttaten beschert seit 1980.
Vielleicht hat dies auch etwas mit der Veränderung der Gesellschaft ... mit seiner Einstellung etwa zur Gewalt zu tun?

Harte Strafen (einschließlich der Todesstrafe) schrecken natürlich ab, klar. In den USA gibt es nun, der Todesstrafe sei Dank, keine Morde mehr, stimmt!!!
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Der Neandertaler » So 1. Mär 2015, 22:44 hat geschrieben:Du bist ja immer noch da!?!

Vielleicht hat dies auch etwas mit der Veränderung der Gesellschaft ... mit seiner Einstellung etwa zur Gewalt zu tun?

Harte Strafen (einschließlich der Todesstrafe) schrecken natürlich ab, klar. In den USA gibt es nun, der Todesstrafe sei Dank, keine Morde mehr, stimmt!!!
Nur wegen dir bin ich nochmal hier. :)
Einstellung zu Gewalt und deren Bestrafung hängen natürlich unmittelbar miteinander zusammen.

Wenn man einen Jugendlichen, der sich mit Gewalt durchsetzt, nicht adequat bestraft, macht das natürlich Schule. Damit reisst man unzählizge andere mit.

Und so wird die Asozialen-.Gang, die den Nerds nach Schulschluss die Zähne einschlägt, zur coolen, angesagten Truppe, die den Ton angibt und das Sagen hat - während die geschädigten Nerds traumatisiert sind und zu den verlierern gehören.


Wenn auf der anderen Seite die Asozialen ruck-zuck für ein halbes Jährchen in Jugendarrest gegangen wären, zusammen mit adequaten Wiedergutmachungsforderungen, wäre schnell klar gewesen, wer auf dem Verlierer-Pfad wandelt.

Ohne Bestrafung werden diejenigen zu Verlierern, die Opfer von Gewalt werden. Gewalttätige hingegen werden belohnt.

Ohne Bestrafung züchtest Du Dir Menschen heran, die Gewalt als schnelles und effektives Mittel der Wahl zur Durchsetzung ihrer Interessen anerkennen.

Du siehst also, die "liberale" (stammtisch würde "lasch" sagen) Rechtsprechung beeinflusst durchaus die Einstellung der Gesellschaft zu Gewalt.



Und da die Amis wieder herhalten müssen:

Dazu sei nur gesagt, das es auch noch andere Faktoren, neben der Bestrafung gibt, die zu Kriminalität führen, Im gegensatz zur BRD, deren Gewaltkriminalitätsstatistik eher bescheiden ausfällt (wie erwähnt +100% Gewalttaten seit 1980),

konnte das NYPD (new york police department) die Mordrate in New York um 72% (!) senken. Seit Einführung der ZERO TOLERANCE Politik (= "Grundsatz, insbesondere in Gebieten mit städtebaulichem Verfall (urban decay) und hoher Kriminalitätsrate auch kleinste Übertretungen zu ahnden")




Empirisch sind die Weicheier auf dem Holzweg.
Zuletzt geändert von Makumba am Sonntag 1. März 2015, 23:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Tantris »

Jugendliche, die man wegen jeden furz monatelang einsperrt können viel effizienter und schneller zu berufsverbrechern ausgebildet werden.
Makumba

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Belege?
(aussagekräftige Statistiken)

Und wie passt das mit 100% erhöhten Gewaltdelikten zusammen, seitdem die "Gnadenvollen" die Urteile fällen?

Müssten die nicht eigentlich weniger werden, weil die "unerzogenen" Gewaltkids von ganz allene wieder auf den Pfad der Tugend finden?


Aber wegen Irrlichtern wie Dir rennen die ganzen Intensivtäter ja auch noch frei rum. Weil Richter "Gnadenvoll" gebrochene Kiefer als "kleinen Furz" betrachtet.


Ich denke mal, ich habe mit Statistiken und Belegen, die über mehrere Jahrzehnte gehen, mit internationalen Vergleichen (sowohl wohin "Zero Tolerance" führt; als auch was passiert wenn man dem Verbrechen freie Bahn lässt) eindrucksvoll untermauert, das die Firlefanze hier die die weiche Linie predigen, komplett neben der Spur liegen.
Zuletzt geändert von Makumba am Montag 2. März 2015, 02:35, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Tantris »

Makumba » Mo 2. Mär 2015, 03:32 hat geschrieben:Belege?

Und wie passt das mit 100% erhöhten Gewaltdelikten zusammen, seitdem die "Gnadenvollen" die Urteile fällen?

Müssten die nicht eigentlich weniger werden, weil die "unerzogenen" Gewaltkids von ganz allene wieder auf den Pfad der Tugend finden?
Wovon sabbelst du da?

Ich habe darauf hingewiesen, dass die gefängnisse ausbildungsstätten für kriminelle sind.

Weisst du nichtmal das?
Makumba

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Sind Gefängnisse nicht.

Dafür will ich jetzt handfeste Belege, ansonsten verbuche ich das unter Sozialromantik.

Mit frühen Warnschüssen, also frühem Einsitzen fährt man gute Erfolge in jüngster Zeit.


dementgegen sah die Situation vor 8 Jahren noch anders aus
(Artikel ist von 2008, Daten dürften aus den Jahren davor sein - Gewaltdelikte waren zu diesem zeitpunkt um mehr als 150% höher als 1980)

http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 44153.html
Strafrecht: Junge Gewalttäter werden selten bestraft

Fast immer kommen junge Gewalttäter in Deutschland straffrei davon. Meist werden Gerichtsverfahren nach SPIEGEL-Informationen eingestellt oder Jugendstrafen zur Bewährung ausgesetzt. Im Gefängnis landen nur wenige Verurteilte.

Wie aus dem vertraulichen Bericht einer bundesweiten Arbeitsgruppe zur inneren Sicherheit hervorgeht, wird ein verschwindend geringer Anteil der Schläger und Räuber zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. Als Gewalttat gelten Delikte wie schwere Körperverletzung, Totschlag und Raub, nicht aber einfache Körperverletzung.

Jugendgewalt: Täter müssen selten harte Strafen fürchten
DPA

Jugendgewalt: Täter müssen selten harte Strafen fürchten
Laut dem Bericht, der Mitte April auf der Innenministerkonferenz in Brandenburg vorgestellt werden soll, werden die meisten Verfahren gegen junge Gewalttäter eingestellt. Nur etwa 28 Prozent der Tatverdächtigen zwischen 14 und 21 Jahren erfahren überhaupt eine staatliche Reaktion nach dem Jugendgerichtsgesetz. In lediglich 16.000 Fällen erfolgt eine Jugendstrafe, die meistens zur Bewährung ausgesetzt wird. Ins Gefängnis wandern weniger als 6500 Verurteilte. Rund ein Drittel verbüßt bis zu einem Jahr, rund 40 Prozent zwischen einem und zwei Jahren. Freiheitsstrafen von fünf Jahren und mehr müssen 1,4 Prozent der Verurteilten absitzen.

Die Opferschutzorganisation Weißer Ring kritisiert insbesondere die hohe Zahl der Einstellungen ohne Gerichtsverfahren. "Die Opfer empfinden das oft als Schlag ins Gesicht", sagt deren Sprecher Veit Schiemann. Zudem müsse der Täter mit der Tat und den Folgen konfrontiert werden. Eine Verschärfung des Jugendstrafrechts hält Schiemann indes, wie die meisten Kriminologen, für kontraproduktiv. Vielmehr müssten die vorhandenen Möglichkeiten des Jugendstrafrechts ausgeschöpft werden.

Die Justiz hat mittlerweile gelernt, wieso verbreitest du und deinesgleichen immer noch urban-legends?
Zuletzt geändert von Makumba am Montag 2. März 2015, 02:44, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Tantris »

OK... du meinst also, gefängnisse bessern menschen.

Und du nennst andere "sozialromantiker" ? :)

Das bleibt noch die frage, warum ist in ländern und zeiten deutlich scherer strafen, z.b. in russland, china oder im 19. JH keinesfalls deutlcih weniger kriminalität gibt.
Makumba

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Tantris » Mo 2. Mär 2015, 02:44 hat geschrieben: Das bleibt noch die frage, warum ist in ländern und zeiten deutlich scherer strafen, z.b. in russland, china oder im 19. JH keinesfalls deutlcih weniger kriminalität gibt.
weißt du doch gar nicht, wie es dort aussehen würde, wenn die plötzlich keinen mehr in den knast stecken.

ich denke mal, die prognose, das dann die Verbrechen zunehmen nicht sonderlich gewagt ist :)


jedenfalls spricht alles dafür, hier in D ist es so gewesen.

Länder mit wesentlich schwächerer sozialer Struktur könnten sich so einen Firlefanz wie wir sowieso nicht leisten. Aber auch hier im Paradies D regiert eben irgendwann das Faustrecht, wenn man Gewalttäter nicht bestraft.
Zuletzt geändert von Makumba am Montag 2. März 2015, 02:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Tantris »

Makumba » Mo 2. Mär 2015, 03:49 hat geschrieben:
weißt du doch gar nicht, wie es dort aussehen würde, wenn die plötzlich keinen mehr in den knast stecken.

ich denke mal, die prognose, das dann die Verbrechen zunehmen nicht sonderlich gewagt ist :)
Ahja... und wie ist es mit D? Sind die gefängnisse wirklich alle leer?

Ehrlich bleiben!

Länder mit wesentlich schwächerer sozialer Struktur könnten sich so einen Firlefanz wie wir sowieso nicht leisten. Aber auch hier im Paradies D regiert eben irgendwann das Faustrecht, wenn man Gewalttäter nicht bestraft.
Wie kommst du darauf, dass sie nicht bestraft werden und wie sieht die kriminalitätsquote deutschlands im vergleich zu anderen ländern aus?
Wer machts besser? China? Kuba? Nord korea? Texas ?

Sag an!
Makumba

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Habe ich alles in diesem Thread geschrieben.


Aber die Frage sei beantwortet:


Wer machts besser:
-------------------------

Die NYPD. -72% WENIGER Morde seit den 70ern.
(Zero-Tolerance Konzept)

In D im Vergleich +100% MEHR Gewalttaten seit 1980.
(Strafrecht: Junge Gewalttäter werden selten bestraft)
Zuletzt geändert von Makumba am Montag 2. März 2015, 03:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Tantris »

Makumba » Mo 2. Mär 2015, 04:00 hat geschrieben:Habe ich alles in diesem Thread geschrieben.


Aber die Frage sei beantwortet:


Wer machts besser:
-------------------------

Die NYPD. -72% WENIGER Morde seit den 70ern.
(Zero-Tolerance Konzept)

In D im Vergleich +100% MEHR Gewalttaten seit 1980.
(Strafrecht: Junge Gewalttäter werden selten bestraft)

Lebt man in D jetzt wirklich gefährlicher als in NY?
Also, wie sieht das mit der absoluten anzahl von morden pro einwohner aus?


Auch meine frage, ob die deutschen gefängnisse wirklich absolut leer seien und niemand zu gefängnis verurteilt wird... ist dem wirklich so?
Zweiundvierzig

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zweiundvierzig »

Makumba » Mo 2. Mär 2015, 04:00 hat geschrieben:
Wer machts besser:
-------------------------

Die NYPD. -72% WENIGER Morde seit den 70ern.
(Zero-Tolerance Konzept)

In D im Vergleich +100% MEHR Gewalttaten seit 1980.
(Strafrecht: Junge Gewalttäter werden selten bestraft)
Korrelationen (wenn überhaupt) als Kausalitäten auszugeben ist ein alter Bauernfängertrick, den Diskussionspartner nach Belegen für eigens aufgestellte Tatsachenbehauptungen suchen zu lassen ist unfair, und warum du keine gleichwertigen Vergleichsobjekte nimmst, wirst wohl allein du selbst wissen. ;)

Warum die Anzahl polizeilich bekannt gewordener Gewaltstraftaten seit 1980 gestiegen ist, kann vielfache Gründe haben. Vielleicht ist das Volk ja anzeigefreudiger geworden? Du gibst aber noch nicht einmal an, wie (bzw. ob) der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik berücksichtigt wurde.
Makumba

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Zweiundvierzig » Mo 2. Mär 2015, 08:23 hat geschrieben: Korrelationen (wenn überhaupt) als Kausalitäten auszugeben ist ein alter Bauernfängertrick, den Diskussionspartner nach Belegen für eigens aufgestellte Tatsachenbehauptungen suchen zu lassen ist unfair, und warum du keine gleichwertigen Vergleichsobjekte nimmst, wirst wohl allein du selbst wissen. ;)

Warum die Anzahl polizeilich bekannt gewordener Gewaltstraftaten seit 1980 gestiegen ist, kann vielfache Gründe haben. Vielleicht ist das Volk ja anzeigefreudiger geworden? Du gibst aber noch nicht einmal an, wie (bzw. ob) der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik berücksichtigt wurde.
Haha, den Bauernfängertrick wenden du und deinesgleichen an, wenn sie Äpfel mit Birnen vergleichen, und ständig in die Diskussionen einwerfen das es in den USA auch noch Straftaten geben würde, obwohl es dort die Todesstrafe gibt. Und dann daraus schließen das Bestrafung keinen Effekt hätte.

Übrigens:
Falls Dir nicht aufgefallen ist, habe ich in diesem Thread überhaupt keinen Beleg für den Anstieg der Gewalttaten gebracht, weil:

1) Das schon in zig anderen Threads geschehen ist
2) Jeder Einblick in die Kriminalstatistiken nehmen kann. (auf der Seite des BKA)
3) Das Argument, das der Ansteig durch den Anschluss der ehemaligen DDR zu begründen, ebenso oft von linker Siete aus gebracht wurde, quasi als letzter Strohhalm, um nicht der desaströsen Wahrheit ins Auge blicken zu müssen.

Darauf kann ich wiederum nur sagen, das jeder Einsicht in die Statistiken nehmen kann, und die Eingliederung der ehemaligen DDR auf jeden Fall in der Statistik erkennbar ist, und ca. einen Anstieg der Gewalttaten um 20.000 Fälle ausmacht; vergleicht man die totalen zahlen 1980: 60.000 Gewaltdelikte per anno, mit den aktuellen von 2013: 130.000 Gewaltdelikte per anno (um 2005 herum waren die delikte bei 160.000), wird jedoch rasch deutlich das die Wiedervereinigung nicht herangezogen werden kann um den deutlichen negativtrend bei dem gewalttaten zu erklären.
(die Zahlen müssen nicht zwingend stimmen, sondern spiegeln lediglich Verhältnisse wieder, sie können auch deutlich höher sein)

zudem gibt es ja noch das positive feedback der justiz, die mit "jugendknast warnschüssen" gute erfolge verzeichnet haben, um jugendlichen gewalttätern die konsequenzen ihres handels aufzuzeigen


und international gibt es eben auch klare trends, man muss nur mal sein "erwachten-dasein" bereit sein abzulegen.
Zuletzt geändert von Makumba am Montag 2. März 2015, 11:46, insgesamt 1-mal geändert.
Makumba

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Weltregierung » So 1. Mär 2015, 22:08 hat geschrieben:

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Es geht aber auch um Buße und Sühne.
Nein, geht es nicht. Ich habe den entsprechenden Paragraphen bereits verlinkt. Lesen musst Du ihn alleine.
Nur weil du keine Ahnung von Strafzwecktheorie hast, und hier ständig deine verqueren Ansichten an den Mann bringen willst, seien Dir einfach mal ein paar Auszüge aus WIKI nahegelegt:



"So vertrat etwa Kant die Ansicht, dass – auch wenn der Staat und die Gesellschaft sich auflösten – noch „der letzte im Gefängnis befindliche Mörder vorher hingerichtet werden, damit jedermann das widerfahre, was seine Taten wert sind, und die Blutschuld nicht auf dem Volke hafte, das auf diese Bestrafung nicht gedrungen hat“."

Strafzwecktheorie
(Weitergeleitet von Vereinigungstheorie)

Die Strafzwecktheorien beschäftigen sich mit der Legitimation und dem Sinn und Zweck (staatlichen) Strafens. Man unterscheidet zwei Arten von Strafzwecktheorien: absolute und relative Theorien. Im deutschen Strafrecht werden beide Strafzwecktheorien unter der Bezeichnung „Vereinigungstheorie“ berücksichtigt.

Der Begriff „Straftheorie“ ist gebräuchlich. Auch spricht man von „Sinn und Zweck“ des Strafens. „Strafzwecktheorien“ bilden dagegen nicht nur eine Unterform der „Straftheorien“, dieses Wort wird auch selten allein verwendet, es entspricht aber der Sicht vieler Spezialisten, die vor allem vorrangig auf den Zweck der Vorbeugung, die Prävention, setzen. Die nachfolgend aufgeführten Straftheorien und auch ihre Kritik zeigen den vorherrschenden Diskussionsstand in Deutschland auf.

...................

Die absolute Straftheorie der Gerechtigkeit

Absolute Straftheorien dienen dem Schuldausgleich und der Wiederherstellung der Gerechtigkeit. Die absoluten Theorien verfolgen keine sozial nützlichen Zwecke und sind deshalb von gesellschaftlichen Auswirkungen der Strafe losgelöst (lat.: absolutus = losgelöst). Sie beziehen ihre Legitimation einzig aus einem metaphysischem Prinzip von Gerechtigkeit und werden unterteilt in Vergeltungs- und Sühnetheorie.
Die Vergeltungstheorie

Diese Theorie möchte das durch die Handlung des Täters geschaffene Unrecht durch die Strafe aufwiegen, um die verletzte Rechtsordnung auf diese Weise wiederherzustellen. Sie dient dem Schuldausgleich und stellt auf diese Weise die Gerechtigkeit wieder her. Bekannte Vertreter dieser Theorie sind Immanuel Kant und Georg Wilhelm Friedrich Hegel, wobei Kant das Talionsprinzip vertrat, wonach die Strafe der Tat entsprechen muss (Auge um Auge), während Hegel lediglich eine Wertgleichheit von Strafe und Tat fordert und eine Restaurierung des Rechts durch eine „Negation der Negation“ verlangt.[6]
Die Sühnetheorie

Sie setzt die Täterpsychologie in den Mittelpunkt, der sich durch Buße wieder mit der Rechtsordnung versöhnen soll. Da Versöhnung allerdings Freiwilligkeit voraussetzt, ist fraglich, inwieweit eine staatlich verhängte Strafe einen solchen freiwilligen Akt hervorrufen kann.
Die Theorie vom Schuldausgleich

Sie modernisiert die Sühnetheorie und verbindet dazu das personale Schuldprinzip mit dem „absoluten“ Gedanken des gerechten Ausgleichens. Vielfach erscheint sie jedoch nicht in der Auflistung der absoluten Straftheorien.
Vor- und Nachteile
Vorteile

Der Vorteil der absoluten Straftheorie ist, dass sich die Höhe der Strafe nach der begangenen Tat richtet, frei nach dem Prinzip „Auge um Auge“ („Talionsprinzip“). Dies kann richterliche Willkür, wie etwa die Statuierung eines Exempels, verhindern und wirkt somit auch freiheitsbewahrend. Bei Tatschuldausgleich kann nunmehr auch das Ausmaß der persönlichen Schuld mitberücksichtigt werden.

.........................................


Sicht des deutschen Bundesverfassungsgerichts
Vereinigungstheorie


Die so genannte Vereinigungstheorie, samt der Kritik an ihren Elementen, greift das Bundesverfassungsgericht 1977 als maßgeblichen gesellschaftlichen Konsens auf und stützt sich dabei auf die damalige deutsche Strafrechtswissenschaft. In seiner von ihm selbst auch immer wieder zitierten Leitentscheidung betont das Bundesverfassungsgericht (45, 187 ff., Randziffer 210) zunächst in Kurzform: „Schuldausgleich, Prävention, Resozialisierung des Täters, Sühne und Vergeltung für begangenes Unrecht werden als Aspekte einer angemessenen Strafsanktion bezeichnet“.

Zuletzt geändert von Makumba am Montag 2. März 2015, 11:42, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Makumba.
Makumba hat geschrieben:Nur wegen dir bin ich nochmal hier. :)
Ich wußte ja garnicht, daß ich Dir sovile wert bin ... daß Du Dich sogern mit mir unterhältst?!? Zeugt aber von Deinem guten Geschmack!

Ich möchte selbstverständlich nicht alles zitieren, was Du in diesem Beitrag geschrieben hast - unabhängig von dessen Zitierfähigkeit .. rhetorisch, wie grammatikalisch, deswegen antworte ich gesammelt.

Einiges stimmt in der Tat! Etwa, daß "Gewalt und deren Bestrafung ... natürlich unmittelbar miteinander zusammen"hängen. "Wenn man einen Jugendlichen, der sich mit Gewalt durchsetzt, nicht adequat bestraft, macht das natürlich Schule. Damit reisst man unzählizge andere mit.", auch diese Aussage kann ich (sinngemäß!) unterschreiben. Wer nicht?
Allerdings ziehst Du hier den ersten falschen Schluß(strich)! Nicht die Höhe und Härte der zu erwartenden Strafe ist primär für deren Erfolg verantwortlich ... für die Akzeptanz im Sinne von: "das-tut-man-nicht", sondern eher die unmittelbare Bestrafung ... zur Abschreckung.
Vielleicht weißt Du es aus Deiner eigenen jugendlichen Erfahrung, falls dies jemals zutraf: wenn Du etwas angestellt hast, daß Dich Deine Eltern dann unmittelbar bestraft haben ... wie auch immer.
  • (vielleicht haben sie mit der Todesstrafe gedroht?)
Zumindest düfte dies "besser" ... innovativer gewirkt haben, als eine nachträgliche Bestrafung ... irgendwann mal ... wenn wir Zeit haben.
Makumba hat geschrieben:Ohne Bestrafung züchtest Du Dir Menschen heran, die Gewalt als schnelles und effektives Mittel der Wahl zur Durchsetzung ihrer Interessen anerkennen.
Stimmt auch! Darf ich jeden Tag auf unseren Straßen beobachte! Aber Du kann nicht an jede Kreuzung einen Polizisten stellen, der nicht-sachgemäßes Verhalten entsprechend und adäquat sanktioniert.
Makumba hat geschrieben:... (wie erwähnt +100% Gewalttaten seit 1980),
erscheint mir seltsam! Einerseits forderst Du von Anderen entsprechende Beweise bzw. Belege für Aussagen allgemeiner Art ("... ansonsten verbuche ich das unter Sozialromantik"), Du aber bleibst diese gleichsam schuldig?!? Stattdessen behauptest Du dies vehement fortan. Belege??? ("ansonsten verbuche ich dies unter Horror-Visionen!") Es macht dies nämlich keinen Deut besser, je öfter Du dies wiederholst.
Makumba hat geschrieben:konnte das NYPD (new york police department) die Mordrate in New York um 72% (!) senken. Seit Einführung der ZERO TOLERANCE Politik ...
Du wirfst hier, wie üblich, einiges durcheinander. Was die NYPD mit unserem Thema zu tun? Die NYPD ist zur Ermittlung bei Straftaten verantwortlich, ... für Bestrafungen sind Gerichte und Richter verantwortlich. Würden wir also unsere Polizei besser und umfangreicher ausstatten, ...
Dazu brauch es aber keine Verschärfung irgendeines Strafrechtes - damit gehst Du nur in die falsche Richtung. Du erzielst so genau das erwünschte Gegenteil. Aber es ist ja recht einfach:
  • Es kann nicht sein, was nicht sein darf - zur Not verschärfen wir einfach den gesetzlichen Rahmen ... wird schon abschrecken ... zumindest beruhigt es. Nicht wahr????
Nebenbei:
  • wo warst Du 1989? Zu dieser Zeit war die Wiedervereinigung! Vielleicht hat es etwas mit der Vergleichbarkeit zu tun? vorher (1980): Bundesrepublik (ca. 64 Mill. Einwohner) - heute (nach 1989): Bundesrepublik (West und Ost: ca. 81 Mill. Einwohner)
Zuletzt geändert von Der Neandertaler am Montag 2. März 2015, 12:03, insgesamt 1-mal geändert.
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)
Makumba

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Habe ich schon darauf geantwortet. Statistiken sind auf der Seite vom BKA einsehbar.


Hier findest du 1980:
http://www.bka.de/nn_242508/DE/Publikat ... __nnn=true

z.b.
1980: gefährliche Körperverletzung 65.479 Fälle

Hier findest du 2011:
http://www.bka.de/nn_242508/DE/Publikat ... __nnn=true

z.b.
2011: gefährliche Körperverletzung 139.091 Fälle


Und hier kannst Du Dir den "Impact" der Wiedervereinigung anschauen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schwere_K% ... lle%29.png




Normale Körperverletzung liegt natürlich bei einem vielfachen der schweren Körperverletzung, aber das nur als Beispiel

Körperverletzung, leichte, 1980: ca. 112.000
Körperverletzung, leichte, 2011: ca. 374.000

beide Zahlen abgerundet.

Bei leichter Körperverletzung beträgt sogar der Anstieg +200%

Stramme Leistung, @Justiz!
Zuletzt geändert von Makumba am Montag 2. März 2015, 12:33, insgesamt 3-mal geändert.
Makumba

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Der Neandertaler » Mo 2. Mär 2015, 11:57 hat geschrieben: Dazu brauch es aber keine Verschärfung irgendeines Strafrechtes - damit gehst Du nur in die falsche Richtung. Du erzielst so genau das erwünschte Gegenteil. Aber es ist ja recht einfach:
  • Es kann nicht sein, was nicht sein darf - zur Not verschärfen wir einfach den gesetzlichen Rahmen ... wird schon abschrecken ... zumindest beruhigt es. Nicht wahr????
Ich habe nicht von Verschärfung gesprochen.

In diesem Thread geht es ums Aufweichen des Strafrechts, und um abstruse Theorien, wie z.b. das wir alle in einer besseren Gesellschaft leben würden, wenn Schläger ungestraft herumlaufen und das Leben geniessen, während die Opfer traumatisiert im Krankenhaus liegen und vielleicht dauerhaft behindert bleiben. Es geht auch um GERECHTIGKEIT, das ist ein ganz elementares Bedürfnis innerhalb einer Gesellschaft.

Und im Jugendstrafrecht gilt es nun, die Auswirkungen von Jahrzehntelanger laissez faire-praxis wiedergutzumachen, durch unmittelbare bestrafung. denn so manchen hat ein 4-wöchtiger aufenthalt im knast etwas genutzt (und zur not eben sooft bis es etwas bringt), statt wie bisher solange zu warten bis wirklich nichts mehr geht, und der intensivtäter völlig vreroht ist.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Tantris »

Makumba » Mo 2. Mär 2015, 13:41 hat geschrieben:
Ich habe nicht von Verschärfung gesprochen.

In diesem Thread geht es ums Aufweichen des Strafrechts, und um abstruse Theorien, wie z.b. das wir alle in einer besseren Gesellschaft leben würden, wenn Schläger ungestraft herumlaufen und das Leben geniessen, während die Opfer traumatisiert im Krankenhaus liegen und vielleicht dauerhaft behindert bleiben. Es geht auch um GERECHTIGKEIT, das ist ein ganz elementares Bedürfnis innerhalb einer Gesellschaft.
Wer verbreitet denn so abstruse theorien? Bitte, mit beleg, bei derart schweren vorwürfen!

Und im Jugendstrafrecht gilt es nun, die Auswirkungen von Jahrzehntelanger laissez faire-praxis wiedergutzumachen, durch unmittelbare bestrafung. denn so manchen hat ein 4-wöchtiger aufenthalt im knast etwas genutzt (und zur not eben sooft bis es etwas bringt), statt wie bisher solange zu warten bis wirklich nichts mehr geht, und der intensivtäter völlig vreroht ist.
Knast wird von kriminellen jugendlchen zur fortbildung und ideologischen schulung auf kriminellen gebiet genutzt. Ausserdem kann man neue kontakte knüpfen.

Warum gab es früher viel mehr kriminalität trotz deutlich höherer strafen?

Könnte es sein, dass da noch mehr faktoren mitspielen?

Wenn ja, welche könnten das sein?
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zvi Back »

Tantris » Mo 2. Mär 2015, 13:15 hat geschrieben:
Knast wird von kriminellen jugendlchen zur fortbildung und ideologischen schulung auf kriminellen gebiet genutzt. Ausserdem kann man neue kontakte knüpfen.

Warum gab es früher viel mehr kriminalität trotz deutlich höherer strafen?

Könnte es sein, dass da noch mehr faktoren mitspielen?

Wenn ja, welche könnten das sein?
Es ist immer gut mit Beispielen zu arbeiten.
Das Leben von Jonny K. war z.B. 4,5 Jahre "wert".
Und was kann denn Onur U. in 4,5 Jahren
nicht lernen, was er in 15 Jahren eventuell gelernt hätte?
Diese Logik erschliesst sich mir nicht wirklich.
Das einzige was er gelernt hat, nachdem das Urteil rechtskräftig wurde ist,
dass ein Menschenleben in Deutschland 4,5 Jahre wert ist und wenn ich mich noch gut führe
ich vielleicht nach knapp 3 Jahren wieder zu Hause bin.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Tantris »

Zvi Back » Mo 2. Mär 2015, 14:31 hat geschrieben:
Es ist immer gut mit Beispielen zu arbeiten.
Das Leben von Jonny K. war z.B. 4,5 Jahre "wert".
Und was kann denn Onur U. in 4,5 Jahren
nicht lernen, was er in 15 Jahren eventuell gelernt hätte?
Diese Logik erschliesst sich mir nicht wirklich.
Das einzige was er gelernt hat, nachdem das Urteil rechtskräftig wurde ist,
dass ein Menschenleben in Deutschland 4,5 Jahre wert ist und wenn ich mich noch gut führe
ich vielleicht nach knapp 3 Jahren wieder zu Hause bin.

Ich habe auf das zero-tolerance geantwortet, wo unser gnadenlos erklärt hat, wie heilsam 4 wöchige gefängnisaufenthalte wären.
Dabei ging es nicht um mord oder totschlag, sondern um ersttäter wie ladendiebe.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Makumba.
Makumba hat geschrieben:Habe ich schon darauf geantwortet. Statistiken sind auf der Seite vom BKA einsehbar.
Schön! Gut recherchiert! Wie Winston Churchill schon sagte:
  • "Traue keiner Statistik, die Du nicht selber gefälscht hast!"
Die nackten Zahlen beweisen nur den Anstieg, nicht aber den Zusammenhang, den Du sogerne herstellst: erhöhte Gewaltzahlen durch eine "fehlende adequate Bestrafung" ... ein "liberales Strafrecht, ... seitdem die 'Gnadenvollen' die Urteile fällen". Einige Eventualitäten, die zu diesem Anstieg beigetragen haben können (erhöhte, nicht vergleichbare Einwohnerzahlen, (in Ostdeutschland gibt es vermutlich mehr rechtsradikale Straftaten, als im Westen - es gibt dort ja auch mehr ... und lautere Rechtsradikale, die entsprechend laut auftreten.) daher auch eventuell eine vermehrte Anzeigeraten?, etc.), diese wurden Dir ja schon genannt. Wenn Du diese nicht berücksichtigst ... diese noch nicht mal zur Kenntnis nimmst, ...
Absicht? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Makumba hat geschrieben:Ich habe nicht von Verschärfung gesprochen.
Ach was? Wovon redest Du denn die ganze Zeit? Einerseits propagierst Du hier "Auge um Auge, Zahn um Zahn", weil das ja nunmal "übrigens auch Logisch" sei. Anderseits behauptest Du, "mit Rache hat das nichts zu tun, das jemand für seine Taten sühnen und büßen muss". Du scheinst es nicht verstehen zu wollen: es geht in und mit unserem Strafsystem um Resozioalisierung, nicht um "Buße und Sühne".

À propos - Statistik:
  • jährlich liegt ein Bericht der weltweiten Straf- und Kriminalitätsrate vor. Darin wird Vatikanstadt als die Stadt mit der höchsten Kriminalitätsrate ausgewiesen. (830 Straf- und Zivilprozesse, bei 492! Einwohnern - soviel zu Statistiken und nackten Zahlen und was diese aussagen ... nämlich alles oder nichts!)
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Tantris » Mo 2. Mär 2015, 13:15 hat geschrieben: Knast wird von kriminellen jugendlchen zur fortbildung und ideologischen schulung auf kriminellen gebiet genutzt. Ausserdem kann man neue kontakte knüpfen.
wie sieht es denn mal ausnahmsweise mit belegen von deiner seite aus.

frühes einsitzen ein fehler mit langzeitwirkung? wo sind die statistiken, die dein geschreibe untermauern?
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Der Neandertaler » Mo 2. Mär 2015, 13:38 hat geschrieben:Du scheinst es nicht verstehen zu wollen: es geht in und mit unserem Strafsystem um Resozioalisierung, nicht um "Buße und Sühne".
Nein, es geht nicht nur um Resozialisierung.
Das wäre ja völlig abstrus. Als ob sich im Strafrecht alles nur darum drehen würde, wie man den armen Täter wieder zu einem sozialen Mitglied der Gesellschaft macht.


Es geht auch um Vergeltung. Einfach mal lesen was das Bundesverfasungsgericht zur Vereinigungstheorie aussagt. Das Wort VERGELTUNG ist wörtlich so aufgeführt. Aas gutem Grund.

Gerade Vergeltung und damit das Wiederherstellen von Gerechtigkeit ist ein elementares Grundbedürfnis des Menschen. Die edelsten Geschichten und Legenden aus allen Teilen der Welt ranken sich um Menschen, die Unrecht bestraften und Täter ihrer gerechten Strafe zuführen.

Das kommt nicht von ungefähr das z.b. die 47 Ronin die berühmteste jajanische Samurai-Geschichte ist.

Und auch Kant, dessen kategorischer Imperativ an deutschen Gymnasien gelehrt wird, sah es als unabdingbar an, das die Gesellschaft Täter bestraft.

Damals war Deutschland noch das Land der Dichter und Denker.

Heute der Kiffer und Bekloppten. :)
Zuletzt geändert von Makumba am Montag 2. März 2015, 13:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von nichtkorrekt »

Tantris » Mo 2. Mär 2015, 02:24 hat geschrieben:Jugendliche, die man wegen jeden furz monatelang einsperrt können viel effizienter und schneller zu berufsverbrechern ausgebildet werden.
Das befürworte ich auch nicht, bei Eigentumsdelikten, Vandalismus, Drogendelikten etc. würde ich teils empfindliche Geldstrafen verhängen; nur bei Körperverletzungen Gefängnis, die Länge je nachdem ob bleibende Schäden verursacht wurden (Strafrahmen 1 Monat bis 30 Jahre); bei Mördern, Vergewaltigern und Menschenhändlern/Entführern würde ich die Todesstrafe vollstrecken.
Wer nicht AfD wählt, wählt Merkel.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Der Neandertaler » Mo 2. Mär 2015, 13:38 hat geschrieben:Hallo Makumba.Schön! Gut recherchiert! Wie Winston Churchill schon sagte:
  • "Traue keiner Statistik, die Du nicht selber gefälscht hast!"
Die nackten Zahlen beweisen nur den Anstieg, nicht aber den Zusammenhang, den Du sogerne herstellst: erhöhte Gewaltzahlen durch eine "fehlende adequate Bestrafung"
jeder, der sich mit der thematik beschäftigt, kommtv zu diesem schluss.
ob national oder international

Mit Daten, Zahlen und Fakten arbeiten nennt sich übrigens wissenschaftliches arbeiten.
Das was du machst ist nur phlisophieren, ohne jeden bezug zur realität. hätte, hätte, fahrradkette.


schau doch mal: 2008 höchste rate an gefährlicher körperverletzung bislang bundesweit
ein zeitungsartikel aus dem jahr 2008 (schon hier verlinkt) beklagt das gewaltäter kaum mehr bestraft werden
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Tantris »

nichtkorrekt » Mo 2. Mär 2015, 14:47 hat geschrieben:
Das befürworte ich auch nicht, bei Eigentumsdelikten, Vandalismus, Drogendelikten etc. würde ich teils empfindliche Geldstrafen verhängen; nur bei Körperverletzungen Gefängnis, die Länge je nachdem ob bleibende Schäden verursacht wurden (Strafrahmen 1 Monat bis 30 Jahre); bei Mördern, Vergewaltigern und Menschenhändlern/Entführern würde ich die Todesstrafe vollstrecken.
Todesstrafe, damit sie sichs merken?

Im ernst: es gibt tatsächlcih einzelne personen, die nur auf druck reagieren und denen man nur mit schwarzer pädagogik kommen muss. Aber, das ist die minderheit und deswegen brauchen wir hier nicht das mittelalter wieder einführen. Friedlicher wars damals auch nicht. Trotz folter und rädern.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Tantris » Mo 2. Mär 2015, 13:52 hat geschrieben: Im ernst: es gibt tatsächlcih einzelne personen, die nur auf druck reagieren und denen man nur mit schwarzer pädagogik kommen muss. Aber, das ist die minderheit
und schon wieder eine behauptung ohne beleg.

aus meiner erfahrung kann ich dir z.b. sagen, das die meisten menschen nur auf druck reagieren.
das sehe ich jeden tag in der praxis, und nehme mich selbst davon nicht aus

wenn z.b. gesagt würde:

"Jeder besteht die theoretische Führerscheinprüfung ohne geprüft zu werden, es ist euch selber überlassen ob ihr die Theorie lernt oder nicht."


Dann, behaupte ich, würden sich die wenigsten Führerscheinaspiranten hinsetzten und für die Prüfung intensiv lernen.

Vielleicht guckt der eine oder andere mal rein und legt dann gelangweilt die Broschüre wieder weg.

Druck ist elementar. Der Mensch ist darauf ausgelegt.
Zuletzt geändert von Makumba am Montag 2. März 2015, 14:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von jack000 »

Makumba » Mo 2. Mär 2015, 13:39 hat geschrieben:wie sieht es denn mal ausnahmsweise mit belegen von deiner seite aus.
Auf solche Anfragen wirst du keine Antwort bekommen. Das wäre das erste mal in diesem Forum.
"Sie verbieten nicht die Hassrede. Sie verbieten die Rede, die sie hassen"
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von nichtkorrekt »

Tantris » Mo 2. Mär 2015, 13:52 hat geschrieben:
Todesstrafe, damit sie sichs merken?
Nein als gerechte Vergeltung und um die Gesellschaft in Zukunft vor ihnen zu schützen.
Im ernst: es gibt tatsächlcih einzelne personen, die nur auf druck reagieren und denen man nur mit schwarzer pädagogik kommen muss. Aber, das ist die minderheit und deswegen brauchen wir hier nicht das mittelalter wieder einführen. Friedlicher wars damals auch nicht. Trotz folter und rädern.
Das Problem im Mittelalter war, dass man Menschen schon für Kleinigkeiten wie Wildererei oder Pferdediebstahl gehängt hat.
Zuletzt geändert von nichtkorrekt am Montag 2. März 2015, 14:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von epona »

Makumba » Mo 2. Mär 2015, 14:46 hat geschrieben:
Nein, es geht nicht nur um Resozialisierung.Das wäre ja völlig abstrus. Als ob sich im Strafrecht alles nur darum drehen würde, wie man den armen Täter wieder zu einem sozialen Mitglied der Gesellschaft macht.

Aber genau das ist wichtig um die "arme" Gesellschaft vor Rückfalltätern zu schützen.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zweiundvierzig »

Makumba » Mo 2. Mär 2015, 12:33 hat geschrieben:Haha, den Bauernfängertrick wenden du und deinesgleichen an, wenn sie Äpfel mit Birnen vergleichen, und ständig in die Diskussionen einwerfen das es in den USA auch noch Straftaten geben würde, obwohl es dort die Todesstrafe gibt. Und dann daraus schließen das Bestrafung keinen Effekt hätte.
Ich nehme nicht an, dass du meinen Beitrag in diesem Strang zitieren könntest, in dem ich "Äpfel mit Birnen" verglichen habe, mitsamt der Schlussfolgerung, dass "Bestrafung keinen Effekt hätte"?
Übrigens:
Falls Dir nicht aufgefallen ist, habe ich in diesem Thread überhaupt keinen Beleg für den Anstieg der Gewalttaten gebracht, weil:

1) Das schon in zig anderen Threads geschehen ist
2) Jeder Einblick in die Kriminalstatistiken nehmen kann. (auf der Seite des BKA)
3) Das Argument, das der Ansteig durch den Anschluss der ehemaligen DDR zu begründen, ebenso oft von linker Siete aus gebracht wurde, quasi als letzter Strohhalm, um nicht der desaströsen Wahrheit ins Auge blicken zu müssen.

Darauf kann ich wiederum nur sagen, das jeder Einsicht in die Statistiken nehmen kann, und die Eingliederung der ehemaligen DDR auf jeden Fall in der Statistik erkennbar ist, und ca. einen Anstieg der Gewalttaten um 20.000 Fälle ausmacht; vergleicht man die totalen zahlen 1980: 60.000 Gewaltdelikte per anno, mit den aktuellen von 2013: 130.000 Gewaltdelikte per anno (um 2005 herum waren die delikte bei 160.000), wird jedoch rasch deutlich das die Wiedervereinigung nicht herangezogen werden kann um den deutlichen negativtrend bei dem gewalttaten zu erklären.
(die Zahlen müssen nicht zwingend stimmen, sondern spiegeln lediglich Verhältnisse wieder, sie können auch deutlich höher sein)

zudem gibt es ja noch das positive feedback der justiz, die mit "jugendknast warnschüssen" gute erfolge verzeichnet haben, um jugendlichen gewalttätern die konsequenzen ihres handels aufzuzeigen


und international gibt es eben auch klare trends, man muss nur mal sein "erwachten-dasein" bereit sein abzulegen.
Die Diskussion findet hier gerade auf mehreren Ebenen statt. Da wäre zunächst die rechtsdogmatische. Hier herrscht die Ansicht, nach welcher der lebenslange Freiheitsentzug als absolut verhängte Strafe grundgesetzwidrig ist. Das entspricht auch der Rechtsprechung. Darauf abzielend wird deren formale Abschaffung gefordert. Die Gegnerschaft lehnt es unter Verweis auf die Vergeltungs- sowie präventive Funktion von Strafen ab. Offensichtlich zielt sie darauf ab, durch Agitation eine Neugewichtung der Strafzwecke zu provozieren. Dieser Versuch muss jedoch scheitern, denn sowohl die Menschenwürde als auch das Rechtsstaatsprinzip wurden durch die Ewigkeitsklausel einer Änderung entzogen. Es ist also mit unserem Grundgesetz nicht möglich, eine Neugewichtung der Strafzwecke dergestalt vorzunehmen, dass die Resozialisierung sich den Zielen der Vergeltung oder Abschreckung unterordnet. Auch ist eine Entkopplung der Strafe von der Schuld nicht möglich.

Dann wäre da noch die kriminalpolitische sowie rechtssoziologische Ebene. Über diese habe ich leider den Überblick verloren, weil hier nicht klar argumentiert, sondern zu sehr rabulisiert wird. Fest steht, dass versucht wird, unbelegte Tatsachenbehauptungen hinsichtlich verallgemeinerten Phänomenen als Prämissen aufzustellen. Man will sich dadurch wohl einen Beleg erschleichen, der in kontextwidriger Weise auch für Behauptungen hinsichtlich der Beibehaltung der lebenslangen Freiheitsstrafe herhalten soll. Allerdings könnte es sich hier auch um einen Rundumschlag gegen alles wischi-waschi-gnädige Linksgrünschwulgutmenschliche handeln. Die Unterscheidung fällt schwer.

Zuletzt wäre da noch die Mistgabel-Ebene, wo einfach nach Blut sowie Schutz vor den Bösen verlangt wird. Hier sei gesagt: keine Angst, für Schutz ist selbst ohne der lebenslangen Freiheitsstrafe gesorgt, denn die Sicherungsverwahrung für ganz doll böse Buben lässt sich Deutschland nicht nehmen. Auch der Zustrom an Patienten in die Klapse wird nicht versiegen. Also bitte, fürchtet euch nicht! Vater Staat hält seine schützende Hand um euch. :rolleyes:

Wollen wir wieder die Forntbreite verkleinern, indem wir auf Ebene 1 zurückkehren? Oder willst du uns in Anlehnung hierzu:
Und auch Kant, dessen kategorischer Imperativ an deutschen Gymnasien gelehrt wird, sah es als unabdingbar an, das die Gesellschaft Täter bestraft.
erzählen, dass wir auch noch antisemitisch zu sein haben, weil Martin Luther antisemitische Ansichten pflegte und dabei die Reformation Unterrichtsgegenstand an deutschen Gymnasien ist?
Zuletzt geändert von Zweiundvierzig am Dienstag 3. März 2015, 03:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Tantris »

nichtkorrekt » Mo 2. Mär 2015, 15:52 hat geschrieben:
Nein als gerechte Vergeltung und um die Gesellschaft in Zukunft vor ihnen zu schützen.



Das Problem im Mittelalter war, dass man Menschen schon für Kleinigkeiten wie Wildererei oder Pferdediebstahl gehängt hat.
Trotz drakonischer strafen konnte man als weder mord noch pferdediebstahl durch die todesstrafe bekämpfen?

Was könnten wir daraus lernen?
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von nichtkorrekt »

Tantris » Di 3. Mär 2015, 03:51 hat geschrieben:
Trotz drakonischer strafen konnte man als weder mord noch pferdediebstahl durch die todesstrafe bekämpfen?

Was könnten wir daraus lernen?
Nach dieser Logik könnte man gleich jede Art von Strafen abschaffen. Strafen sind nicht in erster Linie dazu da, zukünftige Verbrechen zu verhindern sondern geschehenes Unrecht zu vergelten.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Tantris »

nichtkorrekt » Di 3. Mär 2015, 10:30 hat geschrieben:
Nach dieser Logik könnte man gleich jede Art von Strafen abschaffen. Strafen sind nicht in erster Linie dazu da, zukünftige Verbrechen zu verhindern sondern geschehenes Unrecht zu vergelten.
Das mag im kaiserreich so gewesen sein. Vorwegnahme der göttlichen strafe und so.

Inzwischen steht so ein zeux in keinem gesetz und nicht in der verfassung.

Die zeit der blutrache ist vorbei.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Zweiundvierzig » Di 3. Mär 2015, 03:42 hat geschrieben: Die Diskussion findet hier gerade auf mehreren Ebenen statt. Da wäre zunächst die rechtsdogmatische. Hier herrscht die Ansicht, nach welcher der lebenslange Freiheitsentzug als absolut verhängte Strafe grundgesetzwidrig ist. Das entspricht auch der Rechtsprechung. Darauf abzielend wird deren formale Abschaffung gefordert. Die Gegnerschaft lehnt es unter Verweis auf die Vergeltungs- sowie präventive Funktion von Strafen ab. Offensichtlich zielt sie darauf ab, durch Agitation eine Neugewichtung der Strafzwecke zu provozieren.
Nicht "hier" herrscht die Ansicht, sondern "einige" vertreten diese Ansicht.

Lebenslanger Freiheitsentzug ist gesetzwidrig, und das entspricht auch der Rechtsprechung?
Das ist nur eine Meinung, kein Fakt.


Ein paar Worte aus der Schweiz Dazu (aus der NZZ)
«Vergeltung ist wichtig»
Interview: Katharina Fontana 22.12.2014, 05:30 Uhr

Hans Mathys, Präsident der Strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts und früher des Zürcher Geschworenengerichts, tritt Ende Jahr altershalber zurück. Ein Gespräch über bessere und schlechtere Entwicklungen im Strafrecht.

Vor 30, 40 Jahren stand im Strafrecht noch ganz die Resozialisierung des Täters im Vordergrund. Heute fordert man mehr Härte und wehrt sich gegen «Kuscheljustiz». Ist das eine Frage des Zeitgeistes?

Ich denke, dass sich die Einstellung der Bevölkerung in all diesen Jahren kaum geändert hat. Die Leute waren schon immer der Meinung, dass das Strafrecht eine gewisse Härte gegenüber dem Täter aufweisen muss und dass es Teil des Strafrechts ist, auch dem Opfer gerecht zu werden. In der akademischen Welt dagegen gab es lange Zeit einen starken Trend, sich allein auf den Täter zu konzentrieren. Der Fokus war ganz darauf gerichtet, ihn wieder auf den richtigen Weg zu führen. Das Wort «Vergeltung» oder «Sühne» durfte man früher in intellektuellen Kreisen kaum in den Mund nehmen.

Kann man aus heutiger Sicht sagen, dass die Lehre falsch lag?

Sie war zumindest sehr einseitig, indem sie die repressive Seite des Strafrechts ausblendete. Dabei gehören Sühne und Vergeltung zum Strafrecht, nur so lässt es sich philosophisch überhaupt begründen. Erst der tragische Mord an einer Pfadiführerin am Zollikerberg 1993, die von einem Täter auf Hafturlaub getötet wurde, hat eine Gegenbewegung eingeleitet und schliesslich auch zu einem Umdenken in der Politik geführt.

Hat dieses Umdenken im Strafrecht auch in der Wissenschaft und an den Universitäten stattgefunden?

Ja. Jetzt spricht man in den Vorlesungen durchaus wieder von Sühne und Vergeltung und wie bedeutend diese im Strafrecht sind. Auch in der Rechtsprechung hat ein Wandel zum Besseren stattgefunden. Früher war es üblich, dass die Strafrichter den gesetzlichen Strafrahmen nie ausnützten – selbst dann nicht, wenn das Verschulden des Täters ausserordentlich schwer wog. Das hat sich mittlerweile geändert: Bei einem schweren Unrecht sind die Richter, auch auf Druck des Bundesgerichts, heute eher bereit, eine höhere, dem Verschulden entsprechende Strafe zu verhängen.

Die Bevölkerung hat in den letzten Jahren gegen den Willen von Bundesrat und Parlament mehrere repressive Volksinitiativen angenommen: Verwahrung, Unverjährbarkeit, Berufsverbot für Pädophile. Wird jetzt überreagiert?

Der Ruf nach mehr Härte ist eine Reaktion darauf, dass Richter und Psychiater gegenüber den Tätern lange Zeit sehr viel Verständnis zeigten und gefährliche Kriminelle kaum je verwahrten. Das entsprach dem klaren politischen Willen, der damals herrschte, und diesem waren – da muss man sich nichts vormachen – auch die Richter unterworfen. Die Bevölkerung will diesen Kurs nicht mehr, das hat sie mittlerweile mehrfach deutlich gemacht. Allerdings sind die Erwartungen der Leute, dass der Staat ihnen umfassende Sicherheit und Schutz vor Straftätern garantieren kann, zu hoch. Wir können Kriminelle nicht einfach wegsperren, nur weil man fürchtet, sie könnten dereinst rückfällig werden.

Das Bundesgericht unterstellt die lebenslange Verwahrung sehr hohen Hürden: Zwei Psychiater müssen bestätigen, dass der Täter auf Lebenszeit nicht therapierbar ist. Das ist doch nicht realistisch.

Das stimmt, solch einen Fall dürfte es kaum je geben. Doch der Gesetzgeber hat die Verwahrungsinitiative auf diese Weise umgesetzt, und das Bundesgericht ist daran gebunden. Doch auch wenn die Wahrscheinlichkeit, dass ein Täter lebenslang verwahrt wird, sehr klein ist, muss man sehen, dass die Schraube in den letzten Jahren stark angezogen worden ist. Es wurden grosse Anstrengungen unternommen, um die Sicherheit zu erhöhen. Zudem werden Täter heute ungleich mehr therapiert als früher.

Diese Therapien sind nicht unbestritten, vor allem wegen der enorm hohen Kosten, die sie verursachen. Wird heute zu viel therapiert?

Sagen wir es so: Wenn das Instrumentarium zur Verfügung steht, dann nutzt man es auch. Und eine Behörde liegt sicher nie falsch, wenn sie die Auffassung vertritt, dass ein Delinquent von einer Therapie möglicherweise profitiert und die Rückfallgefahr dadurch eventuell gemindert wird.

Also gilt das Motto: «Wenn es nichts nützt, dann schadet es auch nichts?»

Es geht ein bisschen in diese Richtung.

Das Parlament diskutiert derzeit darüber, ob die bedingten Geldstrafen aufgehoben werden sollen. Was halten Sie davon?

Ich halte diese Änderung für richtig, sie ist eine Korrektur von Fehlern, die bei der Revision des strafrechtlichen Sanktionensystems begangen wurden. Ich habe nie verstanden, warum man die frühere Busse, die der Verurteilte in jedem Fall zu zahlen hatte, durch die Geldstrafe ersetzt hat. Die Geldstrafe spürt ein Täter nicht, weil sie meist bedingt ausgesprochen wird und er sie nicht bezahlen muss.

Wie stehen Sie zur Wiedereinführung der kurzen unbedingten Freiheitsstrafen?

Dass man Ersttäter grundsätzlich nur zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt, finde ich sinnvoll. Der Täter entscheidet dann durch sein künftiges Verhalten selber, ob er die Haft absitzen muss oder nicht. Es kann aber Fälle geben, wo der Vollzug einer kurzen Freiheitsstrafe angebracht ist. Für den Betreffenden, der aus seinem beruflichen und privaten Umfeld gerissen wird, stellt dies natürlich eine erhebliche Belastung dar. Doch das ist letztlich ja auch der Sinn einer Strafe.

Heute werden 9 Fälle von 10 nicht mehr vom Richter, sondern vom Staatsanwalt im Strafbefehlsverfahren erledigt. Das muss für einen Richter frustrierend sein.

Das «Massengeschäft» kann man durchaus auf diese Weise abhandeln, das ist unproblematisch. Doch in jenen Fällen, in denen das Gericht eine Verhandlung durchführt, muss es das seriös tun. Das ist heute nicht immer der Fall, namentlich nicht in Zürich. Dort stellt das Gericht praktisch nur noch auf die Untersuchung der Staatsanwaltschaft ab, Zeugenbefragungen werden vom Gericht kaum noch durchgeführt. Fälle, die das Geschworenengericht früher drei Wochen beschäftigt hätten, werden heute in drei Stunden abgehandelt. Als Angeschuldigter hat man dann unweigerlich das Gefühl, das Ganze sei ein abgekartetes Spiel. Diese Entwicklung ist schlecht: Sie beschädigt das Image der Strafjustiz, und die Akzeptanz der Urteile nimmt ab.

Das Vergeltung zum Strafrecht dazugehört diskutiere ich nicht länger.
Das sind absolute Basics, die man wissen MUSS.

Und, sofern man einen gesunden Menschenverstand hat auch nicht schwer nachzuvollziehen sind.
Zuletzt geändert von Makumba am Dienstag 3. März 2015, 10:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Tantris »

Makumba » Di 3. Mär 2015, 11:06 hat geschrieben:
Nicht "hier" herrscht die Ansicht, sondern "einige" vertreten diese Ansicht.

Lebenslanger Freiheitsentzug ist gesetzwidrig, und das entspricht auch der Rechtsprechung?
Das ist nur eine Meinung, kein Fakt.


Ein paar Worte aus der Schweiz Dazu (aus der NZZ)




Das Vergeltung zum Strafrecht dazugehört diskutiere ich nicht länger.
Das sind absolute Basics, die man wissen MUSS.

Und, sofern man einen gesunden Menschenverstand hat auch nicht schwer nachzuvollziehen sind.
Warum werden dann gesetzesverstösse ohne geschädigte verfolgt?

Warum wird jemand bestraft, wenn das opfer ihm vergeben hat?

Heute wird Vergeltung meist als Strafe mit dem Charakter der Sühne und negativ im Sinne von Rache verstanden. Sie spielt in verschiedenen Religionen und Ideologien als kosmisches, rechtliches und/oder politisches Prinzip von Tun und Ergehen oder Lohn und Strafe eine besondere Rolle: im Verhältnis eines Gottes zu den Menschen wie unter den Menschen, in diesem oder einem jenseitigen Leben.
(...)
Das Rechtsprinzip der Vergeltung hörte auf, als das Strafrecht zum öffentlichen Recht wurde. Dieser Prozess setzte bereits im 12. Jahrhundert ein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vergeltung

von gestern sein ist was für anfänger, ich bin aus dem 12. JH. Es lebe die vergeltung!
Zweiundvierzig

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zweiundvierzig »

Makumba » Di 3. Mär 2015, 11:06 hat geschrieben:
Nicht "hier" herrscht die Ansicht, sondern "einige" vertreten diese Ansicht.

Lebenslanger Freiheitsentzug ist gesetzwidrig, und das entspricht auch der Rechtsprechung?
Das ist nur eine Meinung, kein Fakt.
Ja, der ==> absolute(!) lebenslange Freiheitsentzug ist grundgesetzwidrig, weil dem "Bestraften" so die Möglichkeit zur Wiedererlangung der Freiheit versagt wird. Guckst du hier (ab Rn. 187): http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv045187.html
Das Vergeltung zum Strafrecht dazugehört diskutiere ich nicht länger.
Das sind absolute Basics, die man wissen MUSS.
Mal wieder in die Kiste der schwarzen Rhetorik gegriffen? Oder warum versuchst du mir hier ein Zugeständnis auf eine allgemeine Behauptung abzuringen? Habe ich je behauptet, dass Vergeltung nicht "zum Strafrecht" gehört? :rolleyes:
Und, sofern man einen gesunden Menschenverstand hat auch nicht schwer nachzuvollziehen sind.
Der "gesunde Menschenverstand" ist eine weitere Plattitüde, die rhetorisch völlig verbraucht ist. So wird das aber nichts mit der Bauernfängerei!
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Keoma
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Keoma »

Jeder sollte zehn Jahre vor Lebensende wieder aus dem Gefängnis kommen.
Der Gescheitere gibt nach!
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

Marie von Ebner-Eschenbach
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Billie Holiday
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Billie Holiday »

Keoma » Di 3. Mär 2015, 10:30 hat geschrieben:Jeder sollte zehn Jahre vor Lebensende wieder aus dem Gefängnis kommen.
Du weißt, wann die Leute sterben werden? Toll :)
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Zweiundvierzig

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zweiundvierzig »

Keoma » Di 3. Mär 2015, 11:30 hat geschrieben:Jeder sollte zehn Jahre vor Lebensende wieder aus dem Gefängnis kommen.
Von wem kann man sich denn seinen Todestag weissagen lasen?
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Keoma
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Keoma »

Typisch.
Keine Ahnung von Satire.
Der Spruch stammt angeblich von Kaiser Franz Joseph.

Für wie blöd haltet ihr mich eigentlich?
Der Gescheitere gibt nach!
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

Marie von Ebner-Eschenbach
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zweiundvierzig »

Keoma » Di 3. Mär 2015, 11:35 hat geschrieben:Typisch.
Keine Ahnung von Satire.
Der Spruch stammt angeblich von Kaiser Franz Joseph.

Für wie blöd haltet ihr mich eigentlich?
Du bist ja Ösi, dir sei verziehen.
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