Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

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frems
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Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von frems »

Es spricht viel dafür, die lebenslange Haftstrafe abzuschaffen. Dazu kommen wird es nicht.
http://www.theeuropean.de/heinrich-schm ... eitsstrafe
Die lebenslange Freiheitsstrafe ist eine verfassungswidrige Idee aus der Vergangenheit. In ihrer heutigen Form ist sie reine Symbolik. Wir sollten uns von ihr verabschieden.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... afe-schuld

Während immer gerne eine "Kuscheljustiz" beklagt wird, selbst wenn Strafen zunehmend "härter" werden, so scheint es wenige zu geben, die sich für die Abschaffung der lebenslangen Haftstrafe einsetzen. Wie steht Ihr dazu? Sieht Ihr es wie der Bundesrichter Fischer (zweiter Link)? Oder widersprecht Ihr seinen Forderungen?
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ToughDaddy
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von ToughDaddy »

Naja bzgl. der Verfassungsmäßigkeit verweise ich mal auf die Kurzfassung bei Wiki:
http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslang ... A4ssigkeit

Am Ende gibt es eigentlich, wie Fischer bereits anmerkt, keine Freiheitsstrafe mehr ein Leben lang. Also könnte man da vielleicht was ändern mit einer Höchststrafe.

Probleme dürfte es mit dem Stammtisch geben.
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jack000
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von jack000 »

Aus dem Artikel:
Alternativ könnte man die zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe von derzeit 15 auf maximal 20, 25 oder 30 Jahre erhöhen, mit Aussetzungsmöglichkeiten ab einer bestimmten Verbüßungsdauer. Damit wäre das unlösbare Problem eines Sprungs in die "Unermesslichkeit" gelöst. Zugleich könnte man gesetzliche Möglichkeiten einer an die Haft anschließenden "Verwahrung" neu überdenken, die mit Schuld nichts zu tun hat und daher auch nicht "Strafe" sein darf.
Lebenslang heißt doch in Deutschland derzeit 15 Jahre. Und das soll jetzt als Alternative auf bis zu 30 Jahre erhöht werden :?:
Man könnte die Dauer der Vollstreckung in weit höherem Maß als heute von positiven Leistungen der Gefangenen abhängig machen. Über all das und vieles andere mehr könnte man reden, streiten, diskutieren.
Bei guter Führung kommt man doch sowieso eher raus :?: Allerdings ist es richtig, dass man das noch ausbauen kann.
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Teeernte
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Teeernte »

....die Strafe kann man sicher herunterschrauben.....die anschliessende SICHERUNGSVERWAHRUNG aber nicht !

Ansonsten - die Todesstrafe (wieder) einführen....die ist auch für "IMMER".
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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ToughDaddy
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von ToughDaddy »

Teeernte » Sa 28. Feb 2015, 20:03 hat geschrieben:....die Strafe kann man sicher herunterschrauben.....die anschliessende SICHERUNGSVERWAHRUNG aber nicht !

Ansonsten - die Todesstrafe (wieder) einführen....die ist auch für "IMMER".
Todesstrafe ist zum Glück grundgesetzwidrig. Und kein Richter mit Hirn würde da mitmachen falls es nicht grundgesetzwidrig wäre.

Sicherungsverwahrung ist keine Gefängnisstrafe. Darum ist auch oft die Sicherungsverwahrung, also bei der Ausführung, grundgesetz- und menschenrechtswidrig.


@jack
http://politik-forum.eu/viewtopic.php?p ... 2#p2996722
Nein, 15 Jahre ist die Mindestzeit.
Im Schnitt sind es 17-20 Jahre bzw. bei besonderer Schwere der Schuld 23-25 Jahre, laut Wiki.
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jack000
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von jack000 »

ToughDaddy » Sa 28. Feb 2015, 23:15 hat geschrieben: @jack
http://politik-forum.eu/viewtopic.php?p ... 2#p2996722
Nein, 15 Jahre ist die Mindestzeit.
Im Schnitt sind es 17-20 Jahre bzw. bei besonderer Schwere der Schuld 23-25 Jahre, laut Wiki.
Das wundert mich. Ich kannte nur die Version von 15 Jahren (Bei Mord) und alles was danach noch folgt wäre eine Sicherungsverwahrung.
Das es tatsächlich noch höhere Strafen als 15 Jahre gibt, war mir nicht bekannt...
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Weltregierung »

jack000 » Sa 28. Feb 2015, 23:31 hat geschrieben: Das wundert mich. Ich kannte nur die Version von 15 Jahren (Bei Mord) und alles was danach noch folgt wäre eine Sicherungsverwahrung.
Das es tatsächlich noch höhere Strafen als 15 Jahre gibt, war mir nicht bekannt...
Nach 15 Jahren hat man frühestens die Chance, vorzeitig auf Bewährung entlassen zu werden. Das ist aber kein Automatismus, sondern an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

https://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslan ... e_Regelung

"Lebenslänglich" kann auch in Deutschland durchaus wörtlich zu nehmen sein:

https://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Pommerenke
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von palulu »

Ich bin dagegen, denn allein das Wort "lebenslänglich" erfüllt einen psychologischen Auftrag, wenngleich die Strafnorm von mir aus reformiert werden könnte. Tatsächlich hänge ich an diesem Wort. Es hat eine Wirkungsmacht, auch wenn man das nicht wahrnimmt als braver Normalbürger.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Tantris »

[...]
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Katenberg »

palulu » So 1. Mär 2015, 00:57 hat geschrieben:Ich bin dagegen, denn allein das Wort "lebenslänglich" erfüllt einen psychologischen Auftrag, wenngleich die Strafnorm von mir aus reformiert werden könnte. Tatsächlich hänge ich an diesem Wort. Es hat eine Wirkungsmacht, auch wenn man das nicht wahrnimmt als braver Normalbürger.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von nichtkorrekt »

Ich finde die Todesstrafe barmherziger als wirkliches Lebenslänglich, ich wäre dafür Gefängnisstrafen nur bis zu 20 oder maximal 30 Jahren zu verhängen, bei Taten die eine höhere Strafe verdienen sollte die Todesstrafe vollstreckt werden.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zvi Back »

ToughDaddy » Sa 28. Feb 2015, 19:36 hat geschrieben:Naja bzgl. der Verfassungsmäßigkeit verweise ich mal auf die Kurzfassung bei Wiki:
http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslang ... A4ssigkeit

Am Ende gibt es eigentlich, wie Fischer bereits anmerkt, keine Freiheitsstrafe mehr ein Leben lang. Also könnte man da vielleicht was ändern mit einer Höchststrafe.

Probleme dürfte es mit dem Stammtisch geben.
Welches Problem hast du denn mit "Stammtischen"?
Das ist auch nur wieder so ein Totschlagargument
um irgendwelche Leute aus der Diskussion heraus zu halten.

Vor allem sind selbsternannte Intelektuelle oft ein vielfaches schlimmer.
Zum Thema.
Nein, es gibt Verbrechen die so unglaublich bösartig sind, dass es Opfern
nicht zuzumuten ist, ihren Peinigern jemals wieder begegnen zu können.
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ToughDaddy
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von ToughDaddy »

Zvi Back » So 1. Mär 2015, 10:03 hat geschrieben:
Welches Problem hast du denn mit "Stammtischen"?
Das ist auch nur wieder so ein Totschlagargument
um irgendwelche Leute aus der Diskussion heraus zu halten.

Vor allem sind selbsternannte Intelektuelle oft ein vielfaches schlimmer.
Zum Thema.
Nein, es gibt Verbrechen die so unglaublich bösartig sind, dass es Opfern
nicht zuzumuten ist, ihren Peinigern jemals wieder begegnen zu können.
Insbesondere beim Strafrecht ist der Stammtisch wirklich sehr toll.
Totschlagargument? Mitnichten. Aber man wird doch noch darauf verweisen dürfen, dass der Stammtisch insbesondere beim Strafrecht regelmäßig durchdreht.

Toll, natürlich gibt es solche Verbrechen und trotzdem wird es normalerweise keine lebenslange Freiheitsstrafe geben, außer der Täter ist schon so alt oder krank.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zvi Back »

ToughDaddy » So 1. Mär 2015, 10:34 hat geschrieben:
Insbesondere beim Strafrecht ist der Stammtisch wirklich sehr toll.
Totschlagargument? Mitnichten. Aber man wird doch noch darauf verweisen dürfen, dass der Stammtisch insbesondere beim Strafrecht regelmäßig durchdreht.

Toll, natürlich gibt es solche Verbrechen und trotzdem wird es normalerweise keine lebenslange Freiheitsstrafe geben, außer der Täter ist schon so alt oder krank.

Also ich hab in der Kneipe schon hin und wieder auch gute und interessate Diskussion
geführt. Warum da das "Strafrecht" anders sein soll erschliesst sich mir nicht. Und das jemand
durchdreht hab ich auch noch nicht erlebt.

Und so wie ich z.B. diskutiere, habe ich Leuten der Fraktion "Todesstrafe für Kinderschänder" ziemlich schnell
und logisch nachvollziehbar, den Wind aus den Segeln genommen, so dass sie zumindest ins Grübeln kamen.

Ich mach es mal an einem Beispiel fest.
Das schwangere Mädchen das bei lebendigen Leib verbrannt wurde.
Ich vermute die bekommen Jugendstrafe und sind nach 10 Jahren draußen.
In 10 Jahren können die jederzeit der Mutter/Vater in einem Supermarkt über den Weg laufen.
Ich halte das diesen Opfern gegenüber für unzumutbar auch völlig unabhängig davon,
dass ich für so eine Tat 10-15 Jahre für schlicht einen Witz halte und mein
Stammtisch-Gerechtigkeitssinn da völlig rebelliert. Aber der rebelliert auch dann, wenn ich
zu Hause bin.
Zuletzt geändert von Zvi Back am Sonntag 1. März 2015, 11:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von jack000 »

ToughDaddy » Sa 28. Feb 2015, 23:15 hat geschrieben: http://politik-forum.eu/viewtopic.php?p ... 2#p2996722
Nein, 15 Jahre ist die Mindestzeit.
Im Schnitt sind es 17-20 Jahre bzw. bei besonderer Schwere der Schuld 23-25 Jahre, laut Wiki.
Aber der Richter aus dem Artikel erwähnt:
Alternativ könnte man die zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe von derzeit 15 auf maximal 20, 25 oder 30 Jahre erhöhen,
=> Also muss es doch irgendeine Begrenzung geben (Er wird ja wohl wissen wovon er redet).
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo jack000.
jack000 hat geschrieben:Lebenslang heißt doch in Deutschland derzeit 15 Jahre. Und das soll jetzt als Alternative auf bis zu 30 Jahre erhöht werden :?:
Bei guter Führung kommt man doch sowieso eher raus :?: Allerdings ist es richtig, dass man das noch ausbauen kann.
Ich habe letztens noch in der FAZ über Klaus G., den sogenannten "Mittagsmörder" gelesen. Er wurde am 27. Juli 1967 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Damal war er 26 Jahre alt.
Weltregierung erwähnte es ja schon:
  • "nach 15 Jahren hat man frühestens die Chance, vorzeitig auf Bewährung entlassen zu werden."
Dies wird also lediglich nach vorherigem Antrag geprüft. Sollte sich aber herausstellen, daß "das Risiko, daß er weitere Verbrechen begehen könne", als zu hoch eingeschätzt wird, darf dem nicht entsprochen werden. So war es auch im Fall Klaus G.: sein Risiko wurde lange als zu hoch eingeschätzt, um eine Aussetzung der restlichen Freiheitsstrafe auf Bewährung zu gestatten, also blieb er weiter in der bayerischen Justizvollzugsanstalt (JVA) Straubing. Erst 2012 entschied das Nürnberger Oberlandesgericht (OLG) dann, den Rest der Haft zum 1. März 2015 zur Bewährung auszusetzen. Somit war Klaus G. fast 50 Jahre im Gefängnis. Diese Woche ist er auf freien Fuß gesetzt worden - nun ist er 74 Jahre alt.

Deine 15 Jahre ist also nicht die Regel, aber es ist eine Zahl ... zu einem Argument umfunktioniert, mit der immer gerne opperiert wird - um der Forderung zur Verschärfung des Strafrechts eine gewiße Notwendigkeit zu attestieren.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von jack000 »

Aber wenn es um das Thema Sicherungsverwahrung geht:
Es gibt Wörter, die gehören einfach zusammen, das eine ist ohne das andere nicht denkbar. Täter und Opfer zum Beispiel. In Susanne Preuskers Leben, dem alten wie dem neuen, geht es viel um diese beiden Wörter. Und darum, dass sich das eine so viel leichter als das andere aussprechen lässt.

Damals, in ihrem alten Leben, waren Täter die Menschen, mit denen sie täglich zu tun hatte. Sie nannte sie "Gefangene", nicht Patienten oder gar Klienten. "Ich war nie ein Freund von Euphemismen", sagt sie. Damals arbeitete sie mit Schwerverbrechern, mit Mördern, Vergewaltigern, Räubern. Sie führte mit ihnen therapeutische Gruppengespräche, begutachtete sie und füllte lange Bewertungsbögen aus, in denen es um Verhalten und Entwicklung ging. Es waren Menschen, mit denen sie, die Psychologin und Therapeutin, professionell umging. "Verachte die Tat, aber achte den Täter" lautete ihr Leitbild.

Opfer, das waren die Menschen, die sie nie persönlich kennenlernte und die doch immer anwesend waren. Sie kannte sie aus den Akten. Es waren die Misshandelten, die Betrogenen, die Ermordeten. Sie waren wichtiger Teil ihrer Therapie, in der es stets auch darum ging, den Tätern die Perspektive der Opfer nahezubringen.

Wirklich begriffen, was es heißt, Opfer zu sein, hat sie aber erst in ihrem neuen Leben. Täter zu achten fällt ihr heute schwer, vor allem ihren Täter.

All das galt bis zum 7. April 2009, dem Tag, an dem ihr altes Leben endete und das neue begann. " Sexualverbrecher nimmt Therapeutin als Geisel " stand in den Zeitungen einen Tag später. Und noch einen Tag darauf: "Therapeutin von Häftling vergewaltigt". Ein Verbrechen, wie es unzählige jeden Tag gibt, das für kurze Zeit Aufsehen erregt, um dann von neuen Meldungen verdrängt zu werden. Doch für die Menschen, um die es darin geht, fängt es dann erst an: Das neue Leben als Opfer.

[,,,]
Als sie nach fast sieben Stunden aus dem Büro wankt, ist sie in einem neuen Leben. Dem eines Opfers.

Es beginnt all das, was Susanne Preusker bisher als Psychologin von Patienten aus den Akten kannte. Angst, das Haus zu verlassen, Angst vor Fremden, vor Unbekanntem. Schlaflose Nächte und Tage, an denen ihr die Kraft zum Aufstehen fehlt.

[,,,]
Es ist auch ihr Thema, war es schon in ihrem alten Leben: "Nur damals wollte keiner wissen, dass ich sagte, es gibt Täter, die sind nicht therapierbar, da hilft nur wegsperren." Damals wollte das von ihr niemand hören. Heute schreibt sie Gastkommentare und findet damit Beachtung.

[...]
"Aber es hieß ständig, machen Sie sich mal um die Sicherheit keine Sorgen. Da kennen wir uns aus." Als sie dann nach sieben Stunden eingesperrt mit einem Sexualverbrecher aus ihrem Büro wankte, da seien alle völlig geschockt gewesen, als sie erfuhren, dass sie vergewaltigt wurde. "Was haben die denn gedacht?

[...]
Sie weiß jetzt, was es heißt, Opfer zu werden in einer Gesellschaft, die sich viel um Täter kümmert. Auch darum hat sie das Buch geschrieben: Um sich und andere aus der Opferrolle zu befreien. Dass sie das öffentlich tut, hat ihr schon jetzt viel Kritik eingebracht. "Opfer haben das Haupt zu senken, und Opfer haben so zu tun, als sei alles normal und wie immer", schreibt sie in ihrem Buch.
http://www.welt.de/vermischtes/weltgesc ... wurde.html

=> Es muss grundsätzlich: Opferschutz vor Täterschutz! Es ist der Bevölkerung unter keinen Umständen zuzumuten mit solchen psychisch kranken Tätern zusammen zu leben.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo frems.
frems hat geschrieben:Während immer gerne eine "Kuscheljustiz" beklagt wird, selbst wenn Strafen zunehmend "härter" werden, so scheint es wenige zu geben, die sich für die Abschaffung der lebenslangen Haftstrafe einsetzen. Wie steht Ihr dazu? Sieht Ihr es wie der Bundesrichter Fischer (zweiter Link)? Oder widersprecht Ihr seinen Forderungen?
Wir sollten uns erstmal klar werden, was wir wollen ... was mit dem Strafrecht ausgeübt werden soll?

Grob gesagt, ist das US-Strafrecht etwa, auf psychische und physische Zerstörung der Gefangenen aus. Letztlich kann man auch sagen, daß damit ein wenig die Rachegefühle der Angehörigen befriedigt werden soll. Unser Strafrecht hingegen setzt - besonders im Jugendstrafbereich - eher auf Bestrafung ... auf Sozialisierung. Daher auch, wenn nötig, im Entlassungsvollzug, die "kontinuierliche Heranführung an das Leben in Freiheit", um die Wiedereingliederung in die Gesellschaft nicht über Gebühr zu gefährden.
  • (innerhalb der Gefängnismauern z. B. Hauswirtschaftskurse - später: Freigang, wenn die Sozialprognose positiv ist, anfangs: "Einzelausführungen" - also: bewacht, danach: eventuell stundenweise unbegleiteter Ausgang)
Eine Verschärfung der Strafe ist also nicht immer von Erfolg gekrönt. Es suggeriert lediglich (von Politikern und anderen wohlmeinenden Schreihälse gefördert) eine gewiße Sicherheit ... ein "seht her, wir kümmern uns um eure Probleme!" - wir nehmen eure Sorgen ernst.
Wenn also etwa ein Langzeit-Inhaftierter nach, sagen wir mal: 15 Jahre vor einem Regal mit Handys oder sonstigem Shnickschnack steht, den es zum Zeitpunkt seiner Verurteilung noch gar nicht gab ... er also damit wenig bis nichts anfangen kann, ... was soll er also anderes, als Frust aufbauen?
  • ... vielleicht sehnt er sich sogar nach seiner kleinen, eingeschloßenen aber versorgten Welt des Strafvollzuges zurück.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo jack000.
jack000 hat geschrieben:Also muss es doch irgendeine Begrenzung geben (Er wird ja wohl wissen wovon er redet).
Davon darfst Du getrost ausgehen, aber auch hier wieder: des suggerierte Eindruck, daß lebenslang lediglich mit 15 Jahren erledigt ist.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Joker »

Was wäre denn für die Foristen eine angemessene Strafe wenn euch jemand querschnittsgelähmt prügelt oder ein euch nahestehender Mensch einen Verbrechen zum Opfer fällt ?
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Weltregierung »

Joker » So 1. Mär 2015, 13:01 hat geschrieben:Was wäre denn für die Foristen eine angemessene Strafe wenn euch jemand querschnittsgelähmt prügelt oder ein euch nahestehender Mensch einen Verbrechen zum Opfer fällt ?
Seltsame Frage. Es geht beim Strafvollzug nicht um Rache.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von jack000 »

Weltregierung » So 1. Mär 2015, 13:14 hat geschrieben:Es geht beim Strafvollzug nicht um Rache.
Das ist völlig korrekt, aber um die Sicherheit der Bürger.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Joker »

Weltregierung » So 1. Mär 2015, 13:14 hat geschrieben:
Seltsame Frage. Es geht beim Strafvollzug nicht um Rache.
Von Rache habe ich auch nix geschrieben.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Weltregierung »

jack000 » So 1. Mär 2015, 13:42 hat geschrieben: Das ist völlig korrekt, aber um die Sicherheit der Bürger.
Es geht in erster Linie um Resozialisierung des Straftäters:
Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/__2.html

Wie dem auch sei, wenn ich selber oder ein mir nahestehender Mensch einem Verbrechen zum Opfer fällt, kann ich mir subjektiv keine angemessene Bestrafung vorstellen, denn eine Strafe, die die Tat ungeschehen machen würde, gibt es nicht.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Weltregierung »

Joker » So 1. Mär 2015, 13:49 hat geschrieben: Von Rache habe ich auch nix geschrieben.
Warum bringst Du dann den persönlichen Aspekt in die Diskussion ein? Das Strafmaß sollte doch von der Straftat und ihren Begleitumständen abhängen, und nicht davon, ob man persönlich betroffen ist, oder nicht.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von jack000 »

Weltregierung » So 1. Mär 2015, 13:51 hat geschrieben:
Es geht in erster Linie um Resozialisierung des Straftäters:
Richtig, aber letztendliche Ziel dabei ist doch die Burger vor Straftaten zu schützen. Es gibt ja keinen anderen Grund, warum man Straftäter resozialisiert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Weltregierung »

jack000 » So 1. Mär 2015, 14:00 hat geschrieben: Richtig, aber letztendliche Ziel dabei ist doch die Burger vor Straftaten zu schützen. Es gibt ja keinen anderen Grund, warum man Straftäter resozialisiert.
Sehe ich auch so. :thumbup:
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von nichtkorrekt »

Weltregierung » So 1. Mär 2015, 13:14 hat geschrieben:
Seltsame Frage. Es geht beim Strafvollzug nicht um Rache.
Ich bin durchaus der Ansicht, dass der Staat anstelle der Opfer oder deren Angehörige Vergeltung üben sollte, ich denke die Grenzen zwischen Rache und gerechter Vergeltung lassen sich auch garnicht so klar umreißen, dort wo keine Vergeltung mehr geübt wird verliert der Rechtsstaat m.E. seine Legitimation, denn er ist nicht mehr in der Lage die Interessen der Opfer zu wahren.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Weltregierung »

nichtkorrekt » So 1. Mär 2015, 15:57 hat geschrieben:
Ich bin durchaus der Ansicht, dass der Staat anstelle der Opfer oder deren Angehörige Vergeltung üben sollte, ich denke die Grenzen zwischen Rache und gerechter Vergeltung lassen sich auch garnicht so klar umreißen, dort wo keine Vergeltung mehr geübt wird verliert der Rechtsstaat m.E. seine Legitimation, denn er ist nicht mehr in der Lage die Interessen der Opfer zu wahren.
Natürlich haben die Opfer ein berechtigtes Interesse daran, dass Straftäter für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden, und das geschieht ja auch. Trotzdem geht es nicht darum, es dem Täter in irgendeiner Weise "heimzuzahlen", sondern darum, zu verhindern, dass er in Zukunft weitere Straftaten begeht.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Joker »

Weltregierung » So 1. Mär 2015, 16:20 hat geschrieben:
Natürlich haben die Opfer ein berechtigtes Interesse daran, dass Straftäter für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden, und das geschieht ja auch. Trotzdem geht es nicht darum, es dem Täter in irgendeiner Weise "heimzuzahlen", sondern darum, zu verhindern, dass er in Zukunft weitere Straftaten begeht.
Wenn man sich die taten dieser Leute anschaut.
Also ,ich sehe da absolut keinen Grund solche Monster irgendwann wieder auf die Menschheit los zulassen.
http://www.dunkletage.de/serienkiller/i ... ller_start
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Weltregierung »

Joker » So 1. Mär 2015, 17:08 hat geschrieben: Wenn man sich die taten dieser Leute anschaut.
Also ,ich sehe da absolut keinen Grund solche Monster irgendwann wieder auf die Menschheit los zulassen.
http://www.dunkletage.de/serienkiller/i ... ller_start
Keine Ahnung, was das mit meinem Beitrag zu tun haben soll, aber wie dem auch sei: In Deutschland muss jedem Strafgefangenen die grundsätzliche Möglichkeit eingeräumt werden, irgendwann wieder ein Leben in Freiheit zu führen. Ob er sie bekommt, liegt nicht zuletzt am Gefangenen selbst. Ob Du die Gründe dafür begreifst, oder nicht, ist irrelevant. Das Bundesverfassungsgericht hat sich dazu ziemlich eindeutig geäußert:
Zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzugs gehört, daß dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden. Die Möglichkeit der Begnadigung allein ist nicht ausreichend; vielmehr gebietet das Rechtsstaatsprinzip, die Voraussetzungen, unter denen die Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ausgesetzt werden kann, und das dabei anzuwendende Verfahren gesetzlich zu regeln.
http://openjur.de/u/60105.html
ich sprenge eure demo und es regnet hackepeter
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zweiundvierzig »

nichtkorrekt » So 1. Mär 2015, 10:53 hat geschrieben:Ich finde die Todesstrafe barmherziger als wirkliches Lebenslänglich, ich wäre dafür Gefängnisstrafen nur bis zu 20 oder maximal 30 Jahren zu verhängen, bei Taten die eine höhere Strafe verdienen sollte die Todesstrafe vollstreckt werden.
Damit die bösen Buben ihre Lektion fürs nächste Mal lernen, was?


frems » Sa 28. Feb 2015, 20:06 hat geschrieben: Während immer gerne eine "Kuscheljustiz" beklagt wird, selbst wenn Strafen zunehmend "härter" werden, so scheint es wenige zu geben, die sich für die Abschaffung der lebenslangen Haftstrafe einsetzen. Wie steht Ihr dazu? Sieht Ihr es wie der Bundesrichter Fischer (zweiter Link)? Oder widersprecht Ihr seinen Forderungen?
Herr Fischer durchbricht mal wieder wortgewaltig und mit bestechender Logik emotionale Befindlichkeiten der Volksseele. Dennoch bin ich skeptisch, ob er damit einen erheblichen Beitrag zur politischen Willensbildung leistet. Denn die Zeit-Leserschaft ist nicht das klassische Milieu, das nach Blut und Vergeltung dürstet.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo jack000.
jack000 hat geschrieben:Das ist völlig korrekt, aber um die Sicherheit der Bürger.
Das ist wiederum auch richtig. Aber ...
Erstens gibt es keine hundertprozentige Sicherheit (dies klingt allerdings phrasenhaft ... fast arrogant, ich weiß), außer man führt die Todesstrafe wieder ein - dann hat sich das Problem erledigt. Zweitens: ich bin davon überzeugt, daß, wenn die Resiozialisierung obtimal verläuft, sich auch also die Gutachter nicht irren, dann dürfte mit diesem Sytem die Sicherheit besser funktionieren, als mit einem Strafsytem, in welchem lediglich auf Strafe, bzw. Vergeltung-durch-psychisch (und physische)-Zerstörung, gesetzt wird.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Joker.
Joker hat geschrieben:Was wäre denn für die Foristen eine angemessene Strafe wenn euch jemand querschnittsgelähmt prügelt oder ein euch nahestehender Mensch einen Verbrechen zum Opfer fällt ?
Es hilft wenig und bringt die Sache auch nicht entscheidend weiter, wenn Du, um Deine Ab- und Ansicht zu untermauern, daß Du dazu Maximaltaten anführst.
Joker hat geschrieben:Wenn man sich die taten dieser Leute anschaut.
Also ,ich sehe da absolut keinen Grund solche Monster irgendwann wieder auf die Menschheit los zulassen.
Ich glaube nicht, daß es hilfreich ist, Leute nach ihrem Aussehen zu beurteilen? Ob diese "Monster", wie Du sie nennst, "wieder auf die Menschheit" losgelassen werden, hängt ja wohl vermehrt von ihrem Verhalten (während der Haftzeit) ab, sowie von dem oder den Gutachtern.

Jetzt möchte ich auchmal 'ne dumme Frage stellen - stell Dir mal folgendes Szenario vor:
  • Eine Frau wird während ihre Ehe permanent seiten ihres Ehemannes gedemütigt, sie nimmt sich vor, es ihm eines Tages heimzuzahlen. Eines Tages ist es schlimmer - sie hat die Nase voll, nimmt ein Messer und ersticht ihn. Sie wird verhaftet, wegen Mord angeklagt und verurteilt.
Würdest Du diese Frau auch als "Monster" bezeichnen?
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von jack000 »

Der Neandertaler » So 1. Mär 2015, 19:09 hat geschrieben:Hallo jack000.Das ist wiederum auch richtig. Aber ...
Erstens gibt es keine hundertprozentige Sicherheit
Das behauptet ja auch niemand.
Zweitens: ich bin davon überzeugt, daß, wenn die Resiozialisierung obtimal verläuft, sich auch also die Gutachter nicht irren, dann dürfte mit diesem Sytem die Sicherheit besser funktionieren, als mit einem Strafsytem, in welchem lediglich auf Strafe, bzw. Vergeltung-durch-psychisch (und physische)-Zerstörung, gesetzt wird.
Das ist richtig und die Resozialisierung muss das oberste Ziel sein, denn es geht um den Schutz der unbescholtenen Bevölkerung.

Aber es gibt 2 Gruppen, bei denen es nicht mehr der Gesellschaft zuzumuten ist, diese Gruppierungen noch unter sich zuzulassen:
1. Chronische Täter, bei denen sämtliche Versuche gescheitert sind einen anderen Weg als Gefängnis einzuleiten (Haftstrafen sind allerdings nur in einem begrenzten Zeitraum zu vertreten)
2. Psychisch kranke Täter (Da kann man es denen ja nicht mal vorwerfen, denn sie können und wissen es nicht anders). Diese auf die Bevölkerung wieder zuzulassen ist unter keinen Umständen vertretbar.

Ähnlich verfahren wir hier im Forum auch. Ein jeder darf hier mitschreiben und ist auch herzlich dazu eingeladen, aber es gibt auch Regeln die befolgt werden müssen um ein Diskussionsforum überhaupt am Leben zu erhalten.

Wer gegen diese Regeln verstößt erhält ja auch nicht sofort eine Sanktion, sondern:
1. Ermahnung (Ich selbst neige dazu vor offiziellen Ermahnungen auch noch Hinweise an die betreffenden User zu schreiben)
2. Verwarnung (Eine Sanktion, die Nachteile nach sich zieht aber bei der davon ausgegangen wird, dass eine Besserung eintritt (=Abschreckungseffekt), was in den meisten Fällen auch funktioniert
3. Kurze Sperren (1 Woche - 1 Monat) => Knast für User die ernsthafte Probleme mit den Forumsregeln haben
4. Lange Sperren (Über 1 Monat) => Werden selten angewendet, da mehrmonatige Sperren ein Verhalten voraussetzen welches eigentlich eine Dauersperre nach sich zieht, aber dennoch ein Funken Hoffnung auf Besserung besteht.
5. Dauersperre => Der User hat Verfehlungen begangen, die unter keinen Umständen noch tragbar sind und wird nie wieder hier im Forum legal erscheinen können

Natürlich gibt es da immer wieder Diskussionen, aber [MOD] - Das soll hier auch nicht das Thema sein es ist die Vorgehensweise mit der die User hier vor persönlichen Angriffen, Nazi-Propaganda, Spam, Beleidigungen, etc... geschützt werden.

=> Natürlich ist es nicht so, dass es möglich sei jegliche Verfehlungen auszuschließen, aber es ist eine erfolgreiche Methode für die unbescholtenen User hier sicher zu stellen das die Forumsregeln eingehalten werden und so ein sicheres Umfeld für politische Diskussionen geschaffen werden kann.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von ToughDaddy »

jack000 » So 1. Mär 2015, 11:52 hat geschrieben: Aber der Richter aus dem Artikel erwähnt:


=> Also muss es doch irgendeine Begrenzung geben (Er wird ja wohl wissen wovon er redet).
Nein, gibt keine Begrenzung. Kannst überall nachlesen. Vielleicht hat man ihn nur falsch zitiert und er meinte die zeitliche Begrenzung, wann das erste Mal eine Überprüfung stattfinden muss.
Oder er hat einfach mal Stuss geredet. Soll vorkommen.

http://politik-forum.eu/viewtopic.php?p ... 2#p2997252
Sicherungsverwahrung ist wieder ein anderes Thema.
Und das Strafrecht ist kein Opferschutzrecht.

http://politik-forum.eu/viewtopic.php?p ... 6#p2997986
Es gibt noch immer die Sicherungsverwahrung und die geschlossene.
Nicht mal ansatzweise mit dem Forum vergleichbar. Hier sind Sta, Polizei und Richter in einer Person. Was oft genug nach hinten losgeht.
Die Methode ist auch nicht erfolgreich, weil selbst unbescholtene User hier dranglauben müssen, während "Straftäter" hier oft genug ohne irgendwas davonkommen.
Also bitte nicht die Realität eines Rechtsstaates, der meistens funktioniert, wenn nicht gerade Geheimdienste oder Machtmenschen eingreifen funktioniert, mit dem Forum gleichsetzen.


@ZviBack
http://politik-forum.eu/viewtopic.php?p ... 4#p2997204
Bei Wahlkampf und Co wird selten mit einzelnen Stammtischen diskutiert. Und nur darum ging es.
Siehst, selbst Dir reichen Vermutungen, damit Du Dich aufregst.


@Weltregierung
http://politik-forum.eu/viewtopic.php?p ... 5#p2997315
Sehr genau. :thumbup:
http://politik-forum.eu/viewtopic.php?p ... 9#p2997769
Das Urteil kann man nicht oft genug verlinken.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo jack000.
jack000 hat geschrieben:Das ist richtig und die Resozialisierung muss das oberste Ziel sein, denn es geht um den Schutz der unbescholtenen Bevölkerung.
Also sind wir uns darin einig! OK!
jack000 hat geschrieben:1. Chronische Täter, bei denen sämtliche Versuche gescheitert sind einen anderen Weg als Gefängnis einzuleiten (Haftstrafen sind allerdings nur in einem begrenzten Zeitraum zu
vertreten)
Dies ist nicht ganz richtig! Richtig ist: die durchschnittliche Dauer einer lebenslangen Freiheitsstrafe beträgt etwa 20 Jahre. Aber wie es eben mit Statistiken und "durchschnittlich" ebenso ist, ... es ist eben der Durchschnitt ... eine statistische Größe.

Eine lebenslange Freiheitsstrafe bedeutet daher immer noch (trotz gefühlter zu-kurzer-Dauer):
  • einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit.
Ansonsten kämen jawohl Haftstrafen, wie ich sie geschildert habe (Klaus G., der sogenannten "Mittagsmörder") kaum zustande. Die 15 Jahre kommen daher, daß erstmals nach dieser Zeit ein Antrag auf Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung gestellt werden kann. Ob das Gericht dem entspricht, hängt nicht zuletzt vom Gutachten ab, unter Anderem davon, ob der Täter (nach derzeitigen Erkenntnissen) zukünftig für die Gesellschaft keine Gefahr mehr darstellt. (§ 57a StGB)
jack000 hat geschrieben:2. Psychisch kranke Täter ... Diese auf die Bevölkerung wieder zuzulassen ist unter keinen Umständen vertretbar.
Auch hierbei ünterliegst Du der irrigen Vorstellung, daß dies zeitlich begrenzt ist. Auch hier gelten inetwa die selben Vorraussetzungen zur Aussetzung der Strafe/Sicherungsverwahrung.

§ 66 (Unterbringung in der Sicherungsverwahrung) besagt, daß das Gericht neben der Strafe eine Sicherungsverwahrung anordnen kann.
  • (die Verfassungsmäßigkeit wurde 2004 sogar vom Bundesverfassungsgericht bestätigt - die Sicherungsverwahrung bedarf allerdings der gerichtlichen Vorankündung (die sogenannte "Schwere der Schuld"), diese kann also nicht nachträglich verhängt werden)
Der Erfolg der Therapie muß mindestens alle zwei Jahre geprüft werden. Es gibt sodann zwei Verfahren:
  • Besteht keine Gefahr, daß der Täter außerhalb des Vollzugs rechtswidrige Taten begehen wird, wird die weitere Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt und der Täter tritt in die sogenannte "Führungsaufsicht" ein.
    • (Die "Führungsaufsicht" beträgt tatsächlich maximal fünf Jahre.)
    Wird dies verneint - besteht also weiterhin Gefahr für die Bevölkerung und lehnt das Gericht daher die Aussetzung ab, läuft die Frist erneut an.

    Gleiches gilt, wenn während des Zeitraums ein Widerruf der Entscheidung (zur "Führungsaufsicht") erfolgt, auch dann gilt die Unterbringung in der Führungsaufsicht als erledigt - und die Frist beginnt erneut von vorn.
    Nach zehn Jahren kann die Unterbringung beendet werden, sofern keine weitere Gefahr besteht. Allerdings beginnt dann erneut für mindestens zwei Jahre die "Führungsaufsicht".
Aber grundsätzlich gilt auch hier:
  • eine angeordnete Sicherungsverwahrung gilt in der Regel (theoretisch) unbefristet! ... die Sicherungsverwahrung beträgt aber mindestens zwei Jahre.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von nichtkorrekt »

Zweiundvierzig » So 1. Mär 2015, 19:09 hat geschrieben:
Damit die bösen Buben ihre Lektion fürs nächste Mal lernen, was?
Nein, manche Taten verdienen schlichtweg den Tod. Jeder Versuch einer Resozialisierung erscheint da zynisch gegenüber den Angehörigen der Opfern und der Gesellschaft insgesamt, z.B. der Mord an der Schwangeren in Berlin. Manche Menschen sind zu gefährlich um am Leben gelassen zu werden. Schonmal bedacht, dass Schwerstverbrecher auch Gefängniswärter und weniger bösartigen Häftlingen großes Leid zufügen können?
Zuletzt geändert von nichtkorrekt am Sonntag 1. März 2015, 21:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von jack000 »

nichtkorrekt » So 1. Mär 2015, 21:23 hat geschrieben:
Nein, manche Taten verdienen schlichtweg den Tod. Jeder Versuch einer Resozialisierung erscheint da zynisch gegenüber den Angehörigen der Opfern und der Gesellschaft insgesamt, z.B. der Mord an der Schwangeren in Berlin. Manche Menschen sind zu gefährlich um am Leben gelassen zu werden. Schonmal bedacht, dass Schwerstverbrecher auch Gefängniswärter und weniger bösartigen Häftlingen großes Leid zufügen können?
Das Leben eines Straftäters wird in Deutschland nie wieder stattfinden und das ist gut so. Solange aber durch Sicherungsverwahrung sicher gestellt wird, dass die Bevölkerung nicht mehr gefährdet ist, reicht das völlig aus!
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Weltregierung » So 1. Mär 2015, 13:14 hat geschrieben:
Seltsame Frage. Es geht beim Strafvollzug nicht um Rache.
Es geht aber um Buße und Sühne.
Mit Rache hat das nichts zu tun, das jemand für seine Taten sühnen und büßen muss.

Aber Verpeilte können das eh nicht verstehen.


Die Lebenslange Haftstrafe wird dann erteilt wenn jemand früher eigentlich mit dem Tod bestraft wurde. Die Todesstrafe gibt es nicht mehr, also gibt es nun Lebenlänglich. Und das ist gut so.
Makumba

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

frems » Sa 28. Feb 2015, 19:06 hat geschrieben: Während immer gerne eine "Kuscheljustiz" beklagt wird, selbst wenn Strafen zunehmend "härter" werden, so scheint es wenige zu geben, die sich für die Abschaffung der lebenslangen Haftstrafe einsetzen. Wie steht Ihr dazu? Sieht Ihr es wie der Bundesrichter Fischer (zweiter Link)? Oder widersprecht Ihr seinen Forderungen?
Fischer quasselt vergeistigt über Themen wie blutdürstige Menschen, die nichts lieber wollen als Rache zu hemen, und deswegen sollte man Menschen, die andere bei lebendigem Leib mit Benzin Übergießen und anzünden, anderen die Augen ausstechen oder wieder andere ihr ganzes Leben lang in einem Keller halten und foltern mit Milde und Nachsicht begegnen,

blablabla :)

Zum Glück gibt es dem gegenüber auch noch Richter die sich einmal in die Opfer hineinfühlen können, und in denen dann gerechter und göttlicher Zorn auflodert und angemessene Strafen verhängen.


Sorry, aber den Fischer sollte man einfach mal zum Mond schiessen.

Oder von der Cosa Nostra erst foltern und dann bei lebendigem Leib an Schweine verfüttern lassen. Seine Mörder würde ich dann 3 Jahre in den Knast stecken. UNd wen sie wieder raus sind können sie erstmal Party machen. Yeah.
Zuletzt geändert von Makumba am Sonntag 1. März 2015, 21:40, insgesamt 1-mal geändert.
Makumba

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Der Neandertaler » So 1. Mär 2015, 12:37 hat geschrieben: Wenn also etwa ein Langzeit-Inhaftierter nach, sagen wir mal: 15 Jahre vor einem Regal mit Handys oder sonstigem Shnickschnack steht, den es zum Zeitpunkt seiner Verurteilung noch gar nicht gab ... er also damit wenig bis nichts anfangen kann, ... was soll er also anderes, als Frust aufbauen?
  • ... vielleicht sehnt er sich sogar nach seiner kleinen, eingeschloßenen aber versorgten Welt des Strafvollzuges zurück.
mir kommen die tränen ob deiner apokalyptischen Vision :)
Zweiundvierzig

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zweiundvierzig »

nichtkorrekt » So 1. Mär 2015, 22:23 hat geschrieben:
Nein, manche Taten verdienen schlichtweg den Tod. Jeder Versuch einer Resozialisierung erscheint da zynisch gegenüber den Angehörigen der Opfern und der Gesellschaft insgesamt, z.B. der Mord an der Schwangeren in Berlin. Manche Menschen sind zu gefährlich um am Leben gelassen zu werden. Schonmal bedacht, dass Schwerstverbrecher auch Gefängniswärter und weniger bösartigen Häftlingen großes Leid zufügen können?
1. Wird hier auf die Vergeltung als hauptsächliche (gar alleinige?) Funktion von Strafen abgestellt, und 2. wird die Strafe, die an rechtswidrige Handlungen anknüpft, mit der Maßregel, die an den Straftäter selbst bzw. an dessen Gefährlichkeitsprognose anknüpft, verknüpft. Diese Ansicht ist weder grundgesetzkonform noch entspricht sie dem internationalen Stand der Theorie eines modernen und liberalen Strafrechts. Geistiges Mittelalter.
Zweiundvierzig

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zweiundvierzig »

Makumba » So 1. Mär 2015, 22:37 hat geschrieben:
blablabla :)

Zum Glück gibt es dem gegenüber auch noch Richter die sich einmal in die Opfer hineinfühlen können, und in denen dann gerechter und göttlicher Zorn auflodert und angemessene Strafen verhängen.
Logik lodert nicht, das tun die Flammen der Gefühle - und verbrennen dabei oftmals alles, was mit ihnen in Berührung kommt.
Makumba

Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Zweiundvierzig » So 1. Mär 2015, 21:45 hat geschrieben: 1. Wird hier auf die Vergeltung als hauptsächliche (gar alleinige?) Funktion von Strafen abgestellt, und 2. wird die Strafe, die an rechtswidrige Handlungen anknüpft, mit der Maßregel, die an den Straftäter selbst bzw. an dessen Gefährlichkeitsprognose anknüpft, verknüpft. Diese Ansicht ist weder grundgesetzkonform noch entspricht sie dem internationalen Stand der Theorie eines modernen und liberalen Strafrechts. Geistiges Mittelalter.
Das Problem ist einfach, das Menschen wie Du keine Ahnung haben was bei solchen Schweinen zieht und was nicht. denen ist das doch scheißegal, was du für Visionen hast, wenn du dir einen reingezogen hast.

Das liberale Strafrecht hat uns in der BRD 100% mehr Gewalttaten beschert seit 1980.


Klar, Dir ist das egal. denn dir hat ja zum Beispiel auch noch keiner die Zähne eingeschlagen.
(und ich rede hier nichtmal von "mit benzin übergießen" oder sonstiges)

Mir übrigens auch nicht, aber ich kann mir im Gegensatz zu dir vorstellen, das so eine Aktion dir ein gute Zeit deines Lebens kaputtmachen kann.

Warum sollte also ein Gewalttäter nicht angemessen bestraft werden?



Von brutalen und grausamen Mördern ganz zu schweigen.


Noch haben nämlich nicht alle Menschen ob eines ausgedehnten Rauschmittelmißbrauchs irgendwelche Wahnvorstellungen entwickelt.

Einfach mal den gesunden Menschenverstand einschalten.
Zuletzt geändert von Makumba am Sonntag 1. März 2015, 21:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Zweiundvierzig » So 1. Mär 2015, 21:48 hat geschrieben: Logik lodert nicht, das tun die Flammen der Gefühle - und verbrennen dabei oftmals alles, was mit ihnen in Berührung kommt.
Auge um Auge, Zahn um Zahn ist übrigens auch Logisch.

Mit kommen deine Fantastereien ziemlich unlogisch vor.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Makumba.
Makumba hat geschrieben:mir kommen die tränen ob deiner apokalyptischen Vision :)
Wenn Du so nah am Wasser gebaut hast ...
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Makumba »

Der Neandertaler » So 1. Mär 2015, 21:55 hat geschrieben:Hallo Makumba.Wenn Du so nah am Wasser gebaut hast ...
Nicht ganz. Nur die Story, WARUM der Mensch aus deinem Beispiel LANGZEITINHAFTIERT war, hast Du wohl weggelassen.

Stellen wir uns einfach mal vor die Story sähe so aus:

Wenn also der Täter, der die Schwangere in Berlin zuerst mit Messerstichen traktierte und mehrfach in den Unterleib stach, ihr schwere Verletzungen an den Händen zufügte als sie sich verzweifelt verteidigte, sie danach mit Benzin übergoss, anzündete und zusah wie sie noch brennend versuchte wegzulaufen,

... dann nach 15 Jahre vor einem Regal mit Handys oder sonstigem Shnickschnack steht, den es zum Zeitpunkt seiner Verurteilung noch gar nicht gab ... er also damit wenig bis nichts anfangen kann, ... was soll er also anderes, als Frust aufbauen?


kommt dir deine kack-story nicht ein bissel seltsam vor?
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Zweiundvierzig »

Makumba » So 1. Mär 2015, 22:55 hat geschrieben:
Auge um Auge, Zahn um Zahn ist übrigens auch Logisch.

Mit kommen deine Fantastereien ziemlich unlogisch vor.
Da ist auch schon die Talion, und mit ihr wird implizit der staatliche Strafanspruch und abgeschafft und damit das Gewaltmonopol angegriffen.

Was wird wohl als nächstes an Mistgabel-Argumenten gereicht? Ich bin gespannt.



PS: Auf eine rechtsphilosophische Diskussion, die geltende Standards des modernen Strafrechts missachtet, lasse ich mich nicht ein. Wenn du also aus dem Mund schäumen willst, wirst du dich höchstens mit Spott meinerseits begnügen müssen.
Zuletzt geändert von Zweiundvierzig am Sonntag 1. März 2015, 22:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafrecht: "Lebenslänglich" abschaffen?

Beitrag von Weltregierung »

Makumba » So 1. Mär 2015, 21:29 hat geschrieben:
Es geht aber um Buße und Sühne.
Nein, geht es nicht. Ich habe den entsprechenden Paragraphen bereits verlinkt. Lesen musst Du ihn alleine.
Makumba » So 1. Mär 2015, 21:29 hat geschrieben: Mit Rache hat das nichts zu tun, das jemand für seine Taten sühnen und büßen muss.
Natürlich hat das mit Rache zu tun. Womit denn sonst?

Makumba » So 1. Mär 2015, 21:29 hat geschrieben: Die Lebenslange Haftstrafe wird dann erteilt wenn jemand früher eigentlich mit dem Tod bestraft wurde. Die Todesstrafe gibt es nicht mehr, also gibt es nun Lebenlänglich. Und das ist gut so.
Und eine lebenslange Freiheitsstrafe bedeutet nicht zwingend, den Rest seines Lebens hinter Gittern zu verbringen. Und das ist auch gut so. Nicht wahr? :)
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