Vor ein paar Monaten habe ich dieses Thema bereits einmal ansatzweise im offenen Forum diskutiuert bzw. versucht zu diskutieren.
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=23&t=47409
Weil mir gerade so speiübel ist...
Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/027/1802761.pdf
12. Warum wird in der vorliegenden Verordnung keine konkrete Auszahlungsquote für Geldgewinnspielgeräte festgelegt, sondern nur eine indirekte Quote durch Festlegung des zu verbleibenden Kasseninhaltes ohne konkrete Zeitraumdefinierung?
Auszahlungsquote:Eine Auszahlungsquote, also ein festgelegtes Verhältnis zwischen den erzielten Gewinnen und den Einsätzen, ist nach Ansicht der Bundesregierung weniger geeignet für den Spielerschutz als der in der Spielverordnung vorgegebene durchschnittliche Verlust pro Stunde, also der verbleibende Kasseninhalt. Für die Begrenzung von Verlusten und Gewinnen und damit den Spielerschutz sind primär entscheidend die in der Spielverordnung vorgegebenen Grenzen des Spieleinsatzes sowie der Gewinne und Verluste.
- Der Spielverlauf wird durch einen wirklichen Zufallsgenerator gesteuert
Beispiel: Geldspielgerät in einem staatlichen Casino
- "Systemfehler", die ich auch unter http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=23&t=47409 angesprochen habe, gehen somit zu
Lasten der Aufsteller
Kasseninhalt(Pflicht):
- Der Spielverlauf erfolgt reaktiv.
Es besteht eine Abhängigkeit zwischen dem Spielverlauf und der Entscheidung des Spielers, einen Gewinn mitzunehmen oder ihn
weiter zu riskieren! Der fragliche Vorteil liegt darin, dass die Spieler garantiert einen gewissen Gewinn mitnehmen werden.
Irgendwann! Irgendwie! Weil nicht weiter definiert(ohne Konkrete Zeitraumdefinierung)!
Kasseninhalt(Kür)
Da in der Spielverordnung nur der Kassenverbleib ohne weitere Einschränkungen geregelt ist, wird der Passus seit 2006 (von allen 3 Herstellern) z.B. zusätzlich genutzt:
- um Spielerschutzregelungen zu umgehen
Beispiel: Die Geldspielgeräte legen nach einer Stunde Spielzeit eine 5 minütige Pause ein. Diese Pause soll dem Spieler
sowas wie eine Zwangsabkühlung ermöglichen, damit er das Spiel so unter Umständen früher abbricht(als er es ohne Pause
machen würde). Tatsächlich aber werden "Gewinnphasen" gezielt kurz vor die Pause gelegt, um den Spieler so über die
Pause hinweg an das Gerät zu binden.
- um das Suchtpotential zu erhöhen
Beispiel: Die Kontrollillusion bei der persönlichen Einflussnahme des Spielers, die schon bei fair laufenden Geldspielgeräten in
Casinos ein großes Problem darstellt, wird bei den Geldspielgeräten extrem verstärkt.
- um das System so einzurichten, dass (die in meiner ersten Diskussion reklamierten) Systemfehler die nachfolgenden ehrlichen
Spieler belasten.
- um die Spieler über all die genannten Punkte hinweg zu täuschen und ihnen vorzugaukeln, dass die Geldspielgeräte genau so wie
in den staatlichen Casinos funktionieren.
Die besagte Antwort der Bundesregierung erfolgte vor ca. einem Monat. Und man sucht noch immer nach einem plausiblen Grund, weshalb es so viele zusätzliche Spielsüchtige seit der Spielverordnung 2006 gibt.
Dazu eine, wie ich finde interessante Diskussion mit/in dem Forum von Frau Füchtenschnieder, einer anerkannten und mehrfach ausgezeichneten Suchtexpertin. http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=23&t=47409
Man beachte besonders die erste Äusserung von Frau Füchtenschnieder "Es ist natürlich bekannt, dass die Automaten programmiert sind, um Glücksspielende möglichst lange vor der Maschine zu halten. " und den folgenden Verlauf der Diskussion.
Ist es ok, dass die Bundesregierung etwas mit Spielerschutz begründet, was aber tatsächlich und nachweislich zur Erreichung des Gegenteils, nämlich zur Förderung der Spielsucht, eingesetzt wird? Wieso sollte man in diesem Vorgang etwas anderes sehen als ein Komplott und einen großangelegten Täuschungsversuch?
Ich würde mich über Feedback freuen!