Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäckern

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bakunicus
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von bakunicus »

3x schwarzer Kater » Mo 1. Dez 2014, 23:35 hat geschrieben:
Wir waren gerade bei der Vermögensteuer
wo ist der unterschied ?
meines wissens werden auch kapitalerträge aus vermietung nur mit 25% besteuert ...

wesentlich geringer als einkommensteuer in der gleichen liga ....
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Blickwinkel
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von Blickwinkel »

bakunicus » Mo 1. Dez 2014, 23:38 hat geschrieben:
wo ist der unterschied ?
meines wissens werden auch kapitalerträge aus vermietung nur mit 25% besteuert ...

wesentlich geringer als einkommensteuer in der gleichen liga ....
Dafür sind deine Mieten einkommenssteuerpflichtig und im Endeffekt ist es dann genauso wie bei jemanden, der arbeitet. Warum sollte ein Vermieter mehr zahlen wie ein AN?
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bakunicus
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von bakunicus »

Blickwinkel » Mo 1. Dez 2014, 23:42 hat geschrieben:
Dafür sind deine Mieten einkommenssteuerpflichtig und im Endeffekt ist es dann genauso wie bei jemanden, der arbeitet. Warum sollte ein Vermieter mehr zahlen wie ein AN?
warum sollte er weniger zahlen müßen ?

das ist die reale frage ....
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Blickwinkel
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von Blickwinkel »

bakunicus » Mo 1. Dez 2014, 23:43 hat geschrieben:
warum sollte er weniger zahlen müßen ?

das ist die reale frage ....
Er zahlt doch nicht weniger, er zahlt genauso viel. Gleichheitsgrundsatz! Sein Einkommen aus Vermietung und Verpachtung wird versteuert und was er am Ende rauskriegt, kann er anlegen und zahlt dann die Abgeltungssteuer darauf, wie jemand, der sein Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit erwirtschaftet hat und sein Geld genauso anlegt.
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von FelixKrull »

Blickwinkel » Mo 1. Dez 2014, 22:28 hat geschrieben:
Tja, warum könnte eine hohe Erbschaftssteuer vermieden werden von der Politik, bei zig Klein- und mittelständischen Unternehmen, die vom Inhaber bzw. dessen Familie geführt wird? Überleg mal ganz scharf.
Das ist nicht so einfach, als man es annimmt.

bei kleinen Unternehmungen hat alles seine Berechtigungen, aber ich schrieb schon vor 6 oder 7 Seiten im Thread, dass die Nachkommen bzw. Erben nicht automatisch befähigt sind, eine Firma zu führen.

Was für mich klar ist, dass die Arbeitsplätze erhalten werden müssen, aber ob dies durch eine niedrige Steuer gewährleistet wird, bezweifel ich sehr.

Vielmehr ist es wichtig, dass der Erbe eine entsprechende Qualifikation besitzt und den Willen - Ehrgeiz besitzt eine Unternehmung fortzuführen und da hackt es oft…

ich könnte einige Beispiele nennen, wie z.b. einen Zeitungsverlag zu Grunde geht, weil die Erben (vier Kinder) letztendlich keine Lust haben eine Zeitung zu verlegen… und nur Kohle abgreifen. Die Zeitung existiert noch, aber hauptsächlich durch die leitende Mitarbeiter, denn die Erben, haben bis auf einen absolut keine Ahnung vom Zeitungsgeschäft und der eine musste sich hart ersteinmal die Grundlangen beibringen lassen… ich bin gespannt, ob die Tageszeitung überleben wird.

ein weiteres Beispiel ist z.b. BEKA (Schnellkochtöpfe) ursprünglich eine urschwäbische Firma… (Erbe wäre Hubert Kah gewesen (Sternenhimmel)) würde aber an einer belgischen Firma verkauft… und der schwäbische Standort plattgemacht)…

d.h. man weiss es nie, wie sich die Erben bzw. zukünftige Erben entwickeln und deshalb ist es fatal anzunehmen, dass Erben per se die Fähigkeit besitzen, eine Firma zu leiten.
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von bakunicus »

Blickwinkel » Mo 1. Dez 2014, 23:46 hat geschrieben:
Er zahlt doch nicht weniger, er zahlt genauso viel. Gleichheitsgrundsatz! Sein Einkommen aus Vermietung und Verpachtung wird versteuert und was er am Ende rauskriegt, kann er anlegen und zahlt dann die Abgeltungssteuer darauf, wie jemand, der sein Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit erwirtschaftet hat und sein Geld genauso anlegt.
das tut er nicht ...
das ist eine lüge ....
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von Blickwinkel »

bakunicus » Mo 1. Dez 2014, 23:48 hat geschrieben:
das tut er nicht ...
das ist eine lüge ....
Wie bitte? Ein Vermieter muss sein Einkommen versteuern bzw. wird das bei den meisten Vermietern on top auf das restliche Einkommen gerechnet.
Nichts ist in der Regel unsozialer als der sogenannte Wohlfahrtsstaat, der die menschliche Verantwortung erschlaffen und die individuelle Leistung absinken läßt. (Ludwig Erhard)
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Beitrag von FelixKrull »

Blickwinkel » Mo 1. Dez 2014, 22:35 hat geschrieben: Ja und was beweist uns das? Gar nichts. :)
das war eine Antwort auf:
Blickwinkel » Mo 1. Dez 2014, 22:14 hat geschrieben:
Mach doch einfach mal keine ESt, dann siehst was als nächstes passiert und dann sprechen wir uns wieder. :)
Da haste einfach nur Pech gehabt, weil ich die Einkommensteuererklärung tatsächlich nicht gemacht habe.
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von bakunicus »

Blickwinkel » Mo 1. Dez 2014, 23:51 hat geschrieben:
Wie bitte? Ein Vermieter muss sein Einkommen versteuern bzw. wird das bei den meisten Vermietern on top auf das restliche Einkommen gerechnet.
ja ... auch der vermieter muß sein einkommen aus mietrenditen versteuern.
aber nicht zum gleichen satz wie der angestellte ...
und schon gar nicht wenn das ganze über der beitragsbemessungsgrenze liegt ....

das ist real ...
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Beitrag von FelixKrull »

Blickwinkel » Mo 1. Dez 2014, 22:42 hat geschrieben:
Dafür sind deine Mieten einkommenssteuerpflichtig und im Endeffekt ist es dann genauso wie bei jemanden, der arbeitet. Warum sollte ein Vermieter mehr zahlen wie ein AN?
Er zahlt nicht mehr, sondern weniger.
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von FelixKrull »

bakunicus » Mo 1. Dez 2014, 22:54 hat geschrieben:
ja ... auch der vermieter muß sein einkommen aus mietrenditen versteuern.
aber nicht zum gleichen satz wie der angestellte ...
und schon gar nicht wenn das ganze über der beitragsbemessungsgrenze liegt ....

das ist real ...
Kapitalerträge sind unabhängig von der Beitragsbemessungsgrenze.
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von Realist2014 »

bakunicus » Mo 1. Dez 2014, 22:10 hat geschrieben:
ja ...
das will ich.
eine rente die funktioniert weil alle anteilig einzahlen.

das finde ich gut ... :)

du findest die Kopfpauschale in Abhängigkeit vom ALTER und UN-abhängig vom Einkommen in der GKV gut...

interessant...

übrigens ist bezüglich der RV in der Schweiz nur ein KLEINER Prozentsatz "unbegrenzt" für die RV....
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

bakunicus » Mo 1. Dez 2014, 22:38 hat geschrieben:
wo ist der unterschied ?
meines wissens werden auch kapitalerträge aus vermietung nur mit 25% besteuert ...

wesentlich geringer als einkommensteuer in der gleichen liga ....
Vermögensteuer ist eine Steuer auf die Substanz, also den Wert der Immobilie, nicht auf den Ertrag daraus.
Erträge aus Vermietung werden mit dem persönlichen Einkommrnsteuersatz versteuert.
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von bakunicus »

FelixKrull » Mo 1. Dez 2014, 23:56 hat geschrieben: Kapitalerträge sind unabhängig von der Beitragsbemessungsgrenze.
mhh ...
das ist mir neu ...

was zu belegen wäre ....
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von bakunicus »

3x schwarzer Kater » Mo 1. Dez 2014, 23:57 hat geschrieben:
Vermögensteuer ist eine Steuer auf die Substanz, also den Wert der Immobilie, nicht auf den Ertrag daraus.
Erträge aus Vermietung werden mit dem persönlichen Einkommrnsteuersatz versteuert.
es gibt keine vermögenssteuer mehr in deutschland
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von bakunicus »

Realist2014 » Mo 1. Dez 2014, 23:57 hat geschrieben:

du findest die Kopfpauschale in Abhängigkeit vom ALTER und UN-abhängig vom Einkommen in der GKV gut...

interessant...

übrigens ist bezüglich der RV in der Schweiz nur ein KLEINER Prozentsatz "unbegrenzt" für die RV....
hab ich das irgendwo gesagt ?
nein ... das legst du mir nur stinkend in den mund.
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von Realist2014 »

FelixKrull » Mo 1. Dez 2014, 22:18 hat geschrieben: zu a) "bis zu 33%)

ich bekomme regelmässige Angebote… Druckkosten ab 0.05 € bei einer Auflage von 50000.

"bis zu" sagt nichts aus. Es ist ja wohl klar, dass jeder Unternehmer bestrebt ist sich vor der Steuer kleinrechnet. (ausser börsennotierte Unternehmungen)

Und alles ist legal. Firmenwagen werden geleast… Händyverträge werden (min.) zur Hälfte angerechnet. u.s.w. u.s.f.

ich habe erst vor wenigen Wochen eine "Info" von der Handwerkskammer erhalten, dass der selbstständige Handwerker völlig arm ist. denn von dem Durchschnittsstundensatz von 35€ würden nur 2,5€ für den armen Cheffe bleiben.

Wenn das so wäre, würde ich die Unternehmung dicht machen.

zu b)

wir reden hier schon seit etlichen Seiten über Kapitalerträge. siehe auch die Beiträge von Tom Bombadill. auch er schrieb von Erben und Erbschaften.

zu c)

Ich habe natürlich einfache Beispiele genannt, da es sonst viel zu kompliziert wird. angefangen von Immobilien, die steuerfrei vererbt werden können und habe das Erben von Firmen ausgenommen.

Wenn jemand eine Firma erbt, so wird er keine Angst haben zu müssen, durch die Steuer erdrückt zu werden. eigentlich ist das zu recht so, bei kleinen Firmen, wenn der Sohn oder die Tochter mitarbeitet…

…bei grössere Firmen sollte der Erbe zur Kasse gebeten werden, um die Firma nicht zu schädigen, nicht kurzfristig, sondern langfristig… oder nach alternativen gesucht werden…


da gibt es nichts "kleinzurechnen"

und es ist völlig egal- ob Firmenwagen "geleast" oder "abgeschrieben" werden- es ist AUFWAND
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von FelixKrull »

bakunicus » Mo 1. Dez 2014, 22:58 hat geschrieben:
mhh ...
das ist mir neu ...

was zu belegen wäre ....
Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine max. Obergrenze, die relevant für die Lohnsteuer, Sozialversicherungbeiträge u.s.w. u.s.f. ist…

Erträge aus unselbstständige Arbeit, wie z.b. Mieteinkünfte unterliegen diese nicht.
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

bakunicus » Mo 1. Dez 2014, 22:59 hat geschrieben:
es gibt keine vermögenssteuer mehr in deutschland
Ich weiß. Du hast sie wieder ins Spiel gebracht.
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von Realist2014 »

bakunicus » Mo 1. Dez 2014, 23:00 hat geschrieben:
hab ich das irgendwo gesagt ?
nein .
.. das legst du mir nur stinkend in den mund.

DOCH

blätter mal zurück.... :D
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von Blickwinkel »

FelixKrull » Mo 1. Dez 2014, 23:48 hat geschrieben: Das ist nicht so einfach, als man es annimmt.

bei kleinen Unternehmungen hat alles seine Berechtigungen, aber ich schrieb schon vor 6 oder 7 Seiten im Thread, dass die Nachkommen bzw. Erben nicht automatisch befähigt sind, eine Firma zu führen.
Das ist eine persönliche Sache und ansich schon Strafe genug für die Unternehmensfamilie.
Was für mich klar ist, dass die Arbeitsplätze erhalten werden müssen, aber ob dies durch eine niedrige Steuer gewährleistet wird, bezweifel ich sehr.
Doch, weil die Steuer entrichtet werden muss, also wenn ein Unternehmen gar nicht die liquiden Mittel dafür hat, muss es wohl einen Teil seiner Anlagen verkaufen, eine krasse Wertminderung für das Unternehmen. Würde man jetzt eine unterschiedliche Besteuerung von unterschiedlichen Vermögensgegenständen im Unternehmen bei der Erbschaftssteuer machen, dann wäre die Gefahr da, dass das BVerfG das einkassiert, wie bei der Vermögenssteuer, bei der genau die unterschiedliche Besteuerung von Vermögen der Grund für den Einspruch aus Karlsruhe war.

Genau deswegen will man die Erbschaftssteuer gering halten, damit die Unternehmen das noch stemmen können oder etwas verkaufen zu müssen.
Vielmehr ist es wichtig, dass der Erbe eine entsprechende Qualifikation besitzt und den Willen - Ehrgeiz besitzt eine Unternehmung fortzuführen und da hackt es oft…
Da kann aber die Politik nichts dran ändern.
ich könnte einige Beispiele nennen, wie z.b. einen Zeitungsverlag zu Grunde geht, weil die Erben (vier Kinder) letztendlich keine Lust haben eine Zeitung zu verlegen… und nur Kohle abgreifen. Die Zeitung existiert noch, aber hauptsächlich durch die leitende Mitarbeiter, denn die Erben, haben bis auf einen absolut keine Ahnung vom Zeitungsgeschäft und der eine musste sich hart ersteinmal die Grundlangen beibringen lassen… ich bin gespannt, ob die Tageszeitung überleben wird.
Ich kenne auch solche Negativ-Beispiele, allerdings ist das für mich noch mehr Grund, die Guten zu stützen, die den Betrieb weiterführen wollen. Faule Äpfel findest du überall.
ein weiteres Beispiel ist z.b. BEKA (Schnellkochtöpfe) ursprünglich eine urschwäbische Firma… (Erbe wäre Hubert Kah gewesen (Sternenhimmel)) würde aber an einer belgischen Firma verkauft… und der schwäbische Standort plattgemacht)…

d.h. man weiss es nie, wie sich die Erben bzw. zukünftige Erben entwickeln und deshalb ist es fatal anzunehmen, dass Erben per se die Fähigkeit besitzen, eine Firma zu leiten.
Das habe ich nicht behauptet, allerdings kenne ich Menschen, die das Erbe ihrer Familie würdig fortführen. Man nicht in jede Familie schauen, aber häng dich nicht an den Negativbeispielen auf, auch wenn die einem markant in Erinnerung bleiben.
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von Realist2014 »

FelixKrull » Mo 1. Dez 2014, 23:01 hat geschrieben: Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine max. Obergrenze, die relevant für die Lohnsteuer, Sozialversicherungbeiträge u.s.w. u.s.f. ist…

Erträge aus unselbstständige Arbeit, wie z.b. Mieteinkünfte unterliegen diese nicht.

logisch

wie auch

das ist für ArbeitNEHMER
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von bakunicus »

Realist2014 » Di 2. Dez 2014, 00:02 hat geschrieben:

DOCH

blätter mal zurück.... :D
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

FelixKrull » Mo 1. Dez 2014, 23:01 hat geschrieben: Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine max. Obergrenze, die relevant für die Lohnsteuer, Sozialversicherungbeiträge u.s.w. u.s.f. ist…

t.
Mit Steuern hat die überhaupt nichts zu tun.
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von Realist2014 »

FelixKrull » Mo 1. Dez 2014, 22:55 hat geschrieben: Er zahlt nicht mehr, sondern weniger.

er zahlt gemäß seines gesamten zu versteuernden Einkommens...


alle Einkunftsarten...

summiert...
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von Blickwinkel »

FelixKrull » Mo 1. Dez 2014, 23:53 hat geschrieben: das war eine Antwort auf:


Da haste einfach nur Pech gehabt, weil ich die Einkommensteuererklärung tatsächlich nicht gemacht habe.
Ok, habe ich verstanden, aber was wolltest du damit noch mal begründen?
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von Peddargh »

Blickwinkel » Mo 1. Dez 2014, 22:46 hat geschrieben:
Er zahlt doch nicht weniger, er zahlt genauso viel. Gleichheitsgrundsatz! Sein Einkommen aus Vermietung und Verpachtung wird versteuert und was er am Ende rauskriegt, kann er anlegen und zahlt dann die Abgeltungssteuer darauf, wie jemand, der sein Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit erwirtschaftet hat und sein Geld genauso anlegt.
Gleichheitsgrundsatz?
Was fängt ein Tüp wie du eigentlich mit dem Begriff "Beitragsbemessungsgrenze" an?
Um nur ein schnödes Wort aus dem "Gerechtigkeitskanon", der mafiösen Stukturen zu nennen,
den du für einen segensreichen Kapitalismus hälst.

Knappe zehn Prozent der Bevölkerung erhalten soziale Leistungen.
0,23% der reinen ALGII-Bezieher können als die faulen Arbeitsverweigerer gewertet werden,
für die die Strafe ALGII als angemessen betrachtet werden kann.
Und auch da ist der Reigen der Strafe nicht zu Ende.
Man entzieht, bei Unwohlverhalten, gar das Existenzminimum.
Während man, und das ist zu betonen, Steuerbetrüger als intelligent,
sowie als Leistungsträger feiert.
In einem Land, dass wegen seiner tumben Lethargie keinerlei Revolutionen fürchten braucht,
alles mit sich machen läßt, und nur durch den finalen Kollaps der Steuerzahler,
den Zusammenbruch zu erwarten hätte, wenn man davon nicht furch Kriege ablenken könnte.

Da will man den Gesellschaftsvertrag, gegeben durch Personalausweis doch kündigen.
Muß aber feststellen, dass der vor Jahrhunderten bereits einseitig gekündigt wurde.
Man aber doch "Personal" geblieben ist.
Verstehst du die Doppeldeutigkeit?
Und das fatale daran?
Ja?
Zuletzt geändert von Peddargh am Montag 1. Dezember 2014, 23:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von bakunicus »

FelixKrull » Di 2. Dez 2014, 00:01 hat geschrieben: Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine max. Obergrenze, die relevant für die Lohnsteuer, Sozialversicherungbeiträge u.s.w. u.s.f. ist…

Erträge aus unselbstständige Arbeit, wie z.b. Mieteinkünfte unterliegen diese nicht.
ich glaube dir das mal ohne prüfung ...

nur dass vermietung unselbstständig ist ... das nicht. ;)
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von bakunicus »

3x schwarzer Kater » Di 2. Dez 2014, 00:02 hat geschrieben:
Ich weiß. Du hast sie wieder ins Spiel gebracht.
... in einem nebensatz.
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von Blickwinkel »

bakunicus » Mo 1. Dez 2014, 23:54 hat geschrieben:
ja ... auch der vermieter muß sein einkommen aus mietrenditen versteuern.
aber nicht zum gleichen satz wie der angestellte ...
Doch, da wird kein Unterschied gemacht. Einnahmen aus Mieten und Verpachtung sind zu versteuern. Der hat auch nicht höhere Freibeträge oder irgendwelche Sonderregeln, ausser beim Absetzen von Renovierungskosten.
und schon gar nicht wenn das ganze über der beitragsbemessungsgrenze liegt ....

das ist real ...
Nö, das ist egal, weil die BBG keine Rolle für die Einkommensteuer spielt.
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Beitrag von Peddargh »

FelixKrull » Mo 1. Dez 2014, 23:01 hat geschrieben: Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine max. Obergrenze, die relevant für die Lohnsteuer, Sozialversicherungbeiträge u.s.w. u.s.f. ist…

Erträge aus unselbstständige Arbeit, wie z.b. Mieteinkünfte unterliegen diese nicht.
Interessant nicht?
Ohne darauf abheben zu wollen, was unter dieses u.s.w. u.s.f. noch so fällt!
Ab einem Jahressalär von umme 80.000 ist Schulz mit Gleichheitsgrundsatz,
mit starke Schultern schultern viel...
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von jorikke »

FelixKrull » Mo 1. Dez 2014, 22:48 hat geschrieben: Das ist nicht so einfach, als man es annimmt.

bei kleinen Unternehmungen hat alles seine Berechtigungen, aber ich schrieb schon vor 6 oder 7 Seiten im Thread, dass die Nachkommen bzw. Erben nicht automatisch befähigt sind, eine Firma zu führen.

Was für mich klar ist, dass die Arbeitsplätze erhalten werden müssen, aber ob dies durch eine niedrige Steuer gewährleistet wird, bezweifel ich sehr.

Vielmehr ist es wichtig, dass der Erbe eine entsprechende Qualifikation besitzt und den Willen - Ehrgeiz besitzt eine Unternehmung fortzuführen und da hackt es oft…

ich könnte einige Beispiele nennen, wie z.b. einen Zeitungsverlag zu Grunde geht, weil die Erben (vier Kinder) letztendlich keine Lust haben eine Zeitung zu verlegen… und nur Kohle abgreifen. Die Zeitung existiert noch, aber hauptsächlich durch die leitende Mitarbeiter, denn die Erben, haben bis auf einen absolut keine Ahnung vom Zeitungsgeschäft und der eine musste sich hart ersteinmal die Grundlangen beibringen lassen… ich bin gespannt, ob die Tageszeitung überleben wird.

ein weiteres Beispiel ist z.b. BEKA (Schnellkochtöpfe) ursprünglich eine urschwäbische Firma… (Erbe wäre Hubert Kah gewesen (Sternenhimmel)) würde aber an einer belgischen Firma verkauft… und der schwäbische Standort plattgemacht)…

d.h. man weiss es nie, wie sich die Erben bzw. zukünftige Erben entwickeln und deshalb ist es fatal anzunehmen, dass Erben per se die Fähigkeit besitzen, eine Firma zu leiten.
Ich kenne die Fa. recht gut. Habe ihnen vor Jahren noch Geräte verkauft und ein spezielles Programm das u.a. den Verbrauch der Beschichtungsmaterialien ihrer Kochtöpfe registrierte und automatisch Nachbestellungen generierte, wenn der Vorrat zu Ende ging.
Schon damals habe ich mich gefragt, wie eine solch "handarbeitsintensive" Produktion in Deutschland noch gewinnträchtig betrieben werden kann.
Sie konnte es nicht.
Dafür die "unfähigen Erben" verantwortlich zu machen, zeugt von großer Ahnungslosigkeit.
Auf den Punkt gebracht:
Man kann auch Scheiße vererben.
P.S.
Der Baumarkt, der heute an gleicher Stelle steht, wird nicht viel weniger Menschen beschäftigen.
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von Blickwinkel »

bakunicus » Di 2. Dez 2014, 00:05 hat geschrieben:
ich glaube dir das mal ohne prüfung ...

nur dass vermietung unselbstständig ist ... das nicht. ;)
Unselbstständig? Die sind extra aufzuführen in der ESt, schließlich kann ich als AN oder als AG Vermieter sein, also hat das gar nichts damit zu tun.
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von Blickwinkel »

FelixKrull » Mo 1. Dez 2014, 23:55 hat geschrieben: Er zahlt nicht mehr, sondern weniger.
Weniger als wer? Der AN? Vielleicht ist der Vermieter auch AN, das kommt sogar nicht mal so selten vor. :)
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von Blickwinkel »

Peddargh » Di 2. Dez 2014, 00:05 hat geschrieben:Gleichheitsgrundsatz?
Was fängt ein Tüp wie du eigentlich mit dem Begriff "Beitragsbemessungsgrenze" an?
Um nur ein schnödes Wort aus dem "Gerechtigkeitskanon", der mafiösen Stukturen zu nennen,
den du für einen segensreichen Kapitalismus hälst.
Du labberst wieder einen Käse zusammen. Es gibt genug AN, die die Wohnung ihrer verstorbenen Mutter/Vater/Onkel etc. vermieten und somit Vermieter sind. Sind das für die Menschen mit mafiösen Strukturen? Du hast echt ein Rad ab.
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von Realist2014 »

FelixKrull » Mo 1. Dez 2014, 23:01 hat geschrieben: Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine max. Obergrenze, die relevant für die Lohnsteuer, Sozialversicherungbeiträge u.s.w. u.s.f. ist…

Erträge aus unselbstständige Arbeit, wie z.b. Mieteinkünfte unterliegen diese nicht.

NEIN
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von Peddargh »

Blickwinkel » Mo 1. Dez 2014, 23:14 hat geschrieben:
Du labberst wieder einen Käse zusammen. Es gibt genug AN, die die Wohnung ihrer verstorbenen Mutter/Vater/Onkel etc. vermieten und somit Vermieter sind. Sind das für die Menschen mit mafiösen Strukturen? Du hast echt ein Rad ab.
entwaffnend...
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von Peddargh »

Bevor ihr euch die Köppe einschlagt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Beitragsbemessungsgrenze

Starke Schultern, näch?
Einigkeit macht stark...
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von Realist2014 »

Peddargh » Mo 1. Dez 2014, 23:09 hat geschrieben:Interessant nicht?
Ohne darauf abheben zu wollen, was unter dieses u.s.w. u.s.f. noch so fällt!
Ab einem Jahressalär von umme 80.000 ist Schulz mit Gleichheitsgrundsatz,
mit starke Schultern schultern viel...
...beträgt der Steuersatz 44,13%
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von Realist2014 »

Peddargh » Mo 1. Dez 2014, 23:20 hat geschrieben:Bevor ihr euch die Köppe einschlagt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Beitragsbemessungsgrenze

Starke Schultern, näch?
Einigkeit macht stark...

ja

Steuersatz 44,13%
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von bakunicus »

wir sind alle doch hier um zu lernen, oder nicht ? :D
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von Peddargh »

Realist2014 » Mo 1. Dez 2014, 23:20 hat geschrieben:

ja

Steuersatz 44,13%
Uh, gleich zweimal...
Wie darf ich dir jetzt den Sinn der Beitragsbemessungsgrenze erklären?
Oder liest du nochmal und verstehst dann?
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von FelixKrull »

Realist2014 » Mo 1. Dez 2014, 23:01 hat geschrieben:


da gibt es nichts "kleinzurechnen"

und es ist völlig egal- ob Firmenwagen "geleast" oder "abgeschrieben" werden- es ist AUFWAND
Jedes Unternehmen, dass sich nicht "kleinrechnet" verschwendet Geld und reduziert den Gewinn nach Steuern. Und der Gewinn nach Steuer ist wichtig. (Börsennotierte Unternehmen ausgenommen)

nach dieser Aussage würde ich dich entlassen, denn es ist NICHT egal, sondern es kommt darauf an. Was man will und welche Aufgabe das Fahrzeug haben soll und welche Leistung der Leasingvertrag bietet.

Leasingraten werden voll angerechnet und diese beinhalten auch Wartungskosten teilweise wie bei Mercedes-Benz sogar Oelwechsel, Kraftfahrzeugsteuer, Versicherung, ... und co, d.h. völlig unbürokratisch. im Gegensatz bei einem Kauf. Eine Abschreibung ist i.d.r. nicht so effektiv, dass Gelten machen einer ständigen betrieblichen Aufwendung.

d.h. es kommt auf den Fall an und ist deshalb nicht pauschal zu beantworten.
Wechselt von google auf:
https://ixquick.com/deu/ oder https://duckduckgo.com
Keine Tracker http://www.ghostery.com/ für den Browser.
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von Peddargh »

Peddargh » Mo 1. Dez 2014, 23:23 hat geschrieben: Uh, gleich zweimal...
Wie darf ich dir jetzt den Sinn der Beitragsbemessungsgrenze erklären?
Oder liest du nochmal und verstehst dann?
Ach was red´ ich?
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von Realist2014 »

Peddargh » Mo 1. Dez 2014, 23:23 hat geschrieben: Uh, gleich zweimal...
Wie darf ich dir jetzt den Sinn der Beitragsbemessungsgrenze erklären?
Oder liest du nochmal und verstehst dann?
der Sinn besteht in der Begrenzung der ANSPRÜCHE auf Rente und Arbeitslosengeld...

bei der BBG für die GKV folgt ja dann wer Wechsel in die PKV....
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von Peddargh »

Realist2014 » Mo 1. Dez 2014, 23:24 hat geschrieben:
der Sinn besteht in der Begrenzung der ANSPRÜCHE auf Rente und Arbeitslosengeld...

bei der BBG für die GKV folgt ja dann wer Wechsel in die PKV....
hihi
Ich gebe dir noch weitere 10601 Versuche.
Schaffst du locker!
Was kriegst du eigentlich die Zeile für deinen Selbstverrat?
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von Realist2014 »

FelixKrull » Mo 1. Dez 2014, 23:23 hat geschrieben: Jedes Unternehmen, dass sich nicht "kleinrechnet" verschwendet Geld und reduziert den Gewinn nach Steuern. Und der Gewinn nach Steuer ist wichtig. (Börsennotierte Unternehmen ausgenommen)

nach dieser Aussage würde ich dich entlassen, denn es ist NICHT egal, sondern es kommt darauf an. Was man will und welche Aufgabe das Fahrzeug haben soll und welche Leistung der Leasingvertrag bietet.

Leasingraten werden voll angerechnet und diese beinhalten auch Wartungskosten teilweise wie bei Mercedes-Benz sogar Oelwechsel, Kraftfahrzeugsteuer, Versicherung, ... und co, d.h. völlig unbürokratisch. im Gegensatz bei einem Kauf. Eine Abschreibung ist i.d.r. nicht so effektiv, dass Gelten machen einer ständigen betrieblichen Aufwendung.

d.h. es kommt auf den Fall an und ist deshalb nicht pauschal zu beantworten.

es gibt kein "kleinrechnen"

logischerweise ist aber JEDER Aufwand Ergebnismindernd- AUCH der für Firmenfahrzeuge...

und es wird DIE Methode gewählt- die für das Unternehmen am besten past
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von Realist2014 »

Peddargh » Mo 1. Dez 2014, 23:27 hat geschrieben:hihi
Ich gebe dir noch weitere 10601 Versuche.
Schaffst du locker!
Was kriegst du eigentlich die Zeile für deinen Selbstverrat?

welcher "Selbstverrat"?
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von Peddargh »

Realist2014 » Mo 1. Dez 2014, 23:27 hat geschrieben:es gibt kein "kleinrechnen"
hihi
Realist2014 » Mo 1. Dez 2014, 23:27 hat geschrieben:logischerweise ist aber JEDER Aufwand Ergebnismindernd- AUCH der für Firmenfahrzeuge...

und es wird DIE Methode gewählt- die für das Unternehmen am besten past
hihi
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Re: Verlust von Arbeitsplätzen durch Mindestlohn bei den Bäc

Beitrag von Peddargh »

Realist2014 » Mo 1. Dez 2014, 23:28 hat geschrieben:welcher "Selbstverrat"?
So doof bist selbst du nicht!
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