Die Tatwaffe ist im Gerichtsprozess noch nicht nachgewiesen worden.
Wir erinnern uns :
- Der Waffengutachter wurde wieder ausgeladen, weil er falsch vorgeladen worden war.
- mindestens 11 baugleiche Tatwaffen konnte das BKA immer noch nicht finden, also auch nicht untersuchen.
- In der Lieferkette deer angeblichen Tatwaffe gibt es 5 Ausfälle:
a) Anton Peter Ge. erschien nicht vor Gericht
b) Hans-Ulrich M. erschien nicht vor Gericht
c) Jürgen L. streitet alles ab bzw kann sich an nichts erinnern bzw verweigert die Aussage komplett
d) Andreas S. streitet alles ab bzw kann sich an nichts erinnern bzw verweigert die Aussage komplett
e) Carsten S. hat Falschausagen bezüglich Kaufpreis, Übergabedatum und Übergabeort gemacht, ist also unglaubwürdig
Sichten der Verdächtigen zur Tatzeit an den Tatorten?
- Kein Zeuge sah Böhnhardt an irgend einem der Tatorte.
- An keinem Tatort wurden Fingerabdrücke von Böhnhardt oder Mundlos gefunden
- An keinem Tatort wurde DNS von Böhnhardt oder Mundlos gefunden
- Die Hose mit dem Blut von Kiesewetter wurde nicht hinsichtlich des Trägers der Hose untersucht. Dazu hätte man die Innenseite der Hose nach DNS absuchen müssen. Die in den Taschen der Hose gefundenen Taschentücher kann man auch einfach aus einem Mülleimer geholt haben und dann in die Hose gesteckt haben, um ein Indiz zu fabrizieren.
Die Zeugen in Heilbronn, die Radfahrer gesehen haben, die sagten auch, diese Radfahrer hätten gelbe und blaue Radlerhosen getragen. Die gefundene Hose war aber eine graue Jogginghose. Also passt diese Zeugenaussage nicht zu diesem Fund. Außerdem befand sich dieser Zeuge (Pizzabäcker) am anderen Neckarufer, also viel zu weit entfernt vom Tatort, um die dortigen Radfahrer dem Geschehen am Tatort überhaupt zuordnen zu können. Der andere Zeuge (Bahnarbeiter) konnte gar nichts sehen, weil sich zwischen ihm und dem Tatort Bäume und Büsche befanden. Er beschrieb die Geräusche aber als "TackTackTack", also 3 Schüsse, während es nur 2 Kopfschüsse gab.
Haben die Polizisten vielleicht selber auch geschossen und mussten deren Dienstwaffen deshalb verschwinden, um diesen Umstand zu vertuschen? Dafür spricht der von Zeugen gesehene blutige Mann. Währe das nur fremdes Blut gewesen, dann hätte der Täter das Blut wegwischen können, um nicht aufzufallen. Wäre es aber eine Schusswunde gewesen, dann hätte er das Blut nicht wegwischen können, weil es immer nachlief.