Yumni » So 19. Jan 2014, 23:54 hat geschrieben:(...)
Ich möchte hiermit also einfach nur mal klarstellen, dass der Wiedervereinigung Deutschlands kein Akt einer Verfassungsgebung vorausgegangen noch ihr gefolgt ist.
Das ist richtig, wenn man den Zeitraum, in dem sich der Vereinigungsprozess vollzog, und die nachfolgende Zeit betrachtet.
Und auch die Vereinigung der deutschen Gebiete selbst, stellt weder einen Akt der Verfassungsgebung noch die Legitimation des Grundgesetzes zu einer Verfassung dar.
Dass das Grundgesetz keine Verfassung sei, wurde in diesem Strang zwar mehrfach behauptet, aber noch nicht bewiesen.
Was die "
Legitimation" des Grundgesetzes als der in der Bundesrepublik geltenden Verfassung angeht: Die in der ehem. DDR gebildeten Bundesländer haben, durch Wahlen vom Volk legitimiert, durch ihren Beitritt zur Bundesrepublik auch das Grundgesetz als gültige Verfassung anerkannt.
Zwar gibt es, wie bereits vor 1989 in der Bundesrepublik, seitdem immer wieder kleine Gruppen von Bürgern nun auch in den beigetretenen Bundesländern, die gerne über eine Verfassung abstimmen möchten. Aber dieses Bedürfnis teilt die Mehrheit des Volkes offenbar nicht, weil es keine entsprechenden politischen Volksinitiativen oder Volksbegehren gibt. Wie es in einer Demokratie üblich ist, muss die Minderheit diese Tatsache entweder akzeptieren oder eine Mehrheit des Volkes überzeugen, daran etwas zu ändern.
Ich glaube nicht, dass die Mehrheit für eine Neufassung des Grundgesetzes oder auch nur für eine Umbenennung in "Verfassung" gewonnen werden könnte. Die Bezeichnung "Grundgesetz" für unsere Staatsverfassung ist zu einem Markenzeichen geworden. Unser Grundgesetz ist eine bewährte Verfassung, die in ihrem wesentlichen Gehalt nicht zu ändern wäre. Wenn etwas geändert bzw. verbessert werden müsste, dann die Erscheinung, dass die vielfältigen, sehr sinnvollen Inhalte und Vorgaben unserer Verfassung wieder mehr Präsenz und Beachtung sowohl bei den Bürgern selbst als auch bei ihren Repräsentanten in der Politik und nicht zuletzt in der Jurisdiktion finden müssten.